Rückblick und Blick nach vorne: Der Mindestlohn. Von Horrorszenarien am Jahresanfang über einen offensichtlich mindestlohnresistenten Arbeitsmarkt hin zur Quo vadis-Frage im kommenden Jahr

Mit Beginn des nunmehr auslaufenden Jahres 2015 trat er in Kraft, der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für – nun ja: fast – alle. Als unterste Auffanglinie für die vielen Niedriglöhner, die in der Prä-Mindestlohnwelt für teilweise deutlich weniger in der Stunden hatten arbeiten müssen. Und wenn wir uns zurückerinnern an die letzten Monate des Jahres 2014 und die ersten dieses Jahres, dann war die veröffentlichte Debatte geprägt von einem dieser typisch deutschen Entweder-Oder-Formationen. Entweder der Mindestlohn als „Jobkiller“ und als Auslöser des Untergangs des Arbeitsmarktes für Millionen Niedriglohnbeschäftigte, die in Folge der für Arbeitgeber unbezahlbar werdenden Arbeit ausgespuckt und zum Nichtstun verdammt sein werden. Oder aber auf der anderen Seite der Mindestlohn als Rettung vor dem „working poor“-Dasein, bei manchen Apologeten dieses Instrumentariums sicher auch eine nachholende Korrektur dessen, was man bei den „Hartz-Reformen“ längst mit hätte machen müssen.

Wie immer im Spiel gibt es auch die Nachdenklichen, die zwischen den Welten des Schwarz oder Weiß pendeln und deren skeptische Sichtweise durch die folgende Ambivalenz angerissen werden kann: Auf der einen Seite ist ein gesetzlicher Mindestlohn eine Art Kapitulationserklärung, da offensichtlich diejenigen, die über Tarifverträge eigentlich Ordnung auf den Arbeitsmärkten schaffen sollten, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, dazu nicht (mehr) in der Lage sind und der Staat unterstützend eingreifen muss, um eine weitere sich verstärkende Abwärtsbewegung der Löhne nach unten zu verhindern bzw. wenigstens aufzuhalten. Auf der anderen Seite wurde bei nüchterner Betrachtung des Gesamtzusammenhangs auch darauf hingewiesen, dass die 8,50 Euro pro Stunde eigentlich zu niedrig angesetzt sind, um damit (zumindest in den Ballungsgebieten) über die Runden kommen zu können, von der Versorgung einer Familie ganz abgesehen. Und auch für eine Rente oberhalb dessen, was man als Grundsicherung im Alter bekommen würde, reichen die 8,50 Euro pro Stunde nicht aus, vor allem wegen der Absenkung des Rentenniveaus durch die Rentenreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung am Anfang des Jahrtausends.

Das wird viele Arbeitsplätze kosten – so lautet eine der Hauptbotschaften im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes seitens der Kritiker einer solchen Lohnuntergrenze. Nicht nur einige Arbeitsplätze hier und da, sondern fast eine Million Jobs werden bei einem Mindest- lohn von 8,50 Euro pro Stunde vernichtet, so die damaligen Vorhersagen.

Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hatte eine Pressemitteilung dazu am 19.03.2014 kurz und bündig so überschrieben: Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro gefährdet bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Diese Zahl geisterte lange Zeit durch die Landschaft und wurde von vielen Journalisten abgeschrieben.

»Die gesamten Beschäftigungsverluste belaufen sich danach auf bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Dabei ist auch der Verlust von 660.000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Rentner und Studenten) mitgezählt. In Vollzeit-Stellen entsprechen die gesamten Verluste in etwa 340.000 Arbeitsplätzen.«

Mittlerweile sind wir erheblich schlauer und bereits frühzeitig im Jahr 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeitsmarkteffekte anders zu bewerten sind (vgl. hierzu beispielsweise aus dem April 2015 Sell, Stefan: 100 Tage gesetzlicher Mindestlohn in Rheinland-Pfalz. Eine erste Bestandsaufnahme und offene Fragen einer Beurteilung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 16-2015. Remagen 2015).

Und so kann es auch nicht verwundern, dass am Jahresende 2015 die Befürworter des Mindestlohns triumphierend darauf hinweisen, dass die Beschäftigung weiter angestiegen sei und sich die allermeisten Befürchtungen der Mindestlohn-Gegner – und hierbei handelt es sich um den Mainstream der deutschen Wirtschaftswissenschaft – als haltlos erwiesen haben (vgl. nur als ein Beispiel die Pressemitteilung des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) vom 21.12.2015: Ein Jahr Mindestlohn: Mehr reguläre Beschäftigung gerade in Niedriglohnbranchen). Bis Ende September 2015 sind deutschlandweit im Vergleich zum Vorjahr knapp 688.000 sozialversicherungspflichtige Stellen neu entstanden. Den prozentual größten Anstieg weist mit dem Gastgewerbe eine „klassische Niedriglohnbranche“ auf. In den einzigen Wirtschaftszweigen mit Arbeitsplatzverlusten – Finanzdienstleistungen und Energiewirtschaft – spielen Niedriglöhne dagegen kaum eine Rolle.

Eine erste Bilanz mit Blick auf die Befürworter wie auch der Gegner des gesetzlichen Mindestlohns liefert dieser Beitrag: Ein Jahr Mindestlohn. Was hat er gebracht? Wie geht es weiter? Die Ansichten gehen weit auseinander.

Auch die Debatte über das angebliche „Bürokratiemonster“ Mindestlohngesetz, vor allem festgemacht an den Aufzeichnungspflichten die Arbeitszeit der Beschäftigten in bestimmten Branchen, hat sich mittlerweile offensichtlich beruhigt.

Dennoch stellen sich schwerwiegende Fragen. Eine davon betrifft den hoch umstrittenen Aspekt der  Höhe des Mindestlohns. Und das in einer mindestens zweifachen grundsätzlichen Hinsicht.

Zum einen die Frage, ob der Mindestlohn in der Start-Höhe von 8.50 Euro brutto pro Stunde nicht zu niedrig sei. Mit Blick auf die Konsequenzen im bestehenden Rentensystem wurde frühzeitig darauf hingewiesen, dass diese Höhe nicht ausreichend sein wird. Bereits beim Inkrafttreten des Mindestlohns im Januar 2015 wurde darauf hingewiesen, dass der Betrag nicht ausreicht, um eine Rente erwirtschaften zu können (wohlgemerkt: nach 45 Beitragsjahren), die oberhalb der Grundsicherung für Ältere liegen wird (vg. dazu nur meinen Beitrag 8,17 Euro, 10,98 Euro bzw. eigentlich 11,94 Euro pro Stunde. Und 2028 dann 17,84 Euro. Es geht um den existenzsichernden Mindestlohn vom 17.02.2015).

Aus der aktuellen Berichterstattung sei an dieser Stelle nur auf das Interview mit der Geschäftsführerin des Jobcenters München, Anette Farrenkopf, verwiesen, dass unter der Überschrift Warum der Mindestlohn in München nicht hilft von der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde:

»Rund 41 000 Haushalte in München sind auf Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen. Die meisten der etwa 53 800 betroffenen erwerbsfähigen Menschen sind arbeitslos … Rund 14 800 der erwerbsfähigen Leistungsbezieher arbeiten, das sind circa 27,5 Prozent der Leistungsbezieher. Ungefähr die Hälfte der Arbeitenden sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In Vollzeit arbeiten 2890 Leistungsbezieher, in Teilzeit 4600. Die größte Gruppe unter den Arbeitenden sind die Minijobber, insgesamt sind es 5700. Und etwa 1400 sind selbständig.«

Und dann wird auf die sozialpolitischen Zusammenhänge hingewiesen, wenn es um die Ursachenanalyse geht, warum Menschen, die Vollzeit arbeiten, trotz Mindestlohn auf staatliche Unterstützung angewiesen sind:

»Betroffen sind überwiegend größere Familien, Alleinerziehende und natürlich wieder ungelernte Arbeitskräfte. Dabei spielt natürlich das Mietniveau in München eine ganz große Rolle dafür, dass der Mindestlohn bei uns praktisch keinen Effekt erzielt. Hier müsste ein Single, der unabhängig von Hartz IV leben will, einen Stundenlohn von 11,50 Euro erhalten, da reicht ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht. Bei kinderreichen Familien liegt der Bedarf noch höher.«

