Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen werden passend gemacht: Für den Mindestlohn keine Arbeitnehmer, für die Statistik sehr wohl

Mit Beginn dieses Jahres haben wir gelernt: Es gibt eine gesetzliche Lohnuntergrenze, den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, für alle Arbeitnehmer. Nun ja, für fast alle. Also ein paar sind ausgenommen oder bekommen erst etwas später die 8,50 Euro auf die Hand. Aber grundsätzlich für alle. Vor diesem Hintergrund wird man aufmerksam, wenn man mit solchen Meldungen konfrontiert wird: Urteil: Kein Mindestlohn für behinderte Menschen in Behindertenwerkstatt. Oder dieser Bericht hier: Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten sind grds. keine Arbeitnehmer – Kein Mindestlohnanspruch. Ausgangspunkt beider Artikel ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel (Arbeitsgericht Kiel 19.6.2015, 2 Ca 165 a/15). Die Kernaussage des Urteils: »Behinderte Menschen können für ihre Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte nicht den gesetzlichen Mindestlohn beanspruchen. Denn diesen können nur Arbeitnehmer, nicht aber arbeitnehmerähnliche Beschäftigte verlangen, entschied das Arbeitsgericht Kiel in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Juni 2015.«

Auf der anderen Seite wurden die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen – immerhin sprechen wir hier deutschlandweit von mehr als 300.000 Menschen – im vergangenen Jahr explizit als „sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die Statistik mit aufgenommen und haben dadurch (zusammen mit mehr als 30.000 Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder etwa Berufsbildungswerken beschäftigt sind, sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten) die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 350.000 Personen nach oben gehoben. Wie praktisch, denn: »Ohne die zusätzlichen Personengruppen wäre nach dem neuen Konzept die sozialversicherte Beschäftigung absolut sogar um 67.000 Personen gesunken. Nun aber wird das Beschäftigungsniveau rein rechnerisch um 347.000 Personen höher ausfallen«, so der DGB im vergangenen Jahr: Geänderte BA-Statistik: Plötzlich 414.000 Beschäftigte mehr.  Dazu auch die methodischen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Aber werfen wir zuerst einen Blick auf das neue Urteil den Nicht-Mindestlohnanspruch der Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen betreffend. Die dem Verfahren zugrundeliegende Fallkonstellation erläutert der Sozialverband VdK in seinem Artikel so:

»Geklagt hatte ein unter Betreuung stehender Schwerbehinderter, der in einer Werkstatt für Behinderte im Gemüseanbau und der Verpackung tätig war. Außerdem belieferte er zweimal wöchentlich Kunden auf einer festen Fahrtour mit Lebensmittelkisten. Laut Werkstattvertrag erhielt er zuletzt für eine 38,5-Stunden-Woche eine Nettovergütung in Höhe von monatlich 216,75 Euro. Der Kreis Rendsburg Eckernförde hat als Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für die teilstationäre Betreuung des Klägers in der Werkstatt übernommen.
Der Kläger meinte, dass die Vergütung viel zu gering sei. Wegen seiner Leistungsfähigkeit und seiner positiven Persönlichkeitsentwicklung habe sich das arbeitnehmerähnliche Arbeitsverhältnis in ein reguläres Arbeitnehmerverhältnis umgewandelt. Er habe letztlich aber nur einen sittenwidrigen Stundenlohn von 1,49 Euro erhalten.
Für das Jahr 2014 müsse ihm daher ein „angemessener Lohn“ von mindestens sechs Euro gezahlt werden. Ab Januar 2015 greife der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro.
Doch das Arbeitsgericht urteilte, dass dem Schwerbehinderten weder für 2014 eine „angemessene Vergütung“ noch ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn zustehe. Eine „angemessene Vergütung“ könne nach dem Gesetz nur verlangt werden, wenn die Entlohnung im Vertrag nicht geregelt oder sittenwidrig ist.
Hier sei der Werkstattvertrag nicht sittenwidrig. Die darin enthaltene Vergütung orientiere sich an den gesetzlichen Bestimmungen für in einer anerkannten Werkstat tätige behinderte Menschen.«

Aber was ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2015 für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme derjenigen, die explizit ausgenommen worden sind (wozu die WbM-Beschäftigten erst einmal nicht gehören)? Dazu wieder der VdK:

»Der Kläger sei auch kein Arbeitnehmer. „Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis, welches ein Austauschverhältnis zwischen weisungsgebundener Arbeit und Vergütung ist, kommt in einem Werkstattverhältnis als maßgeblicher zusätzlicher Aspekt noch die Betreuung und Anleitung des schwerbehinderten Menschen hinzu“, stellte das Arbeitsgericht klar.
Nur weil der Kläger ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeitsleistung erbringt, bestehe noch kein Arbeitsverhältnis. Außerdem sei bei dem Schwerbehinderten eine sozialversicherungsrechtliche Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden. Der Bericht der Werkstatt über die Entwicklung des Klägers zeige zudem, dass dieser weiterhin auf Förderung angewiesen sei. Dies spreche gegen eine „wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung als Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses“, urteilte das Arbeitsgericht.«

Um es juristisch noch genauer zu fassen, lohnt ein Blick in die Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel, denn die rekurriert auf eine Unterscheidung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis iSd. §§ 136 ff. SGB IX und einem Arbeitsverhältnis. Und das geht dann so:

»Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis, welches ein Austauschverhältnis zwischen weisungsgebundener Arbeit und Vergütung ist, kommt in einem Werkstattverhältnis als maßgeblicher zusätzlicher Aspekt noch die Betreuung und Anleitung des schwerbehinderten Menschen hinzu. Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist gemäß § 136 Abs. 1 S. 1 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das selbige. Sie stellt ein Angebot für behinderte Menschen dar, die aufgrund ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, diese dennoch zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis zu beschäftigen … Dabei ist der Umstand, dass ein schwerbehinderter Mensch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringt, kein Kennzeichen für ein Arbeitsverhältnis, sondern Aufnahmevoraussetzung für die Werkstatt nach § 136 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Ein Arbeitsverhältnis liegt erst dann vor, wenn der schwerbehinderte Mensch wie ein Arbeitnehmer auch in quantitativer Hinsicht wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbringt, also der Hauptzweck seiner Beschäftigung das Erbringen wirtschaftlich verwertbarer Leistung ist und nicht der vorgenannte Zweck des § 136 Abs. 1 SGB IX im Vordergrund steht.«

Zugegeben – schwere Kost. Aber die Richter setzen noch einen drauf:

»… gegen eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung als Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses spricht neben der sozialversicherungsrechtlich festgestellten Erwerbsunfähigkeit auch ausdrücklich der aktualisierte Entwicklungsbericht, wonach der Kläger gerade der weiteren arbeitspädagogischen Begleitung und Förderung bedarf.«

Die Sondersituation ergibt sich also aus Sicht der Richter aus der „sozialversicherungsrechtlich restgestellten Erwerbsunfähigkeit“ – der aufmerksame Leser wird an dieser Stelle sogleich aber daran denken, dass doch arbeitsmarktstatistisch genau diese Menschen seit 2014 zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden. Ja, so ist das. Man kann sich seinen Teil denken.

