Gute Arbeit, schlechte Arbeit und die jungen Beschäftigten dazwischen. Ergebnisse einer DGB-Studie

Man kann es sich einfach machen und argumentieren, irgendeine Erwerbsarbeit ist besser als gar keine. Das ist eine klare Ansage, auch hinsichtlich der damit einhergehenden Akzeptanz schlechter Arbeitsbedingungen und keinesfalls eine Position nur aus dem gesicherten Elfenbeinturm marktradikaler Wissenschaftler, sondern „philosophische“ Grundlage beispielsweise der „Agenda 2010“ und der handfesten Normierungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und vor allem der Grundsicherung, man denke hier nur an die Frage der Zumutbarkeit von Arbeit im SGB III und II.

Aber es gibt auch eine andere Seite, die argumentiert, dass es eben nicht egal ist bzw. sein darf, von welcher Qualität die Jobs sind, mit denen die Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt decken müssen. Das hat in Deutschland schon eine längere Tradition, vor allem seit der massiven Zunahme von Niedriglohnbeschäftigung ab Mitte der 1990er Jahre, der „Aufstocker“-Thematik im Grundsicherungssystem bis hin zu der intensiven Debatte über die krankmachenden Bedingungen bestimmter Arbeit bzw. genauer: Arbeitsbedingungen. Man denke hier nur an die vielen Erkenntnisse hinsichtlich der Zunahme der psychischen Erkrankungen und der Diskussion über den Einfluss der Arbeit darauf. Dass die Gewerkschaften hier ein besonders Interesse haben, sich nicht nur mit irgendeiner Arbeit zufrieden zu geben, sondern es ihnen um „gute Arbeit“ im gewerkschaftlichen Verständnis geht, liegt nahe. Um die Wahrnehmung der Unterschiede zwischen „guter“ und „schlechter“ Arbeit zu verstärken, veröffentlichen sie seit 2007 den DGB-Index Gute Arbeit. Seit dem Jahr 2007 werden in einer jährlichen bundesweiten Repräsentativerhebung die abhängig Beschäftigten danach gefragt, wie sie ihre Arbeitsbedingungen bewerten – denn sie sind die Experten für Arbeitsqualität, so die Argumentation der Gewerkschaften.

Methodisch muss man also an dieser Stelle festhalten, dass es sich um eine Befragung handelt, mithin unvermeidbar immer auch subjektive Verzerrungen zu bedenken sind, die aber grundsätzlich nicht das Instrument an sich diskreditieren. Wie bei jeder anderen Studie auch muss man natürlich einen kritischen Blick werfen auf die weiteren methodischen Schritte, die dann am Ende zu dem der Öffentlichkeit präsentierten „DGB-Index Gute Arbeit“ führen, also konkret: Was wird wie gefragt und wie im Index gewichtet? An diesen Stellen haben die Kritiker vor allem aus den Reihen der Arbeitgeberverbände angesetzt. So veröffentlichte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im August 2015 ein Papier mit einer heftigen Kritik an dem DGB-Index: Fakten statt Zerrbilder. Arbeitsqualität in Deutschland. Anfang Oktober 2015 hat sich das Institut DGB-Index Gute Arbeit zu den Vorwürfen in einer Stellungnahme geäußert und diese zu widerlegen versucht: Stellungnahme zur Broschüre der BDA „Fakten statt Zerrbilder. Arbeitsqualität in Deutschland“.

Neben der allgemeinen Berichterstattung über die Ergebnisse gibt es immer wieder Sonderauswertungen – wie jetzt zu der Frage, wie es den Beschäftigten geht, die unter 35 Jahre alt sind: Junge Menschen im Job enorm unter Druck. Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander: »Viele arbeiten befristet, machen regelmäßig Überstunden und stehen stark unter Druck. Das zeigt eine repräsentative Studie zur Arbeitsqualität bei jungen Menschen«, so der DGB. Die Ergebnisse der Sonderauswertung wurden von den Medien aufgegriffen, vgl. hierzu Typisch: atypische Beschäftigung von Marisa Janson oder Junge leiden unter unsicheren Jobs, um nur zwei Beispiele zu zitieren.

