Drogenpolitik ist ein schwieriges Terrain. Gerade dann muss man diskutieren und streiten – dürfen

Hubert Wimber steht kurz vor der Pensionierung, aber er ist ein moderner Mann. Wenn es um Drogenpolitik geht, ist Münsters Polizeipräsident seinem Dienstherrn sogar etwas zu modern. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat Wimber verboten, sich in einer Organisation zu engagieren, die für die Freigabe von Cannabis wirbt. Das steht in einem Bericht Jägers an den Landtag. Darüber berichtet Jannis Brühl in dem Artikel Polizeichef darf nicht für Cannabis kämpfen.

Schauen wir uns in einem ersten Schritt den konkreten Sachverhalt an: »Es geht um die Pressekonferenz anlässlich der Gründung des deutschen Ablegers des Netzwerkes Leap (Law Enforcement against Prohibtion – „Strafverfolger gegen Prohibtion“) im Bundestag. Bei Leap setzen sich Kriminalexperten für die Freigabe weicher Drogen ein. Die Gruppe wollte sich am 22. Oktober offiziell gründen. Als Teilnehmer waren ein Linken-Politiker, eine ehemalige Offizierin des britischen Geheimdienstes MI5 angekündigt – und eben Wimber. Der ist bekannt ist für seine liberale Einstellung gegenüber weichen Drogen … Wimber hinterfragt die harte Verbotspolitik, er hält den Einsatz von Polizisten gegen Cannabis-Konsumenten für Verschwendung von Ressourcen.«
Aber aus der Veranstaltung wurde nichts, sie wurde kurzfristig abgesagt, da der Polizeipräsident absagen musste. Er konnte bzw. korrekter: er durfte nicht teilnehmen.

Jannis Brühl erläutert die Hintergründe: »Das Innenministerium hatte dazwischen gegrätscht, wie nun bekannt wird. In einer Antwort auf eine Anfrage der Piraten wird die dienstliche Anordnung an Wimber wörtlich zitiert: „Teilnahme und Mitwirkung an dem am 22.10.2014 geplanten Pressetermin im Bundestag in Berlin im Zusammenhang mit der Gründung der Organisation ‚Leap Deutschland‘ sind Ihnen untersagt.“«

Zwei Dinge sind hier anzumerken:

Dem einen oder der anderen wird bei dem Namen Ralf Jäger einfallen: Ist das nicht der von außen betrachtet ziemlich überforderte Innenminister von Nordrhein-Westfalen, der politisch verantwortlich ist, aber natürlich nicht sein will, für die aufgrund einer verfehlten Einsatzplanung völlig aus dem Ruder gelaufene Demonstration wildgewordenen Hooligans in Köln? Und der sich auch nicht mit Ruhm bekleckert hat im Kontext der schlimmen Vorfälle in nordrhein-westfälischen Asylbewerberheimen? Und … Ja, genau der ist das.

Damit hier keinesfalls der Eindruck entsteht, dass hier nur die „eine“ Seite abgewatscht werden soll: In dem Artikel wird mit Blick auf die Opposition in NRW, genauer: die CDU, ausgeführt:

»Die CDU beobachtet Wimber seit Längerem. Im Februar stellte sie im Innenausschuss die Frage: „Narrenfreiheit‘ für Münsteraner Polizeipräsidenten?“ und bezweifelte, dass er in Sachen Drogendelikte seinem Dienstherrn loyal folge. Anlässlich des geplanten Leap-Treffens hieß in einer Anfrage der Konservativen spitz: „Verstößt der Polizeipräsident von Münster gegen Recht und Gesetz?“«

Ist die harsche Reaktion des SPD-geführten Innenministeriums in NRW vielleicht nur ein angstbesetzter Reflex auf die Treibjagd der Opposition auf einen Vertreter aus dem Sicherheitsapparat, der abweicht von der offiziell „hart“ daherkommenden drogenpolitischen Linie? Man kann bekanntlich nicht in das Seelenleben eines Ministeriums von außen hineinschauen, wenn es denn überhaupt eins gibt. Deshalb zum zweiten, inhaltlich wesentlich wichtigeren Aspekt.

