Zum Streik von nicht-ärztlichen Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und einem Spaltpilz zwischen Pflege und Nicht-Pflege

100 Tage hatten Klinikleitungen und politisch Verantwortliche Zeit. 100 Tage, in denen sie Tarifverhandlungen über mehr Personal und Entlastung an den sechs nordrhein-westfälischen Universitätskliniken hätten auf den Weg bringen können. Aber der Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL) ignorierte Ultimatum sowie alle Verhandlungsaufforderungen und Terminangebote von gewerkschaftlicher Seite – das behauptet Verdi auf der Seite Notruf NRW. Gemeinsam stark für Entlastung. Im April gab es erste Warnstreiks an Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und eine unmissverständliche Botschaft: Bereit zum großen Klinikstreik. Dennoch gab es von der anderen Seite keine Reaktion.

Die unausweichliche Konsequenz der Verweigerungshaltung war, dass man in den „richtigen“ Streik gehen musste. Für einen Tarifvertrag Mindestpersonalausstattung. Nicht für fünf oder zehn Prozent mehr Lohn. Über 98 Pro­zent der bei der Gewerk­schaft Ver­di orga­ni­sier­ten Klinikbeschäftigten hat­ten sich Anfang Mai für einen Arbeits­kampf ausgesprochen.

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Von semantischen Kampfansagen bis zu zehn konkreten Vorschlägen der Caritas, wie man Energiearmut verhindern kann

Die Überschrift des Artikels klingt zupackend: Berliner Senat sagt Energiearmut den Kampf an. Aber das, was man dann erfährt, steht in ziemlichen Widerspruch zu der markigen Ankündigung: Im Berliner Abgeordnetenhaus hat man sich mit jenen beschäftigt, die ange­sichts der Infla­ti­on und galop­pie­ren­den Ener­gie­kos­ten kom­plett auf der Stre­cke zu blei­ben dro­hen: den von Armut betrof­fe­nen Men­schen in der Stadt. Auslöser der Debatte war ein Antrag der oppositionellen CDU: „Infla­ti­on trifft die Ber­li­ner. Senat schraubt Gebüh­ren hoch, ver­gisst aber Rent­ner und Stu­den­ten bei der Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le“. »War­um der rot-grün-rote Senat für die auf Bun­des­ebe­ne beschlos­se­ne und für ganz Deutsch­land gel­ten­de Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le bezie­hungs­wei­se deren Aus­nah­men ver­ant­wort­lich gemacht wer­den soll­te, blieb an die­ser Stel­le das Geheim­nis« der CDU-Fraktion.

»So wirr zusam­men­ge­wür­felt der Antrags­ti­tel wirk­te, so zusam­men­ge­wür­felt wirk­ten dann auch im Gan­zen die von den ein­zel­nen Frak­tio­nen vor­ge­brach­ten For­de­run­gen und Vor­schlä­ge, wie ins­be­son­de­re von Ener­gie­ar­mut betrof­fe­nen Ber­li­nern gehol­fen wer­den kann«, berichtet Rainer Rutz.

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Das EU-Parlament hat „sozialpolitische Geschichte in Europa“ geschrieben: Eine neue Richtlinie zu „angemessenen“ Mindestlöhnen und zur Tarifbindung

Das Europaparlament und der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, haben sich auf eine (umstrittene) EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung geeinigt. »Der CDU-Abgeordnete Dennis Radtke, einer von zwei Verhandlungsführern des Parlaments, sagte in Straßburg, damit „schreiben wir sozialpolitische Geschichte in Europa“«, so Björn Finke in seinem Artikel Brüssel will Gewerkschaften in Deutschland stärken – und anderswo. Die überschwänglich daherkommende Einordnung der neuen Richtlinie durch den Abgeordneten Dennis Radtke muss richtig verstanden werden vor dem Hintergrund, dass – eigentlich – die europäische Ebene wenig Befugnisse in der Sozialpolitik hat. Normalerweise reklamieren die Mitgliedsstaaten dieses Politikfeld für sich und verweigern sich einer wie auch immer gearteten europäischen Regulierung. Und wenn die EU-Ebene dann mal tätig wird, dann gibt es viele Blockierer und man muss mit langen Zeiträumen rechnen (generell dazu die Beiträge zur EU-Sozialpolitik, die in den vergangenen Jahren in diesem Blog veröffentlicht wurden).