Einige Ergebnisse der Studie im Detail:

  • Über ein Viertel der jungen Beschäftigten unter 35 Jahren arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar fast die Hälfte.
  • Junge Menschen sind mehr dreimal so oft befristet beschäftigt wie ältere.
  • 31 Prozent der jungen Beschäftigten verdienen weniger als 1.500 Euro brutto im Monat.
  • 52 Prozent der unter 35-Jährigen halten ihr Einkommen für nicht angemessen. Nur 8 Prozent sind mit ihrem Einkommen voll zufrieden.
  • Vor allem im Gastgewerbe (70,7 Prozent) und in Gesundheitsberufen (61,8 Prozent kommt es zu Belastungen durch nicht angemessene Einkommen.
  • In fast allen Branchen können junge Menschen keinen oder nur geringen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitszeit nehmen.
  • 60,9 Prozent der jungen Beschäftigten machen regelmäßig Überstunden. Im Schnitt sind es 4,1 Stunden in der Woche.
  • Fast jeder Zweite (47,2 Prozent) arbeitet zu Zeiten außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses, z.B. in Spät- oder Nachtschichten.
  • 52 Prozent fühlen sich bei der Arbeit „sehr häufig“ oder „oft“ gehetzt oder unter Zeitdruck. Besonders hoch ist die Belastung im Gesundheitswesen und im Bausektor.
  • 65,9 Prozent der jungen Beschäftigten sind in den letzten 12 Monaten krank zur Arbeit gegangen; 28 Prozent sogar mehr als 10 Tage.

Die ganze Studie kann hier als PDF-Datei abgerufen werden:

DGB: Arbeitsqualität aus der Sicht von jungen Beschäftigten 6. Sonderauswertung zum DGB-Index Gute Arbeit, Berlin, Dezember 2015.

Nun kann und muss man sicher eine auch kritische Diskussion der Ergebnisse führen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, ob man die Werte für einzelne, hier als negativ bewertete Tatbestände wie der befristeten Beschäftigung einfach so aggressiveren kann, denn offensichtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine befristete Beschäftigung am Anfang einer Erwerbsbiografie lediglich ein transitorisches Phänomen ist, also nur vorübergehend und dann in ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis einmündend – oder aber ob sich die als prekär identifizierten Arbeitsbedingungen chronifizieren.

Abgesehen davon ist es aber wichtig, einen differenzierten Blick auf die Frage zu fördern, welche Arbeit es denn ist, mit dem die Arbeitnehmer konfrontiert werden. Diese Sichtweise wird auch in anderen Zusammenhängen aufgegriffen und zum Thema bzw. zur Aufgabe gemacht. Man denke hier an die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit der zentralen Kennzahl des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. dem Gross Domestic Product (GDP) im angelsächsischen Sprachraum. Um diese so wichtige Wirtschaftskennzahl gibt es seit langem eine kritische Debatte hinsichtlich der Erweiterung dessen, was dort abgebildet wird. Das ist keinesfalls eine akademische Diskussion, denn die Entwicklung dieser Kennzahl ist Grundlage für viele wirtschafts- und auch sozialpolitische Entscheidungen.

Ein aktuelles Beispiel für konkrete Vorschläge eine inhaltliche Erweiterung der Wohlfahrtsmessung in diesem Bereich betreffend, findet man in diesem Beitrag von Karen Jeffrey, einer Wissenschaftlerin vom New Economics Foundation’s Centre for Wellbeing, im Blog der London School of Economics and Political Science: Because GDP is not enough: five headline indicators for better policymaking. Hier wird für eine Ergänzung des GDP um fünf zentrale Indikatoren geworben.

