Erwerbsminderungsrentner: Mehr Geld trifft auf „IT-Probleme“ einer Massenverwaltung. Die Rentenversicherung als Teil der expandierenden Mangelwirtschaft?

Die Erwerbsminderungsrente ist kein Orchideen-Bereich der Alterssicherung. »Der Verlust der Erwerbsfähigkeit ist ein unterschätztes Einkommensrisiko. Erwerbsminderung ist für die überwiegende Mehrheit gleichbedeutend mit dem Wegfall ihrer wichtigsten Einkommensquelle, ihrem Lohn«, so Johannes Geyer in seinem Beitrag Erwerbsminderungsrente: Weiterer Reformbedarf, der im Mai 2023 veröffentlicht wurde. »Immerhin gehen rund 160.000 Menschen jährlich in eine Erwerbsminderungsrente. Im Rentenbestand sind es 1,8 Mio. Menschen, hinzu kommen etwa 2,7 Mio. Menschen, die inzwischen eine Altersrente beziehen. Bezogen auf alle Alters- und Erwerbsminderungsrenten liegt der Anteil der ursprünglich Erwerbsgeminderten bei immerhin 22 %.« Und er verweist auf die seit langem beklagte Problematik der Armutsbetroffenheit in dieser Gruppe: »Von den Erwerbsgeminderten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt etwa ein Drittel als armutsgefährdet, die Grundsicherungsquote (bei unbefristeten Renten) liegt aktuell bei 15 %.« Seit Jahren wird eine Verbesserung der Situation der Erwerbsminderungsrentner gefordert. Und es ist nicht nur bei Forderungen geblieben.

Rückblickend muss man sagen: Für die Menschen, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, wurde in den vergangenen Jahren einiges getan. Der Gesetzgeber hat in den zurückliegenden Jahren mehrfach an der wichtigen Stellschraube der „Zurechnungszeiten“ gedreht, um die finanzielle Situation der Erwerbsminderungsrentner zu verbessern.

➔ Von besonderer Bedeutung ist dabei die mit dem Rentenversicherung-Leistungsverbesserungsgesetz von 2014 eingeführte Ausweitung der Zurechnungszeiten um zwei Jahre auf das vollendete 62. Lebensjahr für EM-Neuzugänge (bis dahin war es so, dass man bei der Rentenberechnung bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen mussten, so getan hat, als hätte der/die Versicherte in dieser Zeit bis zum 60. Lebensjahr weiter verdient bzw. Beiträge bezahlt). Hinzu kommen die weiteren Ausweitungen durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz von 2017 und durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz von 2018, durch die die Zurechnungszeit für Neuzugänge ab 2019 auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben worden ist. In den Jahren danach erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Zurechnungszeiten bis auf 67 Jahre im Jahr 2030.

Aber man muss es genauer formulieren: Nicht „die“ Erwerbsminderungsrentner haben profitiert, sondern die Verbesserungen, die der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht hat, galten immer für Neufälle – nicht aber für diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Das hat in der Vergangenheit regelmäßig große Frustrationen verursacht, wenn deutlich wurde, dass die Bestandsrentner nichts von den Verbesserungen haben. Dann aber konnte endlich mit Blick auf die bislang leer ausgegangenen Bestandsrentner hier am 4. April 2022 berichtet werden: Erwerbsminderungsrente: Eine „erhebliche Verbesserung“ soll es geben – und diesmal nicht nur für zukünftige Rentner. Endlich, könnte man meinen. Wie immer in den Tiefen und Untiefen des Sozialrechts muss man genau hinschauen, denn es wurde keine Gleichstellung der Bestandsfälle mit den besseren Regelungen für die Neurentner beschlossen, sondern eine Teil-Kompensation der Altfälle.

➔ Dabei geht es um überschaubar höhere Leistungen auch für die Bestandsrentner über einen pauschalen prozentualen Zuschlag. Der Gesetzgeber hat also nach jahrelangem Nichtstun nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.* 
Aber: Die Zuschläge werden erst ab dem 1. Juli 2024 gezahlt. Hinzu kommt: Von vielen Seiten werden die Zuschläge als zu niedrig kritisiert wird – so müssten die Zuschläge nach Auffassung der Sozialverbände VdK und SoVD doppelt so hoch sein, um eine echte Gleichbehandlung herstellen zu können.