Die Grundproblematik wurde in diesem Blog bereits am 25.10.2014 aufgerufen mit dem Beitrag Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und Bundesfreiwillige als Budgetbremse für die Rentner? Ein Exkurs über die faktische Kraft der Statistik in der realen Sozialpolitik. Damals ging es darum, dass die Rentenerhöhung 2015 für die gut 20 Millionen Rentner niedriger ausfallen musste aufgrund der Aufblähung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die zudem noch – Beschäftigte in WfbMs und Buftis – mit sehr niedrigen Einkommen in die Statistik eingeflossen sind.

Fazit:  Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese (im Jahr 2014) zusätzlich rund 400.000 Personen als sozialversicherungspflichtig beschäftigt gelten, nicht nur irgendwie als erwerbstätig, was ja auch Selbständige, geringfügig Beschäftigte oder Beamte sind. Also irgendwie „richtige“ Arbeitnehmer. So werden sie auch gezählt. Aber beim Mindestlohn gilt das dann wieder nicht, dann sind sie keine „richtigen“ Arbeitnehmer. Das Thema und die dahinter liegende Problematik ist nicht  trivial. Dazu beispielsweise die Veröffentlichung Zwischen Entgelt und Geltung: Zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung von Caroline Richter und Alexander Bendel aus dem August 2014. Ihre Zusammenfassung verdeutlicht bereits das Minenfeld, in dem wir uns hier bewegen:

»Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) ermöglichen Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis, so schreibt es § 136 Abs. 1 S. 1 im Sozialgesetzbuch (SGB) IX bereits seit 2001 vor. Während das „Ob“ der leistungsgerechten Ent­geltgestaltung gesetzlich vorgegeben ist, muss das „Wie“ hingegen durch die Werkstätten selbst konkretisiert und bemessen werden. Der rechtliche Rahmen gibt lediglich vor, dass das Entgelt der Beschäftigten – neben einem festgelegten Grundbetrag – auf Basis der individuellen Leistung, Menge und Güte der erbrachten Arbeit zu entrichten ist (§ 138 Abs. 2 S. 2 SGB IX). In den vergangenen 13 Jahren wurden bundesweit in mehr als 700 WfbM geeignete Ansätze zur Bemessung individueller Arbeitsleistung und zur Gestaltung geeigneter Entgeltordnungen gesucht, die Ergebnisse aber kaum thematisiert. Die Suche nach Orientierung bleibt vakant und wird durch aktuelle Entwicklungen brisanter: Wie kann die individuelle Arbeitsleistung, Arbeitsmenge und Arbeitsgüte in einem Tätigkeitsfeld bemessen werden, in dem der rehabilitative Auftrag wichtiger als die ökonomische Rationalität ist?«

„Mit Quickies kommen wir nicht weiter“. Flüchtlinge, Jobcenter und der Arbeitsmarkt

Nach Ansicht der Ökonomen wird 2016 die lange Phase sinkender Erwerbslosigkeit enden. Das liegt vor allem an den hohen Flüchtlingszahlen, so Stefan Sauer in seinem Artikel mit der harten Überschrift Konkurrenz um Billigjobs nimmt wegen Flüchtlingen zu. Der erwartete Anstieg resultiert vor allem aus den vielen Flüchtlingen, die meist ohne Sprachkenntnisse und kaum kompatibler Berufsausbildung zunächst in der Arbeitslosigkeit landen. Höchstens zehn Prozent der anerkannten Asylbewerber im Erwerbsalter werden in kurzer Zeit eine Stelle finden,  prognostizieren Arbeitsmarktexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Instituts  für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), so Sauer. Daran anknüpfend hat sich eine – typische – Ökonomen-Debatte entwickelt, die vor allem von Befürwortern einer neuen Deregulierungswelle vorangetrieben wird: »Ihr Kernargument lautet: Nur wenn gesetzliche Hürden abgebaut werden, haben Flüchtlinge Aussichten auf baldige Einstellung.« Da verwundert es nicht, dass in diesem Kontext sogleich eine der letzten Regulierungsschritte auf dem deutschen Arbeitsmarkt – also die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 – teilweise bzw. auch ganz wieder zur Disposition gestellt wird.

Der Deutsche Landkreistag regte unlängst an, in den ersten drei Monaten nach der Anstellung sollten Firmen Flüchtlinge weniger als die gesetzlich vorgeschrieben 8,50 Euro pro Stunde zahlen dürfen (vgl. Landkreistag fordert zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge). Der Wirtschaftsrat der CDU sprach sich ebenfalls für befristete Ausnahmen beim Mindestlohn aus. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) plädiert dafür, den Mindestlohn in Einstiegs- und Qualifizierungsphasen auszusetzen (vgl. Haseloff fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge).

Am konsequentesten argumentiert mal wieder Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut in München. Schon am 14. September ließ er uns wissen: Ohne Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit. Er bleibt in der klassischen Denkweise, die schon im Vorfeld des Mindestlohngesetzes dazu geführt hat, dass er und sein Institut vehement gegen den gesetzlichen Mindestlohn argumentiert haben. Man bewegt sich im idealtypischen Modell von Angebot und Nachfrage, die durch den Preisbildungsmechanismus schon zum Ausgleich gebracht werden. Und wenn wir nach dieser Logik mit einem (Arbeits)Angebotsüberschuss an schlecht bis gar nicht qualifizierten Flüchtlingen konfrontiert sind, dann muss man eben deren Preis absenken, um die Nachfrage nach ihnen zu erhöhen. Im Original liest sich das dann so:

»Auch wenn die Produktivität vieler Asylsuchender wegen der Sprachprobleme und der eher schlechten Ausbildung vorläufig noch gering ist, ist sie doch keineswegs null … Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«

Dass der Arbeitsmarkt eben nicht so einfach tickt, wie es sich die Anhänger dieses – nun ja – vulgärokonomischen Modells zu denken scheinen, soll hier gar nicht diskutiert werden. Aber an einem Punkt muss man Sinn durchaus zustimmen, wenn man sich auf seine Logik einlässt: Er argumentiert in neueren Veröffentlichungen, z.B. im Handelsblatt vom 20. Oktober 2015, dass es keinen Sinn macht, den Mindestlohn nur für Flüchtlinge abzusenken, denn dann würde eine neue Verzerrung zuungunsten der Nicht-Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und bei den Einstellungsentscheidungen produziert werden.

»Die billigeren ausländischen Arbeitskräfte würden einheimische Arbeitnehmer, die weiterhin mit 8,50 Euro zu entlohnen wären, allzu häufig in die Arbeitslosigkeit verdrängen. Die Gesamtbeschäftigung im Segment der Niedrigqualifizierten bliebe weiterhin durch den zu hohen Mindestlohn fixiert«, schreiben Michele Battisti und Gabriel Felbermayr in ihrem die Position von Sinn stützenden Artikel Migranten im deutschen Arbeitsmarkt: Löhne, Arbeitslosigkeit, Erwerbsquoten (S. 46).

Also muss der Mindestlohn für alle weg. Wenn schon, denn schon.

