Pflegestreik? Zwischen Theorie und Praxis der starken Arme, die theoretisch alles lahmlegen können, praktisch aber mit vielen Hürden konfrontiert werden

Die erste Warnstreikwelle der in der Gewerkschaft GDL organisierten Lokführer bei der Deutschen Bahn haben wir bereits hinter uns, nun rollt die zweite. Auf der einen Seite gibt es viel Kritik an den Arbeitskampfmaßnahmen der kleineren der beiden Gewerkschaften bei der Bahn, aber die GDL scheint anders als die DGB-Gewerkschaft EVG deutlich stärker den klassischen Vorstellungen von gewerkschaftlicher Gegenmacht zu entsprechen.

Immer wieder kann man mit Blick auf „die“ Pflege lesen oder hören, dass es nur dann deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte geben wird, wenn es auch in diesem so bedeutsamen Bereich der Daseinsvorsorge die Drohung, letztendlich auch die Realisierung spürbarer Arbeitsniederlegungen geben wird. Aber „leider“ seien „die“ Pflegekräfte aus ganz unterschiedlichen Gründen dazu nicht bereit oder willens, ihr gewerkschaftlicher Organisationsgrad sei hundsmiserabel, sie stehen sich selbst im Wege hinsichtlich eines Streiks aufgrund dessen, was sie tun – eben nicht irgendwas produzieren oder machen, was man einfach stehen lassen kann.

Zuweilen kommt dann sowas aus der Politik: Nordrhein-Westfalens Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann wünscht sich mehr kämpferisches Auftreten von Deutschlands Pflegekräften. „Ich wäre froh über einen Lokführer-Moment in der Pflege“ – mit diesen Worten wird der CDU-Politiker zitiert. »Die Beschäftigten in der Pflege müssten sich dringend besser gewerkschaftlich organisieren. Tarifverträge müssten erkämpft werden, erklärte der Bundesvorsitzende der CDU-Sozialausschüsse.«

mehr

Die einen sind drin und wollen mehr, die anderen sind draußen, wollen rein und würden mehr bekommen. Anmerkungen zur Zwei-Klassen-Tarifgesellschaft

Immer wieder wird allgemein diskutiert über die abnehmende Tarifbindung und über mögliche Wege, diese Entwicklung aufzuhalten und umzukehren (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vom 30. Juni 2021). Aber hin und wieder sollte man auch ein paar Etagen runtersteigen, in die Niederungen der Prozesse, bei denen es ganz handfest um Auslagerungen mit dem Ziel der Tarifflucht, um unvollständige Tarifverträge und um den Kampf der Beschäftigten geht, an diesen Situationen etwas zu verändern.

Nehmen wir als Beispiel die Krankenhausbeschäftigten der Charité, Vivantes und den Tochterunternehmen in Berlin. Im Mai 2021 berichtete Mischa Pfisterer unter der Überschrift 100 Tage Ultimatum: »Berliner Krankenhausbeschäftigte fordern mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen – für alle Klinikmitarbeiter bundesweit.« Tausende Beschäftigte der beiden Häuser haben eine Petition unterzeichnet, die dem Berliner Senat übergeben wurde – und den Klinikleitungen, verbunden mit einem 100-Tage-Ultimatum, die Forderungen zu erfüllen. Ansonsten würde man streiken.

mehr

Von der „Stärkung“ zur „Modernisierung“ der Betriebsräte. Eine der letzten Operationen der schwarz-roten Bundesregierung. Und was wird aus dem Patienten?

Eigentlich ist die Frage nach Betriebsräten im maßgeblichen Betriebsverfassungsgesetz eindeutig ausformuliert, denn im  § 1 Abs. 1 BetrVG heißt es unmissverständlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ Sie werden gebildet, da steht nicht, sie man könnte sie möglicherweise und unter bestimmten Umständen bilden. Allerdings entspricht die forsch daherkommende Ansage nicht der Wirklichkeit in sehr vielen Betrieben. Nur in 8% der betriebsratsfähigen Betriebe* (in Ostdeutschland sind es 9%) haben überhaupt einen Betriebsrat, hinsichtlich der Beschäftigten sah es im vergangenen Jahr so aus, dass 40% (in Ostdeutschland sogar nur 36%) der Beschäftigten in einem Betrieb gearbeitet haben, in dem es auch einen Betriebsrat gegeben hat.