Es gibt seit längerem eine seriöse und mit hoher Kompetenz ausgestattete Diskussionslinie über die Sinnhaftigkeit einer Liberalisierung bis hin zu einer Legalisierung von bislang unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden und damit als illegal deklarierten „weichen“ Drogen (vgl. beispielsweise Experten fordern: Cannabis muss legalisiert werden). An dieser Stelle sei nur an die im Jahr 2013 veröffentlichte „Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages“ verwiesen, die mittlerweile von 122 Strafrechtsprofessoren aus Deutschland unterschrieben wurde und die im Kontext eines Netzwerks von Experten aus Wissenschaft und Praxis – dem Schildower Kreis (auch auf Facebook mit einer eigenen Seite vertreten) –  entstanden ist. In der Resolution wird der Deutsche Bundestag aufgefordert,  eine Enquête-Kommission einzusetzen mit dem Ziel einer Überprüfung des bestehenden Betäubungsmittelrechts. Denn die Resolution geht davon aus, dass zentrale Elemente der gegenwärtigen Drogenpolitik gescheitert sind:

Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch. Dies wird mit fünf Thesen begründet:
1. Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
2. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
3. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
4. Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig.
5. Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten.

Auch auf der internationalen Ebene wird seit längerem an der dominierenden Prohibitionspolitik gerüttelt und diese grundsätzlich in Frage gestellt – auch hier von hochrangigen Kommissionen, nicht (nur) aus dem Milieu. Die Global Commission on Drugs, ein einflussreicher Thinktank, hat den „Krieg gegen die Drogen“ für verloren erklärt. Mehrere Staaten beginnen aus der Prohibition auszusteigen: Uruguay, Spanien, Portugal, Belgien und Tschechien, aber auch die US-Bundesstaaten Colorado und Washington, so der Hinweis von Heino Stöver in dem Pro- und Contra-Artikel zur Legalisierungsfrage Der Streit um die Drogen.

An dieser Stelle kann und soll es aber nicht weiter um die wichtige, zugleich höchst komplexe Frage einer Legalisierung bislang illegaler Drogen gehen, denn auch wenn man eher eine ablehnende Position einnimmt, was eine solche Entwicklung angeht, und man beim bisherigen prohibitiven Ansatz bleiben möchte, muss man zur Kenntnis nehmen – um wieder an den Ausgangspunkt zurückzukommen -, dass es sehr gute Gründe geben kann, dass auch Repräsentanten aus dem Sicherheitsapparat sich zu Wort melden und für einen anderen drogenpolitischen Weg plädieren können sollten dürften. Und nicht nur der Polizeipräsident aus Münster tut das, sondern entsprechende Hinweise kommen auch aus den Reihen der Polizeigewerkschaft, ohne dass die damit für irgendeine uneingeschränkte Legalisierung plädieren würden. Aber deren Argumentation ist genau so bedenkenswert: Tausende Polizisten werden laut Gewerkschaft falsch eingesetzt, so ist ein Artikel des Focus überschrieben und das ist die zentrale These von Rainer Wendt, dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft. Dadurch ließen sich „auf einen Schlag mehrere Tausend Stellen“ schaffen, und zwar ohne zusätzliche Kosten. Interessant sind hier die Beispiele, die er anführt. Zuerst eines aus einem Bereich, von dem viele Autofahrer schon mal betroffen waren:

»Als Beispiel für die Verschwendung von Arbeitszeit nannte Wendt die Regelungen zur Haftung von Autobesitzern. Wer als Pkw-Halter nach einer Ordnungswidrigkeit behaupte, er sei nicht gefahren, löse „umfangreiche Ermittlungen“ aus. Bundesweit seien statistisch gesehen 2.000 Beamte nur damit beschäftigt, in solchen Fällen den Fahrer zu ermitteln. Wendt empfahl, die Regelungen europäischer Nachbarländer zu übernehmen: „Der Halter sagt, wer gefahren ist, oder er zahlt das Bußgeld.“«

Und jetzt kommt sein zweites Beispiel – und das ist passungsfähig zu der hier relevanten Debatte:

»Der Gewerkschafter wandte sich auch gegen die Verfolgung von Konsumenten geringer Cannabis-Mengen. Polizisten müssten diese Personen nach geltendem Recht anzeigen, Staatsanwälte stellten die Verfahren aber routinemäßig ein. „Es wäre besser, den Konsum geringer Mengen von Cannabis nicht mehr verfolgen zu müssen – um sinnlose Bürokratie zu vermeiden.“«

Man könnte diese Linie jetzt fortschreiben – und sich beispielsweise anschauen, wie viele Inhaftierte deshalb im Strafvollzug gelandet sind, weil sie gegen das Betäubungsmittelrecht verstoßen haben.

Nun könnte man noch abschließend einwenden, um den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger in Schutz zu nehmen, dass der das machen musste, weil sich der Polizeipräsident ja öffentlich für eine Liberalisierung bzw. Legalisierung weicher Drogen engagieren wollte und das wohl immer auch noch will. Und das beträgt sich nicht mit seiner Funktion.