Mit der Frage, ob dann nicht der Mindestlohn erhöht werden müsste, werden wir uns gleich noch beschäftigen. Vorab der Hinweis auf einen aktuell höchst brisanten anderen Punkt der Mindestlohn-Debatte: Der Nachschub für die Jobcenter und das Hartz IV-System ist sicher, wenn man an die vielen Menschen denkt, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind (und noch kommen werden). Viele von ihnen werden im kommenden Jahr im Grundsicherungssystem aufschlagen. Und sie werden erhebliche Schwierigkeiten bekommen, in das deutsche Arbeitsmarktsystem integriert zu werden. Vor dieser Kulisse haben sich nun zahlreiche grundsätzliche Mindestlohngegner versammelt und sie plädieren für eine Herausnahme der Flüchtlinge aus den Mindestlohnvorschriften, wenigstens sollen sie wie Langzeitarbeitslose behandelt werden, denen man in den ersten sechs Monaten den Mindestlohn vorenthalten kann, wenn man sie den einstellen würde, was aber trotz dieser Lohnsenkungsmöglichkeit kaum passiert, denn es gibt keinen nennenswerten Fallzahlen in dieser Schattenwelt.

Gegen eine solche Herausnahme „der“ Flüchtlinge sollen an dieser Stelle nicht die üblichen Verdächtigten aus den Reihen der Gewerkschaften oder der SPD zu Wort kommen, sondern mit Hagen Lesch der Tarifexperte des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in  Köln, sicherlich unverdächtig einer großen Sympathie gegenüber dem Mindestlohn an sich: Tarifexperte gegen Aufhebung des Mindestlohns, so ist das Interview des Deutschlandfunks mit Hagen Lesch überschrieben. Auf die Frage, ob es zweckmäßig wäre, jetzt den Mindestlohn für Flüchtlinge aufzuheben, antwortet Lesch: »Zum jetzigen Zeitpunkt ein klares Nein.« Und seine Begründung für dieses Votum?

»Wir müssen zum einen sehen, dass die Flüchtlinge ja zum überwiegenden Teil eine außerordentlich geringe Qualifikation oder gar keine mit sich bringen, ungeachtet von sprach- und kulturellen Integrationsproblemen, die sich da stellen. Und deswegen stellt sich die Frage auch, weil viele Flüchtlinge ja doch jüngeren Alters sind, ob hier nicht ein Potenzial besteht, aus dem man Fachkräfte machen kann. Deswegen muss das Ziel sein, Flüchtlinge nicht in den Niedriglohnsektor reinzupressen durch Lohnabsenkung dann möglicherweise, sondern zu Fachkräften weiterzuentwickeln. Und hier kann ein Mindestlohn sogar hilfreich sein, weil es ist natürlich den meisten Leuten klar, dass für 8,50 ein Flüchtling mit bestimmten Qualifikations- und Sprachdefiziten gar keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wird. Und eben zu verhindern, dass sich solche Leute für fünf oder sechs Euro für einfachste Arbeiten anbieten und auf Ausbildung verzichten, halte ich es für sinnvoll, dass man bei diesen 8,50 bleibt, weil dann die Jobperspektiven gewissermaßen so schlecht sind, dass man auf der anderen Seite dann einen höheren Anreiz hat, in die Ausbildung zu gehen.«

Auch andere haben sich zwischenzeitlich gegen eine gesonderte Behandlung der Flüchtlinge hinsichtlich des Mindestlohns ausgesprochen – und sei es vor dem Hintergrund der dann zu erwartenden erheblichen Spannungen zwischen den einheimischen Arbeitskräften und den im Niedriglohnsektor dann „privilegierten“ Flüchtlingen. Das hindert natürlich nicht diejenigen, die auf dem „Flüchtlingsticket“ gleich alles abräumen wollen, weiterhin ihre Forderungen in die Welt zu tragen. So »forderte der CSU-Wirtschaftspolitiker Hans Michelbach gleich eine komplette Abschaffung des Mindestlohns: »Was hier auf Druck der SPD ins Gesetzblatt gekommen ist, bedeutet eine Abschottung des Arbeitsmarkts für Menschen ohne Beschäftigung«, erklärte Michelbach am Samstag in München. Er verlangte auch eine Aufhebung des Zeitarbeitsverbots und die Möglichkeit unbezahlter Praktika für Flüchtlinge. Im Oktober hatte die Bundesregierung das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber bereits gelockert und die Dauer, für die ihnen diese Möglichkeit verwehrt ist, von vier Jahren auf 15 Monate abgesenkt«, kann man dem Artikel Beschäftigtenrechte im Visier von Susan Bonath entnehmen.

Die eigentliche Schlacht um den Mindestlohn wird aber im kommenden Jahr geschlagen werden im Umfeld der Frage, ob und wenn, um wie viel der Mindestlohn zum Januar 2017 angehoben werden sollen. Und zugleich kann man an dieser Nahtstelle auch ein fundamentales Konstruktionsproblem des gesetzlichen Mindestlohnes erkennen. Denn im Sommer 2016 muss sich genau dazu die Mindestlohnkommission äußern, ein Gremium, das mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) ins Leben gerufen wurde und dort in den §§ 4-12 MiLoG verankert ist. Diese Mindestlohnkommission ist ein Abbild der tarifpolitischen Landschaft, was man an der Zusammensetzung erkennen kann – und an dem Stimmrecht: Bei der Besetzung der Mindestlohnkommission wurden je drei stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer von der Bundesregierung in die Mindestlohnkommission berufen. Zudem verfügt die Mindestlohnkommission über zwei beratende wissenschaftliche Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Mindestlohnkommission wird durch einen neutralen Vorsitzenden geleitet. Dieser wurde durch die Bundesregierung auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen. Die Kommission wird unterstützt durch eine Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn, die in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist.

Die beiden Wissenschaftler – es handelt sich um Dr. Claudia Weinkopf (IAQ) und Prof. Dr. Clemens Fuest (ZEW) und damit ebenfalls um eine Abbildung der beiden tarifpolitischen Lager – sitzen also letztendlich – gemessen am harten Pfund des Stimmrechts – am Katzentisch, was ja schon bezeichnend ist. Sie sollen „unterstützen“ und „beraten“ und sie „können“ teilnehmen. Man muss als Wissenschaftler schon die drittmittelgestählte Frustrationstoleranz mitbringen, wenn man da mitmacht.

Interessant sind die Regelungen, die das MiLoG zu der im kommenden Jahr anstehenden erstmaligen Anpassung (oder nicht) des Mindestlohnes enthält. Man findet das im § 9 MiLoG: »Die Mindestlohnkommission hat über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns erstmals bis zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu beschließen. Danach hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen.« Der Absatz 2 enthält dann den entscheidenden Passus: »Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.« Soweit, so allgemein. Dann aber: »Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.« Das ist der Punkt. Oder zugespitzt gefragt: Warum braucht man eigentlich eine Kommission, wenn man die zuletzt zitierte Orientierungsregelung als Maßstab nimmt? Dann reicht ein Datensatz vom Statistischen Bundesamt, was die Tariflohnentwicklung in der zurückliegenden Periode angeht. Und um den prozentualen Veränderungsbetrag passt man dann den Mindestlohn an.

Dann wäre der gesetzliche Mindestlohn letztendlich ein Wurmfortsatz der allgemeinen (tariflichen) Lohnentwicklung und man könnte eine einfache Formel kreieren, mit der dann die Dynamisierung vorgenommen werden müsste – immer nachlaufend zu dem, was die Tarif-Beschäftigten erfahren haben.

