Der „Tag der Arbeit“ 2018 zwischen Ritualen, Sozi-Dämmerung und gewerkschaftlichen Baustellen, aber auch Nebenbaustellen

Offensichtlich kann man sich auch beim 1. Mai, dem Tag der Arbeit, auf nichts mehr verlassen. In der Vergangenheit waren wenigstens die Krawalle in Berlin gleichsam vorprogrammiert, wie ein seit langem überliefertes und „gepflegtes“ Ritual des sinnfreien Protests. Und am Abend des diesjährigen 1. Mai wird aus der Hauptstadt berichtet: »Berlin feiert den Tag der Arbeit beim MyFest, beim MaiGörli und rundherum. Die Revolutionäre Demo verläuft ohne größere Zwischenfälle.« Auch andere Berichte heben hervor: »Berlin hat einen weitgehend friedlichen 1. Mai erlebt: Auch die „Revolutionäre 1.-Mai-Demo“ quer durch Kreuzberg hat sich gegen 21 Uhr aufgelöst.«

Ansonsten meldet der DGB: »Zum 1. Mai haben sich bundesweit 340.000 Menschen an den knapp 500 Veranstaltungen und Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligt, die in diesem Jahr unter dem Motto „Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit“ standen.« Und eine dieser Veranstaltungen fand in Koblenz statt – dort war auch die neue SPD-Bundesvorsitzende und SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles, zu Gast. Ein Heimspiel, sollte man glauben. Aber es gibt auch kritische Stimmen: »Die SPD-Chefin müht sich vor Gewerkschaftern in Koblenz, ihr Repertoire abzuspielen. Doch der Funke springt nicht mehr über. Zu tief ist der Graben zwischen der Partei und den Menschen an der Basis«, meint Nikolaus Doll beobachtet zu haben und seinen Artikel unter diese Überschrift gestellt: Gegen den Schatten der Agenda 2010 kommt Nahles nicht an. Offensichtlich können sich die Sozialdemokraten nicht mehr der automatischen Sympathie und Nähe der Gewerkschaftler sicher sein. Zugleich offenbart sich hier auch ein erhebliches Problem der Gewerkschaften selbst: »Andrea Nahles macht bei ihrem einzigen öffentlichen Auftritt am 1. Mai und einem der ersten als neue Vorsitzende der SPD nur einen Fehler. Nach ihrem Grußwort auf der Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Koblenz verabschiedet sie sich von den „Genossinnen und Genossen“. Es heißt „Kollegen“, schließlich ist diese Maifeier keine Partei-, sondern eine Gewerkschaftsveranstaltung.«

Nikolaus Doll meint, dass »sich eine kritische Distanz zwischen den Arbeitnehmervertretern und jener Partei gebildet, die sich als politische Vertreterin der Arbeitnehmer definiert. Eine Kluft ist entstanden. Das sieht man in Koblenz, das kann man spüren.« 

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3,7 Millionen – wohlgemerkt – sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte verdienen weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat. Das hat Folgen, nicht nur heute schon

In den vergangenen Wochen wurde mal wieder intensiv über Hartz IV und dabei auch über die Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung diskutiert und gestritten. Und immer wieder wurde dabei auch darauf hingewiesen, dass es viele Menschen gibt, die arbeiten gehen und knapp oberhalb der Bedarfsgrenzen des Hartz IV-Systems liegen. Und um die sich kaum einer kümmern würde, die aber mit dem kargen Entgelt für ihre Arbeit alleine über die Runden kommen müssen. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Zahlen, so nüchtern sie daherkommen, eine notwendige Offenbarung, dass wir hier nicht über eine kleine Minderheit sprechen, die mit niedrigen Löhnen abgespeist wird. Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sabine Zimmermann, hat sich in der Fragestunde des Bundestags danach erkundigt, wie viele Menschen denn weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat bekommen für ihre Arbeit – und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat geantwortet. Die Daten aus dieser Antwort sind in der Abbildung visualisiert.

»Nach den jüngsten Zahlen von Ende 2016, neuere Daten liegen nicht vor, waren dies 17,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Im Westen betrug der Anteil 14,7 Prozent, im Osten sogar 31,2 Prozent«, kann man diesem Artikel entnehmen. Das hat natürlich zahlreiche Folgen, die nicht nur heute ihre Wirkung entfalten, sondern die viele in der Zukunft bitter zu spüren bekommen werden. 

