Der nach langen Geburtswehen reformierte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende – und die verwaltungstechnischen Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit vor Ort

In den vielgestaltigen Welten der Sozialpolitik ist es regelmäßig so, dass Themenhopping betrieben wird. Heute die Rente, morgen die Pflege, dann die Wohnungspolitik, zwischendurch ein wenig Kinderarmut und hin und wieder auch mal Hartz IV. Und schnell weiter zur nächsten Baustelle.
Aber zuweilen wird auch gearbeitet auf den Baustellen und heraus kommt ein filigranes, nicht selten hyperkomplex ausdifferenziertes Gesetzgebungsgebäude, über dessen Entstehung und dann meist zuletzt bei der offiziellen Einweihungsparty berichtet wird. Problem als gelöst abgehakt und weiter zum nächsten Thema.

Da ist es immer gut, wenn man einmal innehält und zurückblickt, was denn aus einer Sache nun geworden ist, wenn die Mühen der Ebenen begonnen haben und die Versprechungen eines Gesetzes auch in der wirklichen Wirklichkeit ihren Niederschlag finden (oder eben nicht), vor allem, wenn es sich um verbesserte Leistungen handelt. Nehmen wir als ein Beispiel den Unterhaltsvorschuss, der nach längerem Gekrampfe im vergangenen Jahr tatsächlich im Sinne einer Leistungsausweitung reformiert worden ist.

Kurz ein Blick darauf, wie es war und wo man was geändert hat: Bis zur Reform 2017 war die Regelung beim Unterhaltsvorschuss so, dass diese Leistung, die Alleinerziehende vom Jugendamt erhalten, wenn der andere Elternteil nicht für die Kinder zahlt oder zahlen kann, auf das 12. Lebensjahr des Kindes als Obergrenze und auf eine maximale Bezugsdauer von 72 Monaten, also sechs Jahre. begrenzt war. Beides Regelungen, die mehr als willkürlich daherkommen, denn was ändert sich nach dem 12. Geburtstag und warum ist nach 72 Monaten Schluss, auch wenn sich dann nichts geändert hat? Finanziert wird diese Ausfallleistung des Staates bislang zu einem Drittel vom Bund, zwei Drittel entfallen auf die Bundesländer, die wiederum die Aufteilung auf Land und Kommune selbst regeln können. Bundesweit wurde von 440.000 Empfängerinnen dieser Leistung berichtet. Man muss zusätzlich wissen, dass der Staat, der die Leistung vergibt, die Möglichkeit hat, sich das Geld zurückzuholen von den eigentlich zahlungspflichtigen Elternteilen, die aber nicht oder zu wenig zahlen.

Zum 1. Juli 2017 wurden u.a geändert, dass die Begrenzung auf zwölf Jahre und die Befristung auf maximal sechs Jahre gestrichen wurde. Nun gilt als neue Altersgrenze das 18. Lebensjahr des Kindes. Bis dahin kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Leistung ohne eine zeitliche Einschränkung in Anspruch genommen werden. Die Zahlbeträge des Unterhaltsvorschusses wurden altersgestaffelt angehoben. Bei den Kosten hat sich der Bund verpflichtet, statt wie bislang ein Drittel nunmehr 40 Prozent der Ausgaben für diese Leistung zu finanzieren. Darüber wurde hier am 7. Juni 2017 in dem Beitrag Gut Ding will Weile haben? Der verbesserte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kommt zum 1. Juli 2017 berichtet. Die damalige Überschrift weist schon darauf hin, dass es offensichtlich etwas gedauert hat mit dieser Leistungsverbesserung für Alleinerziehende und ihre Kinder.

Die Genese des reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes war mit wahrhaft langen Geburtswehen verbunden – die man auch in diesem Blog nachvollziehen kann: So beispielsweise in den Beiträgen Ein Beitrag zur Armutsvermeidung bei Alleinerziehenden und ihren Kindern: Der Unterhaltsvorschuss wird endlich weiterentwickelt. Dennoch bleiben Fragezeichen vom 13. November 2016, Von wegen sanfte Geburt. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steckt fest im föderalen Interessendickicht vom 8. Dezember 2016 oder am 25. Januar 2017 der Beitrag Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Die Reform kommt, sie kommt nicht, jetzt soll sie doch kommen. Im Sommer. Das zumindest wurde dann als Sommermärchen im vergangenen Jahr erfüllt.
Also alles gut jetzt? Wie immer lohnt der Blick auf die tatsächliche Umsetzung, denn Gesetze sind das eine, ihre Umsetzung das andere. Gerade in der Sozialpolitik. Und hier besonders wichtig: Man sollte immer genau prüfen, ob eine Verbesserung an der einen Stelle insgesamt vielleicht sogar zu einer Verschlechterung führen kann, weil das an anderer Stelle negativ zu Buche schlägt, beispielsweise weil bisherige Leistungen nun wegfallen. Wir sollten diesen Aspekt mit Blick auf die Auswirkungen des reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes in Erinnerung behalten, denn das taucht gleich wieder auf.
Bereits im vergangenen Jahr wurde darauf hingewiesen, dass a) solche Leistungen bekanntlich nicht vom Himmel fallen, b) die Kommunen mit ihren Unterhaltsvorschuss-Stellen in den Jugendämtern dafür zuständig sind und c) diese angesichts des erwartbaren Ansturms an neuen, zusätzlichen Antragstellern und den Verrechnungsvorschriften mit den SGB II-Leistungen ganz erhebliche Probleme bekommen werden. So wurde aus dem Thomé Newsletter 21/2017 vom 04.06.2017 zitiert: »Dazu ist zu bedenken, dass es sich hier um mehrere 100.000 derzeit SGB II-Leistungen beziehende Kinder handeln wird, die UV Stellen arbeitstechnisch völlig an dieser Massenbeantragung absaufen werden und sich deren Leistungsauszahlung deshalb deutlich verzögern wird.« 
Dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zu höheren Belastungen in der ausführenden Verwaltung führt und führen muss, ist nicht wirklich überraschend und wird durch entsprechende Berichte auch bestätigt. Nur einige wenige Beispiele: »Obwohl das Personal aufgestockt worden sei, habe es bei der Bearbeitung der Anträge relativ lange Wartezeiten gegeben. Das liege daran, dass „die Antragszahlen drastisch angestiegen“ seien: 890 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gab es 2016 – im Jahr 2017 waren es 2.700. Für dieses Jahr geht die Stadt davon aus, dass rund 5.000 Alleinerziehenden der Antrag bewilligt wird und sie den Unterhaltsvorschuss tatsächlich erhalten – bisher sind es 2.900«, so die Angaben von Ingo Nürnberger, dem Sozialdezernent der Stadt Bielefeld in dem Artikel Staatliche Ausgaben für Unterhaltsvorschuss steigen. Oder das Beispiel Mönchengladbach: Unterhaltsvorschuss: Stadt zahlt drauf: »Bei der Stadtverwaltung stapeln sich die Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Denn seit dem 1. Juli sind die Fallzahlen in der Stadt um gut 20 Prozent auf nun 3.227 Leistungsempfänger gestiegen. Hinzu kommen noch etwa 1.800 Anträge von SGB-II-Empfängern, die noch nicht abschließend beschieden sind.«
Aus Hessen wird berichtet: Neue Regelung zum Unterhaltsvorschuss sorgt in Wiesbadener Stadtverwaltung für hohen Aufwand: »Auch in Wiesbaden, denn es ist ein immenser Verwaltungsaufwand notwendig, um die Bestimmungen umzusetzen. Allein hierfür hat die Stadtverwaltung mehr als sechs neue Stellen geschaffen … Und dies bei relativ bescheidenen Ergebnissen für die betroffenen Mütter oder besser gesagt für deren Kinder … Als die alte Form des Gesetzes noch gültig war, gab es in Wiesbaden 2.100 sogenannter „Zahlfälle“ jährlich. Die Sozialverwaltung hat hochgerechnet, dass es nun wegen der wegfallenden Beschränkungen wohl 3.880 sein werden, „ein Anstieg von 84 Prozent“.« Und dann kommt ein wichtiger Hinweis:

»Die Grundidee des Gesetzes war es vor vielen Jahren einmal, Frauen aus der Sozialhilfe zu holen oder sie schon vorher vor deren Bezug zu bewahren. Diesen Anspruch habe es schon früher nicht eingelöst, jetzt schon gar nicht mehr, kritisiert die Wiesbadener Amtsleiterin. Und erklärt ihre Kritik: Der Vorschuss, der als sogenannte „vorrangige Sozialleistung“ gilt, wird mit anderen staatlichen Leistungen, die die Alleinerziehenden-Familie erhält, verrechnet … Am Ende haben die Familien oft so gut wie nichts vom Unterhaltsvorschuss, der zu vierzig Prozent vom Bund und zu jeweils 30 vom Land und der Kommune gezahlt wird. Die vielen neuen Anträge zu prüfen, ist aber allein Aufgabe der Kommunen … Viele Frauen, die von der Verrechnung mit anderen Leistungen nichts wüssten, seien enttäuscht, wenn sie erführen, dass das neue Gesetz ihnen und ihren Kindern kaum Verbesserungen bringe. „Und diese Enttäuschung kriegen unsere Mitarbeiter dann zu spüren.“«