Aber der gesetzliche Mindestlohn war und ist eben auch ein „politischer Lohn“. Das wurde im Vorfeld seiner Einführung deutlich, sowohl seitens der Kritiker dieses Instrumentariums, die befürchtet haben, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze immer auch seitens der Parteien instrumentalisiert werden kann und wird. Aber auch viele Befürworter sehen das so, wenn sie beispielsweise argumentieren, der Mindestlohn müsse aufstockende Sozialleistungen des Staates vermeiden helfen. Letztendlich kann man den politischen Lohncharakter erkennen an dem konkreten Betrag, mit dem der Mindestlohn am Jahresanfang gestartet ist: 8,50 Euro pro Stunde. Warum dieser Betrag? Welche sachlogische Begründung gab und gibt es für ihn? Schlichtweg eine politische Setzung im Diskurs vor der politischen Entscheidung der Großen Koalition, den gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die Zahl war im gewerkschaftlichen Raum gesetzt worden.

Und genau aus diesem Raum kommen jetzt Forderungen, den Mindestlohn zu erhöhen. Verdi fordert Erhöhung auf 10 Euro, kann man diese Tage lesen. „In Baden-Württemberg kann man von den aktuell geltenden 8,50 Euro pro Stunde Vollzeit-Arbeit nicht leben, das ist zu wenig“, so wird Leni Breymaier, die Landesvorsitzende von ver.di Baden-Württemberg, in dem Artikel zitiert. Wobei sie eigentlich über etwas spricht, was für ihr Bundesland kaum von Relevanz ist: »In Baden-Württemberg haben finanziell nur wenige Menschen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro profitieren können … In den meisten Branchen liegt selbst die niedrigste Bezahlung über 8,50 Euro.« Vor Einführung des Mindestlohns lag der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient haben, im Ländle laut Arbeitsagentur bei 5,2 Prozent.

Aber wieder funktionieren die gewohnten Reflexe, egal, wie es mit der Relevanz bestellt ist: »Aus der Wirtschaft im Südwesten hagelte es Kritik für den Vorstoß: „Über eine Erhöhung des Mindestlohns zu sprechen, wenn gleichzeitig eine Vielzahl von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, ist Gift für die Wirtschaft und auch für die Betroffenen“, sagte der Geschäftsführer des Maschinenbauverbands Dietrich Birk.«

Und ver.di – wie übrigens auch die Linkspartei, die ebenfalls 10 Euro fordert – scheint gewichtige Unterstützer zu haben: Lidl fordert zehn Euro Mindestlohn, kann man der Frankfurter Rundschau entnehmen: »Lidl hat sich für einen branchenübergreifenden, gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro ausgesprochen. Damit toppt der Discounter sogar die Forderung der Gewerkschaften, die für einen flächendeckenden Satz von 8,50 Euro plädieren.« Die Formulierung wird jetzt den einen oder anderen misstrauisch werden lassen. Zu Recht. Der Artikel stammt vom 20.12.2010.

Nun ist ver.di im Südwesten fast schon ein Tabubrecher, denn der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, die Lohnuntergrenze um 50 Cent auf neun Euro anzuheben, immerhin einen Euro weniger als das, was die ver.di-Leute wollen. Und bereits dieser im Vergleich zur er.di-Forderung bereits abgespeckte Betrag löst Aggressionen im generischen Lager aus, wie Susan Bonath in ihrem Artikel berichtet: »Unverständlich und illusorisch« sei der Wunsch, entrüstete sich Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Und der bekommt Schützenhilfe aus dem Lager der CSU:

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Peter Ramsauer (CSU), sprach sich gegen eine Erhöhung des Mindestlohns selbst Anfang 2017 aus. Der »Automatismus«, dass er alle zwei Jahre angehoben werden müsse, sei »ökonomisches Gift«, sagte er am Sonntag gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: »Wir haben einfach nur Glück gehabt, dass der Mindestlohn in seinem ersten Jahr wegen der unerwartet robusten Konjunktur weniger Jobs vernichtet hat als befürchtet. Das bittere Ende wird noch kommen, wenn wir weiter die Zukunft verfrühstücken.«

Fragt sich nur, wer hier was verfrühstückt.

Aber genau an dieser Stelle kann man erkennen, welchen Vorteil eine „echte“ Mindestlohnkommission haben würde, wenn man denn eine hätte. Hier müssten zum einen die realen Arbeitsmarktauswirkungen untersucht werden, nach Branchen und Regionen differenziert und zugleich wären die sozialen Aspekte in den Blick zu nehmen, also beispielsweise Fragen bzw. Probleme, die sich in einer Stadt wie München ergeben. Und in einem die unterschiedlichen Seiten des Sachverhalts berücksichtigenden Abwägungsprozess stände am Ende eine gut begründete Empfehlung, was die Höhe des Mindestlohns angeht. Und die kann immer nur ein Kompromiss sein zwischen den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer an einer halbwegs ordentlichen Mindestlohngestaltung und den möglichen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung insgesamt.

Aber wir werden sehen, die Kommission – die immerhin schon ein Mal getagt hat, was despektierlich klingt und auch so gemeint ist – wird gar nicht zu diesem Punkt kommen, sie wird eingebunden werden in den Clash zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Und auch die Frage, ob und wie stark der Mindestlohn angehoben werden soll, wird sich wie viele andere Dinge auch primär an den politischen Kräfteverhältnissen bemessen und weniger an inhaltlichen Aspekten.

Aber wenn wir schon das Thema Mindestlohn verhandelt, dann sollte zum Anschluss ein Hinweis nicht fehlen: Es gibt den gesetzlichen Mindestlohn, aber daneben gibt es auch noch zahlreiche andere, Branchen-Mindestlöhne. Und die liegen meistens mittlerweile deutlich über den 8,50 Euro pro Stunde (vgl. zu den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhnen auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG), des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), diese Übersicht des Tarifarchivs des WSI.

Wenn das Bundessozialgericht unangenehm entscheidet, kann es schnell gehen: Sozialhilfeanspruch für EU-Ausländer soll gesetzgeberisch eingeschränkt werden

Das geht schnell: Nahles will Sozialhilfe für EU-Ausländer einschränken: »Laut Bundessozialgericht haben EU-Bürger nach sechs Monaten in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Arbeitsministerin Nahles will die Leistung nun per Gesetz einschränken. Die Kommunen dürften nicht überfordert werden.« Und die Ministerin selbst im O-Ton: „Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen“, wird die Ministerin in dem Artikel zitiert.

»Nahles reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil von Anfang Dezember schreibt vor, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können.
Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebunds bekommen dadurch zusätzlich 130.000 Menschen in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Von Hartz-IV-Leistungen dürfen EU-Bürger aber ausgeschlossen werden.«

Zu dem Hintergrund des anstehenden gesetzgeberischen Aktivismus vgl. auch die Blog-Beiträge zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichts und seinen (möglichen) Folgen, aber auch zu der diskussionswürdigen Logik, die den Urteilen zugrunde liegt:

1.) Griechisch-rumänisch-schwedische Irritationen des deutschen Sozialsystems. Das Bundessozialgericht, die „Hartz IV“-Frage bei arbeitsuchenden „EU-Ausländern“ und eine Sozialhilfe-Antwort vom 03.12.2015

2.) Die Angst der Kommunen vor einem weiteren Ausgabenschub und zugleich grundsätzliche Fragen an eine Bypass-Auffangfunktion der Sozialhilfe nach SGB XII vom 06.12.2015

und 3.) hat das BSG auch schon innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit erhebliches Gegenfeuer einstecken müssen, so haben sich Berliner Sozialrichter dem BSG-Urteil widersetzt. Vgl. dazu diesen Beitrag: Ein Zwergenaufstand Berliner Sozialrichter gegen das oberste Sozialgericht unseres Landes? (Keine) Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland vom 16.12.2015.

Rückblick und Blick nach vorne: Die Mühen der Ebene – auf dem tariflichen Weg zu mehr Pflegepersonal im Krankenhaus?

In den letzten Tagen des Jahres häufen sich die Rückblicke auf das, was im nun auslaufenden Jahr war. Und gerade bei sozialpolitisch relevanten Themen ist das von Bedeutung, denn hier dominiert das immer kurzatmiger werdende Aufrufen aktueller Themen und deren schnelle Ablösung neuer Säue, die durch das Dorf getrieben werden. Regelmäßig kommt dabei das Nachhalten, was denn aus den Themen geworden ist, zu kurz.