Aber ist das wirklich so? Hierzu eine gedankliche Analogie: Ein Lehrer an einer staatlichen Schule vergibt regelmäßig Noten, die teilweise enorme Auswirkungen für den gesamten Lebensweg haben können. Und trotzdem kann sich der Lehrer oder der Direktor der Schule in einer Organisation beispielsweise für eine Abschaffung von Zensuren einsetzen, wenn er oder sie die für nicht sinnvoll oder wirkungslos hält. Würde man ernsthaft erwägen, diesen Pädagogen einen Maulkorb zu verpassen, weil sich das nicht mit ihrer Aufgabe des Notenverteilens vertragen würde? Die Protestwelle gegen diesen Eingriff wäre sehr hoch.

Fazit: Jetzt sind wir bei dem entscheidenden Punkt angekommen. Die Handlungsweise des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) zeugt von einer Haltung, die man nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen kann und die man ablehnen sollte. Es geht hier um einen obrigkeitsstaatlichen Verbotsversuch hinsichtlich einer dringend erforderlichen, wenn auch unangenehmen und sicher nicht einfach zu führenden Debatte. Und ein Sozialdemokrat sollte eigentlich … aber wie gesagt, solche Verweigerungshaltungen sind leider kein Privileg bestimmter Parteien.

Irgendwann allein zu Haus? Ein weiterer Baustein auf dem Weg in eine Entsolidarisierung des Versicherungssystems, zugleich ein durchaus konsequentes Modell in Zeiten einer radikalen Individualisierung

Das hört sich doch nach einer guten Absicht an: Wer gesund lebt, zahlt weniger für die Krankenversicherung: Erstmals bietet ein Konzern günstigere Verträge an, wenn Kunden nachweisen, dass sie Sport treiben und zur Vorsorge gehen. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail und das erste hier anzuführende Detail ist der „Nachweis“ des Lebensstils, der zu den Vergünstigungen berechtigt. Als erster großer Versicherer in Europa setzt die Generali-Gruppe dafür künftig auf die elektronische Kontrolle von Fitness, Ernährung und Lebensstil. Das Kalkül des Unternehmens scheint auf der Hand zu liegen: Wer gesund lebt, kostet den Krankenversicherern weniger Geld. Im Gegenzug erhalten willige Verbraucher Vergünstigungen, gleichsam als Anreiz, sich entsprechend zu verhalten. Vielleicht wird der eine oder andere an dieser Stelle fragen: Was soll daran problematisch sein? Es ist doch nur ein Angebot, man muss die Bedingungen erfüllen und warum soll nicht jemand, der was für seine Gesundheit macht, besser gestellt werden, als diejenigen, die – vielleicht sogar mutwillig – ihre Gesundheit ruinieren in der Hoffnung, dass ihnen schon von der Allgemeinheit geholfen wird, wenn es aufgrund ihres Lebensstils zu Folgekomplikationen kommt, die möglicherweise eine aufwendige Behandlung mit den entsprechenden Kosten nach sich zieht?

»Verbraucher, die sich für eine Lebens- oder Krankenversicherung nach dem neuen Modell entscheiden, müssen Generali regelmäßig Daten zu ihrem Lebensstil übermitteln. Das funktioniert mithilfe einer App, die Vorsorgetermine dokumentiert, Schritte zählt oder sportliche Aktivitäten misst. Auch gesunde Ernährung gehört zum Paket«, berichtet Anne-Christin Gröger in ihrem Artikel über das neue Krankenversicherungsmodell der Generali und sie weist darauf hin, dass der Versicherungskonzern hinsichtlich der über Telemonitoring erfolgenden Kontrolle der Versicherten und ihres tatsächlichen Verhaltens mit dem südafrikanischen Versicherer Discovery kooperiert.

Die Generali Versicherungen selbst gehören nach eigenen Angaben zu den fünf größten Erstversicherern in Deutschland. Nicht nur Generali, auch Allianz, Axa und andere Versicherer arbeiten an solchen Projekten. Vorläufer dieses Ansatzes sind bereits in Betrieb – nicht wirklich überraschend in den USA: Einer der Vorreiter dort ist der Krankenversicherer United Healthcare. Dieses Unternehmen bietet Kunden schon seit drei Jahren einen Preisnachlass an, wenn sie täglich eine bestimmte Anzahl an Schritten tun und das auch nachweisen können. Generali will jetzt auch hier in Deutschland diesen Weg beschreiten.

»In der ersten Stufe bekommen die Versicherten, die sich gesundheitsbewusst verhalten, Gutscheine für Reisen und das Fitnessstudio. Im nächsten Schritt sind Prämiennachlässe beim Versicherungsschutz möglich. Die neuen Angebote sollen in den nächsten zwölf bis 18 Monaten auch in Deutschland erhältlich sein«, so Gröger.