*) 4,5 Prozent der Rente am 30.06.2024 für alle, deren EM-Rente in der Zeit zwischen dem 01.07.2014 bis 31.12.2018 begonnen hat. 7,5 Prozent der Rente am 30.06.2024 für die Altfälle, deren EM-Rente in der Zeit vom 2001 bis zum 30.06.2018 begonnen hat. Für alle, die das in Euro-Beträgen brauchen: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird sich der pauschale Zuschlag auf durchschnittlich 70 Euro pro Monat belaufen bei denjenigen, die 7,5 Prozent bekommen, bei den jüngeren Altfällen, die nur Anspruch auf die 4,5 Prozent haben, sollen es durchschnittlich 40 Euro pro Monat sein.

Geregelt ist das im Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) vom 28. Juni 2022.

Gegen die angesprochene Ungleich- und Schlechterbehandlung haben sich betroffene „Bestandsrenter“ vor Gericht gewehrt und die sind dabei in einem Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht (BSG) aufgrund der die Klagen zurückgewiesenen Urteile der sozialgerichtlichen Vorinstanzen von den beiden Sozialverbänden VdK und SoVD gemeinsam unterstützt worden. Beim BSG sind sie aber aufgelaufen. »Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen.« So das höchste deutsche Sozialgericht am 10. November 2022 unter der nun wirklich unmissverständlichen Überschrift Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner. Außerdem hatte das BSG eine Vorlage des strittigen Sachverhalts beim höchsten deutschen Gericht, also dem Bundesverfassungsgericht, abgelehnt.

Die beiden Sozialverbände VdK und SoVD haben sofort nach dem Urteil des BSG verkündet, dass sie das dennoch dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und klären lassen wollen, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Das haben sie auch gemacht. Ohne Erfolg, wie hier am 3. August 2023 berichtet werden musste: Sozialverbände scheitern (auch) vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen eine Stichtagsregelung zuungunsten der vielen „alten“ Erwerbsminderungsrentner, denn mit Beschluss vom 12. Juni 2023 – 1 BvR 847/23 hat die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst angenommen.

Der Beitrag aus dem August 2023 wurde dann mit diesem Ausblick beendet: »Eine teilweise Abmilderung der damit verbundenen finanziellen Schlechterstellung der Alt- gegenüber den Neufällen wird durch die pauschalen prozentualen Zuschläge, die ab Juli 2024 ausgezahlt werden und mit denen die Politik auf die jahrelange Kritik an der Nicht-Berücksichtigung der Bestandsfälle reagiert hat, erreicht. Nicht mehr, nicht weniger.«

Also wenigstens den Spatz der pauschalen prozentualen Zuschläge in der Hand als die Taube auf dem Dach? Offensichtlicher ist das mit dem Spatz einfacher gesagt als getan

Es bleiben auf der halbierten Haben-Seite der Bestandsrentner wenigstens die „pauschalen prozentualen Zuschläge, die ab Juli 2024 ausgezahlt werden.“ Aber nun kommen solche Meldungen: »Die Rentenversicherung schafft es nicht, die geplanten Zuschläge ordnungsgemäß bis Juli zu berechnen«, so Frank Specht unter der Überschrift Mehr Geld für Erwerbsgeminderte: Reform kommt in zwei Schritten. Man muss lesen: »Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist nicht in der Lage, Leistungsverbesserungen für rund drei Millionen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und ihre Hinterbliebenen pünktlich zum 1. Juli 2024 umzusetzen.«

Und warum nun das? »Den für die Anpassung erforderlichen Aufwand, vor allem für die Programmierung der Software, hat die Deutsche Rentenversicherung … offenbar unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Behörde parallel andere komplexe Reformgesetze wie die Rentenüberleitung Ost-West umsetzen musste und IT-Fachkräfte fehlen. Obwohl die Rentenversicherung „personelle Aufstockungen und veränderte Priorisierungen bei umzusetzenden Vorhaben vorgenommen“ habe, sei es ihr nicht möglich, „die Zuschlagsberechnung und -zahlung in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise rechtzeitig vorzunehmen“ … Dies werde erst ab Dezember 2025 gelingen.«

Der vom Gesetzgeber vorgesehene Vorlauf von zwei Jahren für die Umsetzung hat sich also als nicht ausreichend erwiesen.

Wie bekommt man nun wenigstens den Spatz noch halbwegs rechtzeitig in die Hand?