Offensichtlich bewegen wir uns hier auf verminten Gelände. Die nächste Welle der Deregulierung steht bevor, so haben Christoph Deutschmann und Roland Springer ihren Artikel dazu überschrieben. Obgleich die beiden sehr skeptisch sind, was die Erwartungen der Arbeitsmarktintegrationsoptimisten angeht – sie gehen davon aus, dass »der gegenwärtige (und der politisch gewollte künftige) Bevölkerungszustrom eine Situation (schaffen wird), in der ein begrenztes Angebot an Arbeitsplätzen im niedrig qualifizierten Industrie- und Dienstleistungssektor auf eine stark zunehmende Nachfrage stößt. Selbst prekäre Jobs und Ausbildungsplätze werden wie nie zuvor gefragt sein, weil viele Migranten alles tun werden, um einen Fuß in die Tür des deutschen Arbeitsmarktes zu bekommen. Die Konkurrenz zwischen Einheimischen – inklusive der hier ansässigen Migranten, die viele Randarbeitsplätze ja schon besetzen – und Zuwanderern wird sich dann fühlbar verschärfen, nicht nur am Arbeits-, sondern auch am Wohnungsmarkt.«
Darüber hinaus:

»Für Arbeitgeber ergibt sich daraus eine Traumkonstellation: Nicht nur ist oft mit einer im Vergleich zu den Einheimischen höheren Leistungsbereitschaft vieler Migranten zu rechnen, wie auch die Erfahrungen in älteren Einwanderungsländern lehren. Auch die Löhne werden sinken und der Mindestlohn als Vorzeigeprojekt der SPD könnte bald zur Disposition stehen, wenn es um die Frage geht, ob 8,50 € Stundenlohn nicht die Beschäftigung von Flüchtlingen behindern.«

Bei einer solchen Konfiguration macht es natürlich gar keinen Sinn, wenn man die Abschaffung des Mindestlohns nur auf die Flüchtlinge begrenzen würde, denn zum einen würde dies deren „Wettbewerbsvorteil“ beispielsweise gegenüber einheimischen Langzeitarbeitslosen durch die Bereitschaft, (fast) alles zu tun, nochmals potenzieren und zum anderen würde das Sinn’sche Ziel, durch eine generelle Abschaffung der staatlich gesetzten Lohnuntergrenze die Arbeitsnachfrage im Niedrigstlohnbereich auszudehnen, nicht erreicht werden können.

Nun kann man ja den ganzen Ansatz von Sinn & Co. durchaus kritisch sehen. So auch der Arbeitsmarktforscher Karl Brenke vom DIW, den Stefan Sauer in seinem Artikel so zu Wort kommen lässt:

„Kein Gastwirt wird die Geschirrspülmaschine abschaffen, um Flüchtlinge als Tellerwäscher einzustellen, nur weil er für sie den Mindestlohn nicht zahlen müsste.“  Zum zweiten seien die massenhaften Jobverluste, die etwa Ifo-Chef Sinn vor Einführung des Mindestlohns vorausgesagt hatte, ausgeblieben.  „Daraus lässt sich ableiten, dass umgekehrt auch ein Aussetzen des Mindestlohns keine großen Effekte haben wird und also keine zusätzlichen Jobs entstehen.“

Und wie sieht es derzeit wirklich aus, soweit man das angesichts der in mehrfacher Hinsicht unklaren Gefechtslage überhaupt genau beschreiben kann? Das IAB der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig einen Zuwanderungsmonitor, der einen Zahleneindruck vermitteln kann. Die Oktober-Ausgabe ist zusammengefasst in dem Artikel Flüchtlinge haben schlechte Jobchancen. Daraus einige interessante Punkte:
Das IAB rechnet für dieses Jahr mit 324.000 Asylbewerbern im erwerbsfähigen Alter, im Jahr 2016 mit 610.000. Die Forscher unterstellen dabei für beide Jahre einen Zustrom von jeweils einer Million Flüchtlingen. Für 2016 geht das IAB von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um 130.000 aus – man muss wohl anfügen: der registrierten Arbeitslosigkeit, der Hartz IV-Bezug wird deutlich größer ausfallen.

»IAB-Untersuchungen haben ergeben, dass im ersten Jahr im Schnitt lediglich acht Prozent der 15 bis 64 Jahre alten Flüchtlinge in Deutschland eine Arbeit gefunden haben. Und selbst nach fünf Jahren hatte nur jeder zweite Flüchtling einen Job, nach zehn Jahren waren es 60 Prozent und nach 15 Jahren knapp 70 Prozent. Immerhin, so betonen die Arbeitsmarktforscher, haben Flüchtlinge langfristig ähnlich gute Jobchancen in Deutschland wie Inländer – wenn sie nur ausreichend lang in Deutschland leben.«

Auch die Beschäftigungssegmente, in denen sich die Flüchtlinge konzentrieren, sind nicht überraschend:

»Branchenbezogenen unterscheiden sich die Beschäftigungschancen von Migranten aus Kriegs- und Krisenländern deutlich von denen der übrigen Beschäftigten. Jeder vierte Flüchtling aus einem Krisenland stammende Beschäftigte arbeitet in Hotels und der Gastronomie. Jeder fünfte ist als Lagerist, Fahrer oder im Handel beschäftigt. Auch einfachere Tätigkeiten etwa als Gebäudereiniger oder Wachmann werden im Vergleich zu deutschen Beschäftigten weitaus häufiger von Flüchtlingen ausgeübt.«

Die vergleichsweise geringe Qualifikation, aber auch die Sprachprobleme vieler Flüchtlinge wird dafür verantwortlich gemacht. Auch von dieser Seite muss man also skeptisch an die Frage herangehen, ob eine nennenswerte Arbeitsmarktintegration zu nicht massiv verzerrenden Bedingungen schnell möglich sein wird. Das wird dauern. Und nur anteilig gelingen, wenn das zentrale Nadelöhr – also die Sprachkenntnisse – so schnell und intensiv wie möglich angegangen wird und daran anschließend möglichst viele gerade der jungen Flüchtlinge in eine ordentliche Ausbildung gebracht werden. Das aber wird zusammengenommen gut und gerne mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Denn auch die von manchen Beschleunigern in die Diskussion geworfenen Kurzzeit-Ausbildungen müssen als Irrweg betrachtet werden (vgl. dazu den Artikel „Sie hätten auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance“ von Florian Diekmann über Kurzausbildungen für Flüchtlinge).