»To enable a more balanced approach to policymaking, we need a new set of headline indicators that will create the incentive for political action, and offer a compelling new vision of what we define as national success.« Einer dieser fünf Indiktoren ist überschrieben mit „Good Jobs“ und damit zumindest begrifflich durchaus passend zu der in diesem Beitrag geführten Diskussion über „Gute Arbeit“. Wie sieht der Vorschlag – der sich übrigens konkret an die Statistik-Behörde in Großbritannien richtet – im Detail aus?

»While employment figures already receive a lot of attention, the unemployment rate doesn’t distinguish between the number of people in precarious, low-paid employment, and the number of people with secure jobs and decent pay.
Adopting a headline indicator of good jobs that reflects the proportion of the labour force in secure employment that pays at least the Living Wage, will draw attention to the number of people in good jobs – not just any jobs.
As well as increasing the overall number of jobs available, policy prioritising this indicator would require or incentivise businesses to pay higher wages to low earners, and improve job security.
Though it’s easy to imagine businesses resisting such interventions, many examples of forward-thinking, responsible businesses acting in the interests of staff already exist. Examples include the recent wave of employers pledging to pay staff at least the Living Wage (including IKEA, Lidl and Aldi), to those doing away with zero-hours contracts.«

Es ist eine Komponente, die hier ins Auge fällt: Nicht mehr die Gesamtzahl der Jobs unabhängig von deren Ausgestaltung soll Maßstab der Erfolgsbeurteilung sein, sondern es wird eine Differenzierung vorgenommen entlang der Scheidelinie „LivingWage“. Also ob die Beschäftigten unterhalb oder über dem Living Wage bezahlt werden. Es ist bedeutsam, darauf hinzuweisen, dass der „Living Wage“ nicht der Mindestlohn ist („Minimum Wage“), sondern konzeptionell geht es dabei darum, eine Lohnhöhe zu bestimmen, mit der man über die Runden kommen kann. Weitere Informationen zur Frage What ist the Living Wage? findet man auf der Website der Living Wage Foundation.

Auch und gerade für das „Jobwunderland“ Deutschland würde man sich eine solche differenziertere Herangehensweise wünschen.

Hartz IV: Neue Regeln, zusätzliche Bürokratie. Keine Familienmitversicherung mehr für jugendliche Hartz IV-Empfänger. Eine Neuregelung mit Tücken

Seit Jahresbeginn gelten für Hartz-IV-Bezieher neue Regeln, die zusätzliche Bürokratie bedeuten. Konkret geht es um die Familienmitversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Man kann es paragrafenlastig so darstellen: »Aufgrund der am 01.01.2016 in Kraft tretenden Teile des „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz“ endet die bisherige Familienversicherung für ALG II Bezieher zum 31.12.2015. ALG II Bezieher (ab 15 Jahren; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II), welche bisher aufgrund § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V i.V. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert waren (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder von Mitgliedern), werden ab 01.01.2016 selbst versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.« Susan Bonath hat ihren Artikel dazu so überschrieben: Schluss mit Familienversicherung. Krankenkassen: Neues Sonderrecht für jugendliche Hartz-IV-Bezieher. Experten warnen vor Tücken. Besonders betroffen von der Neuregelung »sind Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr beziehungsweise ihre Eltern. Egal ob die jungen Leute noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen – sie müssen sich von nun an selbst krankenversichern. Denn der Vorrang der Familienversicherung bei den Krankenkassen gilt für Hartz-IV-Bezieher nicht mehr.«

Angeblich will man durch diese Neuregelung den Prüfaufwand der Jobcenter reduzieren und auch für die nun selbst zu versichernden Personen wird der Mindestbeitrag übernommen. Aber: Das dürfte zum einen weitaus höhere Kosten verursachen als bisher. Und zum anderen birgt die neue Sonderregel für Leistungsbezieher erhebliche Tücken.

