Ein Führererlass bringt bis heute Opferrenten für die Täter durch eine „wertneutrale“ Sozialversicherung. Echte Opfer wurden weniger neutral behandelt

Der Nationalsozialismus und das von seinen Schergen über die Welt gebrachte millionenfache Leid sind doch nun wirklich Geschichte im Jahr 2019. Sollte man meinen – und wird dann immer wieder eines Besseren belehrt, wenn beispielsweise Überlebende aus den Vernichtungslagern der Nazis von ihrer Geschichte berichten und man Menschen begegnen darf, die wie Anita Lasker-Wallfisch, einer der letzten Überlebenden des Mädchenorchesters von Auschwitz, Josef Mengele, der von Mai 1943 bis Januar 1945 als Lagerarzt in Auschwitz seine Schneise des Schreckens geschlagen hat, als Cellistin regelmäßig Schumanns Träumerei vortragen musste, da er dieses Stück so gerne hörte. Sie sind noch da – und das gilt immer auch noch für einige der Opfer des NS-Terrors, der beispielsweise in Form der millionenfachen Ausbeutung und Zerstörung menschlichen Lebens in den Arbeitslagern zu Tage getreten ist.

Bevor die Nazis beschlossen, alle Juden umzubringen, haben sie viele als billige Arbeitskräfte in Tausenden von Ghettos ausgebeutet. Die Löhne befreiten nicht vom Hunger, die Jobs nicht von der Willkür der SS. Doch wer Arbeit hatte, bekam in aller Regel etwas Geld oder Essensrationen. Im Ghetto Lodz in Polen gab es zum Beispiel eigene Werkstätten. Und auch wenn es das unglaublich zynisch daherkommt: Von den äußerst geringen Löhnen wurde von der deutschen Seite Geld an die deutsche Rentenversicherungsträger abgeführt, damit alles seine bürokratische Ordnung hat. »Es wird geschätzt, dass die deutsche Sozialversicherung in den Kriegsjahren circa eine Milliarde Mark für die Arbeit der Juden erhalten hat«, kann man dem Beitrag Der Kampf um die Ghettorente entnehmen. Nur einige Wenige haben diese Hölle überlebt – und man kann sich vorstellen, was jetzt kommt: Jahrzehnte später ging es darum, auch diesen Menschen eine Rente auszuzahlen für die Zeit der Arbeit in den Ghettos, die im vorliegenden Fall nicht mit Konzentrationslagern verwechselt werden dürfen, für deren Überlebende es andere Regelungen gab. Aber viele Jahre nach dem Krieg wurde nichts getan. Auf die lange Bank schieben, so nennt man das wohl. Bis zu einem wegweisenden Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1997.

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Fast zwei Drittel verdienen unter dem Durchschnitt. Das hat handfeste Auswirkungen auf die Rente

Viele kennen das Statistiker-Bonmot: Wenn Sie eine Hand auf einer heißen und die andere auf einer kalten Herdplatte haben, dann ist Ihnen durchschnittlich lauwarm, was üblicherweise ein angenehmer Zustand sein soll. Das hilft der einen Hand aber nicht wirklich.

So ist das auch mit den Durchschnitten, die uns an vielen Stellen im gesellschaftlichen Leben um die Ohren gehauen werden, ob nun das durchschnittliche Geldvermögen der Haushalte, über das viele (andere) Haushalte staunen mögen. Oder die durchschnittliche Sex-Frequenz in deutschen Ehen, die man aus Befragungen ableitet. Auch da wird sich der eine oder die andere eher wundern.

In der nur auf den ersten Blick staubtrockenen Rentenversicherung gibt es ebenfalls einen bedeutsamen Durchschnittswert: das Durchschnittsentgelt (= Bruttoentgelt) der Rentenversicherung. Das dient vor allem der Ermittlung der individuellen Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte). Und die sind im Zusammenspiel mit dem aktuellen Rentenwert maßgeblich für das, was hinten rauskommt als Brutto- bzw. Netto-Rente.

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Das „Bürgergeld“ als großes Versprechen – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Italien

In den vergangenen Tagen hat die SPD mit ihren Vorschlägen zur Reform des Sozialstaats eine Menge Staub aufgewirbelt in Deutschland. Neben der „Grundrente“ hat auch die Behauptung eine Rolle gespielt, man würde jetzt „Hartz IV hinter uns lassen“, wie das von der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles formuliert wurde. Eine erste kritische Einschätzung findet man in diesem Beitrag vom 16. Februar 2019: Hartz IV kann jetzt weg. Sagt die SPD. Von Verbesserungen für die einen und Stillstand für die anderen. Allerdings semantisch zu einem „Bürgergeld“ aufgehübscht. Und da ist es schon, das „Bürgergeld“. Ganz offensichtlich ein Begriff, der von vielen und ganz unterschiedlichen Lagern gerne und das seit langem in Beschlag genommen wird.