Und wir sollten an dieser Stelle nicht vergessen, dass viele der Flüchtlinge im kommenden Jahr in großer Zahl im Hartz IV-System und damit in den Jobcentern, aufschlagen werden. Hierzu ein aufschlussreiches Interview mit Thomas Lenz, dem Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters Wuppertal: „Sie sind alle hochmotiviert“. Das Gespräch verdeutlicht auch, was an zusätzlichen Belastungen auf die Jobcenter – die ja schon bislang enorm unter Druck waren und sind – zukommen wird. Auf die Frage, um wie viele Menschen es in Wuppertal geht, antwortet Lenz:

»Rund 900 so genannte geduldete Personen, deren Asylantrag bereits abgelehnt worden ist, die aber aus humanitären Gründen bleiben dürfen. Dazu kommen monatlich zwischen 200 und 400 anerkannte Asylbewerber, die meisten von ihnen sind Syrer. Im Oktober 2014 waren bei uns 460 Syrer registriert, jetzt sind es 1.448 alleine aus dieser Personengruppe und die Zahl wird weiter ansteigen. Denn wer anerkannt ist, darf seine Familie nachholen. Wir laufen uns gerade erst warm, denn wenn das Asylverfahren beschleunigt wird, kommen pro Jahr 2.000 bis 4.000 dazu.«

Damit einher geht eine enorme Verschiebung dessen, womit sich die Jobcenter auseinandersetzen müssen: Früher »kamen vielleicht eine Handvoll Menschen, die aber meist schon lange in Deutschland lebten, die Sprache beherrschten und in einem sozialen Umfeld eingebunden waren. Heute sind es traumatisierte Menschen, die zum Teil schreckliche Erfahrungen auf der Flucht gemacht haben, die Angst um ihre Familien haben, mit denen wir uns kaum verständigen können, trotz Dolmetscher, da viele nur bestimmte Dialekte beherrschen.«

Was das für die Arbeitsmarktpolitik bedeutet bzw. bedeuten müsste, kann man der folgenden Aussage entnehmen: Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Qualifikation der neuen „Kunden“ der Jobcenter berichtet Lenz:

»… klar gibt es den syrischen Architekten oder die Ärztin, aber das ist die Ausnahme. Viele Flüchtlinge sind noch sehr jung. Diese Menschen haben die letzten Jahre unter Kriegsbedingungen gelebt, in Syrien gibt es kein funktionierendes Ausbildungs- oder Schulsystem mehr. Wer einen Abschluss oder einen Beruf erlernt hat, dem fehlen die Nachweise, die auf der Flucht verloren gegangen sind. Diese Klientel ist nicht nach einem Bewerbungstraining fit für den Arbeitsmarkt, dafür brauchen wir langfristige Maßnahmen und Sprachkurse.«

Das ist der Punkt und Lenz wird hier deutlich, als er nach geplanten Qualifizierungsmaßnahmen gefragt wird: „Mit Quickies kommen wir nicht weiter“. Und weiter: »Bei den Weiterbildungsmaßnahmen bauen wir Sprachmodule ein, wir wollen diese Menschen nicht parken, bis sie einen Platz in einem Sprachkurs finden.« Auf die naheliegende Frage, warum denn das Jobcenter nicht selbst das Nadelöhr Sprachkenntnisse mit Sprachkursen angeht, bekommt man eine Antwort, die wieder einmal verdeutlicht, was sich endlich ändern muss: »Wir dürfen es nicht. Bisher sieht man den klassischen Arbeitslosen als einen Menschen an, der vorübergehen seinen Job verloren hat. Mit einigen Qualifizierungsmaßnahmen sollen wir ihn wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt machen. Das funktioniert jedoch in vielen Fällen nicht.«

So ist das. Bleibt noch anzumerken: Obwohl wir wissen, dass im kommenden Jahr mehrere hunderttausend Flüchtlinge im Hartz IV-System aufschlagen werden, wissen die Jobcenter, von denen bereits heute bei vielen Land unter ist, noch nicht einmal, wie viel Geld und Personal im kommenden Jahr zur Verfügung stehen wird. Es gibt eine Menge Baustellen, auf denen man schon längst was tun könnte und müsste. Irgendwie erinnert einen das an viele Baustellen auf unseren Autobahnen, so bitter das klingen mag.

Arbeit in der Paketzustellung: Verheddert im System der organisierten Unverantwortlichkeit

Der Höhepunkt des Jahres steht bevor, also für die Paketdienste in diesem Land: das Weihnachtsgeschäft. Auch wenn das Business das ganze Jahr über immer lauter und damit besser brummt, bleibt die Zeit vor Weihnachten der absolute Aktivitätsgipfel, vor allem für diejenigen, die das ganze Zeug zu den Kunden bringen müssen: die Paketzusteller.

Und deren Arbeitsbedingungen waren in der Vergangenheit schon regelmäßig im Fokus einer kritischen Berichterstattung in den Medien, auch mit angetrieben durch die Under cover-Recherchen des umtriebigen Günter Wallraff vor einiger Zeit, der sich selbst als Paketzusteller verdingt und eindrucksvolle Erfahrungen gesammelt hat. Berichte darüber findet man auch in dem von ihm herausgegebenen Band Die Lastenträger. Arbeit im freien Fall – flexibel schuften ohne Perspektive (zu DHL, GLS & Co. S. 167 ff.). Aber trotz der medialen Skandalisierung ist die Lage offensichtlich nicht besser geworden, teilweise sogar ganz im Gegenteil. Zunehmend werden beispielsweise osteuropäische Wanderarbeiter eingesetzt, um noch billiger arbeiten zu lassen, mit mehr als skandalösen Bedingungen, denen die Menschen aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt sind. Zugleich muss man beobachten, dass auch viele der Subunternehmer, an denen das gesamte Geschäftsmodell der Paketdienste hängt, in den existenziellen Abgrund gestoßen werden und ihren Ausflug in die „Selbständigkeit“, die sich in der Realität als perfide Form der Scheinselbständigkeit entpuppt, mit einer Schuldenfalle bezahlen, für die es dann nur noch den Exit Privatinsolvenz gibt.
Vor diesem Hintergrund war es Zeit, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Die Gewerkschaft ver.di Rheinland-Pfalz/Saarland (in Kooperation mit der GUV-Fakulta,  dem Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen, der TBS gGmbH Rheinland-Pfalz sowie der Regionalstelle für Arbeitnehmer- und Betriebsseelsorge Mainz) hat deshalb am 31.10.2015 in Mainz ein Tribunal Arbeit in der Paketzustellung veranstaltet, bei dem im Rahmen einer fingierten Gerichtsverhandlung die Branche angeklagt und die Vorwürfe vor einem „Gericht“ verhandelt wurden. Neben vielen Zeugen, vor allem Betroffenen aus der Branche, wurden als Sachverständige für die Befragung des „Gerichts“ Günter Wallraff und ich geladen.

Eine gute Zusammenfassung der Veranstaltung findet sich in dem Artikel „Arbeit in der Paketzustellung“: Betroffene berichten in Mainz, wie sie in einer boomenden Branche leiden – Unter ihnen: Günter Wallraff von Carina Schmidt. Die Zeugen, die „Gerichtspräsidentin“ und Moderatorin Margarete Ruschmann im voll besetzen Unterhaus befragte, boten ein erschütterndes Bild durch ihre Aussagen. Es herrscht ein unglaublicher Druck auf die Subunternehmer, was ein ehemaliger DPD-Niederlassungsleiter bestätigte. „Die Auftraggeber geben den Subunternehmern alles vor, also die Zeiten, die Anzahl der Pakete und den Betrag“, bestätigte Giovanni Berardi, Geschäftsführer vom Interessenverband selbstständiger Subunternehmer im Transportgewerbe (ISSiT).
Die Subunternehmen geben diesen Druck oft weiter an ihre Beschäftigte.

