Von schwarzarbeitenden Betreuerinnen aus Osteuropa, der häuslichen Pflege und den immer wiederkehrenden Appellen an die Politik, die aber immer wieder auf Tauchstation geht

»Deutsche Haushalte beschäftigen hunderttausende Pflegekräfte illegal. Viele Altenheime suchen verzweifelt nach Personal. Experten warnen: In der Pflege droht der Kollaps«, so konnte man es in diesen Tagen in der FAZ lesen und damit die Schreckensbotschaft auch wirklich hängen bleibt, wurde der Artikel so überschrieben: In der Pflege droht der Kollaps. »Nur etwa zehn Prozent der schätzungsweise rund 600.000 ausländischen Betreuungskräfte, die in deutschen Haushalten leben, haben nach Schätzungen der Verbände für häusliche Pflege einen Vertrag und führen Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Rest arbeitet schwarz.« Die Bedeutung ausländischer Betreuungskräfte in der häuslichen Pflege wird nach Ansicht des Bundesverbandes häusliche Seniorenbetreuung (BHSB) von der Politik totgeschwiegen. Die Politik setzt nach Ansicht des Pflegeexperten und Rechtswissenschaftlers Thomas Klie aus Kostengründen in nicht verantwortlicher Weise auf diese Arbeitsverhältnisse. „Das ist eigentlich immer jenseits dessen, was rechtlich erlaubt ist. Und trotzdem kümmert sich die deutsche Politik weder auf Landes- noch auf Bundesebene in einer irgendwie ernsthaft zu nennenden Weise darum“, so wird er zitiert.

Skandal, mag der eine denken. Ein ganz alter und immer wieder mal hervorgeholter Hut, werden andere antworten. Auch hier wurde immer wieder über eine der ganz großen „Lebenslügen“ der Pflegepolitik in Deutschland berichtet. Der Terminus „Lebenslüge“ wurde von dem Dramatiker Henrik Ibsen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Er prangerte damit scheinheilige Verlogenheit, Doppelmoral und krampfhaftes Festhalten am schönen Schein an, was in seiner Sicht typisch war für das Bürgertum seiner Zeit. In der Pflegepolitik ist hier die Tatsache gemeint, dass immer wieder Namen wie Olga, Svetlana oder Anna als letzte Rettung in Situationen der höchsten Not genannt werden, wenn es um die Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause geht, zugleich aber die meisten Familien, die eine Olga, Svetlana oder Anna beschäftigen, permanent „mit einem Bein im Knast stehen“, weil sie teilweise gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstoßen – und verstoßen müssen, auch wenn sie es gar nicht wollen. Denn es gibt im Grunde keine wirkliche legale, also nicht gegen deutsche Arbeits- und Sozialgesetze verstoßende Ausgestaltung einer irreführend oftmals als „24-Stunden-Pflege“ apostrophierten Betreuungsarrangements.

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Nur ein konjunktureller Dämpfer oder doch eine Welle von Jobverlusten? Der anstehende Brexit und der deutsche Arbeitsmarkt

Eines ist sicher: Selbst den Briten wohlmeinende Beobachter werden nur noch hilflos-verzweifelt den Kopf im Dauerschüttelmodus bewegen ob der chaotischen Lage auf der Insel, was den für Ende März terminierten Ausstieg Großbritanniens aus der EU angeht. EU-Chefunterhändler fordert „Klarheit“ von den Briten, so ist einer der vielen Fragezeichen-Artikel überschrieben. „Es muss sich auf der britischen Seite etwas bewegen“, so der frustrierte Appell des Michel Barnier. Die EU müsse sich jetzt intensiv auf die Möglichkeit eines ungeregelten britischen Austritts aus der Europäischen Union einstellen, sagte Barnier. „Es sind noch 46 Tage bis zum Austrittsdatum, die Zeit ist extrem kurz“, fügte er hinzu. „Es ist wichtig, dass wir uns auf alle Szenarien vorbereiten und alle Notfallmaßnahmen ergreifen, die mehr denn je nötig sind.“