Das von Hubertus Heil (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium plant als Reaktion auf die Kapitulationserklärung der Rentenversicherung ein zweistufiges Verfahren, um die geplanten Zuschläge doch wie versprochen zur Jahresmitte auszahlen zu können. Aufgepasst: Jetzt geht es in den Maschinenraum einer Massenverwaltung: Für die Monate von Juli 2024 bis November 2025 soll der bei der Deutschen Post angesiedelte Renten-Service, der für die Auszahlung der gesetzlichen Rente zuständig ist, die Zuschläge zahlen. »Allerdings nicht auf Basis der Entgeltpunkte, sondern der geleisteten Rentenzahlungen. Rente und Zuschlag kommen zu unterschiedlichen Terminen auf dem Konto an, erst ab Dezember 2025 wird daraus ein einzelner Zahlbetrag.« Es wird noch komplizierter: »Zusätzlicher Aufwand entsteht der Rentenversicherung nun aber dadurch, dass der für die Übergangsperiode „provisorisch“ ermittelte Zuschlag von dem Wert abweichen kann, der sich durch das im Gesetz vorgegebene Berechnungsverfahren ergäbe. Die Behörde muss deshalb im Dezember 2025 in allen Fällen prüfen, ob das zutrifft, und eventuelle Nachzahlungen leisten.« Das muss man auch vor diesem Hintergrund sehen: »Die Alternative wäre gewesen, abzuwarten, bis die Rentenversicherung Ende 2025 den Zuschlag nach den Buchstaben des Gesetzes berechnen kann und dann die seit Juli 2024 aufgelaufenen Beträge in einem Schlag rückwirkend auszuzahlen.« Das aber gehe nicht, denn: „Der Wille des Gesetzgebers, Leistungsverbesserungen ab Juli 2024 zu realisieren, würde nicht umgesetzt.“ So das Bundesarbeitsministerium.

➔ Frank Specht weist zutreffend auf parallele Entwicklungen in anderen Massenverwaltungen hin: »Es ist im Übrigen nicht das erste Mal, dass die von der Politik vorgegebene Schlagzahl die nachgeordneten Behörden und deren IT-Abteilungen überfordert. Beim Bürgergeld bestand die Bundesregierung lange darauf, dass die gesamte Reform zum 1. Januar 2023 gelten sollte.
Erst die lautstarke Intervention der Bundesagentur für Arbeit (BA) führte dazu, dass Teile der Reform erst ein halbes Jahr später in Kraft traten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung warnen die beteiligten Behörden, die Komplexität des Vorhabens zu unterschätzen.«

Der Sozialverband VdK kommentiert das unter der Überschrift Notlösung für Betroffene – Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung so: »Die Bundesregierung behilft sich mit einer Notlösung.« Das sei zwar eine gute Nachricht für die vielen Betroffenen, die ansonsten bis Ende 2025 (!) hätten warten und überleben müssen, aber: »Diese Verzögerung ist ein Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung und zeigt, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen vieles im Argen liegt.« Der VdK merkt an: »Die Behörde muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten, um Leistungsverbesserungen schnell und sachgemäß umzusetzen.«

Die Deutsche Rentenversicherung bald allein im Server-Raum?

Es ist interessant, welche Formulierung Mirko Wenig in seinem Bericht über die Vorgänge schon im Titel verwendet: Erwerbsminderungsrente: Pünktliche Gesetzesreform scheitert erneut an IT. Und er schiebt nach: »Schuld ist wieder einmal die IT.« Erneut, wieder einmal?

Die vom Gesetzgeber beschlossene Verbesserung der Bestandsfälle in der Erwerbsminderungsrente bereitet offensichtlich „im Land der Funklöcher und Faxgeräte“ Probleme. Und diese Probleme sind möglicherweise viel grundsätzlicher und berühren die Fundamente der Funktionsfähigkeit einer Massenverwaltung, von deren reibungslosen Lauf Millionen Rentner Monat für Monat abhängig sind und deren Überweisungen von den meisten Menschen als Selbstverständlichkeit angesehen werden.