»Wie Gewerkschaftsekretärin Tanja Lauer informierte, würden die Subunternehmer überwiegend Geringfügigbeschäftigte anstellen: „Sie werden nicht nach Tarif bezahlt, sodass ihr Lohn knapp unter dem Mindestlohn liegt. Viele werden auch in eine Scheinselbstständigkeit gedrängt.“ Die Beschäftigten würden zu einem großen Teil aus Osteuropa stammen, die unter falschen Versprechungen über Lohn und Arbeitszeit nach Deutschland gelockt werden.«

Und da sind wir schon angekommen bei einem Teil des Tribunals, wo selbst diejenigen, die sich professionell mit den Arbeitsbedingungen in unserem Land beschäftigen (müssen), mehr als „beeindruckt“ waren – eine Zeugenaussage von zwei rumänischen Paketzustellern, die geschildert haben, wie ihre Arbeits- und Lebensbedingungen hier bei uns in Deutschland aussehen und die auch Opfer geworden sind der von Tanja Lauer beschriebenen falschen Versprechungen, die man ihnen in Rumänien gemacht haben. Dazu Carina Schmidt in ihrem Artikel:

»Zwei Männer aus Rumänien … waren auf eine solche Masche reingefallen. „Unser Arbeitsalltag besteht aus 15 Stunden-Schichten ohne Pausen und einer Sechstagewoche und das bei einem Gehalt von 500 bis 700 Euro“, berichteten sie. Die Unterkunft werde vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, wobei das Zimmer pro Person 250 Euro koste. Wie sie von dem übrigen Geld überhaupt leben könnten? „Von meinen Ersparnissen“, schilderte der Ältere. „Meine Eltern unterstützen mich“, sagte der Jüngere. Dabei sei das eigentlich mal umgekehrt gedacht gewesen.«

Hier noch eine Ergänzung von meiner Seite zu den Aussagen der beiden Rumänen: Ihnen wurde in Rumänien von – man muss sie so nennen – Menschenhändlern „Versprechungen“ gemacht, die so aussahen: Eine Tätigkeit in der Paketzustellung in Deutschland, von 4 Uhr morgens bis maximal 17 Uhr an fünf Tagen in der Woche und netto 1.400 Euro. Davon ist nicht viel übrig geblieben. Zur Unterkunft: Zur Zeit sind mehr als 20 Rumänen bei dem Subunternehmer beschäftigt, der sie in einer Pension untergebracht hat auf einem Dorf außerhalb der Stadt, die Pension gehört offensichtlich einem Freund des Unternehmers, der daran kräftig verdient. Denn sie müssen 250 Euro pro Monat und Person Miete zahlen, obgleich sie oft zu zweit oder dritt auf einem Einzelzimmer sind. „Wie in einer Höhle“ seien sie untergebracht, so einer der beiden Zeugen. Sie haben dort auch kein Telefon, kein Internet – offensichtlich werden sie abgeschottet und isoliert. Essen bekommen sie nicht gestellt, sie müssen versuchen, irgendwo in der nächst größeren Ortschaft hin und wieder einzukaufen und sie haben eine Küche für alle Bewohner der Pension.

Hinzu kommt: Selbst der karge Lohn für die Sklavenarbeit, die sie machen auf dem deutschen Paketmarkt, wird ihnen oft vorenthalten. 20 andere Rumänen sind schon wieder zurück in ihrer Heimat, ohne dass sie den ihnen zustehenden Lohn vom Arbeitgeber erhalten haben. Wir reden hier über ganz üblen Lohnklau, den wir leider auch in anderen Bereichen immer wieder feststellen müssen, wenn es um osteuropäische Wanderarbeiter geht: in der Fleischindustrie und vor allem auf dem Bau, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Natürlich fragen sich viele, warum die das trotzdem machen, warum schmeißen sie das nicht hin? Auch hier muss man wieder eintauchen in die Realität des Manchester-Kapitalismus auf deutschem Boden im Jahr 2015: Wenn sie von sich aus kündigen würden, dann gibt es so genannte „Vertragsstrafen“ für die Nicht-Erfüllung der vereinbarten Leistung.

Das alles ist schon unglaublich skandalös. Aber es gibt einen zweiten Skandal hinter diesem Skandal. Und in der Addition dessen, was von Gewerkschaftsseite dazu berichtet wurde, muss man von einem echten „Systemversagen“ des Staates sprechen:

Der Gewerkschaftssekretär Sigurd Holler sagte vor dem Tribunal aus, dass er in einer vergleichbaren Angelegenheit, also der Beschäftigung von Rumänen bei einen Subunternehmer, der für DPD fährt und der mittlerweile andere Subunternehmer verdrängt, weil er billiger ist, Politiker, Verbände und vor allem staatliche Stellen informiert hat über die skandalösen Arbeit- und Lebensbedingungen der Wanderarbeiter. Das bisherige Ergebnis: Von der Gewerbeaufsicht bekam er die Antwort, man könne derzeit keine Außenprüfungen mehr machen, weil der Landesrechnungshof ausgeführt hat, dort können weitere Stellen abgebaut werden, so dass man sparen müsse. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erklärte sich nur für den Verkehr (auf Autobahnen) zuständig. Vom Zoll habe es überhaupt kein Lebenszeichen, das Arbeitsministerium in Rheinland-Pfalz zeigte sich betroffen, hat auch nachgefragt, seitdem aber hat sich noch nichts getan. Und die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass sie nur tätig werden könne, wenn ein Betroffener individuell Klage erhebe und am besten die Beweise gegen den Arbeitgeber gleich mitbringen würde. Auch GLS und DPD wurden informiert, von GLS gab es wie immer keine Reaktion und vom DPD die Aussage, man „prüfe“ das.

Was wir hier sehen ist das Ergebnis eines fatalen Zusammenspiels individueller Nicht-Zuständigkeiten, das sich im Kollektiv zu einem großen Systemversagen des Staates potenziert. Das wissen auch die Täter in der Branche und deshalb muss man von einer Mittäterschaft auf den Ebenen der Auftraggeber und der der staatlichen Kontrollbehörden sprechen.

Ich selbst habe in meiner „Aussage“ beim Tribunal versucht, das, was in dieser Branche passiert, systematisch einzubetten. Denn natürlich muss man die Frage stellen und zu beantworten versuchen, ob das nicht alles einige wenige „bedauerliche Einzelfälle“ sind oder ob dahinter ein System steckt, Strukturen erkennbar sind. Generell an dieser Stelle der Hinweis auf die Beiträge, die zum Thema Paketdienste und was da hinter der Fassade passiert, auf dieser Seite schon veröffentlicht worden sind.

„Das System lässt sich als eine organisierte Unverantwortlichkeit beschreiben. Denn durch die Subunternehmen können die Auftraggeber Druck ausüben und gleichzeitig ihre Hände in Unschuld waschen“, erklärte er. Branchenführer sei die Deutsche Post DHL (mit Delivery). Hinzu kämen aber noch UPS, GLS, DPD und Hermes, so Carina Schmidt in ihrem Artikel.