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Den Finnen geht beim (angeblichen) „Experiment“ zum „bedingungslosen Grundeinkommen“ (vorsätzlich) die Puste aus und in Deutschland wird dem ganzen Ansatz ein „Sozialstaat 4.0“ entgegengestellt

In diesen Tagen wird man im Kontext der merkwürdigen Debatte über eine „Abschaffung von Hartz IV“ (vgl. dazu beispielsweise Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte vom 8. April 2018) immer wieder auf die Vision eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ angesprochen, mit dem man dann doch das bestehende Grundsicherungssystem ablösen könne. Unabhängig von der eigenen Positionierung bei der Frage, wie man zu der grundsätzlichen Idee bis hin zu einer möglichen (?) Umsetzung steht, wurde man gleichzeitig mit solchen Meldungen konfrontiert: Finnland stellt bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose ein: »Fans des bedingungslosen Grundeinkommens hatten große Hoffnung in den Versuch gesetzt. Doch nun lässt die Regierung das Experiment auslaufen«, berichtet Jakob Schulz in seinem Artikel. Der Beitrag bezieht sich sich auf diese Meldung aus dem britischen „Guardian“: Finland to end basic income trial after two years: »Government rejects request for funds to expand scheme and plans stricter benefits rules.« Nun wird der eine oder andere schon an dieser Stelle die Stirn runzeln und sich fragen – „stricter benefits rules“? Was hat das noch mit der Bedingungslosigkeit beim Grundeinkommen zu tun, die ja der entscheidende Unterschied ist zu allen anderen heute dominierenden Formen einer eben nicht-bedingungslosen Absicherung? 

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Nur nicht zu früh freuen: Wenn die nächste Instanz ein wegweisendes Urteil zu Mitbestimmungsrechten bei der Mindestpersonalbesetzung in der Pflege wieder einkassiert

Man kennt das – es gibt Hoffnung und dann wird die wieder zunichte gemacht in der nächsten Runde. So ist das oft in der Sozialpolitik. Sei es, dass man mit einer guten Absicht gestartet ist, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und am Ende dann ganz woanders landet. Oder in der Rechtsprechung – ein Urteil, oftmals überraschend, lässt hoffen – und dann wird es in der nächsten Instanz wieder kassiert. Davon muss hier berichtet werden in einem Themenfeld, das seit einiger Zeit im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte steht: dem Pflegenotstand in den Pflegeheimen und in den Krankenhäusern.

Dabei geht es gar nicht um die optimale Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit Personal, sondern man beschränkt sich schon ob bewusst oder unbewusst angesichts des eklatanten Personalmangels auf die Frage, ob es Mindestpersonalvorgaben geben soll (und darf) und wenn, wie man diese Untergrenzen realisieren könnte. Eine an sich schon amputierte Debatte, die zudem – analog zum gesetzlichen Mindestlohn – immer die Gefahr in sich trägt, dass eine unterste Grenze auf einmal zu einer Referenz für die „normale“ Ausstattung wird. 

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Der Gesetzgeber will den Selbstständigen mit niedrigen Einkommen bei den Krankenkassenbeiträgen helfen. Zur doppelten Ambivalenz der geplanten Absenkung des Mindestbeitragssatzes durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Schon seit langem wird die Absicherung der Selbstständigen in der Sozialversicherung, sowohl in der gesetzlichen Kranken- wie auch in den Rentenversicherung diskutiert. Immer wieder gab es kritische Medienberichte vor allem über die Problematik der hohen, teilweisen extremen Belastung von Selbstständigen mit geringen Einkünften durch den Mindestbeitrag als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung – zumeist im Zusammenhang mit den stark steigenden Beitragsschulden der Krankenkassen. Die steigen und steigen. So berichtet beispielsweise Florian Staeck unter der Überschrift Kassen laufen 8,2 Milliarden Euro hinterher: »Die vergangene GroKo hat das Problem wachsender Beitragsschulden ausgesessen. Das rächt sich: Der Schuldenberg ist allein im Vorjahr um über zwei Milliarden Euro gewachsen.« Und man kann dem Artikel auch das entnehmen: „Die größten Schulden liefen bei freiwillig Versicherten auf und innerhalb dieser Gruppe dürften vor allem die kleinen hauptberuflich Selbstständigen betroffen sein“, so wird Ann Marini, die Sprecherin des Spitzenverbandes der GKV, zitiert. Allgemeine Versicherungspflicht und Beitragsbestimmung passten bei dieser Gruppe oft nicht mit ihrer Lebens- und Einkommenssituation zusammen. „Hier brauchen Krankenkassen wie Versicherte eine rechtliche Anpassung“, so Marini. Anders werde man die Spirale aus hohen Grenzen der Beitragsbemessung, unsteten geringen Einnahmen und wachsenden Säumniszinsen nicht in den Griff bekommen. Klare Problembeschreibung, Hinweis auf das, was zu tun wäre – doch bislang wurde das seitens der Verantwortlichen ausgesessen. Aber nun scheint der Gesetzgeber ein Einsehen zu haben und will als eine der ersten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik eine Veränderung der Mindestbemessung auf den Weg bringen. 

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