Den Entwurf für die neue Richtlinie hat die EU-Kommission bereits im Herbst 2020 vorgelegt. Und in der Zwischenzeit gab es eine Menge Querschüsse aus einzelnen Mitgliedsstaaten, von den üblichen Blockade- und Verwässerungsaktionen der Lobbyisten abgesehen. Und noch sind die lange Zeit nassen Tücher auch noch nicht wirklich trocken, denn die Arbeits- und Sozialminister der Mitgliedstaaten müssen dem gefundenen Kompromiss bei einem Treffen in Luxemburg noch zustimmen.

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Hartz IV: Wenn die Familie schrumpft, muss das auch beim selbst bewohnten Wohneigentum passieren. Sagt das Bundesverfassungsgericht zum Verwertungsschutz

Was das Bundesverfassungsbericht (BVerfG) am 2. Juni 2022 unter der sperrig daherkommenden Überschrift Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz mit Bezug auf BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. April 2022 – 1 BvL 12/20 ausgeführt hat, ist keineswegs eine absonderliche Fallkonstellation, sondern eine höchst lebenspraktische Frage: »Es ist ein Fall, der theoretisch irgendwann jeden einmal treffen kann: Man hat sich eine Immobilie gekauft, wird arbeitslos und ist auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob man weiterhin in seiner Wohnung oder Haus bleiben darf. Oder ob man die Immobilie verkaufen muss, bevor man staatliche Leistungen bekommt«, so Klaus Hempel am Anfang seiner Besprechung der Entscheidung des BVerfG: Wie groß darf die Immobilie sein? »Ist selbst bewohntes Eigentum von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Diese Bewertung darf von der Zahl der Bewohner abhängen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.« Und Hempel ergänzt: »Nur wer wirklich darauf angewiesen ist, soll staatliche Leistungen bekommen.« Das scheint schlüssig vor dem Hintergrund, dass es sich bei Hartz IV ja um eine „bedürftigkeitsabhängige Leistung“ handelt, die eben Bedürftigkeit voraussetzt, zu der offensichtlich eine Villa nicht gehört oder gehören sollte. Aber bei einer Villa endet dann schon die Offensichtlichkeit, was ist mit einer überschaubaren Eigentumswohnung oder dem sprichwörtlichen „kleinen Häuschen“?

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Neue Zahlen zum real existierenden Pflegenotstand: Bis zu 50.000 Pflegekräfte sollen auf den Intensivstationen fehlen, so eine neue Studie

Da war doch vor einiger Zeit was jeden Tag in den Medien? Irgendwas mit diesen Intensivstationen, die – für eine Zeit lang – sichtbarste Speersitze der Corona-Pandemie. Parallel zu den Corona-Wellen wurde täglich über die Belegungszahlen der Intensivstationen berichtet. Und immer wieder wurde auch auf das Problem hingewiesen, dass vorne und hinten Personal fehlt. Dass (nicht nur) viele Pflegekräfte nach Monaten außergewöhnlicher Zusatzbelastungen am Ende ihrer Kräfte waren und sind.

Aber zwischenzeitlich ist das alles schon Geschichte, die Sorgen der Nation haben sich verschoben auf die Realisierung des anstehenden Sommerurlaubs oder der Frage, ob die Mineralölkonzerne nun auch wirklich die Steuersenkung der Bundesregierung für Benzin und Diesel weitergeben an die tankenden Kunden. Und ob die Züge der Deutschen Bahn nicht unter dem Massenansturm der mit 9-Euro-Monatstickets gedopten Bundesbürger auseinanderbrechen werden.

Da ist es mehr als passend, wenn mal wieder das Augenmerk auf die Intensivstationen und den dort anzutreffenden real existierenden Pflegenotstand geworfen wird.

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