Man muss sich einmal nur gedanklich vorzustellen versuchen, was diese chaotischen Rahmenbedingungen für die vielen Unternehmen bedeutet, die nicht nur Handel treiben mit dem Vereinigten Königreich, sondern dort auch Produktionsstätten haben. Vor diesem Hintergrund kann man sich ohne weiteres Nachdenken ebenfalls vorstellen, dass alle Vorhersagen, welche Auswirkungen das, was jenseits des 29. März 2019 liegen wird, auf den Arbeitsmarkt haben wird, in vielerlei Hinsicht noch mehr als sonst den Charakter von Glaskugelspielereien haben muss. 

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Beamte, die freiwillig auf Beihilfe plus private Krankenversicherung zugunsten der Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verzichten? Erste Befunde aus Hamburg

Gleich am Anfang dieses Beitrags ein Warnhinweis: Der folgende Beitrag beschäftigt sich a) mit Beamten und b) mit dem Beihilfeanspruch plus ergänzender privater Krankenversicherung, was diese Berufsgruppe vor den (angeblichen) Niederungen der gesetzlichen Krankenversicherung bewahren. Also bislang jedenfalls. Und der Beitrag berichtet von Alternativen zum bestehenden Sondersystem für Beamte – und allein das Ansprechen der Sondersysteme, in denen sich die Beamten normalerweise bewegen, genügt in vielen Fällen, um eine reflexhafte Schnappatmung bei einem Teil der Beamtenschaft auszulösen, die dann gerne wütende Leserbriefe und E-Mails verfassen, in dem sie sich gegen jeden „Angriff“ auf die Beamten verwahren.

Und deren Wucht kann einen schon treffen, wie der Verfasser selbst erfahren musste, wenn man lediglich eine Beschreibung und generelle Einordnung vornimmt, wie am Anfang des Beitrags Neue Studie: Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung?, der hier vor über zwei Jahren am 10. Januar 2017, veröffentlicht wurde: »Aus sozialpolitischer Sicht sind die Beamten ein echter „Fremdkörper“. Sie sind nicht in die normale Sozialversicherung integriert, zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, haben ihr eigenes Alterssicherungssystem, aus dem sie keine Rente bekommen, sondern nach dem Alimentationsprinzip eine dem Amt, das sie vorher mehr oder wenig ausgefüllt haben, angemessene Pension. Und auch die Absicherung im Krankheitsfall weicht ab von dem der normalen Arbeitnehmer. Denn sie bekommen zum einen von ihrem „Dienstherrn“ Beihilfeleistungen, mit den anteilig die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden (im Regelfall übernimmt die Beihilfe 50 Prozent, bei Pensionären sogar 70 Prozent der Krankheitskosten). Und den Rest sichern sie über eine private Krankenversicherung ab, womit sie auch in den Genuss der meisten Besonderheiten des Privatversicherungssystems kommen.« Wer lesen kann, ist klar im Vorteil – der erste Satz lautete unter Verwendung von Anführungszeichen: Aus sozialpolitischer Sicht sind die Beamten ein echter „Fremdkörper“. Daraufhin erreichten den Verfasser wütende Rückmeldungen vor allem von Beamten-Funktionären, wie man Beamte als Fremdkörper bezeichnen könne. Na ja, sozialpolitisch aus Sicht von mehr als 90 Prozent der Bevölkerung sind es eben. Aber geschenkt. Hier geht es speziell um die Absicherung im Krankheitsfall, wie sie in dem Zitat beschrieben wurde.

