Endlich viele neue Jobs. Und dann wieder: Aber. Die Deutsche Post DHL als Opfer und Mittäter in einem Teufelskreis nach unten

Sie arbeiten, kommen aber trotzdem kaum über die Runden: Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland leben unterhalb der Armutsschwelle. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren um 25 Prozent angestiegen. Solche Meldungen basieren auf einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, über die in diesen Tagen berichtet wird: Danach lagen Ende 2013 rund 3,1 Millionen Erwerbstätige mit ihrem Einkommen unterhalb der „Armutsschwelle“ –  das waren immerhin 25 Prozent mehr als 2008. Über welche Beträge wir hier reden, verdeutlicht diese Erläuterung: »Als armutsgefährdet gilt, wer einschließlich aller staatlichen Transfers wie zum Beispiel Wohn- oder Kindergeld weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens erzielt. 2013 lag diese Schwelle den Angaben zufolge in Deutschland bei 979 Euro netto im Monat.« Ebenfalls mit Schwellenwerten arbeiten auch die Wissenschaftler des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ), die jährlich ihre Berechnungen auf der Basis von SOEP-Daten zum Anteil der „Niedriglohnbeschäftigten“ in Deutschland aktualisieren. Das IAQ verwendet – wie auch das Statistische Bundesamt und Eurostat – eine „Niedriglohnschwelle“ von zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns (gemessen am Median) in Deutschland. »Die Stundenlöhne wurden auf der Basis der Angaben zum Bruttomonatsverdienst und zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet. Es handelt sich demnach um die effektiven Stundenlöhne, die von vertraglich vereinbarten Stundenlöhnen abweichen können – etwa, wenn unbezahlte Mehrarbeit geleistet wurde«, so die Erläuterungen im neuesten Bericht zur Niedriglohnbeschäftigung (Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf: Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € verändern könnte, IAQ-Report 2014-02). Ihre wichtigsten Befunde: »Im Jahr 2012 arbeiteten 24,3% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 9,30 €.« Und: »Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Millionen im Jahr 2012 gestiegen, was einer Zunahme um rund 2,5 Millionen (bzw. 42,1%) entspricht. Der prozentuale Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung war in Westdeutschland weitaus höher als in Ostdeutschland.« So weit, so schlecht – aber was hat das nun mit der Deutsche Post DHL zu tun?

Die hat in diesen Tagen mal wieder für Aufmerksamkeit gesorgt – mit der erst einmal positiv daherkommenden Nachricht, dass das Unternehmen aufgrund des boomenden Paketgeschäfts zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen will: „Wir rechnen mit 10.000 neuen Stellen bis 2020 und wahrscheinlich 20.000 in Summe bis 2025“, so wird der für das Brief- und Paketgeschäft zuständige Vorstand Jürgen Gerdes zitiert. Eigentlich ein Grund zur Freude, die allerdings sogleich wieder getrübt wird, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass die neuen Mitarbeiter in eigens gegründeten Gesellschaften arbeiten sollen. »Der Hausvertrag der Post gilt für sie damit nicht, vielmehr sollen sich ihre Löhne an den Tarifen der Logistikbranche orientieren. Diese liegen vielfach unter denen des Bonner Konzerns.« Und auch hier wieder der bereits zitierte Post-Vorstand Gerdes im Original die Motivation zu diesem Vorgehen erklärend: „Die Paketzustellung ist auf Dauer nicht innerhalb der existierenden Tarifverträge machbar, weil der Wettbewerbsnachteil zu groß ist“, die Personalkosten bei der Deutschen Post DHL seien im Durchschnitt doppelt so hoch wie die der Wettbewerber.

Über was und wen wird hier gesprochen? Es geht um den Paketmarkt in Deutschland, der schon 2013 ein Marktvolumen von 8, 2 Mrd. Euro auf die Waage gebracht hat. Der Marktanteil der DHL lag bei beeindruckenden 42,3%, die anderen 57,7% entfielen – wenn man die Daten aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Post DHL zugrunde legt – auf die Wettbewerber der DHL. Zu denen zählen Unternehmen wie die zur Otto-Gruppe gehörende Hermes, die seit 2011 mehrheitlich zur französischen Post gehörende DPD, die amerikanische UPS sowie die GLS, eine Tochter der britischen Staatspost Royal Mail. Der Paketmarkt macht seit geraumer Zeit einen gewaltigen Strukturwandel durch, dessen Verständnis für das, was jetzt bei der Deutschen Post DHL passiert, hilfreich ist. Dieser Strukturwandel besteht grob gesagt aus zwei Komponenten. Zum einen erleben wir eine gewaltige quantitative Ausweitung des Paketmarktes an sich, vor allem natürlich bedingt durch die Expansion der Online-Versandhändler wie Amazon und Zalando. Immer mehr Pakete müssen also transportiert werden, eine scheinbar sehr gute Nachricht für die Anbieter dieser Dienstleistungen. Marktbeobachter sprechen Unternehmen wie Amazon und Zalando aufgrund ihres stetig wachsenden Gewichts den Status von „systemrelevanten Kunden“ zu, die natürlich gegenüber den Paketdiensten über eine entsprechende und wachsende Marktmacht verfügen, die sie auch ausüben (müssen), man denke hier nur beispielsweise an deren Problematik, dass die Kosten durch viele Retouren (die gleichsam die Folge von in die Haushalte der Online-Käufer ausgelagerten Umkleidekabinen sind).

Jacqueline Goebel hat es mit der Überschrift ihres Artikels Wie das eigene Wachstum für Paketdienste zum Fluch wird auf den Punkt gebracht, was als zweite Komponente des Strukturwandels des Paketmarktes zur Kenntnis genommen werden muss: »Die Paketdienste stehen nicht erst seit dem Boom des Online-Handels unter Druck. Ausbaden müssen diesen Druck die Fahrer.« Dies hängt auch damit zusammen, dass früher überwiegend Material oder Waren versandt und ausgeteilt wurden, die sich Unternehmen untereinander geschickt haben – was heute aber nur noch auf 42% der Pakete zutrifft. Die Mehrheit des Paketaufkommens entfällt nun auf Privathaushalte, die bei den Versandhändlern bestellt haben. Das ist aber mit erheblichen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen verbunden: Die Zahl der Pakete nimmt erheblich zu und gleichzeitig die Zahl der Haushalte, die jeweils einzeln beliefert werden müssen und von denen viele – anders als Unternehmen, die meistens mehrere Sendungen geliefert bekommen – während der Auslieferungszeiten nicht anzutreffen sind. Logische Folge ist, dass die Kosten pro Paket für die Zustelldienste steigen, besonders wenn es um Pakete in ländlichen Räumen geht. Nun könnte man natürlich theoretisch die steigenden Zustellkosten an die Auftraggeber weiterreichen, aber dieser Mechanismus ist gestört, wenn nicht sogar ausgehebelt, sollte man aufgrund der Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern das nicht durchsetzen können.

Und die anderen Anbieter im Paketmarkt haben – das wurde bereits mit Blick auf die zwei bis zweieinhalb Mal so hohen Personalkosten der DHL angedeutet – Geschäftsmodelle, die auf eine Preisunterbietung der DHL durch niedrigere Personalkosten setzen und die natürlich gezielt von den sehr großen Auftraggebern gegen mögliche Preiserhöhungsforderungen der „teureren“ DHL in Stellung gebracht werden können. Hier nur ein Hinweis, über welche Beträge wir reden, wenn es um die mindestens doppelt so hohen Personalkosten der DHL geht: Der Einstiegslohn dort liegt bei 14 Euro, der durchschnittliche Stundenlohn wird mit 18 Euro angegeben, somit bekommt man einen ersten Eindruck, von welchen Stundenlöhnen wir bei den Konkurrenz-Unternehmen ausgehen (müssen). Das muss auch und gerade vor dem Hintergrund unterschiedlicher Geschäftsmodelle der Paketdienste gesehen und bewertet werden: Die DHL beschäftigt überwiegend eigene Paketzusteller, bislang war es so, dass von den 10.000 Zustellbezirken maximal 990 und damit weniger als 10% von Fremdfirmen abgedeckt werden dürfen. UPS beschäftigt je nach Quelle zwischen 60 und 70 Prozent der Fahrer als eigene Angestellte und auch die restlichen Fremdfirmenbeschäftigten haben vergleichsweise faire Bedingungen. Vergleichsweise zu wem? Am anderen Ende der Skala stehen Unternehmen wie DPD oder GLS, die gar keine eigenen Fahrer haben und die alles über ein Subunternehmer-Modell laufen lassen, über das man „hervorragend“ den Kostendruck von oben nach unten weitergeben kann, ohne pro forma die Verantwortung übernehmen zu müssen für die daraus resultierenden Zustände, unter denen vor allem die Fahrer zu leiden haben.