Kein halbwegs unabhängiger Beobachter wird sich der Diagnose verweigern, dass wir in den Pflegeheimen und in den Krankenhäusern konfrontiert sind mit einem veritablen Personalproblem – vor allem, neben den qualitativen Fragen, ein zu wenig an Personal, gerade in der Pflege. Auf Twitter wird das nun zu Ende gehende Jahr 2015 eingehen als Jahr des Hashtags #Pflegestreik, unter dem viele Betroffene aus der Pflege selbst den – eigentlich – unabweisbaren Bedarf nach einem großen Konflikt angesichts der immer schwieriger werdenden Arbeitsbedingungen zum Ausdruck gebracht haben und bringen. In diesem Kontext gab es in diesem Noch-Jahr einen ersten, nur scheinbar kleinen, lokal begrenzten Tarif-Konflikt, der möglicherweise als Initialzündung in die Sozialgeschichte eingehen wird: Gemeint ist der Streik der Pflegekräfte an der Berliner Charité – immerhin Europas größte Universitätsklinik, die mit ihren Tochterfirmen mehr als 16.000 Mitarbeiter beschäftigt und einer der größten Arbeitgeber Berlins ist – im Sommer dieses Jahres, bei dem es nicht um mehr Geld, sondern um mehr Personal ging (vgl. dazu auch die Beiträge in diesem Blog Mehr, sie brauchen und wollen mehr. Mehr Personal. Ein Streik, der das Gesundheitssystem erschüttern könnte. Der Arbeitskampf des Pflegepersonals an der Charité in Berlin vom 22.06.2015 sowie Nicht mehr Geld, sondern mehr Leute: Der unbefristete Pflegestreik an der Charité in Berlin wird ausgesetzt. Eckpunkte für eine zukünftige Personalausstattung vereinbart vom 01.07.2015). Wie ist der aktuelle Stand bei diesem so wichtigen Vorstoß zugunsten einer besseren Personalausstattung?

Betrachtet man die aktuelle Berichterstattung, die sich mit der Frage, wie denn eigentlich der Stand der Verhandlungen hinsichtlich der Pflegekräfte an der Charité ist, dann kommt so etwas wie Hoffnung auf: Daniel Behruzi hat seinen Artikel überschrieben mit Charité: Auf der Zielgeraden: »Fortschritte bei Tarifverhandlungen für mehr Personal. Berliner Uniklinik will ab Januar erste Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten umsetzen«. Und Hannes Heine bringt noch mehr Optimismus schon in seiner Artikel-Überschrift zum Ausdruck: Charité: Tarifvertrag mit Signalwirkung kommt: »Der Tarifstreit zwischen Charité und Verdi steht vor der Lösung – um die Löhne geht es allerdings nicht, sondern um mehr Personal. Eine Mindestbesetzung wäre einzigartig.« Was genau berichten sie?

Bereits seit dem Sommer verhandelt die Gewerkschaft ver.di mit der Charité über Gesundheitsschutz und Mindeststandards bei der Personalbesetzung. Das hat sich in die Länge gezogen, aber nun sei ein „ermutigender Zwischenstand“ erreicht worden, so die Charité-Geschäftsführung und auch die Gewerkschaft sieht die reale Option, dass man im Januar zu einem Abschluss kommen kann.
Behruzi berichtet in seinem Artikel, dass »weitgehende Klarheit über die Einführung von Mindestbesetzungsstandards auf Intensivstationen (bestehe). Je nach Betreuungsintensität soll das Zahlenverhältnis zwischen Pflegekräften und Patienten eins zu drei, eins zu zwei oder eins zu eins betragen. Im Durchschnitt aller Stationen soll eine Pflegekraft für nicht mehr als zwei Patienten zuständig sein. Ab Januar soll die Quote von eins zu drei auf keiner Intensivstation mehr unterschritten werden.« Der Fortschritt wird erkennbar, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass bislang eine Pflegefachkraft bis zu fünf Patienten auf den Intensivstationen versorgen musste und muss. Wobei man hier anmerken darf und sollte, dass das, was hier als „Fortschritt“ hinsichtlich der Personalbesetzung im Bereich der Intensivstationen gefeiert wird, im internationalen Vergleich in vielen anderen Ländern angesichts der hier eigentlich gebotenen (und in anderen Ländern auch realisierten) 1:1-Betreuung eher für Verwunderung bzw. Kopfschütteln sorgen wird.

»In den sogenannten Funktionsbereichen wie OPs, Kreißsäle und Anästhesie werden Orientierungswerte für die Personalbesetzung festgeschrieben. Auch auf den »Normalstationen« soll sich die Lage merklich verbessern. Hier soll die Stellenzahl laut Eckpunktepapier um fünf Prozent erhöht werden – plus mehr Personal im Nachtdienst und Berücksichtigung von »Sondertatbeständen« wie eine Häufung schwerer Fälle oder Fluktuation.«

Wahrscheinlich ist also eine Einigung im Bereich der Intensivstationen und auch für bestimmte Funktionsbereiche wird man dahin kommen. Noch sehr unsicher sind die Aussichten für die „Normalstationen“ und deren Personalbesetzung, hier würde es natürlich richtig teuer werden, wenn sich die Gewerkschaft durchsetzen würde mit ihren Vorstellungen.

Behruzi legt in seinem Artikel den Finger auf eine nicht kleine Herausforderung: »Entscheidend bei den Verhandlungen ist die Frage, was passiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Denn die Erfahrungen mit einem ersten »Kurzzeittarifvertrag« im Jahr 2014 haben gezeigt, dass Zusagen der Charité-Spitze alles andere als verlässlich sind. Die Gewerkschafter an Europas größtem Uniklinikum pochen deshalb auf ein verbindliches, automatisiertes Verfahren, das bei Verstößen zum Tragen kommt.« Aber angeblich hat die Geschäftsleitung des Klinikums hier Entgegenkommen signalisiert, denn schon im Januar soll ein abgestimmtes Reaktionsverfahren, die sogenannte Interventionskaskade, als Standardprozess eingeführt werden, so die Gewerkschaft:

»In Überlastungssituationen soll demnach zunächst versucht werden, zusätzliches Personal über den Stellenpool oder Leasingkräfte zu finden. Gelingt das nicht, sollen Leistungen reduziert und gegebenenfalls Betten gesperrt werden. Offen ist noch, was geschieht, wenn dieser Mechanismus trotz Vereinbarung nicht eingehalten wird. Nach den Vorstellungen der ver.di-Aktiven müsste das Klinikum die Beschäftigten in diesem Fall mit zusätzlicher Freizeit und/oder Geld entschädigen.«

Man erkennt an diesen Beschreibungen, dass man dort vor Ort angekommen ist an den steinigen und höchst komplexen Mühen der tarifpolitischen Regelungsebene.

Aber auch wenn – was unbedingt zu hoffen ist angesichts des Pilotcharakters – ein Abschluss für mehr Personal an der Charité gelingen wird: Es wäre neben der konkreten Verbesserung in Berlin ein lokal und institutionell begrenzter Erfolg, der (noch) nicht das System und das offensichtliche Systemversagen adressieren kann.

Und dieses Systemversagen kann nur verstanden und schlussendlich aufgelöst werden, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass wir hier konfrontiert werden mit den eben systembedingten Folgen der seit Anfang des Jahrtausends eingeführten neuen Krankenhausfinanzierung in Deutschland – und das in Kombination mit einer fehlenden gesetzlichen Normierung von Mindestpersonalbestimmungen für die Pflege, die man nicht unterschreiten darf, sowie darüber hinausreichend einer nicht vorhandenen aufwandsadäquaten Personalbemessung, die Standards guter Arbeit abzubilden vermag.

