»Deutsche Haushalte beschäftigen hunderttausende Pflegekräfte illegal. Viele Altenheime suchen verzweifelt nach Personal. Experten warnen: In der Pflege droht der Kollaps«, so konnte man es in diesen Tagen in der FAZ lesen und damit die Schreckensbotschaft auch wirklich hängen bleibt, wurde der Artikel so überschrieben: In der Pflege droht der Kollaps. »Nur etwa zehn Prozent der schätzungsweise rund 600.000 ausländischen Betreuungskräfte, die in deutschen Haushalten leben, haben nach Schätzungen der Verbände für häusliche Pflege einen Vertrag und führen Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Rest arbeitet schwarz.« Die Bedeutung ausländischer Betreuungskräfte in der häuslichen Pflege wird nach Ansicht des Bundesverbandes häusliche Seniorenbetreuung (BHSB) von der Politik totgeschwiegen. Die Politik setzt nach Ansicht des Pflegeexperten und Rechtswissenschaftlers Thomas Klie aus Kostengründen in nicht verantwortlicher Weise auf diese Arbeitsverhältnisse. „Das ist eigentlich immer jenseits dessen, was rechtlich erlaubt ist. Und trotzdem kümmert sich die deutsche Politik weder auf Landes- noch auf Bundesebene in einer irgendwie ernsthaft zu nennenden Weise darum“, so wird er zitiert.
Skandal, mag der eine denken. Ein ganz alter und immer wieder mal hervorgeholter Hut, werden andere antworten. Auch hier wurde immer wieder über eine der ganz großen „Lebenslügen“ der Pflegepolitik in Deutschland berichtet. Der Terminus „Lebenslüge“ wurde von dem Dramatiker Henrik Ibsen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Er prangerte damit scheinheilige Verlogenheit, Doppelmoral und krampfhaftes Festhalten am schönen Schein an, was in seiner Sicht typisch war für das Bürgertum seiner Zeit. In der Pflegepolitik ist hier die Tatsache gemeint, dass immer wieder Namen wie Olga, Svetlana oder Anna als letzte Rettung in Situationen der höchsten Not genannt werden, wenn es um die Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause geht, zugleich aber die meisten Familien, die eine Olga, Svetlana oder Anna beschäftigen, permanent „mit einem Bein im Knast stehen“, weil sie teilweise gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstoßen – und verstoßen müssen, auch wenn sie es gar nicht wollen. Denn es gibt im Grunde keine wirkliche legale, also nicht gegen deutsche Arbeits- und Sozialgesetze verstoßende Ausgestaltung einer irreführend oftmals als „24-Stunden-Pflege“ apostrophierten Betreuungsarrangements.