Der ganze Ansatz kommt auf den ersten Blick unverdächtig daher, denn keiner scheint gezwungen zu werden, dieses neue Versicherungsmodell in Anspruch zu nehmen. Alles freiwillig also. Aber nur auf den ersten Blick, denn hier liegt eines der großen Probleme begründet: Diejenigen, die mitmachen (wollen), bekommen Vergünstigungen. Man kann plausibel davon ausgehen, dass das eine hoch selektive Gruppe sein wird, Menschen also, die von sich wissen, dass sie die Erwartungskriterien erfüllen, um an dem Programm teilnehmen zu können, vor allem, wenn man weiß, dass das überwacht wird. Es handelt sich versicherungsökonomisch gesehen um die „guten Risiken“ und genau an die will die Versicherung ran und diese an sich binden, denn mit denen macht man trotz niedrigerer Beiträge ein Geschäft. Unter den anderen, die sich nicht beteiligen, sind auch die „schlechten Risiken“ für die Versicherung, also Menschen, die wissen, dass sie die Auflagen des Versicherungsmodells nicht werden erfüllen können oder die andere Informationen über ihren eigenen Gesundheitszustand haben. Für die aber wird die Versicherung teurer, denn sie sind ja tendenziell die Risikogruppe für die Versicherung. Langfristig das größte Risiko des neuen Systems: Wer nicht bereit ist, seine Daten preiszugeben, dürfte künftig einen deutlich höheren Preis für seine Versicherung zahlen. Und schon kehrt sich die vielgelobte „Freiwilligkeit“ praktisch in ihr Gegenteil um.

Auch Anne-Christin Gröger argumentiert in diese Richtung:

»Individualisierte Tarife bergen indes eine große Gefahr: Sie führen das Prinzip der Versicherung ad absurdum. Versicherer gleichen eigentlich verschiedene Risiken aus, zwischen vielen Kunden und auch über die Zeit. Das ist der Kern ihres Geschäfts. Mit den individualisierten Tarifen versuchen die Unternehmen nun, die „besten“ Risiken für sich zu gewinnen – in der Hoffnung, dass sich die Konkurrenten mit vielen „schlechteren“ Risiken herumschlagen müssen.«

Sie zitiert Felix Hufeld, den obersten Versicherungsaufseher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit den folgenden Worten, die wie ein Menetekel daherkommen: „Wenn wir den Gedanken zu Ende denken, kann das letztlich zu einer Atomisierung des Kollektivs führen“. Dies würde nicht ohne schwerwiegende Folgen für den Versicherungsgedanken an sich bleiben.

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass das ja „nur“ die private Krankenversicherung betrifft, die Gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Menschen funktioniert nach dem Sozialversicherungsprinzip und da gibt es solche Dinge wie Kontrahierungszwang usw. Aber durchaus denkbar wären auch hier erhebliche Kollateralschäden durch eine Entwicklung, die in die skizzierte Richtung geht. Denn auch unter dem Dach des Sozialversicherungssystems gibt es immer wieder Diskussionen über den Umfang des Leistungskatalogs und sehr gerne werden immer wieder die doch offensichtlichen Ungerechtigkeiten zitiert, die entstehen, wenn Menschen sich beispielsweise bewusst in schwere Gefahr begeben oder durch ihr Verhalten (z.B. Rauchen, Alkohol trinken usw.) zu hohen Kosten beitragen, die dann von der Solidargemeinschaft aller Versicherten mitfinanziert werden müssen, auch wenn sich die bislang ganz anders verhalten und gehandelt haben. Das wird dann hinsichtlich der möglichen Konsequenzen diskutiert unter dem Stichwort Ausgliederung aus dem gesetzlichen Leistungskatalog. Wenn man denn will, kann man ja Zusatzversicherungen abschließen, wird die Botschaft lauten – oder eben einfach das risikobehaftete Verhalten ändern, wenn man sich das nicht leisten kann. Und schon wieder würde scheinbare „Freiwilligkeit“ in einen faktischen Zwang transformiert.