Auf diese Zusammenhänge wurde bereits am 8. September 2014 in dem Beitrag Pflegenotstand – und nun? Notwendigkeit und Möglichkeit von Mindeststandards für die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ausdrücklich hingewiesen. Die dort präsentierte Diagnose gilt unverändert fort:
»Laut der Gewerkschaft ver.di fehlen insgesamt 162.000 Beschäftigte, allein 70.000 in der Pflege. Diese Situation hat viel mit der Einführung des DRG-Systems vor gut zehn Jahren zu tun, mit dem die Krankenhausfinanzierung in Deutschland von dem damals geltenden System krankenhausindividueller tagesgleicher Pflegesätze sukzessive umgestellt wurde auf landes- und bundesweit einheitliche durchschnittskostenkalkulierte Fallpauschalen.

Mit dem neuen Fallpauschalen-System verfolgte man mehrere Ziele, unter anderen wollte man eine Kostensenkung erreichen durch eine Reduzierung der Verweildauer in den Krankenhäusern und eine Angleichung der mit ihren Kosten über den Fallpauschalen liegenden Krankenhäusern. Die Auswirkungen dieses neuen Systems sind mittlerweile klar erkennbar: Mit Blick auf die Pflege ist zu beobachten, dass es eine erhebliche Arbeitsverdichtung gegeben hat, dies vor allem aufgrund der deutlichen Verkürzung der Verweildauer der Patienten in den Kliniken, was dazu geführt hat, dass die im alten System immer vorhandenen Patienten, die im Grunde nur Hotellerie-Leistungen am Ende ihrer Aufenthaltsdauer in Anspruch genommen haben, heute in den Krankenhäusern schlichtweg nicht mehr vorhanden sind, was natürlich auf der anderen Seite eine deutliche Erhöhung der Pflegeintensität bedeutet. Gleichzeitig gab es aus Sicht des Krankenhausmanagements starke Anreize, beim Pflegepersonal, dass weiterhin den größten Kostenblock innerhalb des Personals darstellt, Einsparungen vorzunehmen, dies auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gleichzeitig mehr Ärzte beschäftigt und damit finanziert werden mussten (auch durch Veränderungen bei den Arbeitszeitregelungen), sowie eine Ausweitung des Personals im Verwaltungsbereich, vor allem in den Bereichen Codierung und Controlling.«

Die handfesten Folgen für das Pflegepersonal: Es gibt weniger von ihnen und die leiden angesichts der – mit dem neuen System gewollten und auch erreichten – Erhöhung der Umschlagsgeschwindigkeit der Patienten und der damit verbundenen deutlichen Erhöhung der Pflegeintensität der Patienten, die immer kürzer in den Kliniken verbleiben (dürfen) unter einer erheblichen Arbeitsverdichtung. Die Perversität der Systemlogik wird deutlich erkennbar, wenn man sich den „Kellertreppeneffekt“ vor Augen führt: Der Abbau von Pflegepersonal verringert die Kostenanteile der Pflege in den Fallpauschalen, was den Druck, weitere Stellen zu streichen, erhöht.

Man kann nun versuchen, innerhalb des Fallpauschalensystems für Änderungen dergestalt zu sorgen, dass der tatsächliche pflegerische Aufwand besser abgebildet wird. Das aber würde (noch) nicht das Problem lösen, dass den Krankenhäusern das Geld insgesamt überwiesen wird und sie entsprechende Freiheitsgrade bei der konkreten Verteilung auf die einzelnen „Kostenstellen“ (besser wäre hier: Leistungsstellen) haben, was ja auch im Grunde angesichts der dabei zum Ausdruck kommenden unternehmerischen Autonomie nicht schlecht sein muss – wenn es nicht systembedingt auf Kosten der Pflege gehen würde. Mithin wäre eine gesetzliche Personalbemessung die logische Konsequenz, die man ziehen muss und die bislang gescheut wird wie das Weihwasser vom Teufel. Denn das wäre nicht wirklich neu, sondern man hat in der Vergangenheit bereits kurzzeitig Erfahrungen sammeln können mit diesem Instrumentarium, das unter dem Kürzel PPR geführt wird: PPR ist eine Abkürzung für die „Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (Pflege-Personalregelung)“. Die Pflege-Personalregelung wurde 1993 eingeführt, um die Leistungen der Pflege transparenter zu machen und eine Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf zu haben. Experten gingen damals davon aus, dass sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personalmehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Als sich abzeichnete, dass die daraus resultierenden Mehrkosten nicht zu tragen sind, wurde die Pflege-Personalregelung flugs ausgesetzt.

Das ist sie, die Systemfrage – und der werden wir uns im kommenden Jahr widmen müssen, wenn es wirklich eine Änderung geben soll. Denn bei allem Respekt über die mühsamen Versuche in der Charité –  sollte dort eine für die Pflege erfreuliche Verbesserung erreicht werden können, löst das gerade nicht das Konkurrenzproblem zu anderen Kliniken, die die damit verbundenen Kosten nicht tragen müssen und sich so (kurzfristig und auf Kosten der Mitarbeiter) einen ökonomischen Vorteil verschaffen können angesichts der Wirkmechanismen des Fallpauschalensystems.

Bei einer Hommage an die Paketzusteller darf der Blick in die Glaskugel nicht fehlen

In wenigen Stunden ist sie vorbei, die große Auslieferungswelle für die vielen Paketboten in unserem Land. Dann kehrt wieder Normalität ein, wobei diese keine Konstante ist, sondern ein bewegliches Ziel nach oben. Seit Jahren steigt die Menge der auszuliefernden Pakete kontinuierlich an, die „Amazonisierung“ unserer Gesellschaft schlägt sich hier nieder in Zuwachsraten für die Paketdienste, die sich im zweistelligen Prozentbereich bewegen. Aber in den Wochen vor dem Weihnachtsfest war und ist es am heftigsten – und das wird auch so bleiben. In dieser Zeit macht der Einzelhandel einen großen Teil seiner Umsätze und immer davon werden per Klick und Anlieferung über das Internet geordert.  Um so bedeutsamer werden die Paketdienste zwischen Handel und Kunden, zuweilen und immer öfter werden sie auch zum Nadelöhr. Kunden beschweren sich – zunehmend – über Qualitätsprobleme bei der Zustellung der bestellten Waren, entnervte Paketzusteller wissen nicht mehr ein und aus.

Und manche Politiker glauben, in dieser Gemengelage auch noch billig Punkte zu machen, in dem sie mitsurfen auf der Welle der „Ich-reg-mich-auf-Kunden“ – die mittlerweile von der Verbraucherzentrale sogar eine eigene Website für ihre Beschwerden zur Verfügung gestellt bekommen (www.paket-ärger.de). Beispielsweise der Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD), der es dann zu solchen Artikeln bringt: Minister Maas kritisiert „Geschenke, die erst zu Ostern kommen“: »Verbraucher- und Justizminister Heiko Maas hat kurz vor den Feiertagen klare Worte an die Paketdienstleister gerichtet. Die Verbraucher hätten ein Recht auf pünktliche und zuverlässige Auslieferung.« Das hört sich gut und energisch an. „Die Rechte von Verbrauchern müssen gewahrt werden“, wird er zitiert. Insbesondere vor den Weihnachtstagen sei es besonders wichtig, sich auf die Zusteller verlassen zu können. Das mag dem einzelnen Kunden gefallen – aber kein Wort zu den möglichen strukturellen Ursachen für die tatsächlich überall zunehmende Unzufriedenheit mit den Paketdiensten, bei deren Arbeit sich die Mängel tatsächlich häufen. Im schlimmsten Fall bleibt hängen, dass die Paketzusteller ihre Arbeit nicht (mehr) richtig machen.

Aber damit würde man sich auf eine völlig unzulässige Verkürzung dessen einlassen, was tatsächlich in diesem Bereich passiert. Wenn man schon nach einer halbwegs zutreffenden Adresse für Kritik oder gar Vorwürfe sucht, dann müsste man sowohl die Paketunternehmen adressieren wie auch den auftraggebenden Versandhandel. In diesem Blog wurde bereits mehrfach über die sich erheblich verschlechternden Arbeitsbedingungen der Paketzusteller berichtet. Das wird auch an anderer Stelle aufgegriffen, beispielsweise in diesem Artikel: Vier Minuten pro Teil – wie Paketboten vor dem Fest schuften.