Für die Krankenkassen stellt sich die Neuregelung ambivalent dar: Zum einen bekommen sie nun so einige neue Versicherte und damit mehr Einnahmen, auf der anderen Seite wurde gleichzeitig der monatliche Pauschalbeitrag pro Kopf abgesenkt, von »etwa von 120 bis 140 auf unter 100 Euro«, so wird eine Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in dem Artikel zitiert.

Aber wo liegen denn nun mögliche Tücken, wenn doch – unabhängig von der für die Kassen relevanten Frage einer Kostendeckung durch die konkrete Höhe des Pauschalbetrags – der jugendliche Hartz IV-Empfänger selbst versichert sein muss, der Beitrag aber von den Jobcentern übernommen wird?

»Solange ein Leistungsberechtigter Hartz IV auch bekomme, müsse er sich keine Sorgen machen. Kritisch werde es aber, wenn etwa ein Jugendlicher zu 100 Prozent sanktioniert wird. Das kann unter 25jährige seit 2007 bereits beim zweiten »Fehlverhalten« treffen.«

Und diese Fälle gibt es durchaus (vgl. dazu den Beitrag Durch alle Netze gefallen, vergessen und jetzt ein wenig angeleuchtet: Der Blick auf die „entkoppelten Jugendlichen“ vom 11.06.2015).

Und was dann? Claudia Mehlhorn wird in dem Artikel von Bonath mit diesen Worten zitiert: »Ich kann jedem Betroffenen nur raten, sofort zum Jobcenter zu gehen und mindestens einen Lebensmittelgutschein pro Monat zu beantragen«. Denn nur in diesem Fall setze das Amt die Zahlung der Beiträge wieder in Gang. Werden die Essensmarken nicht beantragt, dann meldet das Amt Betroffene einfach bei der Krankenkasse ab.

Abr es gibt doch die 2013 vom Gesetzgeber eingeführte „obligatorische Anschlussversicherung“, die dann automatisch greift?

Im Prinzip ja, aber:

»Die Kassen schicken Betroffenen nach der Abmeldung einen Einkommensfragebogen, den sie zwingend ausfüllen müssen, auch wenn sie vom Betteln oder Flaschensammeln leben«, erläuterte Mehlhorn. Nur so werde ein Anspruch auf Familienversicherung geprüft. Liegt dieser nicht vor, etwa bei Alleinstehenden oder elternlosen Jugendlichen, müssten die Sanktionierten den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte von rund 165 Euro selbst aufbringen. Noch viel drastischer treffe es jene, die nicht auf das Schreiben mit dem Fragebogen reagieren, sagte die Expertin. »Sie werden mit dem Höchstbeitrag eingestuft, das sind um die 700 Euro.« Sei man erst einmal in ein Mahnverfahren gerutscht, käme man aus der Nummer nicht wieder heraus.«

Und wenn man die Betroffenen schon mal in die Untiefen der Sozialbürokratie schickt, dann „richtig“. Harald Thomé weist auf das (mögliche) Problem steigender Zusatzbeiträge hin. Wenn diese über dem Durchschnittswert – 2015 waren das laut GKV-Spitzenverband 0,83 Prozent – liegen, dann übernimmt das Jobcenter die Mehrkosten nicht. Wenn Betroffene das Geld nicht vom Regelsatz abzweigen wollen/können, müssten sie sich nach einer neuen, günstigeren Krankenkasse umsehen. Das muss man natürlich auch alles wissen und mitbekommen, wann welche Schwellenwerte überschritten werden.

Zyniker werden an dieser Stelle einwerfen: Zeit genug haben die Betroffenen ja.

Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit? Zur Ambivalenz eines Geschäftsmodells für „Bürger in sozialen Schwierigkeiten“

Prognosen haben es oftmals an sich, dass sie nicht eintreten. Oder das tatsächliche Ergebnis weit von dem entfernt ist, was vorausgesagt wurde. Nehmen wir als Beispiel die Obdachlosen- oder Straßenzeitungen. Dieser Ansatz kann durchaus auf eine lange Geschichte zurückblicken. Zur Entwicklung in Deutschland erfahren wir rückblickend: »In den Jahren 1987 und 1988 erschienen die ersten von Hans Klunkelfuß herausgegebenen Berberbriefe, unregelmäßig erscheinend, etwa viermal im Jahr, 8–12 Seiten auf fotokopiertem Papier mit einer Auflage von 100 bis 500 Stück. Klunkelfuß und andere Wohnungslose nutzen den Verkauf der von ihnen selbst hergestellten Zeitung, um damit unabhängig von staatlicher Hilfe ihr Überleben auf der Straße zu sichern. Im Jahr 1992 erschien in Köln mit dem BankExpress, später BankExtra, heute Draussenseiter, die erste deutsche Straßenzeitung; im Oktober 1993 kamen Bürger In Sozialen Schwierigkeiten – BISS in München und 14 Tage später Hinz und Kunzt aus Hamburg dazu. Im Jahr 2006 gab es bereits ca. 30 Straßenzeitungen in Deutschland.«

Aber bereits 1999 konnte man im SPIEGEL unter der Überschrift Abgenutzte Idee lesen: »Vor vier Jahren war es eine Sensation: Die Hamburger Obdachlosenzeitung „Hinz & Kunzt“ nahm die Auflagenhürde von 100 000 Exemplaren. Nun sind die goldenen Zeiten vorbei, die Straßenblätter stecken in der Krise: Nur noch 75 000 Exemplare „Hinz & Kunzt“ werden monatlich verkauft. Die Auflagen der Berliner „Strassenzeitung“ und der Düsseldorfer „Fifty fifty“ sind von 30 000 auf 25 000 gesunken. „Die Idee hat sich abgenutzt, die Neugier ist vorbei“, erklärt Jutta Welle, Macherin der „Strassenzeitung“, das Phänomen. Und: „Die Menschen haben wohl selbst genug Ärger und wollen nicht noch über den der Obdachlosen etwas hören.“« Ein voreiliger Abgesang auf diesen Ansatz, den man durchaus als ein Modell für Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnen kann.

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Sinn-lose Zahlenspielereien über Flüchtlinge mal wieder. Dabei geht es in Wirklichkeit um handfesten Sozialabbau

Die „seriösen“ Schätzungen der Gesamtkosten für eine Million Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben, liegen „auf der Basis von Generationenbilanzen“ zwischen 79 Milliarden und 450 Milliarden Euro. Das kommt – nun ja – nicht wirklich beruhigend genau daher., ganz im Gegenteil, die enorme Streuung der möglichen Kosten ist doch kaum eine Basis, den dahinter liegenden Berechnungen irgendwie zu vertrauen. Aber ganz genau kann der unermüdliche Zahlenspieler Hans-Werner Sinn für das gerade begonnene 2016 die Kosten vorhersagen: »Für dieses Jahr gehen wir von 21 Milliarden Euro aus.«

Das und mehr kann man einem Interview mit ihm entnehmen, das der „Tagesspiegel“ veröffentlicht hat: „Die Integration der Flüchtlinge wird teuer“, so ist das Gespräch mit Sinn überschrieben worden.
Das hat noch nicht mal was von halbwegs seriös daherkommender Kaffeesatzleserei. Es ist einfach nur zum Dauer-Kopfschütteln, wenn solche Zahlen derzeit in die Welt gesetzt werden.
Aber Hans-Werner Sinn geht es – übrigens wie auch bei seinen hanebüchenen „Prognosen“ zum (angeblichen) Jobkiller Mindestlohn, wo er es war, der mit mehr als 900.000 Jobs, die durch den Mindestlohn ganz bestimmt „vernichtet“ werden, durch die Lande und vor allem durch viele willige Medien gezogen ist – gar nicht um die konkreten Zahlen, mit denen er erneut um sich wirft, sondern um eine ganz bestimmte politische Botschaft, die er unter das Volk bringen will und dazu braucht man in unserer heutigen Medienwelt offensichtlich irgendwelche Horrorbotschaften, die sich gut „verkaufen“ lassen, weil sie beim Leser, Hörer oder Zuschauer Angstschweiß produzieren können.