Die fundamentale Kollision mit dem Versicherungsprinzip, vor allem mit dem besonderen Versicherungsprinzip in der Sozialversicherung, kann man sich auch anhand einer Analogie aus einem Sozialversicherungszweig verdeutlichen, hier der Arbeitslosenversicherung. Dort gibt es zwar eine ganze Reihe an Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungen, beispielsweise Sperrzeiten bei Eigenkündigungen wie auch die Zumutbarkeitsbestimmungen, denn natürlich ist diese Versicherung darauf angewiesen, dass der Risikofall so schnell wie möglich beendet wird, z.B. durch die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit. Aber zwei Dinge sind unstrittig: Es gibt weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, durch eigenes Tun (bzw. Nicht-Tun) verhaltensbedingt den Schadensfall Arbeitslosigkeit herbeizuführen oder zu verlängern – und man bekommt trotzdem die Leistungen, die aus Beiträgen des Versicherungskollektivs finanziert werden. Für die Analogie zum Krankenversicherungsmodell wesentlich relevanter ist ein zweiter Punkt: Das Arbeitslosigkeitsrisiko ist nicht gleich verteilt, sondern es gibt eine deutlich ausgeprägte Diskrepanz zwischen Regionen, Berufen, Branchen – und auch zwischen bestimmten Personengruppen. Beispiel: Während Beschäftigte in Branchen wie Bau oder noch schlimmer der Leiharbeit ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko haben und bei den Leistungen oftmals ein Vielfaches von dem „herausholen“, was sie eingebracht haben, gibt es auf der anderen Seite Branchen wie den öffentlichen Dienst, wo die Angestellten so gut wie beamtensicher arbeiten können, aber ebenfalls monatlich ihre Beiträge abführen (müssen). Wenn man nun die unterschiedlichen Kostenrisiken auf der Beitragsseite differenzieren würde anhand der Arbeitslosigkeitsrisiken, dann würde allerdings die Umverteilungsfunktion innerhalb der Versicherung alsbald zum Erliegen kommen. Und würde man die Grundkomponente des neuen Krankenversicherungsmodells übertragen auf die Arbeitslosenversicherung, dann müsste es zumindest eine Beitragsdifferenzierung geben für die, die an den persönlichen Merkmalen, die das Arbeitslosigkeitsrisiko beeinflussen, herumarbeiten. Auf diese Idee ist aus gutem Grunde bislang noch keiner gekommen.

Damit sind wir wieder angelangt bei dem Generali-Vorstoß. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass bei einer Umsetzung dieses Modells erhebliche personenbezogene und mit Blick auf Gesundheit höchst sensible Daten selbst geliefert und ausgewertet werden.

Jan Heidemann liefert in seinem Kommentar eine einfache und wirklichkeitsbezogene Empfehlung: Nicht mitmachen!

Auf der anderen Seite kommt man aber auch nicht darum herum, angesichts des fortschreitenden radikalen Individualisierung zu konstatieren, dass es sich bei dem Ansatz von Generali um ein sehr passendes Projekt handelt. Immer stärker fällt die Fokussierung auf den Einzelnen, seine Eigenverantwortung, seine Selbsthilfe(potenziale) auf – damit aber auch die Kehrseite dieser Medaille, die vor allem daraus besteht, dass der einzelne Mensch „Schuld“ hat an dem, was im widerfährt, weil wenn er nicht geraucht hätte, wenn er regelmäßig Nordic Walking betrieben hätte, dann … Aber gerade im Gesundheitsbereich ist es eben nicht so einfach, man erkrankt auch trotz Fitnessübungen und man muss dann eingebettet sein in eine starke Gemeinschaft, die auch dann eine Menge umverteilen muss.

Und seien wir ehrlich – die Betroffenen, die sich kümmern um ihre Gesundheit, haben doch schon so viele Vorteile. Sie leben länger (und das tendenziell gesünder), sie beziehen länger Rente usw. Das muss reichen.

Ergänzung (23.11.2014): Im „Tagesspiegel“ ist ein Gastbeitrag des ehemaligen Piraten-Politikers Christopher Lauer erschienen, der das neue Versicherungsmodell der Generali aufgreift und mit weiteren Entwicklungen zusammenführt: Der Morgen des Überwachungskapitalismus, so ist sein Beitrag überschrieben. Lauer weist darauf hin, dass der konkrete Vorstoß der Generali Versicherungen im Grunde ein weiterer Baustein sei für das, was er bereits im Sommer angesichts der Einführung der Apple-Watch und Apples „Health App“ vorausgesagt habe: Das Gesundheitssystem, wie wir es kennen, wird zertrümmert werden (er bezieht sich hier auf seinen FAZ-Beitrag vom 16.06.2014: Du bist zu fett? Dafür zahlst du!).
In seinem neuen Artikel bringt auch Lauer ein Grundproblem auf den Punkt, das ich in diesem Blog-Beitrag mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Passungsfähigkeit des Modells mit der „radikalen Individualisierung“ angedeutet habe:


»Die Idee der Krankenversicherung war es nie, dafür zu sorgen, dass sich Leute gesund verhalten. Sie war es, dass Leute nicht sterben, wenn sie krank werden. Die Solidarität wird jetzt durch die Identifikation eines vermeintlichen Individualversagens ersetzt.«


Und weiter:


»Und wenn man schon mal damit anfängt, den Preis der Krankenversicherung durch persönliche Daten zu individualisieren, warum dort haltmachen? … warum sollten dicke Menschen nicht mehr für ein Busticket bezahlen, wenn der Bus durch ihr Übergewicht doch mehr Kraftstoff verbraucht? Warum müssen die Dünnen die Dicken quersubventionieren?«


Warum aber verwendet er den Begriff „Überwachungskapitalismus“?