Und diese Botschaft aus Berlin wird dann auch nicht überraschen, wenn man den desaströsen Zustand der Berliner Verwaltung insgesamt vor Augen hat: Jugendämter: Tausende Berliner warten auf Leistungen: »Noch immer warten Tausende von Berlinern auf Leistungen der Jugendämter. Denn nachdem durch eine Gesetzesänderung zum 1. Juli vergangenen Jahres der Anspruch auf sogenannten Unterhaltsvorschuss deutlich erweitert wurde, erstickten die Bezirke in einer Flut von Anträgen. Langsam zeigt sich jetzt Licht am Ende des Tunnels … Schuld am Stau war die zögerliche Zuweisung von zusätzlichem Personal durch den Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen … So sei zunächst nur ein Teil der geforderten Stellen bewilligt worden und das angesichts der langwierigen Einstellungsverfahren auch viel zu spät … Zudem drohten die Jugendämter, durch eine Zusatzflut von Anträgen lahmgelegt zu werden, die ihnen von den Jobcentern zugeleitet wurden. Sie betreffen Personen, die den Unterhaltsvorschuss bereits zusammen mit anderen Leistungen vom Jobcenter erhalten, während dieser Betrag künftig vom Bezirk gezahlt werden muss.«
Und auch hier: »Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2017 fließt mehr Geld an Alleinerziehende – zumindest in der Theorie. Die Praxis sieht aber oft anders aus.« Da klingen schon Zweifel an: Das lange Warten auf den Unterhaltsvorschuss. Eine Umfrage nach der Reform habe ergeben, „dass gerade Alleinerziehende mit kleinen Einkommen, die bisher Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten haben, doch mit massiven Verschlechterungen zu kämpfen haben“, so wird Julia Preidel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) zitiert. Der Verband hat die beobachteten und kritisierten „Schnittstellenprobleme“ – von denen das Bundesfamilienministerium behauptet, das würde nur Einzelfälle betreffen, was der VAMV ganz anders sieht (vgl. dazu auch Julia Preidel: Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes: Was haben Alleinerziehende (bisher) davon?, in: Informationen für Einelternfamilien, Heft 1/2018) – zwischenzeitlich an die derzeit immer noch im Entstehungsprozess befindliche neue Bundesregierung weitergereicht: Kinderarmut: Koalitionäre müssen Kinderzuschlag für Alleinerziehende reformieren, so der Verband am 22.01.2018:

»Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne Ansprüche auf andere Sozialleistungen.

Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann.«

Und zuweilen wird über für Außenstehende nur kopfschüttelnd wahrgenommene, innerhalb der Verwaltungslogik aber durchaus „konsequente“ Blüten vor Orten berichtet: Große Aufregung: Münchner Jugendamt fragt Mutter nach Sexpartnern – die ist empört, so ist ein Artikel vom Anfang dieses Jahres überschrieben:

»Eigentlich wollte Ulrike H. nur einen Unterhaltsvorschuss für ihre 16-jährige Tochter beantragen. Doch die Fragen, mit der das Münchner Jugendamt sie konfrontierte, empfand sie als zutiefst beleidigend, sexistisch und diskriminierend … Ulrike H. hatte den Vorschuss … gleich Mitte vergangenen Jahres beantragt – der Vater ihrer Tochter ist unbekannt verzogen. Ende 2017 bekam Ulrike H. eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Im Jugendamt legt ihr eine Mitarbeiterin die Fragen vor. Zuerst klingt alles einigermaßen harmlos: Es geht um die Identität eines „vermeintlichen Vaters“: Wie er aussah, wie alt er sei. Dann liest Ulrike H. (Name geändert) wortwörtlich: „Wo und wann fand der Geschlechtsverkehr statt (Empfängniszeit, Angabe Hotel, Pension, Zimmernummer)?“, „Wie oft fand der Geschlechtsverkehr statt?“, oder „Kommen in der gesetzlichen Empfängniszeit vom… bis… weitere Männer als Vater in Frage? Wenn ja wer?“.«

Nun wird sich der eine oder andere fragen – was hat das nun mit dem Thema Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu tun? Nun, das „erklärt“ sich aus der Begrifflichkeit: Unterhaltsvorschuss. Denn dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung, die gewährt wird, wenn der eigentlich Zahlungspflichtige nicht zahlen kann – oder sich der Zahlung verweigert, obgleich er zahlen könnte. Und für den letzteren Fall gibt es die Verpflichtung für die Behörden, die den Betroffenen gewährte Leistung von dem eigentlich Zahlungsverpflichteten wieder zurückzuholen. Um das aber bei Vorliegen der Voraussetzungen auch praktisch erreichen zu können, braucht man natürlich den Namen des Unterhaltsverpflichteten. So auch die Antwort des zuständigen Münchner Jugendamtes: »Um zu einer „gemeinsamen Lösung“ zu kommen, müsse die Antragstellerin auch „aktiv mitwirken“. Denn das Amt müsse entscheiden, ob ein Vorschuss, oder (falls der Vater nicht zu ermitteln ist) auch eine Ausfall-Leistung für den Kindesunterhalt gewährt wird. Dazu sei eine Befragung der Antragstellerin nun mal nötig – wozu es sogar eine eigene Vorschrift vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration gebe.«

Aber dahinter verbirgt sich ein weiteres und strukturell relevantes Problem: Die überaus ungleiche „Chancenverteilung“, von dieser Rückforderung auch erreicht zu werden. Darauf wurde bereits in dem Beitrag Gut Ding will Weile haben? Der verbesserte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kommt zum 1. Juli 2017 vom 7. Juni 2017 hingewiesen: 2016 »wurden 23 Prozent der vom Staat gezahlten Unterhaltsleistungen wieder eingetrieben, wobei die Unterschiede erheblich sind. Während Bayern 36 Prozent erreicht, schafft Bremen lediglich 14 Prozent. Lässt sich die Spreizung aus Länderebene vielleicht noch erklären mit Unterschieden in der Wirtschaftskraft, gibt es dafür auf kommunaler Ebene (zehn bis 50 Prozent) keine Gründe mehr. Väter in kleinen Kommunen sind vom Rückgriff weitgehend verschont, in Großstädten seltener«, so aus einem Artikel von Heinrich Alt, dem ehemaligen Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zitierend. Und Alt hat bereits im vergangenen Jahr solche Fragen aufgeworfen, die auch Anfang 2018 weiterhin weitgehend unbeantwortet bleiben müssen: »Wie viele Väter sind tatsächlich nicht leistungsfähig? Wie viele Forderungen verjähren, werden nicht rechtskonform bearbeitet oder wegen Auslandsbezug überhaupt nicht verfolgt? Wie hoch ist der Prozentsatz der unbekannten Väter? Wie viele Väter zahlen nicht, obwohl sie es könnten, weil die Mutter ihnen die Kinder entzieht?«

Das deutet nicht wirklich auf eine auch nur halbwegs einheitliche Rechtsanwendung hin, sondern die Frage der Rückholquote wird nicht nur durch die objektiv gegebene materielle (Nicht-)Leistungsfähigkeit des an sich Unterhaltsverpflichteten bestimmt, sondern offensichtlich auch, wo jemand wohnt, der einen Unterhaltsvorschussantrag gestellt hat.

Zum Abschluss ein Blick auf das, was die Große Koalition im Entstehungsprozess bereits vereinbart hat im Bereich der Familienpolitik: So wird dem in mehr oder weniger Spannung verharrenden Publikum vermeldet: Union und SPD wollen das Kindergeld um 25 Euro erhöhen. Damit jetzt nicht gleich die Sektkorken knallen, sollte man genauer hinschauen: »Im Laufe der kommenden Legislaturperiode soll die Zahlung pro Kind um insgesamt 25 Euro monatlich erhöht werden. Die erste Erhöhung ist im kommenden Jahr geplant.« Aber auf jede Form von Sekt sollten die Eltern und damit auch die vielen Alleinerziehenden verzichten, die sich im Hartz IV-Bezug befinden, denn erstens ist das nicht vorgesehen im Regelsatz und zweitens treffen sie sich an diesem Punkt mit der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses gegenüber den SGB II-Leistungen: Ein wie auch immer erhöhtes Kindergeld hat für die keine Relevanz – es wird vollständig angerechnet auf ihren Leistungsanspruch innerhalb des Grundsicherungssystems. Sprich: Keinen zusätzlichen Cent werden sie davon zu sehen bekommen. So sind die Vorschriften. Die „natürlich“ nicht geändert werden sollen.

Angleichung der Arzthonorare – „Bürgerversicherung“ durch die Hintertür? Die Krankenkassen halten davon gar nichts

Die „Bürgerversicherung“ wird nicht kommen. Das ist sicher das wichtigste Ergebnis der Sondierungen zwischen den Unionsparteien und der SPD (vgl. dazu den Beitrag Die „Bürgerversicherung“ wurde in den klinischen Tod sondiert. Und nun ein neuer Anlauf über die unterschiedlichen Vergütungswelten der GKV und PKV? vom 27. Januar 2018). Das hat im Kontext des SPD-Parteitags in Bonn dazu geführt, dass man seitens des Bundesvorstands zur Beruhigung der Delegierten in Aussicht gestellt hat, in den mittlerweile laufenden Koalitionsverhandlungen wenigstens zu versuchen, gleichsam über die Hintertür doch noch in die Welt der „Bürgerversicherung“ vorzustoßen, in dem nun die unterschiedliche Vergütungssysteme der Ärzte für gesetzlich und privat Versicherte ins Visier genommen werden sollen im Sinne einer Angleichung der Honorare. Wobei man bei genauerem Hinschauen feststellen wird, dass der Beschluss des SPD-Parteitags seinerseits den Verhandlern eine Hintertür für einen geordneten Rückzug eröffnet, denn wortwörtlich heißt es dort: »Wir wollen das Ende der Zwei-Klassen-Medizin einleiten. Dazu muss sich die Versorgung nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht nach ihrem Versicherungsstatus richten. Hierzu sind eine gerechtere Honorarordnung, die derzeit erhebliche Fehlanreize setzt, sowie die Öffnung der GKV für Beamte geeignete Schritte.« „Eine gerechtere Honorarordnung“ liest sich anders als eine einheitliche Honorarordnung für die beiden Welten der Krankenversicherung. Eine solche wird – nicht überraschend – seitens der Privaten Krankenversicherung (PKV) als Existenzfrage angesehen, denn würde eine solche kommen, dann wäre das bisherigen Geschäftsmodell der PKV im Mark erschüttert.