»Vier Minuten. Das ist die Grenze, die Martin S. sich selber setzt. Wenn er nur vier Minuten oder weniger braucht für jedes Paket, dann erreicht der Hermesbote die Prämienzone. Dann verdient er mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. In diesen Tagen teilt ihm das Lager gern mal 160 Pakete zu – ein Drittel mehr als üblich. Und auch diese Menge schafft Martin S., selbst wenn er bis 21 oder 22 Uhr treppauf, treppab spurtet, sechs Tage die Woche, ohne echte Mittagspause, die Weihnachtszeit nur ein Rauschen aus Parkplatzsuche, Treppenhäusern und flüchtigen Gesichtern.«

 Weihnachten geht den „Männern der letzten Meile“ auf die Knochen:

»„Weinkisten sind das größte Übel“, sagt der 51-jährige S., der seinen Job eigentlich als „ein Fitnesstraining“ betrachtet. Vor zwei Jahren aber, zur Weihnachtszeit, hat er doch gemerkt, dass sein Körper nicht mehr wollte. Das Knie schmerzte so höllisch, dass er nicht mehr die Kupplung treten konnte. Also fuhr ein Freund den Transporter, Martin S. humpelte die Pakete zur Tür. Damals war er noch selbstständig – Subunternehmer des Depots mit mehreren angestellten Fahrern. Hätte er die festgeschriebene Menge an Paketen nicht bewältigt, hätte Hermes eine Spezialtruppe geschickt – mit immensen Kosten für Martin S.«

Hier wird auch das weit verbreitete unselige Subunternehmer-System angesprochen, das eine wichtige Rolle spielt in der Ausbeutungshierarchie, an deren Spitze die großen Konzerne stehen, die durchaus erhebliche Gewinne einstreichen können, während sich unten, an der Ende der Nahrungskette, die oftmals sehr kleinen (schein)selbständigen Subunternehmen mit ihren angestellten Paketzustellern befinden und wo der Preis- bzw. spiegelbildlich Kostendruck so enorm ist, dass das voll auf die Arbeitsbedingungen der letzten in der Kette, also bei den Zustellern, durchschlägt. Und zwar derart heftig, dass man immer öfter da unten keine mehr findet, die das machen und zunehmend zurückgreift auf rumänische oder bulgarische Paketzusteller, die dann für Hungerlöhne und unter völlig unakzeptablen Lebensbedingungen hier bei uns schuften (müssen).

Nur so viel den Nörglern untern den Kunden oder den hier Stimmen sammelnden Ministern, die nur das Roß, nicht aber den Reiter nennen: Wenn man derart miese Arbeitsbedingungen geschaffen hat, dass man sogar osteuropäische Billigstarbeiter für die Paketzustellung einsetzen muss, dann darf man sich nicht wundern, wenn es Probleme gibt bei der Zustellung. Aber dieses strukturelle Problem pflanzt sich nach oben fort: Wenn sich die Deutsche Post DHL  selbst auf die Rutschbahn nach unten setzt und Billigtöchter (DHL Delivery) ausgegründet, dann darf sich der Kunde nicht wundern, wenn ständig wechselnde Zusteller Probleme haben, sich zu orientieren und vielleicht auch nicht wirklich eine Bindung zu „ihrem“ Zustellbezirk aufbauen (können), wie das oftmals vorher in der „alten“ DHL-Welt der Fall war.  „Flexibilisierung“ und „billiger“ haben eben ihren Preis in Form sinkender Qualität – und genau das erleben wir jetzt. Zugespitzt formuliert: Wir können und dürfen uns eher darüber wundern, dass das immer noch so funktioniert.

Wie immer sind es die am Ende der Verwertungskette, die den zunehmenden Druck am stärksten zu spüren bekommen. Und die dann auch für Verbesserungen, die vielen Kunden gefallen, den Preis zahlen müssen. Man denke hier an den Service, dass man genau nachvollziehen kann, wo das eigene Paket gerade unterwegs ist. Nette Dienstleistung. Aber für die Paketzusteller bedeutet das: mehr Stress und Druck, so Benedikt Müller in seinem Artikel Der Bote wird gläsern. Und diese Entwicklung ist weniger eine Nettigkeit an die Kunden, sondern – wir nähern uns schon dem bereits bespielten Feld vor der Glaskugel – ein Ergebnis der Tüftelei der Paketdienste an einer effizienteren Zustellung.

„Alle Paketdienstleister versuchen, ihre Kosten auf der letzten Meile zu senken“, sagt Sonja Thiele vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste. Deshalb wollen die Firmen möglichst genau vorhersagen, wann ein Päckchen ankommt – und ihre Daten besser auswerten. Sie könnten die Zustellung etwa weiter in den Abend legen, weil dann mehr Empfänger zu Hause sind. Schön für die Kunden. Für die Paketboten jedoch erhöht sich der Stress noch weiter, so Müller in seinem Artikel.

Wie jede Medaille zwei Seiten hat, so werden wir auch hier mit einer Schattenseite konfrontiert. Denn das umfängliche Tracking der Pakete geht einher mit einer lückenlosen Überwachung der Paketzusteller und damit natürlich auch dem, was sie (nicht) tun.

Werfen wir mit Müller einen Blick auf den angeblichen „Innovationsführer“ dieser Entwicklung, dem Unternehmen DPD:

»Wer ein Paket … erwartet, kann im Internet auf einer Karte nachschauen, wo die Sendung gerade steckt: Am Tag der Zustellung sieht der Empfänger in Echtzeit, an welcher Straßenecke der zuständige Bote zuletzt haltgemacht hat.
Seit diesem Monat erfasst DPD weitere Daten zu seinen Sendungen: Nachdem ein Paket angekommen ist, kann der Adressat per App oder Online-Formular bewerten, wie gut er den Service fand … Wenn der Adressat nur einen oder zwei Sterne vergibt, hakt das Unternehmen nach: Hat es zu lange gedauert? War der Bote unfreundlich?«

Nicht wirklich überraschend: Die Gewerkschaft sieht das Schreckensszenario eines Bewertungssystems ante portas, das dem Arbeitgeber Rückschlüsse auf den einzelnen Zusteller zulässt. Wenn das nicht aufgehalten werden kann, dann wird es auch dazu kommen. Als Zwischenetappe benennt DPD dieses Ziel, das zugleich verdeutlicht, wohin die Reisen gehen wird:

»DPD verspricht, die Rückmeldungen der Empfänger nicht gegen einzelne Boten zu verwenden. Allenfalls breche man die Daten auf einzelne Standorte herunter, um regionale Probleme besser erkennen zu können. Das bedeutet: Der Konzern sieht, welches Depot und welche Gruppe von Boten welche Schwierigkeiten haben – den Einzelnen trifft das vielleicht nicht, das verantwortliche Boten-Team müsste sich dann aber wohl rechtfertigen.«

Bei den weiteren Gedankengängen nähern wir uns dann der berühmten Glaskugel, aber die Überlegungen sind nicht unplausibel: Die verstärkten Investitionen in das Tracking der Pakete wird nicht nur Auswirkungen haben auf den Umgang mit den Beschäftigten, sondern es wird auch neue Entwicklungsschritte auslösen:

»Die Empfänger wollen nicht nur wissen, wann ein Päckchen wohl ankommen wird. Sie wollen auch spontan veranlassen können, dass der Bote flexibel reagiert und auf einen anderen Ort ausweicht: auf das Büro, eines Tages gar vielleicht auf das geparkte Auto. Der Zusteller könnte dann mit einem übermittelten Code den Kofferraum öffnen und das Paket hinterlegen.«

Und auch durch andere Entwicklungen wird der Druck steigen, die bisherige Organisation der Paketzustellung – die allein schon aufgrund der stetig steigenden Sendungsmenge rein quantitativ an Systemgrenzen stößt – fundamental umzubauen. Man muss an dieser Stelle sehen, dass nicht nur der „klassische“ Paketdienstbereich enorm expandiert, sondern das diese Entwicklung auch noch angereichert wird durch neue, zusätzliche Lieferdienste (beispielsweise im Lebensmittelbereich), die sich zumindest in den Städten ausbreiten und ebenfalls die rein logistischen Grenzen zu spüren bekommen werden.