»Die Daten, die wir täglich produzieren, werden in Algorithmen gepumpt, deren Wirkmächtigkeit einfach mal so behauptet wird, und die Aussagen, die dieser Algorithmus dann trifft, werden als Realität deklariert. Willkommen im Überwachungskapitalismus.« Er weist darauf hin, dass dieser Begriff nicht von ihm stand, sondern er hat ihn übernommen:


»Der Begriff Überwachungskapitalismus wurde durch die US-amerikanische Wissenschaftlerin Shoshana Zuboff geprägt und von ihr wie folgt definiert: Die durch uns produzierten Daten sind Güter. Sie werden durch Überwachung produziert. Diese Überwachungsgüter haben einen Wert, sind also Überwachungskapital. Es entsteht ein Überwachungskapitalismus, in dem unser Verhalten zur Ware wird.«


Auch im „Economist“ wurde im September dieses Jahres kurz und knapp festgestellt: Überwachung ist das neue Geschäftsmodell der Werbung. 
Im weiteren Verlauf seines Beitrags formuliert Lauer dann einige gute Anfragen an den konzeptionellen Ansatz, der hinter dem Generali-Modell steht und die meinen Beitrag sehr gut ergänzen:


»Kommen wir … zurück zu Generali und seiner Krankenversicherung: Der Nutzen eines solchen Versicherungsmodells ist vor allem erst einmal eine Behauptung. Wie wird denn gesundes Verhalten definiert? Und aufgrund welcher Metrik? Ist Joggen automatisch immer gut? Ist es gut in einer Stadt wie Berlin, mit seiner hohen Feinstaubbelastung? Wie gesund ist ein Jogger, der beim Überqueren einer Kreuzung von einem unachtsamen Autofahrer umgemäht wird und dabei einen Schädelbasisbruch erleidet? Kann eine Rollstuhlfahrerin gesund sein, wenn Joggen das Maß für Gesund ist? Was ist gesundes Essen? Die Ökotrophologie, die Ernährungswissenschaft, ändert gefühlt alle fünf Jahre ihre Meinung darüber, ob man mehr Fett oder mehr Kohlenhydrate zu sich nehmen soll, wodurch diese Zunft für mich eher in den Bereich der Essensastrologie rutscht. 1991 hatte man mit einem Body-Mass-Index von 27 noch Normalgewicht, 2000 änderte die Weltgesundheitsorganisation die Definition und schwupps endete Normalgewicht bei einem Body-Mass-Index von 25, über Nacht wurden Millionen von Menschen übergewichtig. Gleichzeitig gibt es Studien, die nahelegen, dass Menschen mit einem Index von 27 die höchste Lebenserwartung haben.«
Genau hier liegt ein massives Problem: Die Kriterien für gesund und ungesund sind oft willkürlich definiert, doch diese Kriterien formen Realität in dem Moment, in dem sie in Algorithmen gegossen werden. 


Was schlussfolgert Lauer aus seiner kritischen Sichtweise auf diese Dinge?


»Es wird Zeit für eine Verbotsdiskussion über überwachungskapitalistische Praktiken. Es spricht viel dafür. Eine Verbotsforderung hat nichts mit German Angst oder Technikfeindlichkeit zu tun. Vorstöße wie der von Generali nutzen schlicht Gesetzeslücken und mangelnde Regelungen aus, weil kein Gesetzgeber einen solchen Wahnsinn vorhersehen kann. Selbst wenn 100-prozentige Datensouveränität möglich wäre, jeder also über jede Datenverarbeitung informiert werden würde, einwilligen müsste und Daten-Missbrauch im Einzelfall mit hohen Strafen belegt würde: Ein auch nur in Teilen auf Individualversagen aufgebautes Gesundheitssystem zerstört die Solidargemeinschaft. Es dient dazu, all jene auszusortieren, die nicht in die willkürliche Metrik eines Algorithmus passen. Generali geht es nicht um ein besseres Gesundheitssystem, es geht darum, Kosten zu minimieren und Gewinn zu maximieren.«

Foto: hamburg-fotos-bilder.de / pixelio.de  

Ein sehr spezielles Billiglohnmodell in den USA: Warum man in Kalifornien Gefangene nicht vorzeitig aus dem Knast lassen möchte und was das mit den Waldbränden und ihrer Bekämpfung zu tun hat