Das ist die eine Dimension. Wir sind konfrontiert mit einer pyramidalen Organisationsstruktur der Branche, wo die großen Konzerne an der Spitzen stehen und sich zahlreicher Subunternehmer bedienen, die wiederum den Druck weitergeben (müssen) an die bei ihnen Beschäftigten. Die obere Ebene kann im wahrsten Sinne des Wortes ihre Hände immer in Unschuld waschen und darauf verweisen, man habe sich doch von den Subunternehmen unterschreiben lassen, dass die sich an Recht und Gesetz halten. Die Subunternehmen selbst versuchen, auf dem Weg der (Selbst-)Ausbeutung den Kostendruck irgendwie zu bewältigen. Diese Konstruktionsprinzipien führen im Ergebnis dazu, dass am Ende keiner der Akteure der vorgelagerten Stufen noch zuständig erscheint, das Risiko und die Verantwortung wird einfach nach ganz unten, letztendlich bis zum einzelnen Fahrer runter gedrückt. Die andere Dimension, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, ist die Rutschbahn nach unten, auf der sich die ganze Branche befindet. Wir haben (noch) eine „Mehr-Klassen-Gesellschaft“ innerhalb der Branche. An der Spitze stehen die Paketzusteller der Deutschen Post DHL, ausgestattet mit Arbeitsverträgen aus der „alten“ Tarifvertragswelt der Post, die aber leider mittlerweile als Auslaufmodelle bezeichnet werden müssen, denn die „neue“ Welt ist die der Billigtöchter der Deutschen Post DHL, also die Delivery-GmbHs, von denen es mittlerweile 49 gibt (übrigens nur in 7 gibt es überhaupt einen Betriebsrat und aufgrund der Zersplitterung in 49 rechtlich selbständige GmbHs kann es auch keinen Gesamtbetriebsrat geben – neben den deutlichen Gehaltseinbußen im Vergleich zur DHL „alt“ sind die Beschäftigten also auch mit einer deutlichen Schwächung der betrieblichen Mitbestimmung konfrontiert). Die Subunternehmen stehen ganz unten, am Ende der Nahrungskette.

Übrigens – das, was wir hier studieren müssen am Beispiel der Paketdienste, ist ja keine Singularität dieser Branche, sondern bettet sich leider ein in eine branchenübergreifende Entwicklungslinie: Das, was die Deutsche Post DHL Group mit den Delivery-Gesellschaften macht, erleben wir derzeit bei der Lufthansa mit dem Eurowings-Konzept, also dem Ausbau der Billigflieger-Schiene im Konzern. Wir erleben das seit der Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags im Jahr 2000 im Einzelhandel in Form von Tarifflucht der Arbeitgeber und Lohndumping bei den Beschäftigten. Oder man denke an den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), wo es früher kommunale Verkehrsunternehmen gab und mittlerweile zahlreiche Strecken privatisiert wurden und von privaten Busunternehmen betrieben werden (zu häufig deutlich schlechteren Konditionen für die Beschäftigten).

Aber abschließend wieder zurück zu den Beschäftigten in den Paketdiensten. Sie bewegen sich auch deshalb in einer Boom-Branche, weil es eine sich entsprechend entwickelnde Nachfrage gibt. Insofern darf man die Kunden, also wir alle, nicht aus der Betrachtung und letztendlich Mitverantwortung entlassen. Ein wesentlicher Antreiber des Booms der Paketdienste ist die „Amazonisierung“ unserer Gesellschaft. Wenn man eine holzschnittartige Zusammenfassung bestimmter Trends auf der Kundenseite machen muss, dann könnte eine solche Gleichung rauskommen:

Online-Bestell-Boom + Billigmentalität und dann auch noch + tagsüber immer öfter keiner zu Hause, wohin aber bestellt wird = logistische Probleme der Paketzustellunternehmen und vor allem = Probleme für die Paketzusteller

Während die Paketzustellunternehmen versuchen, zum einen bei den Kunden oder einem Teil von ihnen, vor allem im Bereich der Städte, den „Do-it-yourself“-Trend zu verstärken (z.B. Paketboxen), sind die Auswirkungen der Entwicklung auf Seiten der Zusteller, also bei denjenigen, die die Arbeit machen, doppelt problematisch: Zum einen mehr Pakete pro Zusteller, zum anderen immer schwerere Pakete, denn anders als früher wird mittlerweile fast alles per Paketzustellung bestellt und versendet.

Es wird dringend Zeit, hier Ordnung zu schaffen, vorrangig im Interesse der Beschäftigten, aber auch vieler Subunternehmer, die als faktisch Scheinselbständige nur kleine Bausteine im großen Spiel der Konzerne sind. Dazu gehört neben Kontrollen und der Verfolgung der Missstände in der Branche eine Debatte über die Tarifverträge bis hin zur Allgemeinverbindlichkeit.

Aber auch die Auftraggeber können und müssen in die Verantwortung genommen werden bzw. sie können, das zeigt das folgende Beispiel, selbst aktiv Verantwortung übernehmen:

Den Beschäftigten der Stadt Kopenhagen ist es ab sofort untersagt, für Dienstreisen den Billigflieger Ryanair zu benutzen. Die Begründung: Das Lohndumping beim Konzern sei eine „Schweinerei“.
Es geht hier nicht um irgendeine kleine Kommune, sondern: Mit 45.000 Beschäftigten ist die Stadt Kopenhagen der größte Arbeitgeber des Landes. Wie begründet die Stadt diesen Schritt? Kopenhagen stelle gegenüber allen seinen Lieferanten die Bedingung, dass diese ihren Angestellten „anständige Lohn- und Arbeitsbedingungen garantieren“. Ansonsten würden diese bei Ausschreibungen und Lieferverträgen nicht berücksichtigt, erklärte der sozialdemokratische Oberbürgermeister der dänischen Hauptstadt, Frank Jensen. Selbst wenn der Billigflieger Ryanair das preisgünstigste Angebot unterbreiten solle, disqualifiziere er sich selbst, solange er sich bei seinen Anstellungsverhältnissen nicht an dänische Arbeitsmarktvorschriften halte – zumindest für von Dänemark ausgehende Flüge.
Acht weitere dänische Kommunen haben einen ähnlichen Schritt wie Kopenhagen angekündigt oder bereits umgesetzt.

Wie ich das finde? Gut so! Man muss sein eigenes Arbeitsmarktmodell nicht mit Füßen treten lassen.

„Ich stöhne jeden Tag.“ Und: „Unser früherer Kundenkreis ist ja nicht weg“. Bittere Verteilungsfragen ganz unten, wo Flüchtlinge auf Obdachlose treffen

Rund 2.000 bis 3.000 Menschen leben in Berlin, die im Freien schlafen müssen, in Parks, unter Brücken, in leeren Gebäuden. Genaue Zahlen gibt es nicht. Aber es gibt Zahlen, die drastisch zeigen, wie stark das Problem gewachsen ist. Jürgen Mark, Leiter der Notunterkunft der Berliner Stadtmission, sagt: „An bestimmten Tagen müssen wir bis zu 350 Menschen abweisen. Das kannten wir früher nicht.“ Wenn 73 Betten belegt sind, wird zugemacht. Das hat mit Brandschutz zu tun, mit Fluchtwegen.