Wir leben mithin in einer Übergangsphase, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die bestehende Art und Weise der Paketzustellung im Kontext des brutalen Wettbewerbs zu einer stetigen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen muss, die man so lange ausreizen wird, bis die damit untrennbar verbundenen Qualitätsverluste so groß werden, dass sich das gegen die Paketdienste selbst richtet. Dann werden sich technisch-organisatorische Umbauten durchsetzen lassen.
Korbinian Eisenberger hat darauf in dem Artikel Die Last mit der Last hingewiesen. Dort wagt man auch einen Blick ganz weit in die Zukunft, unter besonderer Berücksichtigung der neuen Lieferdienste, die sich derzeit ausbreiten – und die (noch?) auf „klassische“ Strategien des Lohndumpings setzen, wie man sie auch bei den herkömmlichen Paketdiensten beobachten muss (»In aller Regel sind die Männer und Frauen Freiberufler, bis vor Kurzem arbeiteten viele für fünf Euro brutto die Stunde. Seit der Einführung des Mindestlohns Anfang des Jahres müssen jedoch auch Lieferanten 8,50 Euro Stundenlohn bekommen. Seitdem kommen Firmenchefs auf die skurrilsten Ideen, um das Gesetz zu umgehen, etwa Klauseln, dass mit der Vergütung Überstunden und der Anspruch auf bezahlten Urlaub abgegolten sind. Nach wie vor basiert das System der Lieferdienste auf Einwanderern …, von denen viele die Not zwingt, zweifelhafte Verträge zu unterschreiben.«):

„In fünf bis zehn Jahren wird Zustellung und Abholung das normale Einkaufen für einen Großteil der Bevölkerung ersetzen“, sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands für E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), … Wenk-Fischer prognostiziert, dass künftig immer mehr Lebensbereiche von den Lieferdiensten abgedeckt werden, Firmen wie Lockbox hätten dann eine zentrale Rolle im System. „Supermarktketten werden sich zusammenschließen“, sagt Wenk-Fischer. „Sie müssen gemeinsame Modelle entwickeln, wie sie ihre Ware zum Kunden bringen.“
Und auch die Städte werden sich verändern, glaubt er. Denkbar seien flächendeckende Lieferzonen und immer mehr standardisierte Wohnungseinrichtungen. Etwa, damit ein Lieferant bei einem Stopp gleich in mehreren Wohnungen den Pulvertank für Waschmaschinen auffüllen kann. „Es reicht nicht, dass es für den Kunden bequem ist“, sagt Wenk-Fischer. „Für die Anbieter muss es auch effizient sein.“

Und mit Blick auf die normalen Pakete (wobei man ehrlich fragen muss: Was ist heute eigentlich noch normal, wenn sich die Leute Kompostanlagen in den dritten Stock eines Hauses liefern lassen, wie ein Paketzusteller berichtet hat) wird die Entwicklung einer ganz bestimmten, uns allen gut bekannten Linie folgen:  So viel Arbeit wie möglich auf die Kunden selbst zu verlagern. Paketstationen gibt es bereits, Paketboxen werden sich jetzt ausbreiten. Ein Teil der Kunden wird als „Teilzeit-Paketfahrer“ eingespannt werden, was immer noch deutlich billiger kommt als mit festem Personal arbeiten zu müssen. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Bis dahin aber bleibt: Eine „umgekehrte“ Hommage an die vielen Paketzusteller, nicht nur aufgrund dessen, was sie in den vergangenen Wochen geleistet haben. „Umgekehrt“ ist die Hommage deswegen, weil von der Herkunft unter einer Hommage die „Huldigung des Vasallen“ gegenüber dem „Lehnsherrn“ verstanden wird, ein öffentlicher Ehrenerweis, meist auf eine berühmte Persönlichkeit, der man sich verpflichtet fühlt. Hier geht der Ehrenerweis an die Vasallen, die sich krumm machen für uns alle. Die Paketzusteller sind nicht berühmt, sie werden oftmals gerade nicht als Persönlichkeit behandelt, sondern im Gegenteil wie ein Werkstück, das zu funktionieren hat. Gerade deswegen verdienen sie einen Ehrenerweis weitaus mehr als die Schönen und Reichen, die das ansonsten immer einheimsen.

Jobcenter verschwenden Fördergeld für Langzeitarbeitslose! Aber tun sie das wirklich? Die Lohnkostenzuschüsse und ein auf dem Kopf stehendes Förderrecht

So eine Meldung passt bei vielen in das Weltbild und scheint auch plausibel daherzukommen: Schludriger Umgang mit Steuergeld – Kritik an Jobcentern. Unter dieser Überschrift berichtet Thomas Öchsner über eine Abschlussmitteilung des Bundesrechnungshofes an das Bundesarbeitsministerium auf der Basis von 370 geprüften Förderfällen in acht Jobcentern und einer schriftlichen Befragung von 13 weiteren Jobcentern – von insgesamt mehr als 400 Jobcentern in Deutschland.

Schauen wir uns in einem ersten Schritt die Erkenntnisse und die damit verbundene Kritik seitens des Bundesrechnungshofes genauer an: Geprüft wurden Förderfälle, in denen an Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse ausgereicht werden, wenn sie denn einen Langzeitarbeitslosen einstellen. Bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts können dabei für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 24 Monate) subventioniert werden. Auch wenn der Begriff in dem Artikel nicht auftaucht, offensichtlich wird hier auf das Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ nach § 16e SGB II abgestellt. Bei der Inanspruchnahme dieses Instruments sind allerdings einige gewichtige Voraussetzungen zu erfüllen: Der Lohnkostenzuschuss darf nur gewährt werden (unter der in den vergangenen Jahren ebenfalls sehr begrenzten Bedingung, dass überhaupt Fördermittel vorhanden sind), wenn die zu fördernde Person

  1. langzeitarbeitslos (also seit mehr als zwölf Monaten ununterbrochen arbeitslos) ist
  2. und in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist
  3. und für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor dem Lohnkostenzuschuss verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten hat sowie
  4. eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich nicht möglich ist .

Was diese Aufzählung der im § 16e SGB II normieren Voraussetzungen bereits deutlich macht: Offensichtlich wollte der Gesetzgeber die Fördermöglichkeit über dieses Instrument auf eine möglichst kleine Gruppe an besonders beeinträchtigten Langzeitarbeitslosen begrenzen. Das ist ihm in mehrfacher Hinsicht auch gelungen. Angesichts der Tatsache, dass wir im Hartz IV-System von weit mehr als einer Million Menschen sprechen, die als langzeitarbeitslos gezählt werden müssen, darunter viele mit mehreren „Vermittlungshemmnissen“, erscheinen knapp 8.000 Förderfälle im November 2015 in ganz Deutschland nun wirklich mehr als übersichtlich, um das nett auszudrücken.

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich nun im Jahr 2014 in einigen ausgewählten Jobcentern 370 Förderfälle genauer angeschaut. Seine zentralen Kritikpunkte lauten:

  • »Danach gelang es den Jobcentern „in den meisten Fällen nicht, mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“. Knapp drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger hätten nur einen Job bei gemeinnützig tätigen Arbeitgebern oder Einrichtungen bekommen, die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit umsetzten, kritisieren die Rechnungsprüfer. Bei mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle habe es sich um befristete Arbeitsverträge gehandelt, „die in der Regel mit der Förderung endeten, sodass die Arbeitnehmer wieder arbeitslos wurden“.«
  • »So fehlte bei fast jedem vierten geprüften Fall die Voraussetzung, um überhaupt Geld zuschießen zu können, zum Beispiel, weil die Person gar nicht mindestens ein Jahr am Stück arbeitslos war und nicht mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse wie ein höheres Lebensalter, gesundheitliche Probleme oder fehlende Schul- oder berufliche Qualifikationen nachzuweisen waren.«
  • »Auch mit der Betreuung der geförderten Arbeitnehmer sind die Rechnungsprüfer nicht zufrieden: Die Jobcenter hätten in mehr als zwei Drittel der Fälle während der sechsmonatigen Aktivierungsphase keine oder maximal zwei qualifizierte Beratungsgespräche mit den Leistungsberechtigten geführt.«
  • »Für fragwürdig hält der BRH zudem, dass die Jobcenter in 85 Prozent der untersuchten 370 Fälle stets den vollen Zuschuss von 75 Prozent gewährten.«