»Kurz vor dem Jahreswechsel hatte bereits der Bundesrechnungshof gewarnt, dass die unzureichende digitale Ausstattung der Deutschen Rentenversicherung deren Funktionieren gefährde. Dabei ging es konkret um die Datenstelle der Rentenversicherungsträger (DSRV), bei der die Daten von mehr als 50 Millionen gesetzlich Rentenversicherten sowie von 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zusammenlaufen. In den 70er Jahren gegründet, arbeite die Datensammelstelle mit veralteter Technik, eine Modernisierung sei immer wieder rausgeschoben worden, so hatte der Bundesrechnungshof mit zum Teil drastischen Worten gemahnt. Auch fehle es an qualifiziertem Personal«, so Mirko Wenig. Der hatte bereits am 15. Dezember 2023 diesen Beitrag veröffentlicht: Rentenversicherung: Droht ein Kollaps wegen veralteter IT?, in dem er die Warnungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen hat.

➔ »Konkret geht es um die Datenstelle der Rentenversicherungsträger (DSRV). Es ist jene Einheit, die die Daten der Rentenversicherten verwaltet, etwa zu erworbenen Rentenansprüchen, gezahlten Beiträgen etc. Bei der DSRV laufen die Daten von mehr als 50 Millionen gesetzlich Rentenversicherten sowie von 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zusammen. Sie ist die größte Drehscheibe von Sozialdaten in Deutschland und wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet.
Ihren Betrieb nahm die Datensammelstelle im Jahr 1975 auf. Und noch immer kommt laut Bundesrechnungshof viel veraltete Technik zum Einsatz, die inzwischen nicht mehr geltenden Standards entspreche. Die Technik füge sich zudem nicht in das aktuelle IT-Gesamtkonzept der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Hard- und Software seien nicht einheitlich, Prozesse nicht aufeinander abgestimmt.«

Und hier werden dann die Umrisse der gegenwärtig expandierenden Mangelwirtschaft erkennbar – übrigens schon vor vielen Jahren grundgelegt: »Wie veraltet die Technik sein muss, zeigt sich daran, dass es bereits im Jahr 2012 einen Aufschrei gab, dass die Systeme dringend modernisiert werden müssten. Doch erst 2019, also sieben Jahre später, wurde das notwendige Modernisierungsprojekt gestartet. Und das hat einen wichtigen Grund: Die Datensammler der Rentenversicherung sind personell unterbesetzt. So beklagte die DRV Bund, dass die DSRV von der Politik mit immer neuen Aufgaben betraut worden sei, ohne dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mehr Personal eingestellt habe. Dadurch hätte die Datensammelstelle „Dokumentationsaufgaben auf ein Mindestmaß beschränken müssen“, heißt es im Bericht.«

Aber dann ist doch die Modernisierung seit längerem auf dem Weg. Oder?

»2019 wurde also die Modernisierung auf den Weg gebracht – und bis heute nicht umgesetzt. Denn die DSRV hat noch ein anderes Problem. Auch das Personal scheint in die Jahre gekommen zu sein. Und die eingesetzte Technik ist schlecht dokumentiert: Nur Eingeweihte wissen, wie sie zu bedienen ist. „Durch Wissensmonopole einzelner Beschäftigter und Dokumentationslücken seien wichtige technische Zusammenhänge unklar. Dies gefährde nicht nur den weiteren Betrieb der alten Technik, sondern erschwere noch zusätzlich die erforderliche Modernisierung“, schreibt der Bundesrechnungshof.«

»Erst seit 2019 versucht die Deutsche Rentenversicherung laut dem Bericht, neue Fachkräfte für die Digitalisierungs-Aufgaben zu finden. Weil aber viel Personal kurz vor der Verrentung steht, könnten daraus neue Probleme erwachsen. Es entstehe ein „Wettlauf gegen die Zeit“, warnt der Rechnungshof. IT-Verfahren könnten nicht modernisiert werden, wenn das maßgebende Wissen durch Personalabgänge verloren gehe. Denn bis heute habe die DSRV ihre IT-Verfahren nicht vollständig dokumentiert.«

Und spätestens an dieser Stelle würde Kafka spontan wieder zurück springen wollen in das literarisch aufzuarbeitende wahre Leben der 2020er Jahre:

»Das Modernisierungsprojekt wurde 2023 sogar abgeblasen und ein neues gestartet.«

Der Bundesrechnungshof dazu: „Inzwischen geht die DRV Bund davon aus, dass es noch weitere fünf bis zehn Jahre dauert, bis die DSRV vollständig auf eine moderne Technik umgestellt ist. Bis dahin muss sie die alte Technik weiter betreiben“.

Dann drücken wir mal ganz fest die Daumen.