Die Deutsche Post DHL will nun die aktuelle Situation nutzen, um gleichsam in einem „Doppelschlag“ das angesprochene Kostendilemma zu den Wettbewerbern kleiner zu machen. Denn zum einen gibt es seit dem 1. Januar 2015 den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der – wenn er denn eingehalten wird – bei den Subunternehmern und darüber vermittelt dann auch bei den Paketdiensten insgesamt einen entsprechenden Kostendruck nach oben ausüben wird, zum anderen will man perspektivisch bei den eigenen Beschäftigten vom „hohen“ Lohnniveau runter und sich dem darunter liegenden Lohnniveau der Konkurrenten annähern. Erreicht werden soll dies über eine Spaltung der Belegschaft in „alte“ Bestandsfälle, die weiter unter den bestehenden Haustarifvertrag fallen und „neuen“ armen Schluckern, die man in eigens dafür gegründete Gesellschaften auslagern und deutlich schlechter vergüten will. Die Post beschäftigt derzeit im Brief- und Paketgeschäft in Deutschland rund 180.000 Mitarbeiter. „Diejenigen Menschen, die bereits bei uns unbefristet beschäftigt sind, sind nicht Zielgruppe der neuen Gesellschaften. Für sie gilt der Haustarifvertrag weiter“, so wird Post-Vorstand Jürgen Gerdes zitiert. Die Post hat nach seinen Angaben bereits 49 neue Gesellschaften gegründet, die die neuen Mitarbeiter einstellen sollen. Die neu gegründeten Gesellschaften laufen unter dem Namen DHL Delivery GmbH. Dieses Unternehmen gibt es schon seit längerem und es hat auch schon in der Vergangenheit für unrühmliche Schlagzeilen gesorgt (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel Eine kleine Tochter macht der Post großen Ärger aus dem September 2013).

Nach Angaben der Post würden die ersten Gesellschaften ab sofort neue Mitarbeiter einstellen. Dabei würden befristet Beschäftigte der Post, deren Verträge auslaufen, bevorzugt. Die Post beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit 14.700 Arbeitskräfte mit zeitlich befristeten Verträgen. Das ist knapp ein Zehntel der Gesamtbelegschaft in der Brief- und Paketsparte. Unter anderem in Rostock, Bremen und Frankfurt am Main sollen die Mitarbeiter der neuen Gesellschaften bald komplette Bezirke für die Paketzustellung übernehmen. Es geht bei der Nutzung der Auslagerung in neue Gesellschaften nicht nur um eine bedeutsame Lohnsenkung – nach Berechnungen der Gewerkschaft drohen den Betroffenen allein mit Blick auf den Stundenlohn Absenkungen von bis zu rund 20 Prozent. Die Tarifentgelte in der Logistik, an denen sich die neuen Post-Tochtergesellschaften orientieren sollen, beginnen bei Stundenlöhnen von knapp mehr als zehn Euro. An dem Logistik-Tarif orientiert sich auch der Versandhändler Amazon, der deshalb schon lange kritisiert wird. Verdi verlangt von dem US-Händler, die Löhne in seinen Verteilzentren an die des Einzelhandels anzupassen. Bei der Post geht’s jetzt also von oben nach unten.

Der Konzern werde auch bei den Arbeitszeiten flexibler, Überstunden würden leichter möglich. Mitbewerber wie Hermes liefern Pakete bereits jetzt regelmäßig bis in die Abendstunden aus, so die „Positivliste“ des Post-Vorstandes Gerdes. Billiger und flexibler, so lässt sich die Zielsetzung der Post auf den Punkt bringen.

Das verursacht nicht wirklich überraschend erhebliche Spannungen im Unternehmen: Verdi kritisiert neuen Tarifkurs der Post. Die Gewerkschaft spricht vom „Einstieg in den Ausstieg aus der Sozialpartnerschaft“, so Andrea Kocsis, die stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Aus gewerkschaftlicher Sicht handelt es sich um einen klaren Fall von Tarif- und Mitbestimmungsflucht. Ein „sozialpolitischer Skandal ersten Ranges“ sei das, so die Gewerkschaft in einer Stellungnahme. Und ver.di hat gute Gründe, mehr als sauer zu sein über die Deutsche Post DHL:

»Nachdem das Unternehmen unter Ausnutzung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mehr als 24.000 befristet Beschäftigte in Geiselhaft genommen habe, so Kocsis …, solle jetzt aus bestehenden Verträgen ausgestiegen werden. Mit der Post sei Ende 2011 vereinbart worden, im Falle des „signifikanten Absinkens der wirtschaftlichen Ergebnisse“ Gespräche aufzunehmen. Dieser Fall sei aber bislang nicht eingetreten. „Umso unerträglicher ist für uns, dass die Post mit diesem Manöver offensichtlich unseren Vertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe und den Entgelttarifvertrag unterlaufen will“, sagt Kocsis.
Der Vertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe läuft bis zum 31. Dezember 2015 und legt fest, dass maximal 990 Paketzustellbezirke von Konzerntöchtern oder Dritten betrieben werden dürfen.«

Apropos wirtschaftliche Lage des Konzerns: Bereits 2013 hat die Deutsche Post DHL bei 55 Mrd. Euro Umsatz mehr als 2 Mrd. Euro Jahresüberschuss gemacht (2,091 Mrd. Euro). Die Umsatzrendite lag bei 5,2% (gemessen am EBIT). Und die Prognosen für die Sparte, in dem sich die Paketdienste der DHL bewegen, klingen nicht nach einem echten Sozialfall: »Der operative Gewinn soll demnach 2014, 2015 und 2016 bei jeweils mindestens 1,3 Milliarden Euro liegen«, so Maris Hubschmid in dem Artikel Viele neue Jobs, aber schlechtere Bezahlung.

Die Deutsche Post DHL hat sich auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt, aus einer vermeintlichen Marktlogik heraus, die rein betriebswirtschaftlich gesehen durchaus logisch ist und angesichts des immer wieder herausgestellten Lohngefälles zwischen Post und Konkurrenzunternehmen führt für die DHL aus deren Binnenperspektive auch kein Weg daran vorbei, eine solche Strategie zu versuchen (vgl. hierzu auch den Blog-Beitrag Was Amazon, die Deutsche Post und Daimler gemeinsam haben vom 28.12.2014). Das gleiche Muster erleben wir ja in vielen anderen Branchen auch, vor allem im hier besonders interessierenden Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen. Hier handelt es sich um Dienstleistungen, die in aller Regel nicht verlagerbar sind ins Ausland und die man auch nicht annähernd so rationalisieren kann wie beispielsweise die industrielle Produktion. Zumindest die letzte Meile zu den immer zahlreicher werdenden Kunden muss (noch) händisch abgearbeitet werden. Aber was betriebswirtschaftlich durchaus rational sein kann, erweist sich volkswirtschaftlich als Schuss ins eigene Knie und man landet dann dort, wo dieser Blog-Beitrag begonnen hat. Und um den Zynismus gleichsam „abzurunden“: Die Strategie der Lohnsenkung und der weiteren „Flexibilisierung“ wird scharf gestellt in einer Phase, in der sich die Arbeitsbedingungen in den Paketdiensten bereits erheblich verschlechtert haben (vgl. hierzu den Blog-Beitrag Paketdienste segeln auf der Sonnenseite der „Amazon-Gesellschaft“. Aber das hat seinen Preis, dessen Bezahlung wieder mal ungleich verteilt ist vom 09.12.2014). Die wahren „Helden“ der Amazon-Gesellschaft werden uns noch weiter beschäftigen.