Und seine politischen Botschaften haben es in sich und würde man ihnen folgen, dann müssten vor allem die unteren Einkommensgruppen leiden. Hier einige Zitate aus dem Interview:

»Wir dürfen die Integration der Flüchtlinge auf keinen Fall mit einer höheren Verschuldung finanzieren, sondern müssen auf den laufenden Haushalt zurückgreifen.«

Und wie soll man das gegenfinanzierten? Die Einnahmen erhöhen für den laufenden Haushalt, beispielsweise durch einen höheren Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer? Aber auf gar keinen Fall, sondern altbekannte Sinn’sche Forderungen werden auch hier erneut platziert, auch wenn der eine oder andere sich schon fragen wird, was denn das mit der Finanzierung von Integrationskursen oder sonstigen Maßnahmen zu tun haben soll:

»Man könnte das Renteneintrittsalter nach hinten verschieben oder Subventionen kürzen.«
Und natürlich, man ahnt es schon: »Der Mindestlohn ist ein Integrationshemmnis erster Güte.«

Und nun ja, gegen Subventionen ist man offensichtlich nicht generell im Hause Sinn:

»Statt des Mindestlohns sollte man Menschen, die wenig verdienen, einen staatlichen Zuschuss zahlen, so dass sie zusammen mit diesem Zuschuss ein ausreichendes Gesamteinkommen haben.«

Auf die Nachfrage, ob der Mindestlohn für die Flüchtlinge abgeschafft werden sollte, kommt eine aufschlussreiche Antwort:

»Man kann nicht nur Flüchtlinge ausnehmen. Dann würden sie die Einheimischen unterbieten und ihnen die Jobs wegnehmen. Nein, man müsste für alle Berufsanfänger eine Ausnahme machen – sowohl für Einheimische als auch für Flüchtlinge. In den ersten Jahren Berufstätigkeit sollte der Mindestlohn generell nicht gelten.«

Und dabei soll es natürlich nicht bleiben. Auf die Nachfrage, wie man denn die Integration der Flüchtlinge finanzieren kann, wenn schon nicht über Steuererhöhungen, die Sinn rundweg ablehnt, antwortet er:

»Man muss Abstriche machen, Ausgaben kürzen. Das ist eine schwierige politische Entscheidung.«

Und legt dann nach:

»Jedenfalls wird es wohl auch die Ärmsten treffen. Der Sozialstaat wird durch die freie Zuwanderung zwangsläufig lädiert.«

Wie praktisch für manche, dass man mit so einer Aussage alle vor uns liegenden Einschnitte in der Kommunikation mit der Bevölkerung immer auf „die Flüchtlinge“ und die von denen verursachten „Kosten“ schieben kann, ohne das im Detail begründen zu müssen, was auch Großmeister Sinn nicht macht.

Am Ende bekommen wir dann noch eine wichtige persönliche Information, denn im Frühjahr wird Hans-Werner Sinn sein Amt als Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in München abgeben und in den Ruhestand eintreten. Und was wird er dann tun? Hierzu die letzte Passage aus dem Interview:


Was werden Sie tun, wenn Sie im Frühjahr Ihr Amt als Ifo-Chef abgeben?
Ich werde Bücher schreiben und alle Viere von mir strecken.
Ehrlich?
Ganz ehrlich.