Und Martin Zwick, Geschäftsführer der Stadtmission, wird mit diesen Worten zitiert: „Die Konkurrenz zur Flüchtlingsarbeit ist da, man muss es so sagen.“ Es ist eine Konkurrenz am Rande der Gesellschaft, unter Menschen, die fast nichts mehr haben. Eine Konkurrenz auch um eines der 73 Betten.

Unter den Abgewiesenen sind viele Flüchtlinge.

»Sie kommen, weil sie in anderen Heimen nicht unterkommen oder weil das Sozialamt keinen Platz für sie hat und sie zur Franklinstraße schickt. Dann stehen sie vor der Tür mit anderen Obdachlosen, die seit Jahren kommen. „Unser früherer Kundenkreis ist ja nicht weg“ … .«

Die Flüchtlinge zu versorgen, ist ein zusätzliches Problem. „Es gibt welche, die eine Anerkennung haben, aber keine Wohnung finden. Auf diese Menschen sind wir gar nicht vorbereitet. Und die soziale Wohnhilfe in den Bezirken auch nicht“, so Karen Holzinger, die bei der Stadtmission für die Kältehilfe zuständig ist.

Wie dramatisch die Situation ist, verdeutlichen diese Zahlen, die eigentlich eine Verbesserung der Lage in Berlin signalisieren sollen:

»In diesem Winter soll die Zahl der Notschlafplätze der Kältehilfe auf 700 aufgestockt werden. Das heißt aber auch, dass mindestens doppelt so viele Obdachlose draußen schlafen müssen. Und selbst das ist nicht gesichert. Denn es muss ja erst mal Gebäude geben. Aber die Kältehilfe findet kaum welche.«

Die Helfer vor Ort und ganz unten müssen dann selektieren. Und zunehmend zwischen „alten“ Obdachlosen und „neuen“ Flüchtlingen. Was für eine bittere Arbeit.

Und auch das gibt es:

»Bei Heimleiter Mark meldete sich mal ein sturzbetrunkener Partygänger, der weder Kraft noch Lust hatte, nach Hause zu torkeln. Er wollte hier seinen Rausch ausschlafen. Er war blau, aber diese Botschaft verstand er trotzdem: abgewiesen.«

Quelle: Frank Bachner: Flüchtlinge und Obdachlose stehen in Konkurrenz (29.10.2015)

„Smörrebröd und Peitsche“. Vom Umgang mit Flüchtlingen in Dänemark. Der Blick über den nationalen Tellerrand

Es wird nicht nur meteorologisch kälter. Das kurze Sommermärchen einer überschwänglichen Willkommenskultur für Flüchtlinge in Deutschland weicht einer gefährlichen Polarisierung in die, denen die Hilfe und die Aufnahme der Menschen auf der Flucht weiter wichtig ist und denen, die sich radikalisieren in ihrer Ablehnung und von denen immer häufiger auch Gewalt gegen die Zuwanderer ausgeht. Der Eindruck verfestigt sich zunehmend, dass Deutschland aus dem Notfall- und auch Überforderungsmodus nicht herauskommt. Dann wird man mit solchen Meldungen konfrontiert: Bayerische Polizei zur Flüchtlingskrise: „Wir saufen heute ab“: »Die große Zahl von Flüchtlingen an der Grenze von Österreich zu Bayern bereitet der Bundespolizei im Freistaat zunehmend Probleme. „Wir saufen heute ab“, sagte Behördensprecher Frank Koller am Sonntagabend. Das Nachbarland schicke deutlich mehr Menschen als vereinbart nach Deutschland.« Das verunsichert auch viele ganz „normale“ Menschen in unserem Land, geht es doch schon seit Wochen so. Und das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die jede rote Linie längst überschritten haben und nicht nur – was schon schlimm genug ist – Unterkünfte in Brand setzen, sondern offensichtlich auch bereit sind, Gewalt gegen Menschen anzuwenden. Das fördert dann solche Meldungen zu Tage: 200 Polizisten müssen Flüchtlinge vor 400 Demonstranten schützen: »Rechte Demonstranten haben im sächsischen Freiberg gegen die Ankunft von Flüchtlingen demonstriert und Busse attackiert. In Hessen setzten Unbekannte eine Flüchtlingsunterkunft in Brand.«

Gleichzeitig läuft seit längerem eine ebenfalls oftmals sehr holzschnittartige Debatte über die (Nicht-)Möglichkeiten einer gelingenden Arbeitsmarkt-Integration der Flüchtlinge, die hier bleiben werden, weil ihnen das Asylrecht Schutz gewährt. Angesichts der erfahrbaren Dauer und der vielen Schwierigkeiten, die hier in den kommenden Monaten und Jahren auf die deutsche Gesellschaft zukommen werden, lohnt ein Blick auf andere Länder, die ebenfalls mit vielen Flüchtlingen konfrontiert waren und sind. Wie gehen die damit um? Schauen wir also nach Skandinavien, denn die Länder dort, vor allem Schweden, sind immer noch mindestens genau so attraktiv für Flüchtlinge wie Deutschland, wenn nicht noch mehr.

Nun gibt es Skandinavien nicht als einen homogenen Block, sondern dazu gehören Länder wie Schweden, Finnland, Norwegen – und eben auch Dänemark. Werfen wir einen Blick nach Dänemark, denn an diesem Beispiel kann man sehr gut die Ambivalenz von Flüchtlingspolitik studieren, die beides vereint, also Hilfe und Härte bzw. eben „Smörrebrod und Peitsche“.

Karl Gaulhofer hat das beschrieben in seinem Artikel Heute noch Flüchtling, morgen Däne. »Mehr als jedes andere Land strengt sich Dänemark an, seine Flüchtlinge so rasch wie möglich zum Arbeiten zu bringen – mit großzügiger Hilfe und finanziellen Sanktionen«, so versucht er den zentralen Kern des (bisherigen) dänischen Weges zusammenzufassen.
Auch hier geht es natürlich um ein Nadelöhr, durch das so gut wie jede gelingende Integration von Zuwanderern muss – die Sprache. Und Dänisch ist keine einfache Sprache, was man sich an diesem Wort verdeutlichen kann: „Udlændingestyrelsen“, ein echter Zungenbrecher. So heißt die dänische Einwanderungsbehörde.