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Ein Stündchen geht doch noch. Von „Gummi-Arbeitszeiten“, deren Dokumentation, dem Mindestlohn und der FDP

Minister brauchen Bilder. Am besten beeindruckende Bilder, die Tatkraft symbolisieren sollen. Das mag, wer weiß das schon, Motiv gewesen sein für diesen „Einsatz“ des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), kraft seines Amtes auch zuständig für den Zoll und damit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Und dann können schon mal solche Berichte rauskommen: Olaf Scholz bei Baustellen-Razzia in Frankfurt: »Der Zoll durchkämmt eine Baustelle in der Frankfurter Bürostadt unter den Augen von Finanzminister Olaf Scholz.« Ein schöner Außentermin auch und gerade für die Pressevertreter, die gerne Bilder brauchen. Dabei war der Anlass ein ernster: »In einer bundesweiten Razzia hat der Zoll am Donnerstag in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg, München, Ruhrgebiet, Stuttgart und Rhein-Main Baustellen durchsucht, um gegen illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße vorzugehen. In Frankfurt fiel die Wahl auf die Großbaustelle Mainwald. Auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände in Niederrad lässt ein Immobilienunternehmen 700 Wohnungen bauen. Es handle sich um eine Routinekontrolle ohne Verdachtsmomente und Vorermittlungen, sagt ein Sprecher des Zolls.«

Und »die Fahnder sind noch mitten in der Arbeit, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit großem Gefolge die Baustelle betritt.«Und dann wird Bericht erstattet: »Zollamtsrat Martin Kern informiert seinen obersten Dienstherrn über den Stand der Razzia. Laut Auskunft des Bauleiters sollten an diesem Donnerstag 51 Arbeiter auf der Baustelle sein, die für vier verschiedene Subunternehmen tätig sind. Etwa zwei Stunden werde es dauern, bis die Beamten die Papiere aller Arbeiter kontrolliert hätten. Dann muss geklärt werden, welcher Lohn den Arbeitern gezahlt wird und welches Subunternehmen für mögliche Verstöße verantwortlich ist. Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe liegt derzeit bei 11,75 Euro.«

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Der Europäische Gerichtshof als blutdrucksteigernde Instanz? Wieder einmal geht es um das Kindergeld für „EU-Ausländer“ im Inland mit Kindern im europäischen Ausland

„EU-Ausländer“ ist so ein Begriff, über den man mal, wenn genügend Zeit vorhanden wäre, gründlich nachdenken müsste. Ist nicht die EU für uns alle eigentlich „Inland“? Denn wir haben ja nicht nur einen schnöden Binnenmarkt, der das Gemeinsame auf Container, (noch) deutsche Autos oder Kapitalströme begrenzt, die ohne Grenzen hin und her zirkulieren können. Sondern beispielsweise auch Arbeitnehmerfreizügigkeit. Von der wird gerade in den wohlhabenderen Ländern der EU bekanntlich gerne Gebrauch gemacht, wenn es darum geht, Jobs mit lebenden Menschen zu besetzen, man die aber unter der eigenen Bevölkerung aus welchen Gründen auch immer nicht (mehr) findet. Diese Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, das eigentlich Inland ist, bekommen (oftmals branchen-, aber durchaus auch in dem einen oder anderen Fall ausbeutungsbedingt) niedrige Löhne – auf die sie dann Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Und spiegelbildlich haben sie dann auch Anspruch auf die unterschiedlichen staatlichen Leistungen. Wie beispielsweise auf das Kindergeld. Auch wenn die Kinder derjenigen, die hier arbeiten, nicht mitgekommen, sondern im Heimatland geblieben sind.

Da geht dann die erste Erregungswelle los, wie wir es seit Jahren bei uns in aller Regelmäßigkeit erleben müssen. Wieso bekommen „die“ für Kinder, die in Rumänien, Bulgarien oder Polen leben, „unser“ deutsches Kindergeld, wo doch die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern niedriger sind? Erst vor kurzem wurden wir erneut Zeugen einer solchen Welle (vgl. dazu ausführlich den Beitrag Und jährlich grüßen die Zuckungen der Erregungsgesellschaft. Einige Anmerkungen zum Thema Kindergeld, „wir“ in Deutschland und „die“ im Ausland vom 10. August 2018). 

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