Das Gefälle der Sozialabgaben in der EU, der Europäische Gerichtshof (EuGH) und ein Kläger, den es gar nicht gibt, in einem Verfahren von grundsätzlicher sozialpolitischer Bedeutung. Mehr als peinlich

Wir sprechen hier nicht über irgendein Feld-, Wald- und Wiesen-Gericht, sondern über den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Und die Entscheidungen dieses Gremiums spielen auch in der Sozialpolitik eine immer bedeutsamere Rolle. Man nehme als Beleg für diese Bewertung nur die neueste Entscheidung des EuGH aus dem September 2015 zur Frage nach einem Anspruch auf Sozialleistungen von EU-Bürgern in einem anderen EU-Staat – für Deutschland nicht nur grundsätzlich von Relevanz, sondern in dem angesprochenen Fall hatte das Bundessozialgericht (BSG) selbst den EuGH angerufen mit der Bitte um eine Entscheidung (vgl. dazu ausführlicher Ist das alles kompliziert. Der EuGH über die Zulässigkeit der Nicht-Gewährung von Sozialleistungen für einen Teil der arbeitsuchenden EU-Bürger vom 15.09.2015 sowie zu den sich daran anschließenden Entscheidungen des BSG, die nun bei uns einige Verwirrung ausgelöst haben: Griechisch-rumänisch-schwedische Irritationen des deutschen Sozialsystems. Das Bundessozialgericht, die „Hartz IV“-Frage bei arbeitsuchenden „EU-Ausländern“ und eine Sozialhilfe-Antwort vom 03.12.2015). Man mag bereits an diesem Beispiel erkennen, dass wir es mit sozialpolitisch hoch brisanten Fragen zu tun haben, zu denen sich der EuGH nicht nur äußert, sondern zu dem Urteile mit handfesten Folgen gefällt werden. Wenn das so ist, dann muss man sich natürlich darauf verlassen können, dass dieses Gerichtssystem nicht missbraucht werden kann. Allerdings muss man daran einige Zweifel bekommen, wenn man sich mit dem folgenden Sachverhalt beschäftigt:

In seinem Artikel Der Kläger, der nie klagte berichtet Thomas Kirchner über einen nur auf den ersten Blick skurrilen Fall: Beim EuGH gibt es einen offiziellen Fall Namen „Chain gegen Atlanco“, doch der Pole Bogdan Chain hat nach eigener Aussage überhaupt keine Klage eingereicht.

Möglicherweise, so Kirchner, sind wir hier mit einer einzigartigen Schein-Klage konfrontiert, die um ein Haar die europäische Sozialgesetzgebung beeinflusst hätte. Und es geht nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, sondern um die Frage, wo Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres in mehr als zwei EU-Staaten tätig sind, ihre Sozialabgaben bezahlen. Damit geht es hier um einen Sachverhalt, der etwa drei Millionen Arbeitnehmer in der EU betrifft. So viele sind im Laufe eines Jahres in mehr als zwei EU-Staaten tätig. »Wo aber zahlen sie Sozialabgaben? Um die Sache zu vereinfachen und die Mobilität der Bürger nicht zu behindern, entscheidet in der EU in diesem Fall der Registrierungsort des Arbeitgebers.«

Jeder, der auch nur eine kleine Vorstellung hat von den unterschiedlichen Abgabenniveaus innerhalb der EU, kann sich bereits an dieser Stelle vorstellen, was es bedeutet, wenn man das gegebene Gefälle bei der Sozialabgabenbelastung gezielt nutzen kann, um damit Personal in einem anderen, „hochpreisigen“ EU-Land anzubieten und einzusetzen. Auf so eine Idee ist auch das Unternehmen Atlanco gekommen – und gleich am Anfang der Geschichte werden wir Zeuge einer dieser „interessanten“ Unternehmenskonstruktionen in der EU, die natürlich einen ganz bestimmten Zweck verfolgen:

»Der irischen Leiharbeiter-Firma Atlanco passte das hervorragend: Sie war auf Zypern gemeldet, wo die Sozialabgaben sehr niedrig sind. So konnte sie ihre Leute in Nordeuropa zu konkurrenzlos günstigen Bedingungen einsetzen.
Den EU-Staaten gefällt die Regelung weniger, denn sie müssen ihren Bürger Sozialleistungen gewähren, egal wo sie eingezahlt haben. 2011 entzog Zypern den Iren ohne weitere Erklärungen die Erlaubnis, woraufhin Atlanco klagte, um sein lukratives Geschäftsmodell zu retten. Im April 2014 leiteten die zypriotischen Richter den Fall nach Luxemburg weiter, wo er die Verfahrensnummer C 189/14 erhielt.«

Was aber hat Bogdan Chain aus dem südostpolnischen Stalowa Wola mit dieser Angelegenheit zu tun? Er »hatte tatsächlich einige Jahre für Atlanco gearbeitet. Und er war mehrmals Opfer des EU-Systems geworden: Norwegen hat Sozialabgaben von ihm eingefordert, die er eigentlich schon in Zypern bezahlt hatte, und Polen weigert sich, die Arztkosten zu bezahlen, die nach einer Herzattacke Chains 2014 anfielen.« So weit, so zutreffend – aber mit der in Luxemburg anhängigen Klage hat er dennoch rein gar nichts zu tun, so dass die Annahme naheliegt, dass Atlanco sich seiner Personalakte bedient hat, um einen fingierten Fall zu konstruieren.

Irische Journalisten fanden heraus, »dass der Anwalt, der Chains Sache anfänglich auf Zypern vertrat, niemals Kontakt mit seinem Mandanten hatte; seine Instruktionen habe er vielmehr von einer Brüsseler Anwaltskanzlei erhalten. Die wiederum handelte offenbar gleichzeitig im Auftrag von Atlanco, was standeswidrig wäre.«

Über das Unternehmen und deren Lohndumping-Praktiken wurde bereits vor einiger Zeit berichtet, so beispielsweise in diesem Artikel der European Federation of Building and Woodworkers (EFBWW): Another shocking documentary on cross-border social dumping practices of Atlanco Rimec:

»Polish workers, employed via local Polish subsidiaries of Atlanco Rimec, are offered Cypriot working contracts, even if they have never been in Cyprus. This “letterbox trick” is being abused on a large scale in order to post workers to large building sites as “cheap workers”. Although the company has been subject of various investigations and has been condemned several times, it continues to exploit workers as “disposable commodities” … Unfortunately, the Atlanco Rimec case is not unique. All over Europe there are labour agencies exploiting posted workers on a massive scale. Internal estimates of the EFBWW show that approximately one million workers are exploited as posted workers annually.«

Aber nun wird ja alles gut, nachdem offensichtlich geworden ist, wie es sich in Wirklichkeit verhält. Oder? Dazu Thomas Kirchner:

»Obwohl Chain beim EuGH protestierte, gab es im März 2015 eine Anhörung. Am 21. Mai stellte sich der Generalanwalt, dem EuGH-Richter meist folgen, im Schlussantrag auf Atlancos Seite. Inzwischen hat Zypern das Verfahren beim EuGH zurückgezogen, zyprische Staatsanwälte ermitteln nun. Das offizielle Schreiben sei aber erst am 28. Mai eingetroffen, sagt ein EuGH-Sprecher. Im Übrigen müsse sich das Gericht bei „Vorabentscheidungsverfahren“ auf die Angaben nationaler Gerichte verlassen.«

Man kann nur hoffen, dass hier im letzten Moment die Notbremse gezogen wird. Unabhängig davon gehört der Ball natürlich in ein ganz anderes Spielfeld, das die Gewerkschafter von der EFBWW klar benennen – und auch das Problem:

»Although the problem is well-known at European level, there is not enough interest to resolve the problem. Yes, statements have been made by the President of the European Commission, Mr Jean-Claude Juncker, that social dumping will be combated, but virtually no effective measures are undertaken. Instead of supporting Member States to strengthen their controls and to close the existing, well-known, legal and administrative European loopholes, the European Commission continues to weaken the national control measures and to facilitate these scandalous practices.«