Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ soll nicht nur „Gesundheits-Apps“ auf Kosten der Krankenkassen bringen. Sondern auch eine anzapfbare Mega-Datenbank mit sensiblen Daten aller gesetzlich Versicherten

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich auf den Digitalisierungszug gesetzt und will das Gesundheitswesen entsprechend modernisieren. Das verschafft ihm bei vielen ein irgendwie „modernes“ Image, deshalb muss ja heutzutage auch überall irgendwas mit dieser Digitalisierung draufstehen. Zum anderen aber, seien wir realistisch, geht es im Haifischbecken Gesundheitswesen immer auch und nicht selten ausschließlich um Geld, sehr viel Geld. Und im Kontext Digitalisierung erscheinen die Umrisse neuer Geschäftsmodelle und – wenn man schnell genug ist – die Aussicht auf mögliche Profite, die weit über dem liegen können, was „normale“ Unternehmen so erreichen.

Dafür hat der umtriebige Minister ein eigenes Gesetzgebungsverfahren angestoßen und den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in die parlamentarische See geworfen (vgl. dazu Bundestags-Drucksache 19/13438 vom 23.09.2019 sowie die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 19(14)106.1 vom 10.10.2019).

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Ein Teil der Pflegekräfte „flieht“ in die Leiharbeit, Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen sind sauer und die Berliner Gesundheitssenatorin will Leiharbeit in der Pflege verbieten? Ein Lehrstück

Seit Monaten wird in der Berichterstattung zuweilen der Eindruck erweckt, als wenn Heerscharen von Pflegekräften die Stammbelegschaften der Pflegeheime und Pflegedienste verlassen und bei Leiharbeitsfirmen anheuern. Das irritiert viele Beobachter der Szenerie, denn mit Leiharbeit haben die meisten Menschen ganz andere Dinge verbunden: Lohndumping, hohes Entlassungsrisiko, schlechtere Arbeitsbedingungen als Stammbeschäftigte oder Gewinne von Leiharbeitsfirmen aus dem Handel mit menschlicher Arbeitskraft.

Wieso sollen da Pflegekräfte freiwillig in die Leiharbeit wechseln? Das macht auf den ersten Blick keinen Sinn. Aber diese Irritation steigt sodann erheblich, wenn man mit solchen Meldungen konfrontiert wird:  Pflegekräfte fliehen in die Leiharbeit: »In der Leiharbeit ist die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte mitunter geringer als bei einer Festanstellung … in der Pflegebranche wächst die Leiharbeit rapide.« Oder: »Keine Nachtschichten mehr, kein Einspringen am Wochenende, beste Bezahlung – mit paradiesischen Arbeitsbedingungen werben Leiharbeitsfirmen um Altenpflegekräfte. Die profitieren dabei vom Fachkräftemangel«, so in diesem Artikel: Pflegekräfte auf Pump. Man könnte das jetzt lange fortsetzen.

Aber wie sehen die Fakten aus, was die Zahl der Pflegekräfte in Leiharbeit angeht?

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Die Pflege von Angehörigen trifft überwiegend Frauen und die werden dann oft nicht nur doppelt, sondern mehrfach getroffen. Was tun?

»Frauen sind mit 70 % nach wie vor Hauptverantwortliche, wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt. Sie leisten durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlte Sorgearbeit und kombinieren diese in 65 % der Fälle mit Berufstätigkeit. Hierbei kommt es zu den bekannten Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was zum einen die hohe Teilzeitquote von Frauen belegt, und sich zum anderen in der geringen Inanspruchnahme gesetzlicher Maßnahmen wie Pflege- und Familienpflegezeit zeigt. In der Konsequenz kommt es zum Teil zu einem Rückzug aus dem Arbeitsleben, mit nicht selten negativen Effekten auf das Alterseinkommen.« (Knauthe/Deindl 2019: 3)

Diese Ausführungen finden sich in einer neuen Studie, die im Auftrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) erstellt wurde:

➔ Katja Knauthe und Christian Deindl (2019): Altersarmut von Frauen durch häusliche Pflege. Gutachten im Auftrag des Sozialverband Deutschland, Berlin: Sozialverband Deutschland, Oktober 2019

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Die Landtagswahl in Thüringen mit Bruchstücken einer national-sozialen Sozialpolitik und offen vorgetragenen völkischen Gewaltphantasien

Nach Bremen im Frühjahr sowie Sachsen und Brandenburg im September findet am 27. Oktober 2019 die letzte Landtagswahl in diesem Jahr statt. Und das ostdeutsche Bundesland Thüringen ist insofern ein besonders interessanter Landstrich, als das hier zum einen seit fünf Jahren ein – und der einzige – Ministerpräsident der Linken regiert, in einer rot-rot-grünen Koalition. Zum anderen steht eine bestimmte Person an der Spitze der AfD, die gleichsam symbolhaft den national-sozialen, also extrem rechten Flügel innerhalb der sich offensichtlich radikalisierenden Partei vertritt: Björn Höcke. Insofern warten viele gespannt auf das heutige Wahlergebnis, wenngleich man argumentieren könnte, dass die Wahl in einem Bundesland mit lediglich 2,1 Mio. Einwohnern, darunter 1,7 Mio. Wahlberechtigte, doch wahrlich nicht überbewertet werden sollte in dem weitaus größeren Gefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Die letzten Umfragen vor der Wahl lassen eine schwierige Konstellation für eine Regierungsbildung erkennen. Rot-Rot-Grün könnte die Regierungsmehrheit verlieren. Die CDU hat im Vorfeld Bündnisse mit der Linken und der AfD ausgeschlossen. CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring hatte sich für eine Viererkoalition seiner Partei mit Grünen, SPD und FDP ausgesprochen, wobei die FDP an der 5-Prozent-Hürde kratzt und keinesfalls sicher ist, dass sie den Sprung darüber schaffen wird. Die AfD wird im Vergleich zu 2014, wo sie auf 10,6 Prozent der Stimmen kam, ihr Ergebnis sicher verdoppeln, aber der zwischenzeitliche Höhenflug in den Umfragen mit bis zu 25 Prozent hat sich kurz vor der heutigen Wahl wieder abgeschwächt (in Brandenburg kam die AfD auf 23,5 Prozent), in Sachsen sogar auf 27,5 Prozent).

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Für viele Menschen steigen die Mieten und das Wohngeld soll jetzt auch mal wieder angehoben und gestärkt werden. Licht und Schatten des Wohngeldstärkungsgesetzes

Es gibt Tage, an denen man schon mit der Kenntnisnahme des gesetzgeberischen Outputs, der den Deutschen Bundestag verlassen hat, hinterherhechelt. Geschweige denn, dass man alle Änderungen und Neuerungen inhaltlich nachvollziehen kann. Dabei handelt es sich bei der sozialpolitisch relevanten Gesetzgebung in der Regel um Veränderungen, die Auswirkungen auf die Lebenslagen von Millionen Menschen haben (können). »Der Bundestag hat etliche Gesetze von Arbeitsminister Hubertus Heil verabschiedet. Profitieren sollen davon unter anderem Pflegende, Paketboten und Unternehmensgründer«, kann man einer Meldung vom 25. Oktober 2019 entnehmen, die schon die enorme Bandbreite der Betroffenen von „nur“ vier hier an einem Tag verabschiedeten Gesetzesänderungen andeutet.

Und bereits am 18. Oktober 2019 wurde auf den Seiten des Deutschen Bundestages in der den dort vorherrschenden sachlich-technokratischen Tonart unter der Überschrift Bundestag stimmt der Erhöhung des Wohngelds zu verkündet: »Der Bundestag hat … das Wohngeld erhöht, indem er den Entwurf der Bundesregierung für ein Wohngeldstärkungsgesetz … mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen geänderten Fassung … annahm.« Wir sprechen hier über Änderungen, die Hunderttausende betreffen.

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