Und abschließend nur noch eine Anmerkung zu einem Zusammenhang mit einem anderen, sozialpolitisch hoch brisanten Thema der Gegenwart: Die so genannte „Tarifeinheit“. In diesem Kontext haben die Arbeitgeber in ihrem Bemühen, die große Koalition zu einer gesetzgeberischen Regelung zu treiben, immer wieder als ein Argument darauf hingewiesen, sie wären total überfordert, mit einer Belegschaft, in der beispielsweise zwei Gewerkschaften um die Gunst der Arbeitnehmer und für deren Interessen agieren. Das wäre viel zu komplex. Ach ja, aber die Belegschaft zu spalten und mal eben 49 Tochtergesellschaften zu gründen, in denen dann die Mitarbeiter zu anderen Tarifen und Regelwerken arbeiten (müssen), das ist offensichtlich kein Problem. Da verstehe noch einer die Welt der Wirtschaft. Auch dort malt man sich die offensichtlich so, wie es gerade gefällt.

Foto: © Stefan Sell

Hartz IV: Von angeblich fehlenden Anreizen, arbeiten zu gehen, aber auch Tageskalorien in imaginären Warenkörben, die durch abgerundete Statistiken ersetzt wurden. Oder: Wie viel darf es denn sein?

So sieht sie aus in diesen Tagen, eine dieser so typischen Schlagzeilen der BILD-Zeitung. Und direkt darunter wird die Hauptbotschaft transportiert. »Experten kritisieren: Für viele Stütze-Empfänger lohnt es sich gar nicht mehr zu arbeiten.« Erneut, werden viele an dieser Stelle denken, spielt man die unten gegen die aus, die noch weiter unten stehen. Und der BILD-Mann Dirk Hoeren kommentiert die Berichterstattung seiner Zeitung so: »Auch zehn Jahre nach der Einführung bleibt Hartz IV ein Stein des Anstoßes. Für die einen ist es zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Für Millionen Arbeitnehmer, die das System Jahr für Jahr mit Milliarden Steuern am Laufen halten, ist es die Einladung zum bezahlten Nichtstun. Selbst Facharbeiter kommen beim Blick auf den Gehaltszettel ins Grübeln. Mit Hartz und Nebenjobs würden viele mehr herausbekommen.« Ach ja.

Die BILD-Zeitung hat hier etwas aufgegriffen und – formulieren wir es mal nett – „zielgruppengerecht“ zu verpacken versucht, was ein grundsätzliches Problem im und vor allem über das Grundsicherungssystem hinaus ist: Es geht um Bruttoschwellen und Durchschnittsentgelte. Ja, das hört sich technisch an, ist aber ein mehr als handfestes Thema. Für das Jahr 2012 hat dies Johannes Steffen, der das „Portal Sozialpolitik“ betreibt, in einer wahren Fleißarbeit, die alle Kreise und kreisfreien Städte umfasst, aufgearbeitet: Bruttoschwellen und Durchschnittsentgelte 2012. Wohngeld leistet kaum einen Beitrag zur Überwindung von »Hartz IV«. Worum geht es genau?

»Um sich aus der Harz-IV-Abhängigkeit zu lösen, müssen alleinstehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch abhängige Beschäftigung eine bestimmte Entgelthöhe erzielen (bedarfsdeckende Bruttoschwelle). Die Chancen hierfür hängen neben vielen anderen Faktoren auch vom regionalen Lohnniveau ab (Durchschnittsentgelte). Die unterschiedliche Höhe der Bruttoschwellen wiederum wird maßgeblich bestimmt durch die regional stark schwankenden Kosten für Unterkunft und Heizung.«

Offensichtlich ist dieser allgemeine Zusammenhang: Bedingt durch hohe Kosten der Unterkunft in einer bestimmten Region kommt es zu hohen Bruttoschwellen, die aber in der Regel mit hohen regionalen Durchschnittsentgelten korrespondieren – und umgekehrt. Aber:

»Entscheidend sind aber nicht die absoluten Werte, sondern deren prozentuales Verhältnis: Je höher der Anteil der Bruttoschwelle im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten ausfällt, umso schwieriger wird sich insgesamt die Überwindung der Hartz-IV-Abhängigkeit alleine durch Aufnahme bzw. Ausweitung abhängiger Beschäftigung auf dem regionalen Arbeitsmarkt gestalten.«

Steffen kommt zu diesem Ergebnis: »Im Bundesdurchschnitt betrug der Anteil des Schwellen-Brutto am Durchschnittsentgelt 52,2% (51,8% im Westen einschließlich Berlin und 60,5% im Osten). Je höher der Anteilswert ausfällt, um so schwerer wird es Leistungsberechtigten c.p. fallen, das erforderliche Entgeltniveau auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu erzielen und sich dadurch aus der Hartz-IV-Abhängigkeit zu lösen.«

Beispiel: Das Durchschnittsentgelt lag 2012 in Westdeutschland (mit Berlin) bei 2.606 Euro im Monat. Der bedarfsdeckende Bruttomonatslohn für einen Alleinstehenden belief sich auf 1.349 Euro pro Monat. Genau dann ist die Schwelle erreicht, aber der man aus dem Hilfeanspruch rauswächst.

Johannes Steffen identifiziert eine zentrale Schwachstelle, die am Übergang zwischen Hilfebedürftigkeit und dem Bestreiten der Existenz aus eigenem Erwerbseinkommen zu verorten ist (und aus die die BILD-Zeitung natürlich nicht hinweist, würde es doch gewissermaßen eine Überforderung der Zielgruppe darstellen):

»Um die Chancen zur Überwindung der Hartz-IV-Abhängigkeit durch die Erzielung von Erwerbseinkommen zu erhöhen, ist u.a. eine durchgreifende Reform des Wohngeldes erforderlich. Denn bei einem Arbeitsverdienst in Höhe der hier ermittelten Bruttoschwellen haben Single-Haushalte durchweg keinen Wohngeldanspruch mehr. Das Wohngeld leistet damit zur Zeit keinen Beitrag zur Überwindung der Fürsorgeabhängigkeit von alleinstehenden Erwerbstätigen. Ein erhöhtes Wohngeld würde die Bruttoschwellen hingegen merklich senken. Bestandteile einer Wohngeldreform müssten
– die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses und
– die Erweiterung der Werbungskosten bei der Wohngeldberechnung spiegelbildlich zur Ausgestaltung des Erwerbstätigen-Freibetrages im SGB II
sein. Der Erwerbstätigen-Freibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden aufs Jahr gerechnet derzeit auf bis zu 3.600 Euro – die beim Wohngeld zu berücksichtigenden Werbungskosten sind hingegen auf 1.000 Euro begrenzt. Eine Harmonisierung der Beträge könnte vielen Beschäftigten den Gang zum Jobcenter ersparen.«

Das ganze Thema verdeutlich nicht nur die Komplexität des fragmentierten Hilfesystems, sondern auch zwei grundsätzliche Probleme im und um das Grundsicherungssystem herum:
Zum einen – so auch die simple Stoßrichtung des BILD-Ansatzes, versucht man die Niedriglöhner an der Grenze zur Hilfebedürftigkeit gegen die auszuspielen, die Hilfeleistungen beziehen. Mit der Botschaft, die auch Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft als „Experte“ zitiert unterstützt: Die Hartz IV-Leistungen seien zu hoch, um einen „Anreiz“ zu geben, zu den Bedingungen zu arbeiten, die da unten herrschen. Man könnte natürlich auch auf die Idee kommen zu fragen: Ist das nicht vielmehr ein Problem, dass viele Menschen zu offenbar sehr niedrigen Löhnen arbeiten (müssen), von denen man seine Existenz nicht bestreiten kann oder kein fühlbarer Abstand zu den Transferleistungsempfängern mehr besteht?