Derzeit sitzen mehr als 2,2 Millionen Menschen in US-Gefängnissen, das ist fast ein Viertel der weltweit Inhaftierten. Fast die Hälfte der US-Häftlinge sitzt wegen Drogendelikten ein. Seit Jahren schon wird der Bundesstaat Kalifornien immer wieder von Bundesgerichten aufgefordert, die Zahl der in den Gefängnissen inhaftierten Menschen zu reduzieren, in dem diese vorzeitig, also auf Bewährung entlassen werden. Hintergrund ist eine grundlegende Entscheidung des U.S. Supreme Court aus dem Jahr 2010, nach der die massive Überbelegung der Gefängnisse als Verstoß gegen die Verfassung gewertet wurde. Jetzt ist ein sehr interessantes neues „Hindernis“ öffentlich geworden, auf das der Bundesstaat Kalifornien bzw. die ihn in den Verfahren vor den Gerichten vertretenen Anwälte hinweisen: Gegen die von den Gerichten geforderte deutliche Ausweitung von Bewährungsprogrammen mit einer vorzeitigen Entlassung werden nicht etwa Sicherheitsbedenken ins Feld geführt, sondern der dann geringer ausfallende Nutzen des Staates aus der billigen Arbeit der Gefangenen. Und darunter nicht irgendein allgemeiner ökonomischer Nutzen aus der Beschäftigung der Strafgefangenen, sondern ein ganz spezieller, der was mit den Waldbränden in diesem Bundesstaat zu tun hat.

Auf diese Zusammenhänge weist der Artikel California Tells Court It Can’t Release Inmates Early Because It Would Lose Cheap Prison Labor von Nicole Flatow hin, der auf der Plattform ThinkProgress veröffentlicht wurde. Die Auseinandersetzung zwischen Kalifornien und den Bundesgerichten spitzt sich gerade zu angesichts der Auflage eines Gerichts, dass der Bundesstaat ein ganz bestimmtes Bewährungsprogramm (2-for-1 credits) deutlich auszuweiten hat, über das bestimmte Gefangene die Möglichkeit bekommen würden, vorzeitig aus der Haft freizukommen, und der weiterhin offensichtlich anhaltenden Verweigerungshaltung des Bundesstaates (dazu z.B. schon aus dem letzten Jahre den Artikel California Governor: We Don’t Need To Comply With Supreme Court Prison Overcrowding Order). Nicole Flatow formuliert den hier besonders interessierenden Punkt: »California’s objections raise troubling questions about whether prison labor creates perverse incentives to keep inmates in prison even when they don’t need to be there.«
Ein wichtiger Hintergrund für diese Haltung des Bundesstaates ist die Tatsache, dass Kalifornien eines von mehreren Bundesstaaten ist, in denen Strafgefangene zur Waldbrandbekämpfung herangezogen werden können. Und in Kalifornien gibt es das größte dieser Programme, was natürlich auch im Zusammenhang mit der deutlich steigenden Fahl an Waldbränden aufgrund der Dürre und des Klimawandels zu sehen ist.

In harten Zahlen ausgedrückt: Durch den Einsatz von Strafgefangenen, die weniger als $ 2 pro Tag bekommen, bei der Waldbrandbekämpfung spart der Bundesstaat nach neuesten Schätzungen etwa eine Milliarde Dollar (vgl. hierzu den Artikel The Prisoners Fighting California’s Wildfires). Kalifornien hängt mittlerweile in diesem Bereich von diesen Arbeitskräften ab – und das Potenzial an solchen Arbeitskräften wird dadurch begrenzt, dass nur Strafgefangene dafür eingesetzt werden dürfen, die nicht wegen einer Gewalttat  und die zu relativ kurzen Haftstrafen verurteilt worden sind. Außerdem müssen die dann natürlich auch körperlich zu einem solchen speziellen Arbeitseinsatz in der Lage sein. Und gerade Personen aus dieser Gruppen würden deutlich profitieren können von den geforderten Bewährungsprogrammen im Sinne einer Haftzeitverkürzung. Dies wird noch weiter potenziert durch die Tatsache, dass die Gefangenen, die sich an der Waldbrandbekämpfung beteiligen, schon heute mehr credits bekommen als die anderen. Dann wären sie noch schneller wieder draußen und damit nicht mehr verfügbar.