Insofern können solche Äußerungen aus der Funktionärsebene der PKV auch nicht wirklich überraschen:

In einem Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“ warnt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach, dass es weiterhin viele Versuche gibt, „die Bürgerversicherung durch die Hintertür einzuführen.“ Dazu zählt er zum einen die Idee der SPD für eine einheitliche Gebührenordnung für gesetzlich und privat Versicherte, zum anderen die Forderung nach einem „so genannten Wahlrecht“ für Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung: „Das sind zwei sehr ernst zu nehmende Versuche, die Bürgerversicherung dann doch einzuführen.“

Und sicherheitshalber legen PKV in trauter Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer auch noch eines diese Gutachten nach, mit dem belegt werden soll, dass das alles gar nicht geht mit der einheitlichen Honorarordnung: Gutachten: Einheitliche Gebührenordnung bringt keinen Nutzen und hohe Kosten, so ist die Pressemitteilung des PKV-Verbandes dazu überschrieben. »Die von der SPD geforderte einheitliche Gebührenordnung würde … würde … die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verteuern. Zu diesen Ergebnissen kommt ein aktuelles Gutachten führender Gesundheitsökonomen, Juristen und Praktiker, das von Bundesärztekammer und PKV-Verband in Auftrag gegeben wurde.  Die von der SPD versprochene finanzielle Kompensation für Ärzte würde zu einer Erhöhung des GKV-Beitrags um 0,46 Prozentpunkte führen.« Und dann werden sogleich schwere juristische Geschütze in Stellung gebracht: »Schließlich wäre die Vereinheitlichung der kassen- und privatärztlichen Vergütung aus rechtlicher Sicht ein verfassungswidriges und gegebenenfalls auch ein europarechtswidriges Unterfangen.« Wer sich das alles im Original zu Gemüte führen möchte, der wird hier fündig:

Rainer Hess, Gregor Thüsing, Volker Ulrich, Eberhard Wille und Ferdinand Wollenschläger (2018): Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem? Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (EGO), Berlin, 29. Januar 2018

Mit dem EGO wäre das also so eine Sache. Dass die PKV dagegen Sturm läuft, verwundert nun wirklich keinen. Interessanter ist dann schon, mit welcher Verve sich die gesetzlichen Krankenkassen gegen den Ansatz einer Angleichung der Arzthonorare wenden. Aber auch das überrascht nicht wirklich, müssen sie doch befürchten, als Verlierer bei einem wie auch immer gearteten und kleingestückelten Kompromiss vom Platz gehen zu müssen.

Die Schlagzeilen in der Berichterstattung sind mehr als eindeutig: Krankenkassen wettern gegen einheitliche Arzthonorare, so ist beispielsweise ein Artikel überschrieben. „Die Einführung einer einheitlichen Honorarordnung würde 90 Prozent der Menschen in diesem Land derzeit keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten“, so wird dort der Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, zitiert.

»Stackelberg argumentierte, eine bloße Angleichung der Honorare ohne Anpassung der ärztlichen Leistungen würde vor allem bedeuten, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die gleichen Leistungen mindestens sechs Milliarden Euro mehr bezahlen müsste.« Wobei diese immer wieder zitierten sechs Milliarden Euro sich irgendwie als Brutto-Größe verselbständigt haben. 2016 lagen die Ausgaben der PKV für die ärztliche Behandlung bei 6,3 Milliarden Euro. Nun wird immer wieder als Faustformel zitiert, dass die Ärzte für privat Versicherte das zweieinhalb- bis dreifache an Geld bekommen (können) als für gesetzlich Versicherte. Wie dem auch sei, würde man rein theoretisch die Vergütungen angleichen und den Ärzten eine Kompensation für den bisherigen Aufschlag gewähren wollen, würde das nicht bedeuten, dass die gesamten sechs Milliarden von der PKV ersetzt werden müssen, sondern gleichsam „nur“ der „Surplus“, den die niedergelassenen Ärzte mit den Privatversicherten bislang einstreichen können, wollte man die Angleichung kompensatorisch für die Ärzte ausgestalten (wobei es dann zu erheblichen Verteilungsverschiebungen innerhalb der Ärzteschaft kommen würde, denn die mit einem hohen Anteil an Privatversicherten würden verlieren, während die mit einem geringen Anteil gewinnen, was auch eine Quelle des heftigen Widerstands in der Ärzteverbandslandschaft erklärt). Aber das ist alles sehr theoretisch, denn es handelt sich um teilweise vollkommen anders konstruierte Vergütungssysteme, für den großen Block der GKV-Vergütung wird mit vielen Pauschalen gearbeitet und mit einer Budgetierung zur Mengensteuerung und auf einer ganz anderen Kalkulationsgrundlage (EBM) als in der PKV (GOÄ).

Und die gesetzlichen Krankenkassen gehen noch einen Schritt weiter und stellen die grundsätzliche Annahme, auf die die SPD-Forderung basiert, in Frage: »Die Krankenkassen wehren sich gegen Vorwurf, gesetzlich Versicherte würden in Deutschland schlechter versorgt. Sie warnen die Unterhändler von SPD und Union: Gemeinsame Arzthonorare sind nur teuer und bringen gar nichts«, berichtet Peter Thelen in seinem Artikel unter der Überschrift Das Märchen von der Zwei-Klassen-Medizin? Der Verband der Ersatzkrankenkassen macht eine doppelte Front auf gegen die Forderung nach einer einheitlichen Gebührenordnung:

»Erstens bestritt die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner, dass es die behauptete Zwei-Klassen-Medizin überhaupt gibt. Zweitens wies der Chef der Selbstverwaltung des Verbands, Uwe Klemens, die Behauptung zurück, höhere Arzthonorare für gesetzlich Versicherte würden deren Versorgung verbessern. Eine Anhebung der Arzthonorare auf PKV-Niveau würde nach überschlägigen Berechnungen fünf Milliarden Euro im Jahr kosten. Klemens meint, das wäre herausgeworfenes Geld. Zwischen 2012 und 2016 seien die Arzthonorare bereits um 22,5 Prozent und damit deutlich überproportional erhöht worden. Die Versorgung sei dadurch keinen Deut besser geworden. Auch schon vor dieser stattlichen Erhöhung hätten die Mediziner keinesfalls am Hungertuch genagt, so Klemens.«

Nun ist der erste Punkt erst einmal eine (aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen verständliche) Behauptung, wer will schon sein eigenes Produkt zu einem auf dem Niveau der Holzklasse degradieren lassen.

Und beim zweiten Punkt wird hinsichtlich der (angeblichen) Kostensteigerungen für die gesetzliche Versicherten von einer „Anhebung der Arzthonorare auf PKV-Niveau“ gesprochen. Diese Variante ist bislang noch nicht aufgetaucht in der Debatte und sollte man das wirklich meinen, dann wären die genannten fünf Milliarden Euro wohl eher einer Unterschätzung. Es geht also eine Menge durcheinander.

Letztendlich erklärt sich der heftige Widerstand der GKV daraus, dass man dort weiß, dass es für sie teurer werden wird – auch (wie zu erwarten sein wird) ohne eine Infragestellung der getrennten Vergütungssysteme. Denn die GroKo neu im Enstehungsprozess wird Leistungsverbesserung für die große Mehrheit der Versicherten, also in der GKV, auf den Weg bringen: „Wir wollen weitere Verbesserungen für gesetzlich Versicherte, ob es um die Versorgung im ländlichen Raum oder einen schnelleren Zugang zum medizinischen Fortschritt geht. Außerdem wollen wir die Servicestellen zur besseren Vermittlung von Arztterminen stärken“, so wird der noch geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in dem Artikel Krankenkassen warnen vor höheren Arzthonoraren zitiert. Und er bekommt dabei sogar scheinbar Schützenhilfe aus den Reihen der GKV selbst, wenn auch mit einer für die Ärzteschaft „vergifteten“ Umverteilungsbotschaft: Der Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, wird mit den Worten zitiert: „Ärzte die in unterversorgten Gebieten arbeiten, sollen Vergütungszuschläge erhalten, die aus der Vergütung überversorgter Regionen derselben KV (Kassenärztlichen Vereinigung) in Form von Abschlägen finanziert werden.“ Im übrigen sollte eine bevorzugte Vergabe von Terminen an Privatversicherte künftig als Verstoß gegen die Pflichten eines Kassen-Arztes gelten und von den Kassenärztlichen Vereinigungen sanktioniert werden.

Dass den gesetzlichen Kassen höhere Ausgaben drohen, konnte man auch schon diesem Artikel entnehmen: CSU mit harten Vorwürfen gegen SPD-Politiker Lauterbach. Dort beklagen sich Unions-Politiker, dass man bereit war, „über konkrete Verbesserungen im System zu reden“, aber Lauterbach habe das abgeblockt, weil er nur über die Bürgerversicherung verhandeln wollte. Und dann wird in dem Artikel aus dem Papier „Gute medizinisch-pflegerische Versorgung für alle Versicherten“ der Union zitiert. In diesem Papier findet man dem Artikel zufolge u.a. diese Punkte:

  • Hausbesuche und die sogenannte sprechende Medizin sollen finanziell stärker gefördert werden. Dadurch würde die persönliche Beratung durch den Arzt gestärkt.
  • Die Budgetierung für Ärzte in besonderen Versorgungssituationen soll reduziert werden, zum Beispiel, wenn ein Medizinier besonders viele chronisch kranke Patienten versorgt. Die Budgets sind für Kassenpatienten immer wieder ein Ärgernis.
  • Auch ein erweiterter Zugang für gesetzlich Versicherte zu neuen Methoden (zum Beispiel in Radiologie und Onkologie) und die Einrichtung von Servicestellen, die Termine beim Haus- oder Kinderarzt vermitteln, sind in dem Papier aufgelistet.
  • Die Union denkt auch an Privatversicherte, die in Nöte geraten sind. Die Union schlägt unter anderem die Öffnung des Standardtarifs für alle Versicherten und eine Verbesserung des Basistarifs vor. Außerdem soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Versicherungen und Ärzte die Kosten direkt abrechnen, damit insbesondere ältere Patienten nicht mehr in Vorleistung gehen müssen.