Die weitaus folgenreichere Problematik: Der große Bereich der Niedrigst- und Niedrigeinkommen erklärt neben anderen Gründen auch, warum die Politik eine aus fachlicher Sicht möglicherweise gut begründbare Anhebung der Regelleistungen scheut wie der Teufel das Weihwasser. Denn eine Anhebung um 50 oder x Euro würde viele in den Aufstockungsbereich des Hartz IV-Systems reinziehen von der Anspruchsseite her gesehen.

Mit einer damit eng verbundenen Grundsatzfrage beschäftigt sich Lisa Caspari in ihrem Artikel Definiere Existenz und Minimum und sie spricht einen wunden Punkt an bei der Frage, wie man das festlegt, was als „soziokulturelles Existenzminimum“ zu definieren ist und damit die Leistungen determiniert: »Was braucht ein Mensch zum Leben? Früher errechneten Experten die nötigen Tageskalorien und packten Kartoffeln in imaginäre Warenkörbe. Heute runden sie Statistiken ab.« Eine der zentralen Kritikpunkte in der Hartz IV-Diskussion ist immer wieder die – behauptete – zu niedrige Höhe der Regelleistungen. Aus fachlichen Gründen müssten die Leistungen höher ausfallen. Und erst vor kurzem war diese Frage Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, was in diesem Blog am 9. September 2014 behandelt worden ist: Das Bundesverfassungsgericht grummelt, beißt aber (noch) nicht. Zur Entscheidung über die Bestimmung der Höhe der Regelbedarfsleistungen im Grundsicherungssystem. Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner jüngsten Entscheidung auch auf die von Caspari in ihrem Artikel angesprochene und durchaus fragwürdige Vermischung von Warenkorb- und Statistik-Modell bei der Bestimmung des Existenzminimums eingegangen, wenn auch nicht zur Freude der Kritiker am bestehenden System:

»Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der Verbrauchsstatistik nachträglich einzelne Positionen – in Orientierung an einem Warenkorbmodell – wieder herauszunehmen. Die Modifikationen des Statistikmodells dürfen allerdings insgesamt kein Ausmaß erreichen, das seine Tauglichkeit für die Ermittlung der Höhe existenzsichernder Regelbedarfe in Frage stellt; hier hat der Gesetzgeber die finanziellen Spielräume für einen internen Ausgleich zu sichern. Derzeit ist die monatliche Regelleistung allerdings so berechnet, dass nicht alle, sondern zwischen 132 € und 69 € weniger und damit lediglich 72 % bis 78 % der in der EVS erfassten Konsumausgaben als existenzsichernd anerkannt werden. Ergeben sich erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Deckung existenzieller Bedarfe, liegt es im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geeignete Nacherhebungen vorzunehmen, Leistungen auf der Grundlage eines eigenen Index zu erhöhen oder Unterdeckungen in sonstiger Weise aufzufangen.«

So weit das Bundesverfassungsgericht. Das sind eben nicht nur, wie es scheinen mag, technische Fragen, sondern letztendlich geht es um ein normatives Grundsatzproblem: Wie viel soll es denn sein und mit Blick auf die Interdependenzen mit dem Arbeitsmarkt und den dort herrschenden Verhältnissen verengt sich das dann auf die maßgebliche Frage: Wie viel darf es denn sein? Und diese Frage erklärt in sich dann schon die Antworten, die bislang (nicht) gegeben werden (können/dürfen).

Um abschließend wieder an den Anfang des Beitrags zurückzukommen: Die BILD-Zeitung und andere Interessierte sollten sich einmal die vorliegenden Daten beispielsweise des IAB zur „Konzessionsbereitschaft“ von Hartz IV-Empfängern anschauen, eine auch sehr niedrig entlohnte Arbeit an- und aufzunehmen. Dann erübrigt sich eine so billige Polemik nach unten.

Das deutsche „Beschäftigungswunder“ im europäischen Vergleich. Immer auch eine Frage des genauen Hinschauens

Immer diese Zahlen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Studie veröffentlicht, die für alle interessant ist, die sich mit dem „Jobwunder“ Deutschland beschäftigen: Europa-Ranking: Hohe Erwerbstätigenquote, aber auch sehr viel kurze Teilzeit in Deutschland – so kann man eine der Hauptaussagen der Studie zusammenfassen.
»Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erreicht einen Höchststand. Doch der Anteil von Teilzeit- oder Minijobs ist höher als in anderen europäischen Ländern. Stellt man das in Rechnung, fällt Deutschland bei der Erwerbstätigenquote im europäischen Vergleich von Position fünf auf Position elf ab. Insbesondere viele Frauen arbeiten weniger, als sie möchten.«
Man muss eben genauer hinschauen: Ich hatte zu diesem Thema im Dezember 2014 einen passenden Beitrag auf dieser Seite gepostet: „Irre Beschäftigungseffekte“, „wirklich tolles Land“: Wenn Ökonomen sich überschlagen, lohnt ein Blick auf die Zahlen und dort auf das Auseinanderlaufen der Entwicklung bei der Zahl der Arbeitnehmer und des geleisteten Arbeitsvolumens hingewiesen.

Auf den ersten Blick beeindruckend: Von 33 europäischen Ländern landet Deutschland gemessen an der Erwerbstätigenquote auf Platz 5. Aber: Die nominelle Erwerbstätigenquote beruht auf einer reinen Personenzählung ohne zwischen Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten zu unterscheiden.
Sven Schreiber hat nun in seiner IMK-Studie eine korrigierte Erwerbstätigenquote errechnet, die nicht allein die Zahl der Erwerbstätigen, sondern auch deren Arbeitszeit berücksichtigt. Wenn man das macht, dann steht Deutschland gemessen an der korrigierten Erwerbstätigenquote deutlich schlechter da, im europäischen Vergleich rutscht man ab auf nur noch Platz elf.
Vor allem zwei Faktoren tragen zu diesem Ergebnis bei:

»Erstens gibt es einen hohen Anteil an Teilzeitarbeit, zweitens arbeiten die Teilzeitbeschäftigten vergleichsweise kurz. In Deutschland arbeitet etwa ein Viertel der Beschäftigten in Teilzeit. Höher fällt der Anteil nur in den Niederlanden und der Schweiz aus.«

Viel Teilzeit und die dann auch noch kurz – das lässt sich auch erklären:
„Minijobber machten etwa die Hälfte der gesamten Teilzeitbeschäftigten in Deutschland aus.“ Da ist sie wieder, die deutsche Besonderheit der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.
Insofern kann auch diese Aussage nicht überraschen:

»Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes gelten 3,1 Millionen Menschen in Deutschland als „unterbeschäftigt“, das heißt sie sind zwar erwerbstätig, haben aber den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden und stehen für diese auch zur Verfügung. Davon sind 1,7 Millionen in Teilzeit beschäftigt. Bei den Teilzeitbeschäftigten handelt es sich überwiegend um Frauen«, so die Hans-Böckler-Stiftung in ihrer Pressemitteilung zur neuen Studie.