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass sich diese Kritikpunkte allesamt auf die im § 16e SGB II normierten Voraussetzungen für die Förderung beziehen (siehe die Nummern 1 bis 4 oben). Aber alle Punkte lassen sich durchaus erklären:

  • Dass es den Jobcentern in den meisten Fällen nicht gelungen sei, die Geförderten dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, kann nicht wirklich überraschen, denn es handelt sich gerade aufgrund der beschriebenen Fördervoraussetzungen um Personen, die in mehrfacher Hinsicht nicht wirklich attraktiv sind für Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die meisten dieser Arbeitgeber würden die betroffenen Personen auch bei einer 100 Prozent-Förderung der Lohnkosten nicht einstellen, weil sie – ob berechtigt oder unberechtigt – an der Leistungsfähigkeit der Langzeitarbeitslosen zweifeln, weil sie befürchten, dass sie sich innerbetrieblich Probleme einhandeln usw. Anders ausgedrückt – ein zeitlich befristeter anteiliger Zuschuss zu den Lohnkosten macht aus der betrieblichen Perspektive nur wirklich Sinn, wenn es sich um (ehemalige) Arbeitslose handelt, die nah dran sind an den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und bei denen für eine begrenzte Einarbeitungszeit ein Zuschuss durchaus hilfreich wäre, um sie dauerhaft in einer anschließend unterforderten Beschäftigung zu platzieren. Aber bei der durch das bestehende Förderrecht zwingend vorgegebenen förderfähigen Personengruppe handelt es sich nun einmal gerade um Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen (noch) sehr weit weg sind vom „ersten Arbeitsmarkt“.
  • Vor diesem Hintergrund überrascht es denn eben auch gerade nicht, dass knapp drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger „nur“ einen Job bei gemeinnützig tätigen Arbeitgebern oder Einrichtungen bekommen hätten und eben nicht bei „normalen“ Arbeitgebern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, was eindrücklich bestätigt, dass die meisten dieser Arbeitgeber eine Einstellung dieser Arbeitslosen grundsätzlich verweigern – trotz des Förderangebots. Dann bleiben eben nur die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, beispielsweise aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände, um eine entsprechende Beschäftigung in deren Einrichtungen zu realisieren. Das erklärt dann zugleich den Kritikpunkt des BRH, das bei mehr als 90 Prozent der Förderfälle das Arbeitsverhältnis befristet war auf die Laufzeit der Förderung. Klar, denn wovon sollen die Wohlfahrtsverbände danach die Lohnkosten finanzieren? Sie müssten ja über entsprechende Einnahmen aus Geschäften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen.
  • Und das bei fast jedem vierten Fall die formalen Voraussetzungen für eine Förderung fehlen, wie der BRH beklagt, kann jeden Praktiker angesichts der äußerst restriktiven Voraussetzungen auch nicht wirklich überraschen, denn wenn man die idealtypisch umsetzen wollte, dann hätte man so beeinträchtigte Langzeitarbeitslose, dass selbst die Beschäftigungsträger aus dem wohlfahrtsverbandlichen Bereich abwinken würden, denn sie müssen ja auch bei Förderung einen Teil der Lohnkosten irgendwie und irgendwo erwirtschaften.

Fazit: In der Logik des bestehenden Regelwerks kommen die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs durchaus plausibel daher. Zugleich laufen sie aber ins Leere, weil die Kritik – jedenfalls kann man das der bisherigen Berichterstattung nicht entnehmen und es ist auch nicht zu erwarten – nur die vorgefundenen Förderarrangements an den restriktiven gesetzlichen Voraussetzungen spiegelt und deren Verletzung sowie die Nicht-Zielerreichung beklagt, nicht aber auf den entscheidenden Punkt kommt: Das Förderrecht an sich ist an dieser Stelle mehr als unsinnig, es ist kontraproduktiv hinsichtlich der postulierten Zielsetzung, die Betroffenen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das können die meisten der gegenwärtig förderfähigen Personen (noch) gar nicht schaffen. Daraus resultieren zwei Schlussfolgerungen:

  • In den Medien wird jetzt der Eindruck erweckt, die Jobcenter würden schludrig mit Fördergeld umgehen und dieses verschwenden für „sinnlose“ Förderungen. Dabei schlägt man das Ross und sollte doch eher den Reiter benennen. Und das ist der Gesetzgeber. Der hat im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung ein von vielen Praktikern und Experten seit Jahren umfänglich kritisiertes Förderrecht kreiert, dass die an sich gebotene Förderlogik von den Füßen auf den Kopf gestellt hat. Denn eigentlich müsste der genannte Personenkreis gerade nicht mit Lohnkostenzuschüssen bedient werden, sondern ihnen müsste die Möglichkeit eröffnet werden, über eine gerade nicht auf möglichst kurze Zeiträume begrenzte Förderkette beispielsweise mit Arbeitsgelegenheiten zu beginnen und sich dann je nach individueller Entwicklung in den Bereich der sozialversicherungspflichtig öffentlich geförderten Beschäftigung hochzuarbeiten und – wenn es einen entsprechenden Abnehmer gibt – in dem einen oder anderen Fall auch über einen begrenzten Lohnkostenzuschuss bei Übernahme in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt zu werden. In anderen Worten: Der eigentliche Schuldige ist der Gesetzgeber, der es bislang immer noch nicht geschafft hat, das Förderrecht endlich wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Jobcenter können sich nicht ein eigenes Förderrecht backen, sie müssen sich in dem wie dargestellt völlig sinnentleerten Regelwerk des SGB II bewegen und werden dann für die zwingende Erfolglosigkeit des Förder-Unterfangens in Haftung genommen.
  • Und gerade weil nun aufgrund der Einzelinformation über die angebliche Verschwendung von Mitteln für eine fragwürdige Förderung der Langzeitarbeitslosen der Eindruck erweckt wird, man kann sich die Förderung sparen, sollte man darauf hinweisen, dass neben der Tatsache, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse im arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkasten selbst nur eine embryonale Größe haben, die Fördermittel für Hartz IV-Empfänger insgesamt (also die sogenannten Eingliederungsmittel) seit dem Jahr 2011 halbiert worden sind – bei einer gleichzeitig zu beobachtenden Verfestigung und Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit. Sprich: Den Langzeitarbeitslosen stehen immer weniger Mittel zur Verfügung und dann haben wir noch gar nicht von der Sinnhaftigkeit dessen gesprochen, was man mit denen machen darf.

Letztendlich führt an einer fundamentalen und den vielen vorliegenden Hinweisen von Praktikern und Experten folgenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II  kein Weg vorbei. Dass die große Koalition das bislang schlichtweg nicht auf die Reihe bekommen hat, wird sich als eine der großen Versäumnisse erweisen. Und es ist eben nicht so, dass den politisch Verantwortlichen keine Alternativkonzepte für eine sinnvolle und zugleich schlanke Ausgestaltung des Förderrechts vorliegen. Man müsste sogar nichts Neues erfinden, man bräuchte keine Kommissionen oder sonstige Arbeitsbeschaffung- bzw. Entscheidungsverzögerungsmaßnahmen durchführen – man könnte beispielsweise einfach eine leicht modernisierte Fassung der alten §§ 18-20 BSHG (alt) in das SGB II schreiben, damit hätte man dann das gesamte sinnvolle Förderarsenal moderner Arbeitsmarktpolitik in wenigen Paragrafen normiert und könnte individuelle Förderketten in den allgemeinen Arbeitsmarkt für die einen bzw. einen wohl auf Dauer angelegten Teilhabe-Arbeitsmarkt für die anderen, die aus welchen Gründen auch immer keinen Zugang mehr zu einer auch nur annähernd unterforderten Beschäftigung bekommen werden, realisieren. Wenn dann die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden würden.