Der bisherige dänische Weg lässt sich über mehrere Kernbestandteile charakterisieren: »Dazu gehört eine Verteilung über das ganze Land, Sprachkurs, Praktika, großzügige Hilfen zum Start. Aber auch knallharte Kürzungen für jene, die Prüfungen nicht bestehen oder Jobs verweigern. Also eine Mischung aus Anreizen und Sanktionen.«
Warum hier immer von „bislang“ geschrieben wird? Weil der allgemeine Rechtsruck in Europa auch vor diesem Land nicht halt gemacht hat – seit Juni dieses Jahres ist eine konservative Regierung an der Macht, die mit der Ablehnung von Zuwanderung und der Vorstellung von mehr Druck die Wahlen gewonnen hat. Und das macht sich schon handfest bemerkbar:

»Bis September bekamen Asylwerber noch gleich viel Geld wie ein einheimischer Langzeitarbeitsloser, jetzt nur noch die Hälfte.«

Dennoch wird Dänemark auch in diesem Jahr zu den wenigen europäischen Ländern gehören, die in Relation zur Bevölkerung am meisten Flüchtlinge aufnehmen.
Aber unabhängig vom tages- und regierungspolitischen Hin und Her zwischen Rechts und Links hat sich über viele Jahre eine eigene dänische Integrationspolitik herausgebildet, die einer ganz bestimmten Philosophie folgt: »… viel fördern und viel fordern – und das im Eilzugstempo.« Impulsgeber für die Entwicklung hin zu diesem Ansatz war ein ernüchternder Befund der OECD in den 1990er Jahren: In kaum einem anderen Industrieland gab es so große Unterschiede in der Beschäftigung zwischen Einheimischen und Migranten. Dabei gab es auch damals schon eine ambitionierte Integrationspolitik, nur eben mit diesem schlechten Ergebnis.

Ein Grund dafür war etwas, was heute gerade mit Blick auf die Flüchtlinge, die zu uns kommen, von besonderer Bedeutung ist: »Ein großer Teil der Zuwanderer nach Dänemark waren schon damals Menschen aus Afrika, dem Nahen und dem Mittleren Osten, die vor Krieg und Verfolgung flohen.« Auch das erklärt, warum es helfen kann, sich mal genauer anzuschauen, wie die Dänen damit umgegangen sind.

Auch die Integrationspolitik mit Blick auf den Arbeitsmarkt folgt einer spezifischen Philosophie, die allen, die sich mit internationalen Aspekten der Sozialpolitik beschäftigt haben, nicht fremd oder neu ist und die bis in die Vorschläge der „Hartz-Kommission“ in Deutschland im Jahr 2002 eingedrungen ist (zumindest partiell): das „Flexicurity“-Modell.

»Die Unternehmen bekamen einen stark gelockerten Kündigungsschutz, die Gewerkschaften mehr Unterstützung für Arbeitslose – durch Geld, Training und Hilfe bei der Jobsuche. Aber nur für kurze Zeit und für jene, die guten Willens sind«, so die zusammenfassende Bilanzierung bei Gaulhofer.
Aus der Vielzahl der Literatur zu diesem gerade in der europäischen Sozialstaatsdebatte so wichtigen Konzept vgl. beispielsweise die 2008 publizierte Ausarbeitung Flexicurity: Ein europäisches Konzept und seine nationale Umsetzung von Berndt Keller und Hartmut Seifert.

Aber das alles hört sich noch sehr abstrakt an – Gaulhofer beschreibt, was das zumindestens in Dänemark ganz praktisch bedeutet bei der Umsetzung des Versuchs, Flüchtlinge so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Und die Beschreibung verdeutlicht jedem, der die Situation in Deutschland kennt, wie groß auch die Differenzen sind zwischen hier und dort:

»Es dauert nur rund drei Monate, bis ein Asylverfahren abgeschlossen ist. Der erfolgreiche Asylwerber sichert in einem Kontrakt zu, dass er ein guter Däne werden will. Er bekommt ein Bankkonto und eine Gesundheitskarte. Ein Sozialarbeiter steht ihm zur Seite und hilft ihm bei den ersten Schritten, v. a. der Wohnungssuche. Wo er sich ansiedelt, darf er sich aber nicht aussuchen – er wird einem Ort zugewiesen. Damit verhindern die Dänen eine stärkere Ghettobildung an sozialen Brennpunkten am Rand von Kopenhagen. Freilich lässt sich die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Sehr wohl aber kann man Hilfen davon abhängig machen, ob der Neudäne an den zugewiesenen Ort zieht. Dort muss er während der dreijährigen Integrationsphase wohnen, es sei denn, er hat woanders ein besseres Jobangebot. Die Heimatgemeinde zahlt einen Mietzuschuss und richtet die Wohnung mit Ikea-Möbeln ein. Dann beginnt das Intensivprogramm. Die Sprachkurse vermitteln auch dänische Kultur, bis zum Singen von Volksliedern. Durch Praktika in Unternehmen stellt man fest, welche Qualifikationen der Zuwanderer hat. Mindestens 37 Stunden pro Woche wird er so auf Trab gehalten. Wer nach einem halben Jahr die Sprachprüfung besteht, bekommt mehr Geld. Wer durchfällt, weniger. Der Familiennachzug ist an ein Guthaben von 7000 Euro auf dem Konto gebunden – und damit ebenfalls an einen Job.«

Und jeder Praktiker aus den Tiefen und Untiefen politischer Steuerung weiß: Man steuert immer auch mit Geld. Da haben die Dänen im Umgang zwischen dem Zentralstaat und den Kommunen ein wirkkräftiges System ausbaldowert: »Der Zentralstaat kontrolliert nicht nur, wie gut eine Kommune Migranten integriert. Sie schießt auch, je nach Joberfolg, mehr oder weniger zu.«

Hört sich alles sehr interessant und irgendwie plausibel an – und die Ergebnisse der Integrationspolitik haben sich in Dänemark auch im Vergleich zum starting point in den 1990er Jahren verbessert. Aber – und auch das gehört zur Wahrheit – berauschend sind sie immer noch nicht, die Lücke zwischen den Zugewanderten und den Einheimischen bleibt erkennbar groß.
Und das liegt eben nach Erkenntnissen der OECD auch daran, dass wir es hier nicht mit Wirtschaftsflüchtlingen zu tun haben, die gezielt wegen der Arbeitsaufnahme kommen (wollen), sondern es handelt sich um Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten.

Wenn man an dieser Stelle einen ganz zynischen Kommentar setzen will, der gerade auch für Deutschland relevant ist: Die „Wirtschaftsflüchtlinge“ wären aus Sicht einer effektiven und effizienten Arbeitsmarkt-Integration eigentlich diejenigen, die man bräuchte, sind aber zugleich auch diejenigen, die man ausweisen und abschieben muss. Die Flüchtlinge hingegen tun sich oftmals erheblich schwerer mit der Arbeitsmarkt-Integration, auch weil sie aus anderen Kulturkreisen und mit anderen religiösen Hintergründen kommen, die eine Integration erschweren.

Wenn man das, was auch andere Länder schon erfahren und ausprobiert haben, in Rechnung stellt, dann sollte man den Menschen der aufnehmenden Länder keinesfalls zu viel versprechen, was die Möglichkeiten und vor allem den Zeitbedarf für eine Arbeitsmarkt-Integration angeht. Das würde sonst bitter enttäuscht werden. Und selbst die mühsamen Erfolge sind hart erkauft und setzen eine konzeptionell fundierte Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Ebenen des Staates und der anderen Akteure voraus. Jeder kann diese Voraussetzungen selbst spiegeln an den real existierenden Verhältnissen im großen Deutschland.