Schauen wir auf die Seite des Statistischen Bundesamtes, dann finden wir eine Meldung vom 8. Januar 2015 mit dieser Überschrift: Ungenutztes Arbeits­kräfte­potenzial: 6,3 Millio­nen Men­schen wollen (mehr) Arbeit. Dieses „ungenutzte Arbeitskräftepotenzial“ setzt sich zusammen aus 2,2 Millionen Erwerbslosen, 1,0 Millionen Personen in Stiller Reserve und 3,1 Millionen Unterbeschäftigten. Und man kann der Meldung entnehmen: Von den 1,7 Millionen Unterbeschäftigten in Teilzeit waren 73 % weiblich. Wie immer im Leben gibt es zwei Seiten der Medaille, deshalb der Vollständigkeit halber: »Den 3,1 Millionen Unterbeschäftigten stand eine deutlich kleinere Zahl Erwerbstätiger gegenüber, die weniger arbeiten wollten: Diese insgesamt 870.000 sogenannten Überbeschäftigten haben den Wunsch, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren, und sind bereit, ein entsprechend verringertes Einkommen hinzunehmen.«

Diese Hinweise passen auch zu einer Aussage aus der neuen IMK-Studie: »Drei Viertel der Befragten in der Arbeitskräfteerhebung gaben an, dass sie entweder keine Vollzeitstelle finden konnten oder aus familiären Gründen – etwa der Betreuung von Kindern und Angehörigen – Teilzeit arbeiten.«

Die Studie im Original:

Sven Schreiber: Erwerbstätigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich (= IMK Report 103). Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), 2015

Islamisierung des Abendlandes? Entwarnung. Eher besteht die Chance auf eine Re-Christianisierung von Sachsen, denn die Einwanderung ist überwiegend katholisch. Deutschland wird christlicher – und jünger

Es hatte ja schon immer was, dass gerade in Sachsen zehntausende Menschen auf die Straßen gehen, um gegen eine angebliche Islamisierung des christlich geprägten Abendlandes zu protestieren – nicht nur aufgrund der bekannten Tatsache, dass sich der Ausländeranteil in Sachsen eher im molekularen Bereich bewegt, sondern auch hinsichtlich des „christlichen Abendlandes“: Nur knapp ein Viertel der Sachsen selbst sind überhaupt noch konfessionell gebunden. Davon sind zwei Drittel Protestanten. Und die sollten jetzt eher „Angst“ haben vor einer Re-Katholisierung, würden denn die Zuwanderer zu ihnen kommen und nicht einen großen Bogen um Sachsen machen. Das kann man dem neuen Migrationsbericht der Bundesregierung entnehmen: Einwanderung ist katholisch, so die zusammenfassende Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.

Wer das zahlenschwere Original lesen möchte: Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2013).

Eine klare Feststellung mit Blick auf die Daten lautet:

»Zuwanderung nach Deutschland … kommt mit großem Abstand vor allem aus den christlich-katholisch geprägten Staaten Osteuropas.«

Die Zuwanderungszahlen sind imposant:

Insgesamt sind im Jahr 2013 etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland gezogen. So viele Menschen wie seit 20 Jahren nicht mehr. Gegenüber 2012 waren es noch einmal 150.000 Menschen mehr. Unterm Strich ist die Bevölkerung um 430.000 Menschen gewachsen. Denn es verließen das Land auch so viele Menschen wie lange nicht – etwa 800.000.

Nicht nur für die Pegida-Anhänger interessant:

»Mehr als 75 Prozent der Zuwanderer stammen aus europäischen Ländern. Die tiefkatholischen Polen stellen mit 16 Prozent die größte Gruppe. Es folgen die christlich-orthodoxen Rumänen und die Italiener. 51 Millionen der mehr als 60 Millionen Italiener bekennen sich zum katholischen Glauben.
Hinzu kommen Menschen aus den krisengebeutelten Mittelmeerländern Spanien und Griechenland. Meist christliche, zudem junge und gut ausgebildete Fachkräfte«

»Deutschland wird also christlicher durch Zuwanderung. Und jünger.« So eine Schlussfolgerung von Thorsten Denkler in seinem Artikel. Der letzte Aspekt ist auch relevant:

»Nach dem Bericht der Bundesregierung waren im Jahr 2013 zwei Drittel der Zuwanderer unter 45 Jahre alt. Bundesweit sind nicht einmal mehr die Hälfte der Menschen unter 45.«

Aber wie sieht es denn bei den Asylbewerbern aus? Wenigstens hier „schlechte“ Nachrichten für diejenigen, die Interesse haben, ein bedrohliches Gebirge an die Wand zu werfen? Die Asylzahlen für 2014 liegen schon vor. Danach ergibt sich das folgende interessante Bild:

»Im vergangenen Jahr wurden doppelt so viele Asylanträge gestellt wie im Jahr 2013, nämlich etwa 203.000 statt 110.000. Doch auch hier gilt: Ein großer Teil der Antragsteller kommt aus überwiegend christlich geprägten europäischen Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise Serbien, Mazedonien oder der Ukraine. Und aus aktuellen Konfliktgebieten wie Syrien hat Deutschland bevorzugt Christen aufgenommen.«

Und noch eine letzte Zahl für die Pegida- und sonstigen Krampfmuffel: In Sachsen beträgt der Anteil der Muslime an der Bevölkerung sensationelle 0,1%. Macht euch locker.

Aber wieder zurück zum eigentlichen Thema, denn die Zahlen zeigen natürlich auch und gerade bei nüchterner Betrachtung, vor welchen Herausforderungen die deutsche Gesellschaft steht und was sie zu bewältigen hat. Höchste Zuzugsrate in Deutschland seit 1992, so hat FAZ in ihrer Online-Ausgabe den Artikel über den Migrationsbericht überschrieben.

»Die Statistiker legten noch keine detaillierten Zahlen für 2014 vor. Die im Migrationsbericht aufgeschlüsselten Details für 2013 zeigen aber, dass unverändert die große Mehrheit der Zugewanderten aus Staaten der Europäischen Union (EU) kommt. Seit 1996 ist Polen das Hauptherkunftsland. Das dürfte sich 2014 geändert haben. Nach den Zahlen für die ersten fünf Monate 2014 führten Rumänen (36.200), Polen (22.700), Italiener (15.100), Bulgaren (13.500) und Kroaten (10.800) die Zuwandererliste aus der EU an. Ins Gewicht fällt aber auch der Bürgerkrieg in Syrien: Bis Mai 2014 waren fast 16.000 Syrer zugewandert, die drittgrößte Zuwanderergruppe nach Rumänen und Polen. Diese Entwicklung dürfte sich im Rest des Jahres fortgesetzt haben, da die Zahl der Asylbewerber aus Syrien weiter stieg.«

Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um ein überaus vielgestaltiges Zuwanderungsuniversum. Da sind die vor Krieg und Terror flüchtenden Menschen, die vorübergehend Zuflucht suchen, da gibt es die Asylbewerber, die Zuwanderer aus Osteuropa auf der Suche nach einer Beschäftigung, wobei das Spektrum von den osteuropäischen Krankenhausärzten bis hin zu den ungelernten Wanderarbeitern reicht. Da sind die Menschen, die über den Familiennachzug hierher kommen. Wir haben es also mit ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen zu tun, auf die man auch unterschiedlich eingehen muss. Gesellschaftspolitisch relevant und mit Blick auf das immer auch konfliktbehaftete Potenzial der Zuwanderungsprozesse prioritär sind in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen, die auf eine möglichst schnelle und gelingende Integration abstellen, also neben der Unterbringungsfrage vor allem der Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten sowie – nicht nur, aber denen ganz besonders – die Ermöglichung eines schnellen Übergangs in Bildung und Ausbildung bei den jungen Flüchtlingen. Natürlich konfligiert das mit anderen offen oder unausgesprochenen Zielen der Gestaltung des Alltags gerade bei den Asylbewerber, den die von oben verordnete temporäre Nicht-Aktivität, der blockierte Zugang zu Arbeit und Ausbildung soll verhindern, dass Anreize gesetzt werden, dass noch mehr kommen. Aber man kann es drehen und wenden wie man will: Viele gerade der jüngeren Flüchtlinge, die seit einiger Zeit wieder verstärkt nach Deutschland kommen, werden lange, möglicherweise für immer hier bleiben, auch wenn ihnen formal kein Asylanspruch zugebilligt wird. Wenn das aber so ist, muss man alles dafür tun, dass nicht durch unterlassene oder zeitlich aufgeschobene Integrationsanstrengungen des Aufnahmelandes individuelle und gesellschaftliche Folgekosten produziert werden, die um ein Vielfaches höher liegen werden als die Investitionskosten frühzeitiger Hilfestellungen.

Das ist alles leichter gesagt als praktisch umzusetzen, denn wir bewegen uns in einem föderalen System, wo sehr viele Energien aufgesogen werden vom schwarzen Loch der Zuständigkeitsfrage. Und alle wollen die Rechnung oder Teile davon an andere Akteure weiterreichen. Es fehlen gepoolte Ansätze, beispielsweise ein aus unterschiedlichen Töpfen gespeistes Integrationsbudget, mit dem man dann vor Ort flexibel und an die Gegebenheiten angepasst agieren könnte.