Bis auf den letzten Punkt würden alle Veränderungen zu höheren Ausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen führen (müssen). Und die wissen auch, dass die GroKo-Verhandler mit irgendeiner frohen Botschaft für die „Normal“-Versicherten auf den Markt kommen müssen. Also ist die Wahrscheinlichkeit der Übernahme in den Koalitionsvertrag nicht gering. Und die Kassen wissen auch, wer das bezahlen muss. Der Beitragszahler in der GKV. Da hat man nun wirklich nicht Lust, auch noch auf dem Spielfeld der Ärztehonorierung Punkte abgeben zu müssen.

Mit Prognosen – vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen – soll man bekanntlich und gerade in diesen Tagen vorsichtig sein. Aber es scheint doch mehr als plausibel, wenn man davon ausgeht, dass die „Bürgerversicherung“ nicht kommen wird und dass eine einheitliche Honorarordnung nicht kommen wird und das schlussendlich Leistungsverbesserungen in der GKV auf deren Kosten getätigt werden.

Die „Bürgerversicherung“ wurde in den klinischen Tod sondiert. Und nun ein neuer Anlauf über die unterschiedlichen Vergütungswelten der GKV und PKV?

Also mit der „Bürgerversicherung“ hat es nicht sein sollen. Dabei sind die Freunde dieses Umbauanliegens als Tiger gestartet: Noch Ende November 2017 konnte man diese knallharte Ansage zur Kenntnis nehmen: »SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach nannte die Bürgerversicherung ein „zentrales Anliegen“ seiner Partei. Die SPD wolle eine „Bürgerversicherung mit einem gemeinsamen Versicherungsmarkt ohne Zwei-Klassen-Medizin“, sagte der Gesundheitsexperte … Wenn die Union der SPD nicht entgegen komme, werde es Neuwahlen geben.« Gut gebrüllt, aber in diesen Zeiten der Kehrtwenden nicht viel wert, wie man dann den Sondierungsergebnisse für eine GroKo neu entnehmen musste (vgl. dazu den Überblick in dem Beitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 3: Gesundheitspolitik und Pflege vom 15. Januar 2018). Die Union hatte der SPD deutlich gemacht – mit uns wird es eine „Bürgerversicherung“ nicht geben. Im Vorfeld wurden parallel schwere Geschütze von den Verteidigern des Status Quo eines dualen Krankenversicherungssystems aufgefahren, nicht nur die Privaten Krankenversicherer selbst. Vgl. zu deren Aktivitäten den Beitrag des Politikmagazins „Kontraste“ (ARD) vom 18. Januar 2018: Wie die privaten Krankenversicherer gegen die Bürgerversicherung Front machen: »Seit Monaten überziehen die privaten Krankenversicherer Deutschland mit einer Kampagne, in der sie vor der Einführung der Bürgerversicherung warnen. Dann würden Praxenschließungen drohen und Patienten müssten auf fortschrittliche Behandlungsmethoden verzichten, so die Privaten. Kontraste-Recherchen zeigen: Eine Kampagne voller FakeNews, die aber zu wirken scheint.« Sekundiert wurden sie von Ärzte-Funktionäre, die mit harten Bandagen unterstützend eingegriffen haben.

Wie gesehen, das hat sich gelohnt, die SPD ist da auf Granit gestoßen und – das muss man fairerweise anmerken – sie wurde an einer anderen Stelle für den Verzicht auf ihr Prestigeprojekt „entschädigt“ mit einem dieser (aus Sicht des Bundes) klassischen Geschäfte zu Lasten Dritter: »Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden.« So heißt es in den Ergebnissen der Sondierung von Union und SPD vom 12.01.2018. Und wir sprechen hier, das muss man anerkennend zum Ausdruck bringen, nicht von Peanuts, sowohl in Euro gemessen wir auch mit Blick auf das Gesamtsystem der Finanzierung: Bei den Zusatzbeiträgen geht es um Größenordnungen von mehr als 14 Mrd. Euro – die alleine von den Versicherten aufzubringen sind. Und mit Blick auf die Zukunft überaus relevant ist die eherne Mechanik, die in dem bestehenden System eingebaut ist: alle zukünftigen Kostensteigerungen gehen aufs Konto der Versicherten aufgrund des einzementierten allgemeinen und paritätisch zu finanzierenden Beitragssatzes. Insofern ist dieser Punkt schon von fundamentaler Bedeutung.

Damit könnte man das Thema „Bürgerversicherung“ wie erwartet (vgl. dazu bereits meinen Beitrag Und vor jeder neuen Legislaturperiode grüßt die „Bürgerversicherung“. Über ein fundamentales Umbauanliegen und das Schattenboxen vor dem Haifischbecken vom 10. Dezember 2017) zu den Akten legen. Aber natürlich schmerzt es die sozialdemokratische Seele, wenn ein derart wichtiges – und von den eigenen Funktionären wie dem umtriebigen Karl Lauterbach so in den medialen Fokus gezerrtes – Herzensanliegen einfach brutal ausgebremst wird.

Besonders weh tun müssen dann solche Umfrageergebnisse, von denen Rainer Woratschka in seinem Artikel Auch viele Privatpatienten wollen eine Bürgerversicherung berichtet: »Politisch keine Chance, doch die Ablehnung widerspricht offenbar dem Wählerwillen: Selbst bei Unterstützern von Union und FDP gibt es eine Mehrheit für die Bürgerversicherung.« Das sitzt. »61 Prozent stehen nach einer repräsentativen Umfrage von YouGov hinter dem abgeräumten SPD-Anliegen, nur zehn Prozent lehnen es kategorisch ab. Bei den Wählern aller Bundestagsparteien gibt es eine Mehrheit dafür, Union und FDP inklusive. Und, vielleicht am überraschendsten: Selbst 40 Prozent der derzeit privat Versicherten hätten lieber ein einheitliches Kassensystem.«

Und insofern überrascht es nicht, dass dieser Punkt zumindest seitens der Sozialdemokratie eben (noch) nicht kampflos geschluckt werden konnte, sondern auf dem dramatischen SPD-Parteitag am 21. Januar 2018 in Bonn, auf dem sich die Befürworter der Aufnahme von formellen Koalitionsverhandlungen nur knapp durchsetzen konnten, wurde den Unterhändlern (die doch eigentlich bereits mit dem Sondierungsergebnispapier vom 12. Januar 2018 einen bis auf redaktionelle Änderungsbedarfe fast fertigen Koalitionsvertrag vorgelegt haben) mit auf den Verhandlungsweg gegeben, einige Punkte nun aber unbedingt noch nachzulegen. Die sind prophylaktisch in einem vom Bundesvorstand selbst den Delegierten vorgelegten Antrag formuliert, nur so sah man überhaupt eine Chance, das Projekt „Weitermachen“ durchzubekommen (vgl. den angenommenen Leitantrag des Bundesvorstands in Beschlüsse des außerordentlichen Bundesparteitags der SPD vom 21. Januar 2018 in Bonn). Dort findet man auf der Seite 7 den hier besonders interessierenden Passus – den man bitte genau lesen sollte, den bei solchen Punkten zeigt sich für den Normalleser erst im Nachhinein die Kunst des geschickten Formulierens:

»Wir wollen das Ende der Zwei-Klassen-Medizin einleiten. Dazu muss sich die Versorgung nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht nach ihrem Versicherungsstatus richten. Hierzu sind eine gerechtere Honorarordnung, die derzeit erhebliche Fehlanreize setzt, sowie die Öffnung der GKV für Beamte geeignete Schritte.«

In der Berichterstattung in den Medien wurde das so verdichtet, dass die SPD eine einheitliche Ärztevergütung mit der Union verhandeln will, dass also die bisherige und (für die Ärzte bessere) Bezahlung durch die PKV abgeschafft werden solle.

Das steht da aber erstens so nicht. Die Delegierten haben beschlossen, dass »eine gerechtere Honorarordnung« zu den „geeigneten Schritten“ auf dem Weg in eine Welt ohne „Zwei-Klassen-Medizin“ gehört. Da steht aber eben nicht, dass man explizit fordert, die derzeit völlig unterschiedlichen Vergütungssysteme (auf der EBM-Basis in der GKV und auf der GOÄ-Basis in der PKV) zu einem einheitlichen Vergütungssystem zusammenfassen will, das dann für alle ärztlichen Leistungen ohne Ausnahme Anwendung finden müsste. Das allerdings wäre ein massiver Angriff auf das Geschäftsmodell der Privaten Krankenversicherung, die ja gerade mit den Vergütungsunterschieden zwischen ihr und der „Holzklasse“ GKV Werbung macht.

Unabhängig davon, dass der Beschluss des SPD-Parteitags nun wirklich nicht als knallharte Forderung für ein einheitliches Vergütungssystem gelesen werden kann – diese Werbung ist für PKV-Versicherte selbst eine echte Zumutung, wenn man das mal zu Ende denkt, was da an Argumenten vorgetragen wird.