* Hier werden ausschließlich Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten berücksichtigt: Die Betrachtung der Betriebe ab fünf Beschäftigte ergibt sich aufgrund der Gesetzeslage, die erst ab dieser Betriebsgröße die Wahl eines Betriebsrats zulässt. Damit sind immerhin rund 37% der privatwirtschaftlichen Betriebe im Westen und 42 % im Osten per se ohne eine gesetzlich legitimierte Interessenvertretung. Allerdings stellt sich die Situation weniger dramatisch dar, wenn man von der Betriebs- zur Beschäftigtenperspektive wechselt. Da in der großen Anzahl Kleinstbetriebe nur ein relativ kleiner Teil der Gesamtbeschäftigten arbeitet, ergibt sich ein Anteil an Arbeitnehmern, die qua Gesetz ohne einen Betriebsrat bleiben, von 6% im Westen und 8% im Osten.
➞ Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung. Jährlich werden von Ende Juni bis Oktober bundesweit rund 15.500 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen befragt. Die Befragung wird in persönlich-mündlichen Interviews durchgeführt. Mittlerweile existiert das IAB-Betriebspanel als umfassender Längsschnittdatensatz in Westdeutschland seit 1993 und in Ostdeutschland seit 1996

mehr

Sana Kliniken AG: Ankündigung einer Massenentlassung – von Menschen, die in der Stationsassistenz, im Hol- und Bringedienst oder an den Eingangspforten von Krankenhäusern arbeiten. Weil der Euro in die andere Richtung rollt?

Die Sana Kliniken AG gehört mit 58 Krankenhäusern 44 Medizinischen Versorgungszentren und einigen Altenheimen zu den größten privaten Klinikkonzernen in Deutschland. Insgesamt beschäftigt der Konzern ca. 33.000 Beschäftigte.

Der Konzern ist 1976 von den privaten Krankenversicherern gegründet worden. Bis heute sind 25 Gesellschaften der privaten Krankenversicherung die Aktionäre der Sana Kliniken AG. Sitz des Konzernes ist Ismaning (bei München).

Die Sana DGS pro.service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sana Immobilien Service GmbH und somit Teil der Sana Kliniken AG. Die Tochter bietet ihrem „konzerninternen Kunden im Gesundheitswesen innovative und wirtschaftliche Lösungen im Bereich des infrastrukturellen Facility Managements an“. Sie ist an allen Standorten der Sana Kliniken AG tätig. Neben der Reinigung der Sana Kliniken gehören auch Stationsassistenz, Hol- und Bringedienste, Pforten und Sicherheitsdienste zum Portfolio. Das Unternehmen hat rund 3.000 Beschäftigte, die Mehrheit davon in Teilzeit.

Offensichtlich haben wir es hier mit einem dieser Konstrukte zu tun, wo man bestimmte Bereiche, die früher einmal ganz selbstverständlich Teil der Kliniken und ihrer Belegschaften waren, ausgelagert hat. Sicher nicht, damit es die dort Beschäftigten dann schöner oder ruhiger haben oder gar mehr verdienen können. Man ahnt schon, dass es bei solchen Auslagerungen vor allem um eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Kostenreduktion geht.

Und aus diesem Gebilde, die ansonsten immer unter der Wasseroberfläche agieren müssen, erreichen uns nun auf den ersten Blick verstörende Meldungen.

mehr

Wo ist sie geblieben, die „Corona-Prämie“ des Jahres 2020 für die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege? Sie ist nicht bei allen angekommen

»Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.« Und nicht nur das: »Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.«

Das konnte man am 23. Mai 2020 auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter der Überschrift: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

mehr