Ein Teil der „höheren“ Politik, also auf der Bundesebene, scheint sich hingegen zu fokussieren auf ein „Einwanderungsgesetz“ – man könnte auch von verengen sprechen: »In der Koalition wird daher darüber diskutiert, erstmals ein Einwanderungsgesetz zu verfassen. Während Teile der Union darin vor allem die bestehenden Regelungen übersichtlich bündeln wollen, will die SPD auch weitere Anreize für Zuwanderung setzen. Die SPD will bis Ende Februar ein Positionspapier vorlegen. In der Union war CDU-Generalsekretär Peter Tauber mit dem Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes auf Kritik gestoßen.« Man darf und muss an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass es nicht gelingen wird, Zuwanderung eingebettet in die eigenen Interessen vollständig oder auch nur überwiegend zu steuern, denn Deutschland ist bekanntlich keine Insel oder abgeschottetes Staatsgebilde. Die Flüchtlinge und auch viele Asylbewerber werden auch bei einem Punktesystem für erwünschte Zuwanderer zu uns kommen bzw. es versuchen und auch viele Armutsflüchtlinge aus den osteuropäischen Notstandsgebieten der EU werden weiterhin das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Zuwanderung bleibt zu einem gewissen Grad nicht-planbar, chaotisch, zeitversetzt und in Wellen kommend. Und auch diesen Menschen muss man Chancen eröffnen, wollen wir nicht abrutschen in eine höchst diskussionswürdige utilitaristisch motivierte Menschenselektion bei gleichzeitigem Aufhäufen sozialer Konfliktpotenziale durch „die anderen“, die man nicht zu „brauchen“ meint und die man abschrecken und loswerden will.

Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko?

In diesem Jahr wird es bei den Erzieher/innen und den Sozialarbeitern eine – wahrscheinlich – heftige Tarifrunde geben. Die Gewerkschaft ver.di will – gemeinsam mit der GEW, bei der auch viele Beschäftigte aus den Kindertageseinrichtungen organisiert sind – die Berufe deutlich aufwerten, indem sie tariflich höher eingestuft und deutlich besser bezahlt werden. Es geht da nicht um eine prozentuale Erhöhung der gegebenen Tarife wie bei einer allgemeinen Lohnrunde, sondern um eine weitaus härtere Nuss, die geknackt werden soll: Zum Jahresende 2014 hat ver.di gegenüber den kommunalen Arbeitgebern die Tarifvorschriften über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gekündigt.

Es geht um eine „Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale im Umfang von durchschnittlich zehn Prozent“ in der entsprechenden Gehaltstabelle, der S-Tabelle, so die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung vom Ende November 2014 mit der Überschrift Mehr Wertschätzung für die Beschäftigten. Vor allem mit Blick auf die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen geht es um eine Berufsgruppe, die in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt einer  gesellschaftspolitischen Diskussion gestanden haben, die mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren einhergegangen ist. Durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen solchen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2014 und die damit verbundenen quantitativen Ausbauentwicklungen gab es auch in einer breiten Öffentlichkeit eine Sensibilisierung für die Arbeitsbedingungen des Personals in den Kindertageseinrichtungen, angereichert um die Wahrnehmung eines zunehmenden Fachkräftemangels. Auf der anderen Seite muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Forderungen der Gewerkschaften an die Kommunen richten, die ebenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, allerdings oftmals vor dem Hintergrund, dass ihn vorne und hinten die Finanzmittel fehlen. Insofern stellt sich die berechtigte und zentrale Frage, wie die nunmehr vorliegenden Forderungen zu beurteilen sind, aber auch, was das im Kontext der kommunalen Finanzsituation im Ergebnis bedeuten könnte.

In der Berichterstattung über die gewerkschaftlichen Tarifstrukturveränderungsforderungen hat Yasmin El-Sharif ihren Artikel überschrieben mit einem kompakten Schlecht bezahlt, gut gefordert. Sie versucht sich abzuarbeiten an der Frage, was sollten die Fachkräfte verdienen? Und was ist uns die Betreuung unserer Kinder wert? Das sind nicht nur objektiv beantwortbare, zumindest vergleichend analysierbare Fragestellungen, sondern eben auch höchst normative.

Und darüber hinaus: Auch wenn man zu dem nachvollziehbaren Ergebnis kommen würde, dass die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen (und auch in der Kindertagespflege, was aber aufgrund der besonderen Verhältnisse in diesem Bereich nicht Gegenstand der gewerkschaftlichen Forderungen ist) eine deutliche monetäre Aufwertung bekommen sollten, bleibt die eben nicht triviale Anschlussfrage, wer das denn bezahlen soll. Wir haben es also grob gesprochen mit zwei in sich bereits überaus komplexen Problemstellungen zu tun, die dann auch noch miteinander verbunden sind:

Zum einen die Frage, in welcher Höhe eine „richtige“ Vergütung für die pädagogischen Fachkräfte liegen sollte, zum anderen aber auch der Blick auf die Kostenträgerschaft bzw. der konkreten Verteilung der durch eine solche Veränderung anfallenden erheblichen Mehrkosten auf die unterschiedlichen Ebenen unseres föderalen Systems, also Kommunen, Bundesländer und Bund, hinzu kommen noch die Eltern (jedenfalls in den meisten Bundesländern) über die von ihnen aufzubringenden Elternbeiträge sowie die Träger der Einrichtungen mit ihren Eigenanteilen –  man sieht bereits an dieser überaus gerafften Skizze, dass wir es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure im bestehenden System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen zu tun haben, wobei generell hier schon die Anmerkung gemacht werden muss, dass es in Deutschland gerade kein „System“ gibt, sondern 16 unterschiedliche, teilweise erheblich voneinander abweichende „Kita-Systeme“, mit einem weiteren Akteur, dem Bund, der auch seine Finger im Spiel hat, sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung (SGB VIII wie auch mit Blick auf seine Finanzierungsbeteiligung).

Dabei zeigt bereits ein grober Blick auf die Entwicklung der Kita-Landschaft in den vergangenen Jahren, dass es gute Gründe gibt für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wobei darunter auch die Vergütung – aber eben nicht nur – fällt. Seit 2006 zeigt sich ein gewaltiger quantitativer Ausbau – sowohl hinsichtlich der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wie auch mit Blick auf die in der Kindertagesbetreuung beschäftigten Menschen. In den letzten acht Jahren stieg die Zahl der in Kitas und der Tagespflege betreuten Kleinkinder um 131%, die Zahl der hier tätigen Personen um 184.000 (+48%) auf über 567.000 im nunmehr vergangenen Jahr (zu den Zahlen und der Abbildung vgl. den Beitrag von Rauschenbach, T.: „Kita 2020“ – eine empirische Zwischenbilanz. Erfolge und Herausforderungen des U3-Ausbaus, in: Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, Heft 3/2014, S. 4ff.). Das war (und ist, denn der Ausbauprozess ist ja nicht abgeschlossen) ein erheblicher Kraftakt, natürlich vor allem getrieben durch den individuellen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der am 1. August 2014 scharf gestellt worden ist.