Schauen wir uns dazu einmal die Positionierung des PKV-Verbandes im Original an, die man dieser Meldung vom 21.01.2018 entnehmen kann: Einheitliche Gebührenordnung: „Einstieg in die Bürgerversicherung durch die Hintertür“:

»Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, warnt eindringlich vor den Folgen einer einheitlichen Gebührenordnung, wie sie zurzeit von großen Teilen der SPD gefordert wird … ohne die Mehrzahlungen durch die Privatpatienten würden Ärzten, aber auch Physiotherapeuten oder Hebammen, Einnahmen fehlen. Die Folge: „Sie werden ihre Leistungen zum Teil einstellen.“ Wenn diese Verluste jedoch vom System der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden sollen, bedeute dies eine Beitragserhöhung. „Für einen Durchschnittsverdiener sind das ungefähr 400 Euro im Monat. Das will niemand“, so Leienbach.«

Der eine oder andere könnte auf die Frage kommen – wieso denn 400 Euro mehr im Monat zu dem, was bereits an Beiträgen gezahlt werden muss? Man sollte das mal abbuchen unter dem Motto: Hau einfach mal eine Zahl raus, die möglichst viel Schrecken verbreitet. Vielleicht hat der Herr Direktor einfach auch nur Monat mit Jahr vertauscht? Wer weiß das schon.

Was den PKV-Versicherten selbst mal gehörig auf die Nerven gehen sollte, wenn sie denn nicht masochistisch veranlagt sind, ist die ständig vorgetragene Argumentation der PKV, sie „subventioniere“ die vielen Versicherten aus der Holzklasse des dualen Systems, weil die Ärzte von der PKV überhöhte Honorare kassieren kann, die dann überdurchschnittlich zum Praxisumsatz beitrage. Was bedeutet das denn im Klartext? Die PKV lässt den Ärzten ja nicht eine Zusatzvergütung aus eigenen schwarzen Kassen zukommen, um sie bei Laune zu halten, sondern alles muss von den Versicherten mit ihren Prämien selbst bezahlt werden. Und offensichtlich muss der privat Versicherte eine ordentliche Schippe auf seine Prämien rauflegen, „subventioniert“ er doch die Arztpraxen mit deren Einnahmen aus der Behandlung der Privatversicherten (nur als Fußnote: Ökonomisch korrekt ist das natürlich alles nicht, denn die Subventionierungsrichtung ist natürlich umgekehrt: Die – wie auch immer in ihrer Ausgestaltung kritisierbare – Finanzierung für die 90 Prozent GKV-Versicherte ermöglicht es den Arztpraxen, einen Surplus aus der Behandlung der Privatversicherten zu ziehen). Dem in der PKV-Versicherten wird also permanent ins Stammbuch geschrieben, dass er zugespitzt formuliert ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans. Und würde der PKV-Versicherte nur einen Moment lang weiterdenken, könnte er auf die nächste unangenehme Erkenntnis stoßen: So wird ihm offiziell immer verkauft, dass er oder sie medizinisch viel besser versorgt werde als die die „normal“ Versicherten aus der unteren Etage, aber wenn er dann die Mechanik des bestehenden Vergütungssystems der PKV genauer anschaut, dann wird er feststellen, dass das vor allem aus zwei Gründen von den „Leistungserbringern“ geliebt wird: Zum einen können sie Einzelleistungen abrechnen, sie müssen sich nicht mit Pauschalen für dieses und jenes wie in der GKV herumschlagen. Und das muss man mit dem zweiten Punkt unauflösbar verbunden sehen: Man kann in die Menge gehen, es gibt keine Mengenbegrenzung.

Schön für die Leistungserbringer – zugleich kann das aber auch ein echtes Risiko für die Versicherten sein, wenn es zu einer pekuniär bedingten Überinanspruchnahme von Diagnostik und Therapie führt, die sich angesichts der ausgeprägten Arzt-Patienten-Asymmetrie auch seitens des dann profitierenden Leistungserbringer auf den Weg bringen lässt. In dem bereits zitierten Bericht von Rainer Woratschka über die Ergebnisse einer neuen Umfrage zur „Bürgerversicherung“ weist er darauf hin, dass jeder fünfte PKV-Kunde sich selbst für „überversorgt“ hält (vgl. dazu auch das Interview mit Birgit König, Chefin der Allianz Private Krankenversicherung, das hier besonders passend unter der Überschrift „Viele Behandlungen sind unnötig“ gestellt wurde).

Das sind doch summa summarum einige gewichtige Argumente, nun endlich den angesprochenen Weg einer einheitlichen Vergütungsordnung für die Ärzte anzugehen. Aber man muss sich in einem ersten Schritt klar darüber werden, dass wir nicht nur über zwei bislang getrennte Systeme sprechen, die man zu einem neuen System miteinander kombinieren müsste (was schon rein technisch enorm kompliziert werden würde), sondern man sollte bedenken, dass eine einheitliche Vergütung der Ärzte das gesamte Geschäftsmodell der PKV fundamental in Frage stellen würde, deshalb wird hiergegen massiv Widerstand mobilisiert werden.

Und interessanterweise – mit Blick auf die Konsequenzen einer Umsetzung des Anliegens – wird dieser Widerstand selbst von den Krankenkassen aus der GKV-Welt unterstützt, die doch auf den ersten Blick ein Interesse haben müssten an der Erschütterung des Geschäftsmodells der PKV. Die wissen aber eben auch, dass alles seinen Preis hat, den jemand zahlen muss: Unter der Überschrift Krankenkassen sehen SPD-Pläne skeptisch berichtet Peter Thelen, dass es die gesetzlichen Kassen ablehnen, »Ärzten mehr Geld zu zahlen. Damit sind sie sich mit den Privaten überraschend einig.« Der Vizevorstandschef des GKV-Spitzenverbands, Johann Magnus von Stackelberg, wird mit diesen institutionenegoistisch verständlichen Worte zitiert: „Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab.“ Wir zahlen schon genug ist, lautet die Botschaft der gesetzlichen Kassen.

Wie dem auch sei, man könnte jetzt vertiefend einsteigen und der Frage analytisch nachgehen, wie denn so unterschiedliche Welten wie die EBM- und die GOÄ-Welt miteinander fusioniert werden könnten. Motiviert vielleicht durch solche Berichte: SPD rückt von Bürger­versicherung ab und nennt Arzthonorar­angleichung unverzichtbar. Und schon wieder wird Lauterbach zitiert, der hier große Erwartungen befeuert, die erneut als Bettvorleger enden werden. Denn man kann das auch mit guten Gründen sein lassen, nicht nur, weil die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Umbaus äußerst gering sein wird, sondern auch, weil die SPD selbst vorgesorgt hat mit der bereits zitierten  Formulierung in dem Verhandlungsauftrag an die, die jetzt möglichst schnell eine neue GroKo ins Leben rufen wollen: Danach gehöre »eine gerechtere Honorarordnung« zu den „geeigneten Schritten“ auf dem Weg in eine Welt ohne „Zwei-Klassen-Medizin“ – unter einer „gerechteren“ Honorarordnung kann man nun wirklich vieles hineinfwrmulieren, auch eine Angleichung der GKV-Vergütung nach oben ohne Infragestellung der PKV-Welt oder einfach nur einen schönen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag neu. Prüfen heißt ja nicht, dass man etwas ändern muss.

Die einen brauchen ein Symbol, die anderen kämpfen mit den realen Folgen und manche grübeln, wo man wie ansetzen könnte: Zur Diskussion über die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge

Die Koalitionsverhandlungen stehen nun an und die SPD-Verhandler brauchen mit Blick auf die Ergebnisse der Sondierung einige vorzeigbare „Opfer“ von der anderen Seite (wobei die keineswegs so geschlossen ist, wie es der Medienberichterstattung zufolge erscheint). Neben dem Feld der Gesundheitspolitik nach dem Wegwischen der Forderung nach einer „Bürgerversicherung“ und dem Familiennachzug in der Flüchtlingspolitik sollen die Emissäre der SPD auch die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen im Arbeitsrecht durchsetzen.

An dieser Stelle kann man dann auch illustrieren, dass die Gegenseite keineswegs einer Meinung ist: CDU-Arbeitnehmer schwenken auf SPD-Kurs, berichtet beispielsweise das Handelsblatt: »Der Bundesvize der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, sieht in möglichen Verhandlungen über eine erneute Große Koalition noch Spielraum für Verbesserungen im Sinne der SPD. Wie die Sozialdemokraten plädiert auch Bäumler für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im Arbeitsrecht … Der CDA-Vize erinnerte daran, dass sich die CDU in ihrem Wahlprogramm gegen den Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen ausgesprochen habe. Wer keinen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, könne kein Wohneigentum erwerben, nicht einmal ein Autokauf auf Kredit komme in Betracht, gab Bäumler zu bedenken. „In der Phase der Familiengründung brauchen junge Menschen Stabilität“, betonte er.« Geht da noch was und wenn ja, ist es auch sinnvoll?

Immerhin etwa 2,8 Mio. Beschäftigte werden nach Daten des IAB befristet beschäftigt. Ihr Anteil an allen abhängig Beschäftigten liegt bei 8 Prozent – wobei sich das alles exakter anhört als es ist, denn die Antwort auf die Frage, wie viele denn nun befristet beschäftigt sind und wo, ist gar nicht so einfach zu geben. Das wurde hier schon in mehreren Beiträgen ausführlich erörtert. So am 11. Dezember 2017 unter der Überschrift Immer mehr befristet Beschäftigte? Kommt (nicht nur) darauf an, wie man zählt. Noch komplizierter wird es bei der Frage, ob und was man tun kann oder am 15. Juni 2017: Nicht nur Gewerkschaften sind gegen sachgrundlos befristete Arbeitsverträge. Zugleich werden sie gerne in Anspruch genommen.

Zwar zeigt sich seit 2011 ein leichter Rückgang des Anteils befristeter Beschäftigung an den abhängig Beschäftigten insgesamt, von einem signifikanten Rückgang kann man aber auch nicht sprechen, zumal die Zahl befristeter Verträge leicht zugenommen hat, was mit dem allgemeinen Anstieg der Beschäftigtenzahlen korrespondiert.
Und so richtig deutlich wird die Bedeutung des Instrumentariums der Befristungen auf dem Arbeitsmarkt, wenn man sich verdeutlicht, dass beispielsweise im ersten Halbjahr 2015 von allen Einstellungen 42 Prozent auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags erfolgten. Wobei man hier unterscheiden muss zwischen Befristungen mit einem gesetzlich zulässigen Sachgrund (beispielsweise einer Elternzeitvertretung) und den derzeit so im Mittelpunkt stehenden sachgrundlosen Befristungen.