Wobei die Verwendung dieses Begriffs durch die SPD den einen oder anderen jetzt erst einmal überrascht haben wird, denn der Terminus wurde und wird gerne in Liberalen Kreisen und von bestimmten Ökonomen verwenden, die jetzt nicht unbedingt in einer sozialdemokratischen Traditionslinie stehen. Aus der jüngeren Vergangenheit wird manchen der Begriff noch verbunden sein mit einem Vorschlag des ehemaligen Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus (CDU), der 2006 mit einem von Thomas Straubhaar initiierten Konzept zur Einführung eines partiellen bedingungslosen Grundeinkommens, dem „Solidarischen Bürgergeld“, auf den Markt gekommen ist (das ihn bis heute nicht loslässt, vgl. dazu die neueste Version von Dieter Althaus und Hermann Binkert: Das neue Solidarische Bürgergeld. Vorstellung des weiterentwickelten Konzepts aus dem Jahr 2017). Und mit einer durchaus pikanten Note sei darauf hingewiesen: Die FDP ist schon lange dabei. Schon 1994 hatte die FDP ein Konzept für ein Bürgergeld vorgelegt, das alle steuerfinanzierten Hilfen des Staates zusammenfassen und das gesamte Sozialsystem modernisieren soll. 2010 wollte die FDP das dann zum Thema der Koalitionsverhandlungen mit der Union machen, dazu Thomas Öchsner damals unter der Überschrift Hartz IV in neuem Gewand. Und auch beim letzten Bundestagswahlkampf hatten die Liberalen das „Liberale Bürgergeld“ im Wahlprogramm. Und am 15. Mai 2018 berichtete die WirtschaftsWoche unter der Überschrift Bürgergeld: Das steckt hinter dem Lindner-Vorstoß: »Christian Lindner hat mit seinem Vorstoß zu einem liberalen Bürgergeld für viel Aufsehen gesorgt. Dabei stammt das heutige Konzept aus dem Jahr 2005 – und ist seitdem heiß umstritten.«

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„Sozialwidriges Verhalten“ von Hartz IV-Empfängern – von der unscharfen Theorie in die vielgestaltige Praxis der sozialgerichtlichen Auslegung

Im Januar 2019 hat sich der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Tag Zeit genommen, um unterschiedliche Stimmen zum Thema Sanktionen lim Hartz IV-System anzuhören. Denn das hohe Gericht hat über eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha zu entscheiden, mit der die dortigen Sozialrichter prüfen lassen möchten, ob die Sanktionen überhaupt verfassungsgemäß sind oder nicht. Nun warten alle gespannt auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. In der Zwischenzeit aber gehen die Sanktionen täglich weiter und darunter sind auch ganz besonders „harte Nüsse“, denn bei ihnen geht es um „sozialwidriges Verhalten“ und der Möglichkeit, auf der Basis der Feststellung eines solchen Verhaltens Leistungen bis zu drei Jahre lang rückwirkend einzufordern, also nicht „nur“ die Leistung für eine gewisse Zeit zu kürzen. Man kann sich vorstellen, dass so eine Konsequenz zur Folge hat, dass die Betroffenen versuchen werden, sich vor den Sozialgerichten zu wehren. Aber zuerst einmal zum Hintergrund dieser ganz besonderen Regelung:

»Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will … schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen. Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern.« Das konnte man im September 2016 diesem Artikel entnehmen: Jobcenter sollen „sozialwidriges Verhalten“ sanktionieren. Hintergrund war das damals gerade verabschiedete  9. SGB II-Änderungsgesetz, in dem es einige Verschärfungen gegeben hat, obgleich die damalige Änderung des Hartz IV-Gesetzes eigentlich als „Rechtsvereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ in den Ring geworfen wurde. 

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Hartz IV kann jetzt weg. Sagt die SPD. Von Verbesserungen für die einen und Stillstand für die anderen. Allerdings semantisch zu einem „Bürgergeld“ aufgehübscht

Keine Frage, Hartz IV hängt der deutschen Sozialdemokratie schwer in den Kleidern. Und bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder zumeist verzweifelt daherkommende Versuche, den Begriff zu entsorgen. Im vergangenen Jahr war es beispielsweise der Vorstoß des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, ein Beschäftigungsprogramm zum „solidarischen Grundeinkommen“ aufzublasen und damit nicht nur den Hartz loszuwerden, sondern gleich auch noch den bei vielen positiv besetzten Begriff des Grundeinkommens zu kapern (vgl. dazu ausführlicher Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte vom 8. April 2018). Und am Ende des vergangenen Jahres wurde in weiterer Vorstoß aus dem SPD-Lager bekannt: der Generalsekretär Lars Klingbeil hat ein „Grundeinkommensjahr“ in die Debatte geworfen (vgl. dazu Vom „solidarischen Grundeinkommen“ jetzt zum „Grundeinkommensjahr“? Neues aus der sozialdemokratischen Debattenwelt vom 8. November 2018). Das alles war mehr als durchsichtig der Versuch, den Zementblock Hartz IV loszuwerden.

Aber jetzt endlich meldet die Zentrale der deutschen Sozialdemokratie auch (oder vor allem?) angesichts der miserablen Umfragewerte und der anstehenden Wahlen (nicht nur hinsichtlich der Europa- und der parallel stattfindenden Bürgerschaftswahl in Bremen am 26. Mai, sondern gerade mit Blick auf die ostdeutschen Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September und in Thüringen am 27. Oktober 2019) Vollzug: Hartz IV kann weg und das „Bürgergeld“ könnte kommen, wenn man die SPD machen ließe.

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