Aber damit bei weitem nicht genug, denn die Anforderungen und die Rahmenbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Hierzu an dieser Stelle nur einige wenige Stichworte, die andeuten sollen, was damit gemeint ist: Hinsichtlich der Arbeit lassen sich mehrfach steigende Anforderungen an die Fachkräfte beobachten: durch die bildungs-, familien- und sozialpolitische Aufladung der Einrichtungen (mit der Folge eines steigenden Erwartungsdrucks, sowohl seitens der Politik und Wirtschaft, aber auch eines nicht kleinen Teils der Eltern, was die Inhalte und Angebote angeht), die Öffnung der Kitas „nach unten“ (also immer jüngere Kinder, die aufgenommen werden) und zugleich „nach außen“ (im Sinne einer Familien- und Sozialraumorientierung) sowie „nach oben“ (hier ist der Übergang in das Schulsystem gemeint), eine Verlängerung der Öffnungszeiten (die sich zunehmend von den Betreuungszeiten der Kinder entkoppeln mit allen daraus resultierenden Anforderungen an die Personalpolitik in den Einrichtungen) in Verbindung mit einer Verlängerung der von den einzelnen Kindern in Anspruch genommenen Zeiten (Trend in Richtung mehr Stunden pro Kind, also hin zum Ganztag). Man darf und muss darauf hinweisen, dass in vielen Einrichtungen auch der „pädagogische Schweregrad“ der Kinder gestiegen ist analog zu den Verwerfungen, die man in nicht wenigen Familien beobachten muss.

Mit Blick auf die Beschäftigten sind mehrere Besonderheiten herauszustellen, die oftmals in der Diskussion über „die“ Erzieher/innen vergessen werden: In der „durchschnittliche“ Normal-Kita arbeiten weniger als 10 Beschäftigte, es handelt sich also um eine kleinbetriebliche Struktur (mit allen Vorteilen, aber eben auch Nachteilen). Die möglichen Nachteile machen sich beispielsweise dann bemerkbar, wenn eine oder mehr aus dem Team krankheitsbedingt und das dann auch noch für längere Zeit ausfallen und man nicht eingebunden ist in einer größere und professionelle Trägerstruktur. Da gibt es dann oftmals keine Reserven und trotzdem wird der Betrieb am Laufen gehalten, auch wenn das bis in den Bereich der rechtlich eigentlich nicht zulässigen Einzelbesetzungen in Gruppen reicht. Hinzu kommt eine stetige Alterung der Belegschaften in den Kitas und eine sukzessive Zunahme des Anteils der Teilzeitbeschäftigten.


Vor diesem Hintergrund ist es mehr als nachvollziehbar, dass die betroffenen Fachkräfte endlich eine spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit erwarten. Dazu gehört neben der Vergütungsfrage sicher mindestens genau so wichtig eine Verbesserung des Personalschlüssels.
Insofern werden die Forderungen von ver.di bei vielen Erzieher/innen auf mehr als fruchtbaren Boden fallen. Was die bereits erwähnten Tarifstrukturverbesserungen bedeuten würden, veranschaulicht und konkretisiert die Abbildung zu den Gehaltsstufen der Erzieher/innen nach der aktuellen Eingruppierung und bei einer Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen. Für die Arbeitgeber würde das natürlich eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten. Und von außen betrachtet sind die Zeiten sehr gut, um solche weitreichenden Forderungen nicht nur zu stellen, sondern nach einer entsprechend harten Tarifrunde auch in die Nähe einer Realisierung zu kommen.

Denn die Beobachtung eines zunehmenden Fachkräftemangels in immer mehr Regionen kann nicht nur als anekdotische Evidenz ins Felde geführt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die in den letzten Jahren zählbare Ausweitung der Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung vor allem dadurch ermöglicht wurde, dass es offensichtlich gelungen ist, neben einer verstärkten Ausbildung  auch durch eine Reaktivierung von Fachkräften den steigenden Personalbedarf gleichsam aus dem „früheren“ Bestand zu decken. Die Befürchtung, es würde auch nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt, hat sich bisher nicht bestätigt, neben den Zugängen aus der Ausbildung vor allen bedingt durch die Rückkehr von Fachkräften, die zwischenzeitlich in anderen Tätigkeitsfeldern beschäftigt waren, worauf Mariana Grgic, Britta Matthes und Heiko Stüber in ihrer aktuellen. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Studie Kindertagesbetreuung in Deutschland: Die Fachkräftereserve ist nahezu ausgeschöpft hinweisen. Aber: »Gleichzeitig wurde die Fachkräftereserve abgebaut, sodass sie nahezu ausgeschöpft ist. Wenn es weiter eine starke Nachfrage geben sollte (z. B. aufgrund von Ersatz- oder Zusatzbedarf), muss deshalb über zusätzliche Strategien zur Gewinnung von Fachkräften nachgedacht werden« (Grgic et al. 2014: 7; ein ausführlicher Forschungsbericht dazu wurde zeitgleich veröffentlicht: Die Fachkräftereserve in der Kinderbetreuung und -erziehung: Ergebnisse für Deutschland und die Bundesländer). Mit Blick auf die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen ist das eigentlich eine sehr gute Nebenbedingung, neigen sich doch die Knappheitsverhältnisse auf diesem Teilarbeitsmarkt zugunsten der Beschäftigten, was ihre Verhandlungsposition stärken sollte. Also grundsätzlich. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass wir es mit einem besonderen „Markt“ zu tun haben und diese Besonderheiten werden es erschweren, die Forderungen auch umsetzen zu können – bzw. wenn, dann mit möglicherweise problematischen Nebenfolgen.
Auf diese richten Ulrike Plewnia und Herbert Weber in ihrem Artikel „Perverse Nebeneffekte“ in der Print-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ (Heft 4/2015) ihr Augenmerk, wenn auch mit einem noch zu diskutierenden problematischen Subtext versehen. »Die bislang verbissenste Tarifrunde für die Kinderbetreuung mit wochenlangen Streiks droht.  Eltern von Babys, Klein- und Schulkindern wären davon betroffen. Am Ende stehen, das ist schon sicher, höhere Gebühren und eventuell sogar eine schlechtere Kinderbetreuung.« Wie kommen die beiden Autoren zu dieser Schlussfolgerung?  Sie gehen aus von dem bestehenden System, das bereits heute durch eine markante Unterfinanzierung gekennzeichnet ist (vgl. hierzu und darüber hinaus zu einem möglichen Lösungsansatz ausführlicher Sell, S.: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014. Remagen, 2014).

Gleichsam als Kronzeugen berufen sie sich auf Thomas Höhle von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Personaldezernent der Stadt München.  Er wird in dem Artikel mit der Aussage zitiert, dass die meisten Kommunen angesichts ihrer Haushaltslage gar nicht anders könnten, als die Qualität der Betreuung einzuschränken. Unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei nur um eine angesichts der bevorstehenden Tarifauseinandersetzung verständliche Drohung der Arbeitgeberseite handelt, gibt es durchaus Faktoren, die dafür sprechen, dass man dieses Szenario nicht von vornherein verwerfen kann.  Ungeachtet der enormen Heterogenität der kommunalen Finanzlandschaft  ist es unbestreitbar so, dass tatsächlich viele Kommunen mit einer desaströsen Haushaltslage zu kämpfen haben und zugleich, wie bereits erwähnt, die Hauptkostenträger vor allem hinsichtlich der Betriebskosten, die zu weit über 80 % aus Personalkosten bestehen, sind. Und viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren enorme Mittel in den Bereich der Kindertagesbetreuung investiert bzw. investieren müssen vor dem Hintergrund der Umsetzung des vom Bundesgesetzgeber implementierten Rechtsanspruchs.

Um die ganze Sache noch etwas komplizierter zu machen, muss man darauf hinweisen, dass von den 557.000 Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen 178.000 bei den Kommunen beschäftigt sind, während die große Zahl von 349.000 bei freien und (wenigen) privaten Kita-Trägern angestellt sind. Die Gewerkschaften führen die Tarifauseinandersetzung, die nun ansteht, aber erst einmal „nur“ mit den Kommunen. In einer zweiten Runde müssten dann die freien Träger möglicherweise vereinbarte Tariferhöhungen in ihre Regelwerke übernehmen bzw. diese entsprechend anpassen. Dieser Hinweis ist auch deswegen von Bedeutung, weil ein möglicher Streik als Druckmittel in den Tarifverhandlungen bei einem Großteil der freien Träger und damit seitens der dort beschäftigten pädagogischen Fachkräfte gar nicht möglich wäre, denn in den Einrichtungen, die konfessionell gebunden sind, gilt der „dritte Weg“ und damit ein faktisches Streikverbot. Wenn also die Erzieherinnen beispielsweise zu Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen werden, dann muss man beachten, dass faktisch ausschließlich die kommunal Beschäftigten diese auch umsetzen können bzw. dürfen.