Bei diesen darf der Arbeitsvertrag für maximal zwei Jahre befristet werden. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber den befristeten Vertrag drei Mal verlängern. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ein Existenzgründer kann Jobs bis zu vier Jahre befristen. Neue Verträge für Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, dürfen sogar bis zu fünf Jahren befristet werden. Man kann erkennen, dass die Arbeitgeber hier über eine ziemlich ausgeprägte Flexibilität verfügen können. Und man sollte an dieser Stelle einfügen, wann das alles losgegangen ist – im Jahr 1985, mit dem Beschäftigungsförderungesetz des damaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU). Bis dahin waren Befristungen, die über die Probezeit hinausgingen, nur zulässig, wenn ein besonderer sachlicher Grund vorlag. Allerdings galt die damals eingeführte sachgrundlose Befristungsoption von bis zu einem Jahr nur für Arbeitslose, man wollte dadurch deren (Wieder-)Einstiegsmöglichkeiten in eine neue Beschäftigung erhöhen. Später wurde das dann auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet.

Man sollte sich nichts vormachen: Für die vielen einzelnen Betroffenen ist ein befristeter Arbeitsvertrag oftmals mit erheblichen Belastungen verbunden: So werden sachgrundlose Befristungen in der Privatwirtschaft vor allem als verlängerte Probezeit benutzt, manche werden sagen: missbraucht, denn man verlängert damit die gesetzlich ermöglichte Probezeit von sechs Monaten erheblich. Die mit Befristungen einhergehende Planungsunsicherheit kann sich negativ auf Familiengründung und Gesundheit auswirken, dafür gibt es in der Forschung auch empirische Belege. Manche Arbeitgeber nutzen Befristungen, um den allgemeinen Kündigungsschutz zu umgehen und besonders problematisch aus Arbeitnehmersicht ist sicher der Aspekt, dass sie mit der Befristung über ein Druckmittel gegenüber den Beschäftigten verfügen, vor allem, wenn sie eine spätere Übernahme in Aussicht stellen, selbst wenn sie wissen, dass die eher unwahrscheinlich ist.

Auf der anderen Seite kann man durchaus Argumente ins Feld führen, dass Befristungsmöglichkeiten die Einstiegsoptionen in eine Beschäftigung im Kontext des bestehenden arbeitsrechtlichen Systems erleichtern können. Und nicht wenige anfängliche Befristungen – vor allem in der Privatwirtschaft – münden dann auch in eine unbefristete Anstellung. An dieser Stelle muss auch dem kritischen Einwand Rechnung getragen werden, dass wir es nicht mit einem Nullsummenspiel dergestalt zu tun haben, dass eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen vollständig zu unbefristeten Einstellungen führen würde. Man muss, ob einem das gefällt oder nicht, immer an Ausweich- und Umgehungsstrategien der Arbeitgeber denken.

Gerade im sicherheitsorientierten Deutschland entfalten Befristungen bei den Betroffenen, aber auch bei den anderen Beobachtern oftmals eine negativ besetzte Wahrnehmungsspirale. Dabei wird zuweilen aus den Augen verloren, dass eine unbefristete Beschäftigung eben nicht automatisch eine lebenslange Beschäftigung bedeutet, man schaue sich nur die Bewegungen aus unbefristet geschlossenen Arbeitsverträgen in Arbeitslosigkeit oder auch in andere Beschäftigungen an. Und die oftmals zitierten und skandalösen Kettenbefristungen über mehrere Jahre hinweg – die wären durch eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen gar nicht tangiert, denn die sind mit den im Regelfall auf zwei Jahre begrenzten sachgrundlosen Befristungen gar nicht möglich. Die über viele Jahre laufenden Befristungsketten werden entweder über aneinandergereihte Befristungen mit Sachgrund oder über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz realisiert – die wären aber von einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen gar nicht betroffen und der Befristungswahnsinn gerade im öffentlichen Dienst könnte ohne Einschränkungen weitergehen. Apropos öffentlicher Dienst: Nicht allein an den Hochschulen hangeln sich inzwischen mehr als 90 Prozent der wissenschaftlichen Nachwuchskräfte von einem Zeitvertrag zum nächsten.  Ihnen wird maximale Flexibilität abverlangt bei maximaler Unsicherheit und einem sehr überschaubaren Verdienst.

Aber man muss hier ehrlich bleiben: Auf der einen Seite haben wir hier die sichersten und – nicht nur bei Beamten – mit Unkündbarkeit ausgestattete Arbeitsplätze, auf der anderen Seite reagiert das System darauf spiegelbildlich mit der Schaffung einer hochgradig flexibilisierten Schicht an Beschäftigten, wo im starken Maße mit Befristungen gearbeitet wird (und aus Systemsicht gearbeitet werden muss) und in denen der Unsicherheitsfaktor kombiniert wird mit ausgeprägter Perspektivlosigkeit, was Anschlussoptionen angeht. Aus der Sicht der betroffenen Verwaltungen ist das aber irgendwie auch zwingend, denn eine grundsätzlich denkbare unbefristete Einstellung ist deshalb ein „Risiko“, weil der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht wieder entlassen kann, wenn beispielsweise keine Mittel mehr zur Verfügung stehen für den besonderen Bereich, in dem die Stelle geschaffen wurde. Im Befristungsrecht gibt es für die öffentlichen Arbeitgeber als einen zulässigen Sachgrund die „Befristung wegen befristeter Haushaltsmittel“. Das wäre von einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen gar nicht tangiert.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit einen solchen Beitrag veröffentlicht: Warum es nichts bringt, grundlos befristete Verträge zu verbieten. Da ist der Titel schon Programm. Er referiert in Kurzform die gängigen Bedenken gegen eine gesetzgeberische Intervention im Sinne einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit. Dann aber fährt er fort:

»Sollte also alles so bleiben, wie es ist? Nein. Denn die Kritiker der derzeitigen Befristungspraxis haben ja ernst zu nehmende Argumente. Befristungen bedeuten in vielen Fällen Unsicherheit und Härte für die betroffenen Arbeitnehmer. Das sollte soweit möglich vermieden werden – mit wirksamen Anreizen.«

Der Mann ist Volkswirt und man kann sich denken, dass er auf der Suche nach Anreizen ist, die dem Denken der Ökonomen mehr entsprechen. Und man liegt genau richtig, wenn man an dieser Stelle den Blick auf die monetäre Dimension erwartet. Und er ist fündig geworden bei seiner Suche:

»Die Ökonomen Christian Hohendanner und Karl Heinz Hausner schlagen vor, die Arbeitgeber für Beschäftigte mit befristeten Verträgen höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen zu lassen. Dafür könnten die Beiträge für unbefristet Beschäftigte sinken. Überzeugend wäre auch folgende Variante: Die Arbeitgeber sollten bei sachgrundlosen Befristungen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung allein tragen.«

Offensichtlich bezieht er sich dabei auf diesen Beitrag: Karl Heinz Hausner und Christian Hohendanner (2017): Der Flexibilitätsbeitrag in der Arbeitslosenversicherung, in: Wirtschaftsdienst, Heft 6/2017: »Um die Befristung von Arbeitsverträgen einzudämmen, ließen sich flexible Arbeitgeberbeiträge in der Arbeitslosenversicherung einführen. Der Beitragssatz für befristet Beschäftigte würde steigen und im Gegenzug für die Unbefristeten leicht fallen. Vier Varianten werden berechnet: beitragsaufkommensneutral, generelle Beitragssenkung und zwei Varianten ausschließlich für sachgrundlos befristet Beschäftigte. Ein solches Vorgehen berücksichtigt das höhere Risiko zukünftiger Arbeitslosigkeit bei befristet Beschäftigten besser als bisher und schafft monetäre Anreize für die Arbeitgeber, Arbeitnehmer vermehrt unbefristet einzustellen«, so heißt es in ihrer Zusammenfassung.

Offensichtlich rekurrieren die beiden hier auf das „experience Rating“-Modell, das man aus der Arbeitslosenversicherung in den USA kennt. Dort gibt es gestaffelte Versicherungsprämien, die abhängig gemacht werden vom konkreten Volumen der Entlassungen seitens der Arbeitgeber. Die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung schwanken dort je nach Bundesstaat und Branche zwischen 0,8 Prozent und 10 Prozent. Anders ausgedrückt: Wenn ein Unternehmen oft und viele Arbeitnehmer entlässt, dann muss es deutlich höhere Beiträge bezahlen als andere Unternehmen, die sich anders verhalten. Die Entlasswahrscheinlichkeit wird also hier die entscheidende Determinante für die Beitragsbemessung, während das in der deutschen Arbeitslosenversicherung die Lohnsumme (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ist, die mit einem einheitlichen Beitragssatz belastet wird, ohne dass differenziert wird, ob die Unternehmen oder die Branche viel oder wenig entlassen und damit die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.

Übrigens ist eine solche Staffelung der Beiträge nach dem Beitrag zu Schadensfällen der deutschen Sozialversicherung nicht völlig fremd – man nehme nur die oftmals übersehene Gesetzliche Unfallversicherung, die übrigens ausschließlich über Arbeitgeberbeiträge finanziert wird: Wie bei den anderen Sozialversicherungen ist die Beitragshöhe auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung von der Lohnsumme der Beschäftigten (Löhne und Gehälter) und den Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung abhängig. Zusätzlich spielt auch das Unfallrisiko im jeweiligen Gewerbe eine Rolle – ausgedrückt durch die Gefahrklasse. So ist natürlich ein Büroarbeitsplatz weniger risikoträchtig als die Arbeit auf einer Baustelle. Insofern müssen die Unternehmen der Baubranche auch höhere Beiträge leisten.

Würde man ein „experience rating“-Modell in der deutschen Arbeitslosenversicherung einführen, dann hätte das enorme Auswirkungen in der konkreten Beitragslandschaft. Man kann sich das an einem plastischen Beispiel verdeutlichen: Heutzutage zahlen Banken und der öffentliche Dienst für seine Angestellten die gleichen relativen Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit wie Unternehmen der Leiharbeitsbranche oder aus der Gastronomie. Bei den letztgenannten sind aber die Entlassungen weitaus häufiger als bei den erstgenannten Branchen.

Wer das genauer wissen möchte, der möge sich diese Studie anschauen: Gesine Stephan (2016): Beschäftigung vor und nach dem Arbeitslosengeldbezug: Die Hälfte der Zugänge und Abgänge entfällt auf acht Branchen. IAB-Kurzbericht Nr. 25/2016, Nürnberg: »Im Jahr 2013 kam die Hälfte aller untersuchten Zugänge (aus Beschäftigung) in den Bezug von Arbeitslosengeld I aus acht Branchen. Diese acht Wirtschaftsabteilungen beschäftigten zusammen knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer. Die untersuchten Arbeitslosengeld-I-Bezieher arbeiteten zuvor zu gut drei Vierteln in Vollzeit … Unter allen Vollzeitbeschäftigten lag der Anteil der Geringverdiener im Jahr 2013 mit 20 Prozent deutlich niedriger. Jede fünfte Person, die Arbeitslosengeld I bezog und innerhalb eines Jahres einen neuen Job aufnahm, kehrte zu dem vorherigen Arbeitgeber zurück. Überproportional oft geschah dies in der Branche Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation, sonstiges Ausbaugewerbe sowie in der Gastronomie.«

Wie unter einem Brennglas kann man an den wenigen Zahlen erkennen, welche enormen Umverteilungen es innerhalb bzw. durch die Arbeitslosenversicherung gibt. Eine des Entlassverhalten berücksichtigende Beitragsbemessung würde zu erheblichen Verschiebungen führen – zu massiven Entlastungen für die einen und entsprechenden Belastungen der anderen Unternehmen. Diese Aspekte und die möglichen Folgen wurden in der Vergangenheit immer mal wieder diskutiert, vor allem finden 1990er und Anfang der 2000er Jahre, vgl. dazu nur als ein Beispiel den Beitrag von Joachim Geoosko, Georg Hirte und Reinhard Weber: Quersubventionierung in der Arbeitslosenversicherung, in: Wirtschaftsdienst, Heft 1/1999. Aber den eher akademischen Diskurs hat das „experience rating“ nie verlassen – auch nicht in anderen europäischen Ländern (vgl. dazu nur als ein Beispiel aus dem Jahr 2010 bei der Debatte über eine Reform der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz den Beitrag Kostspielige Umverteilung in der Arbeitslosenversicherung von George Sheldon, der für ein solches Modell geworben hat). Ob bewusst oder unbewusst sicher auch wegen den Folgen für ein solidarisch angelegtes Umverteilungssystem wie der Arbeitslosenversicherung. Man bedenke die vielen offenen Anschlussfragen, die sich hier ergeben würden: Beispielsweise die Frage nach den teilweise erheblichen regionalen Umverteilungseffekten der bestehenden Arbeitslosenversicherung (eine Debatte, die sich daran aufgehängt hat, kennen die älteren Semester unter dem Stichwort der „Regionalisierung der Sozialversicherung“). Auch sollte man immer bedenken, ob die – möglichen? – Vorteile einer solchen Systemumstellung die damit verbundenen Kosten bei der bürokratischen Abwicklung des Ansatzes wirklich übersteigen würden.

Davon abgesehen hat Joachim Möller den Hinweis auf den Ansatz eines „Flexibilitätsbeitrags in der Arbeitslosenversicherung“ sogleich und nicht wirklich konsequent begrenzt auf den Aspekt der Zahl der sachgrundlos befristet Beschäftigten, für die dann die Arbeitgeber etwas höhere Beiträge leisten müssten. Nun sind für die Arbeitgeber immer am Ende die Arbeitskosten insgesamt relevant und in deren Kontext spielen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eine nun wirklich überschaubare Rolle. Natürlich würden sich die Unternehmen ärgern, wenn sie etwas mehr bezahlen müssten, aber ob das wirklich zu einer deutlichen Begrenzung der sachgrundlosen Befristungen führen würde, beispielsweise bei den Berufsanfängern, die man in einer verlängerten Probeschleife halten möchte? Man darf erhebliche Zweifel haben.

Zugleich öffnet man damit wie angedeutet eine Diskussionslandschaft über strukturelle Fragen der Sozialversicherung, die sich im Nachhinein als fatal erweisen könnten. Man muss an dieser Stelle auf ein anderes Ergebnis aus den Sondierungsgesprächen verweisen, dass ebenfalls sicher gut gemeint daherkommt, sich aber aus systematischer Sicht als hochproblematisch erweisen könnte. Im Ergebnispapier der Sondierer findet man diesen Passus: »Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln für die Bezieher von ALG II.« Schon ein langem wird beklagt, dass der pauschalierte Betrag, der für Hartz IV-Bezieher an die GKV überwiesen wird, zu niedrig dimensioniert sei. Der würde nicht die Kosten decken. Nun muss man aber berücksichtigen, dass eine Kostendeckungsrechnung für einzelne Teilgruppen unter den Versicherten bislang gerade nicht in der GKV vorgenommen wurde und wird. Wenn man bei den Hartz IV-Beziehern nun anfängt, warum dann nicht auch über die Deckungsbeiträge der Raucher, der gelenk- und sonstiges verschleißenden Extremsportler oder angesichts der ungleichen Kostenverteilung über Männer und Frauen sprechen? Wo fängt das an und wo soll das aufhören?

Wenn das nicht wirklich überzeugend ist, dann bleibt die Frage einer möglichen Abschaffung der Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung eben am Ende „nur“ eine primär politische (bzw. eine politpsychologische) Frage. Weil man signalisieren will, wir tun was. Wenn man aber nicht gleichzeitig erhebliche Veränderungen bei den gesetzlich weiter zulässigen Befristungen mit Sachgrund vornimmt, dann wird es erwartbar zahlreiche Ausweichreaktionen eines Teils der Arbeitgeber geben, die man in Rechnung stellen muss. Und natürlich hängen die meist isoliert diskutierten Dinge zusammen, gerade in der Sozialpolitik: Sollte es beispielsweise wirklich ein großzügig ausgestaltetes – und nicht wie derzeit von den Sondierern angedacht ein sehr restriktiv konfiguriertes – Rückkehrrecht für diejenigen Arbeitnehmer geben, die befristet von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren, dann müsste es einen starken Anstieg der befristeten Arbeitsverträge (hier mit Sachgrund) geben müssen für die Zeit der Reduktion der Arbeitszeit durch die bisherigen und weiterhin an Bord bleibenden Insider. Worüber sich dann auch wieder viele aufregen werden. Man kann das machen, aber man sollte den Menschen nicht wirklich versprechen, dass dann wirklich etwas substanziell besser werden würde. Für den einen oder anderen möglicherweise und sogar sicher, aber nicht im Gesamtsystem.

„Die“ Lohnentwicklung und das Grübeln (nicht nur) hinter den Mauern der Deutschen Bundesbank

Immer wieder wird man in den vergangenen Monaten mit Meldungen konfrontiert, dass „die“ Löhne in Deutschland nun kräftig ansteigen (vgl. dazu bereits den Beitrag Jetzt aber ein großer Schluck aus der Pulle? Der stärkste Anstieg „der“ Löhne seit Jahren wird gemeldet vom 30. August 2017). Und angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land scheint das ja auch mehr als logisch. Nun gibt es eben nicht „die“ Löhne, neben den Nominallöhnen gibt es die Reallöhne, also das, was nach Abzug der allgemeinen Inflationsrate übrig bleibt. Und es gibt die Tariflöhne, die von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt worden sind und die aber erst einmal nur den Arbeitnehmern zugute kommen, die auch in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Und die Tarifbindung war in den vergangenen Jahren rückläufig (vgl. dazu Zur Entwicklung der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung. Die Kernzone mit Flächentarifverträgen und Betriebsräten ist weiter unter Druck vom 5. Juni 2017). Und bei allen Werten sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass wir hier über Durchschnittswerte sprechen.

Mit Blick auf die Teilgruppe der Arbeitnehmer, die in den Genuss von Tariflöhnen kommt, vermeldet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) als Bilanz der Tarifpolitik des Jahres 2017: 2017 steigen die Tariflöhne nominal um 2,4 Prozent – real erzielen die Tarifbeschäftigten ein Plus von 0,6 Prozent. Das ist dann doch ein eher überschaubarer Anstieg der Reallöhne. „Da die Inflationsrate wieder spürbar höher ist, fällt der Reallohnzuwachs 2017 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer aus“, wird der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, zitiert. In den Jahren 2014 bis 2016 stiegen die Tariflöhne wegen der sehr geringen Preissteigerung real zwischen 1,9 und 2,4 Prozent und haben damit über den von ihnen ausgehenden Impuls für die Binnennachfrage einen wesentlichen Beitrag für den ökonomischen Aufschwung in Deutschland geleistet.

Der Impuls für die Binnennachfrage in den vergangenen Jahren – das müsste die Europäische Zentralbank (EZB) besonders freuen, versucht diese doch durch (erhoffte) Impulse aus ihrer Geldpolitik die konjunkturelle Entwicklung im Euroraum anzukurbeln mir Blick auf ihr Ziel der Preisniveaustabilität, das sie bei knapp zwei Prozent Inflationsrate verortet.