Auch ein Repräsentant der freien Träger kommt in dem Artikel zu Wort: Wolfgang Stadler, der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, die bundesweit 2.300 Kitas betreibt, erwartet, dass Personal abgebaut wird: „Künftig wird noch schärfer gerechnet, jegliche Puffer und Extrastellen fallen dann weg“, so wird er in dem Artikel zitiert. Das ist besonders problematisch vor dem Hintergrund, dass die Ausstattung mit Personal vielerorts schon jetzt schlichtweg skelettös ist. Aber ob es einem gefällt oder nicht, man muss tatsächlich die Möglichkeit im Auge behalten, dass ein Erfolg der Gewerkschaften hinsichtlich der Tarifstruktur mit den daraus resultierenden Kostensteigerungen vor allem für die Kommunen dazu führen könnte, dass in dem bestehenden – leider völlig unter- und vor allem fehlfinanzierten – System der Rationalisierungsdruck für die Kitas steigt, wenn die kommunalen Haushälter versuchen sollten, das Gehaltsplus an anderer Stelle wieder auszugleichen. Dass sie das durchaus – trotz der bereits erwähnten gegebenen Unterausstattung mit Personal – machen könnten, verweist auf ein weiteres strukturelles Problem in der Kindertagesbetreuung: Es ist bislang nicht gelungen, fachwissenschaftlich fundierte Personalstandards vorzugeben, in vielen Fällen werden noch nicht einmal betriebswirtschaftlich elementare Faktoren einer richtigen Personalkalkulation berücksichtigt, wie beispielsweise die Ausfallzeiten, geschweige denn Vor- und Nachbereitungszeiten.

An dieser Stelle, man muss es in aller Deutlichkeit sagen, rächt sich das strategische „Versagen“ der großen Träger bzw. ihrer Verbände vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, denn damals war die Politik dermaßen verunsichert über ein mögliches Scheitern des notwendigen Ausbaus der Kindertagesbetreuungsangebote, dass man sicherlich – wenn man einen entsprechenden Druck aufgebaut hätte – weiter reichende Zugeständnisse der Politik beispielsweise hinsichtlich der Personalschlüssel, die erforderlich sind, um Kinder unter drei Jahren richtig zu betreuen, hätte herausschlagen können. Die großen freien Träger, die die Mehrzahl der Kitas in Deutschland betreiben, hätten eine Art „Kartell“ auf der Anbieterseite bilden müssen, dessen einziger Forderung darin bestanden hätte, eine Beteiligung an dem Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder unter den Vorbehalt einer entsprechenden fachlich vertretbaren Regelung der Personalschlüssel auch auf der gesetzlichen Grundlage zu stellen. Aus ganz unterschiedlichen, hier nicht zu diskutierenden Gründen ist es nicht gelungen, diesen so wichtigen Weg einzuschlagen. Nun steht man allerdings vor der Situation, dass nicht nur die gegebene Personalausstattung mehr als fragwürdig, mit Blick auf die besonders Kleinkinder teilweise in den Bereich der Kindeswohlgefährdung hineinreichend, ist, sondern ein Erfolg der Gewerkschaften bei den anstehenden Tarifverhandlungen könnte tatsächlich dazu führen, dass die Kommunen den Druck auf die gegebenen Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen (müssen).

Das alles bedeutet allerdings nicht, dass man deswegen jegliche Bemühungen und letztendlich am Ende eines möglicherweise erfolglosen Verhandlungsprozesses auch umfangreiche Streikmaßnahmen unterlassen sollte. Aber genau diese Botschaft wird ein Stück weit in dem erwähnten Artikel im „Focus“ transportiert. Dem sollte und dem darf nicht so sein. Es gibt gute Argumente dafür, den Druck im Kessel zu erhöhen, das ist letztendlich die einzige Sprache, die in solchen Auseinandersetzungen vor allem von der Politik gehört und verstanden wird. Aber zur Wahrheit gehört auch der Hinweis,  dass es eben nicht einfach ist, „die“ Erzieherinnen für Arbeitskampfmaßnahmen zu gewinnen, nicht nur aufgrund der Tatsache, dass lediglich die kommunal Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen an die Streikfront geführt werden können, sondern auch vor dem Hintergrund, dass die Erfahrungen beim letzten großen Arbeitskampf in diesem Bereich, der im Jahr 2009 stattgefunden hat, gezeigt haben, dass sehr viele Erzieherinnen sich schwertun mit Streikaktionen, die beispielsweise in anderen Bereichen unserer Wirtschaft, man denke hier an den Metallbereich, aber auch an die Bahn oder andere Beispiele, ohne Bedenken durchgeführt werden. Das hat etwas mit der inneren Verfasstheit der in dem Bereich der Kindertageseinrichtung arbeitenden Frauen zu tun. Insofern muss eine Gewerkschaft, wenn sie denn verantwortungsvoll handelt, diese Restriktionen beachten. Man kann und darf die Erzieherinnen schlichtweg nicht überfordern, es handelt sich hierbei nicht um Arbeitnehmer, die seit Jahren beispielsweise in der IG Metall organisiert sind und entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber, was das Geschäft nicht einfacher macht.

Daraus nun abzuleiten, dass man von vornherein die Segel streichen sollte, wäre aber eine unzulässige und dem berechtigten Anliegen der pädagogischen Fachkräfte letztendlich auch schadende Schlussfolgerung.

Man kann es drehen und wenden wie man will, wir sind mit einem echten Dilemma konfrontiert. So sehr man den betroffenen Arbeitnehmerinnen und wenigen Arbeitnehmern in diesem Bereich erfolgreiche Tarifverhandlungen wünscht, man muss eben auch die Risiken diskutieren, die derzeit erkennbar sind. Hinzu kommt: Es geht eben nicht um Schrauben oder Autos oder einen Supermarkt, sondern im Mittelpunkt der Arbeit stehen kleine Kinder (und ihre Eltern), was natürlich bedeutet, dass man in jeglicher Hinsicht sensibel vorgehen muss. Einen möglichen Gedanken sollten allerdings strategisch veranlagte Gewerkschaftsfunktionäre lieber nicht weiter verfolgen: Die Erzieherinnen werden keinen „Ersatz“ bieten für die früheren Müllwerker, die für die ÖTV an der Speerspitze von Arbeitskämpfen gestanden haben. Die sind mittlerweile überwiegend privatisiert und teilweise marginalisiert. So hört man immer wieder von Überlegungen aus dem Gewerkschaftslager, dass die Beschäftigten in den Kitas diese Rolle übernehmen (sollen), denn von Streikaktionen in diesem Bereich sind natürlich neben den Kindern, die einen zeitweiligen Nicht-Besuch vielleicht sogar ganz gut wegstecken würden, sehr viele berufstätige Eltern betroffen, die nach einer anfänglichen Sympathiewelle über kurz oder lang auch sehr starken Druck ausüben werden auf die betroffenen Erzieherinnen vor Ort.

 Zugleich – und damit abschließend – verdeutlicht der Hinweis auf die vielen Eltern, deren Erwerbstätigkeit von einer funktionierenden Kinderbetreuung abhängt, andererseits eben auch das gewaltige Druckpotenzial, über das die Branche verfügt. Man stelle sich einfach mal hypothetisch einen großen und längere Zeit dauernden Kita-Streik vor. Sollte es dazu kommen und die betroffenen Eltern, also im Regelfall immer noch die Mütter, müssten schlichtweg zu Hause bleiben, dann würde erkennbar, welche zentrale Bedeutung diese Einrichtungen für die gesamte Wirtschaft in unserem Land haben. Durch einen längeren Ausfall könnte man ganze Branchen empfindlich treffen. Wie gesagt, nur zum Nachdenken und immer vor dem Hinweis, dass so etwas eine lange und intensive Vorbereitung notwendig machen würde, damit man dem gewaltigen Druck gewachsen wäre, der dann entsteht.