Nun wird aus den heiligen Hallen der Bundesbank berichtet, dass man auch dort einen besonderen Blick auf die Lohnentwicklung geworfen hat. Ausgangspunkt war eine andere wirtschaftspolitische Baustelle, die in Deutschland ziemlich große Ausmaße angenommen hat – die gerade im Ausland und dort in bestimmten Ländern überaus heftig kritisierten Leistungsbilanzüberschüsse der deutschen Volkswirtschaft. Das ist gerade in diesen Tagen ein wichtiges Thema in der Wirtschaftspresse mit Blick auf das gerade abgelaufene Jahr: »Diese Daten bergen politischen Zündstoff: Deutschland hat 2017 nach Ifo-Berechnungen erneut einen hohen Überschuss in der Leistungsbilanz erzielt«, berichtet das Handelsblatt unter der Überschrift 287 Milliarden Dollar – deutscher Überschuss bleibt groß. Dieser Betrag ist mehr als doppelt so groß ausgefallen wie der von Exportweltmeister China mit 135 Milliarden Dollar.

Das war auch Thema einer Konferenz von Bundesbank und Internationalem Währungsfonds (IWF) in Frankfurt am Main. Vgl. dazu die Pressemitteilung der Bundesbank vom 19.01.2018 unter der Überschrift Weidmann: Hohe Leistungsbilanz­überschüsse spiegeln lockere Geldpolitik. Die Spitze der Bundesbank in Gestalt von Jens Weidmann hat dabei den offiziellen Standpunkt vertreten, man solle diese enormen Überschüsse nicht überbewerten – und außerdem sei auch die Geldpolitik des übergeordneten Hauses mit dafür verantwortlich: »Neben der Alterung der Gesellschaft tragen Weidmann zufolge auch die aktuell niedrigen Öl- und Rohstoffpreise sowie der schwache Euro zum derzeitigen Überschuss bei. „Der hohe Handelsüberschuss ist auch Ausdruck der sehr lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank“, so der Bundesbankpräsident weiter.« Und seine Empfehlungen betten sich ein in die bekannte Welt der Mainstream-Ökonomie: »Den Forderungen nach höheren Staatsausgaben, um die Überschüsse zu reduzieren, erteilte Weidmann eine Absage. Simulationen hätten gezeigt, dass bei einer Ausweitung der staatlichen Investitionen um 1 Prozent des BIP der Überschuss der Leistungsbilanz um weniger als 0,1 Prozentpunkte sinken würde. Erwägenswert sei aber eine Verschiebung vom staatlichen Konsum hin zu staatlichen Investitionen. Zudem plädierte er dafür, Anreize für private Investitionen zu verstärken.«
Das ist schon innerhalb der engeren Kreise wahrlich nicht unumstritten: »Andere Teilnehmer der Konferenz schätzten den derzeitigen Überschuss deutlich kritischer ein. So erläuterte Maurice Obstfeld, Chefökonom des IWF, dass sich derzeit nur knapp die Hälfte des deutschen Überschusses durch Faktoren wie die demografische Entwicklung erklären lasse. Die Erklärungen für den anderen Teil seien sehr umstritten. Ein wichtiger Grund für den Überschuss ist Obstfeld zufolge die hohe Sparquote in Deutschland. Insbesondere Unternehmen hätten ihre Gewinne in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert, diese aber nicht reinvestiert.«

Und dann kommt mit Blick auf die hier interessierende Lohnentwicklung ein interessanter Befund – den man nicht deutlich genug herausstellen kann:

»Für Jens Suedekum, Professor für Volkswirtschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, ist die geringe Lohndynamik ein wichtiger Grund für den hohen Überschuss der Leistungsbilanz. Zwar seien die Löhne in den vergangenen Jahren gestiegen, Deutschland habe aber den Anschluss an andere Länder im Euroraum noch nicht vollends gefunden. Das mäßige Lohnwachstum ist laut Suedekum auch eine Erklärung dafür, warum Deutschland relativ wenig importiere. „Die zusätzlichen Gewinne, die deutsche Firmen mit Exporten machen, werden nicht entsprechend an die Arbeitnehmer zurückgegeben“, kritisierte Suedekum.«

Hier macht Suedekum einen wichtigen Punkt – auf den übrigens von den Fachleuten innerhalb der Bundesbank schon seit längerem hingeweisen wird. Und seit längerem meint nicht erst aktuell:

»Auch im richtigen Leben sind noch Rumpelstilze zu finden, etwa in den Chefetagen der deutschen Arbeitgeberverbände. Kaum hatte die Bundesbank die sattsam bekannte Tatsache wiederholt, dass die Löhne in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gestiegen sind, da wüteten die Funktionäre des Kapitals auch schon los wie einst das Männchen aus Grimms Märchen. Vor den „gefährlichen Ratschlägen aus Frankfurt“ warnte der Unternehmerverband Gesamtmetall, und Deutschlands Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer tat die Meinung der Währungshüter als „überflüssig und wenig hilfreich“ ab.« So ein Zitat aus diesem Artikel, der am 4. August 2014 veröffentlicht worden ist: Das Lohnparadox. Warum die Bundesbank mit ihrer Forderung nach höheren Gehältern recht hat. Und weiter heißt es dort: »So reden Ideologen, aber nicht Kaufleute, die mit den Zahlen vertraut sind. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer stellt heute in der Stunde 16 Prozent mehr Güter und Leistungen her als vor 15 Jahren; doch auf seinem Gehaltszettel spiegelt sich das Leistungsplus kaum wider. Die Tariflöhne sind im selben Zeitraum nur um 10 Prozent gewachsen, und wer das Pech hatte, in einer Branche ohne Gewerkschaftseinfluss beschäftigt zu sein, verdient heute in vielen Fällen weniger als im Jahr 2000.« Und die Botschaft damals schon: »Die Verdienste hierzulande müssen gleich aus zwei Gründen steigen: zum einen, um die Arbeitnehmer am wachsenden Wohlstand zu beteiligen, zum anderen, um zum ökonomischen Ausgleich in Europa beizutragen.«

Wieder aufgerufen – und erneut mit Verweis auf Äußerungen aus der Bundesbank – wurde das Thema am 31. Juli 2017 von Daniel Baumann: Das Lohn-Paradox: »Die Bundesbank schreibt, dass der Lohnanstieg im ersten Jahresviertel „gemessen an der außerordentlich guten Arbeitsmarktlage recht verhalten“ gewesen sei. Schon in den vergangenen beiden Jahren waren Vertreter der Bundesbank mit der Lohnentwicklung nicht zufrieden.«

Bei der Ursachenanalyse wird Gustav Horn zitiert, der Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: »Während die Erwerbstätigkeit seit 2007 um 3,27 Millionen auf 43,595 Millionen im vergangenen Jahr gestiegen ist, legte die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in der gleichen Zeit nur von 57,4 auf 59,4 Milliarden zu. Die Folge: Ein guter Teil des Jobbooms ist auf Teilzeitarbeit zurückzuführen.« Dazu auch meine Analyse vom 3. Januar 2018: Frohe Kunde aus dem „Jobwunderland“ Deutschland. Da lohnt ein genauerer Blick auf die Zahlen und die andere Seite der Medaille.
„Wir haben immer noch Unterbeschäftigung“, wird Gustav Horn zitiert. Hinzu kommen die prekären Beschäftigungsverhältnisse, die seit einiger Zeit zwar auf dem Rückzug sind, aber weiterhin eine große Rolle spielen. Beides mindert die Verhandlungsmacht der Beschäftigten in Lohnrunden.
»Und die Tarifbindung erodiert seit Jahren. In Westdeutschland sind nur noch 59 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden, im Osten gar nur 49 Prozent. Eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln für das Jahr 2015 zeigt, dass lediglich 18,9 Prozent aller abhängig Beschäftigten Mitglied einer Gewerkschaft waren. Die Verankerung der Gewerkschaften in der deutschen Arbeitnehmerschaft sei „insgesamt schwach“, so die IW-Forscher Hagen Lesch und Adam Giza. „In vielen Dienstleistungsbranchen und im Handwerk wirkt sich dies auch auf die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften aus – mit enormen Auswirkungen auf das Tarifsystem.«

Soweit die Analyse. Fazit: Die Lohnentwicklung in Deutschland ist nicht nur mit Blick auf die Einkommenslage vieler Arbeitnehmer, sondern auch aus guten volkswirtschaftlichen Gründen zu schwach. Es wäre an der Zeit für eine echten „Schluck aus der Pulle“. Nur wird das nicht vom Himmel fallen, sondern muss erkämpft werden. Die Voraussetzungen dafür sind aber in den vergangenen Jahren deutlich schlechter geworden, worauf hingewiesen wurde. Auch vor diesem Hintergrund hätte man sich für die bevorstehende Legislaturperiode mutige Schritte hin zu einer – wenn es nicht anders geht auch erzwungenen – Re-Regulierung bestimmter Branchen gewünscht, in denen viele Arbeitnehmer arbeiten, die abgekoppelt sind von den bisherigen (überschaubaren) Lohnsteigerungen. Man denke hier an den Einzelhandel oder derzeit besonders prominent an die Pflege, insbesondere die Altenpflege (vgl. speziell dazu Der sich ausbreitende Mangel an Pflegekräften, die besondere Problematik eines doppelten Mangels in der Altenpflege und ein lösungsorientierter Blick auf die Arbeitsbedingungen vom 19. Januar 2018). Das verweist auf das so wichtige Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, wenn es denn nicht anders geht. Aber die derzeit gegebene Blockade dieses Instruments wird – folgt man dem Sondierungsergebnispapier der Großen Koalition in bevorstehender Fortsetzung – nicht mal angetastet. Das Thema taucht in den Verhandlungsergebnissen nicht mal auf, obgleich das für die Gewerkschaften ein essentieller Punkt wäre. Dennoch drängen die Gewerkschaftsführer die SPD in die GroKo neu-alt. Aber das wäre dann eine weitere (große) Baustelle für eine kritische Analyse.