Die Amerikaner gelten zu Recht als Pragmatiker und die Bundesrichter haben an dieser Stelle ein Einsehen: »… the federal judges … were nonetheless sensitive to the state’s need for inmate firefighters. That’s why they ordered the state to offer 2-for-1 credits only to those many inmates who weren’t eligible for the wildfire program.« Dadurch setzt man natürlich gleichzeitig Anreize für die Gefangenen, die grundsätzlich geeignet wären für die Feuerbekämpfung, denn wenn die das machen, bekommen sie wenigstens die bisherigen Anrechnungspunkte.
Das kalifornische Justizministerium ist selbst gegen diese Regelung, schlichtweg aufgrund der möglichen bzw. wahrscheinlichen Verknappung an billigsten Brandbekämpfungskräften, denn: »… they didn’t want to have to hire full-time employees to perform any of the work that inmates are now performing.« Hier nun zeigt sich ein echter Verdrängungseffekt durch die staatlich erzwungene Billigarbeit.

Foto: © Stefan Sell

Der Mindestlohn kommt – aber kommt auch seine Kontrolle und welche? Der Blick über den nationalen Tellerrand kann helfen

Der Mindestlohn kommt – aber auch seine Kontrolle? Daran kann man aus heutiger Sicht so einige große Fragezeichen machen. Die zuständige Behörde, also der Zoll, verweist auf erhebliche Personalprobleme. Bereits heute sind zahlreiche Planstellen gar nicht besetzt und zusätzliches Personal angesichts der erheblich umfangreicheren Aufgaben im Gefolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 soll in geringerem Umfang als von den Fachleuten gefordert und dann auch noch zeitlich gestreckt erfolgen (vgl. dazu den Beitrag „Zwei Beamte mehr, das ist ein schlechter Witz“). Gerade am Beginn der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine spürbare Kontrolldichte und die klare Botschaft, dass es riskant werden wird, sich dem Mindestlohn zu entziehen, von großer Bedeutung, um die zahlreichen Umgehungsstrategien der schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern, die sich mit dem Unterlaufen des Mindestlohns einen Konkurrenzvorteil gegenüber den anständigen Unternehmen verschaffen wollen und könnten, wenn nicht zu verhindern, so doch wenigstens gehörig zu begrenzen.

Hinzu kommt: Je genauer man in bestimmte Tätigkeitsfelder hineinschaut, um so deutlicher erkennbar werden auch ganz handfest-praktische Kontrollprobleme, die man bekommen wird, auch wenn man kontrollieren will. Man denke an dieser Stelle nur an Branchen mit Umsatzbeteiligungsmodellen, die Taxi-Branche mag hier stellvertretend genannt sein.
In so einer Situation ist es immer wieder hilfreich, den Blick über den nationalen Tellerrand zu weiten und in andere Länder zu schauen, die schon lange einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Wie organisieren die das mit der Kontrolle?

Genau diesen Ansatz hat das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gewählt. Herausgekommen ist diese Studie:

Thorsten Schulten, Nils Böhlke, Pete Burgess, Catherine Vincent und Ines Wagner: Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie im Auftrag der G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (= G.I.B. Arbeitspapiere 49), Bottrop, November 2014

Mindestlohn: Für erfolgreiche Umsetzung noch einiges zu tun, so ist die Pressemitteilung dazu überschrieben. Darin wird über die wichtigste Aspekte der Studie berichtet:
Analysiert haben die Wissenschaftler die Mindestlohn-Praxis in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Außerdem haben sie sich mit der Durchsetzung von Lohnuntergrenzen in einzelnen deutschen Branchen befasst.

Nach Auffassung der Wissenschaftler gibt es Handlungsbedarf in den folgenden Bereichen: Transparente Vorschriften, korrekte Erfassung der Arbeitszeit, effektive Kontrollen, Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen sowie gesellschaftliche Akzeptanz.

Hier die Erläuterungen des WSI zu den genannten Handlungsbedarfen, die der Pressemitteilung entnommen worden sind:

»Transparente Vorschriften: Um überprüfen zu können, ob die künftige Lohnuntergrenze eingehalten wird, wären klare Vorgaben dafür nötig, wie die tatsächliche Lohnhöhe zu berechnen ist. Das Problem: In der vom Bundestag beschlossenen Regelung fehlt nach Analyse der Forscher eine solche präzise Definition. Wenn es darum geht, welche Einkommensbestandteile in die Kalkulation einfließen dürfen, verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Demnach dürfen Arbeitgeber nur das berücksichtigen, was sie für die vertraglich vereinbarte „Normalleistung“ zahlen. Das heißt: Tätigkeiten, die über das Normalmaß hinausgehen, sind extra zu vergüten. Das betrifft beispielsweise Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Gefahrenzulagen oder Trinkgelder. Dagegen herrsche Uneinigkeit darüber, wie mit Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Verpflegung und Unterkunft umzugehen ist, monieren die Autoren. Für Unternehmen und Beschäftigte sei damit teilweise nicht nachvollziehbar, wer durch den Mindestlohn Anspruch auf eine Lohnerhöhung hat. Hier wäre nach der WSI-Analyse eine Klarstellung durch den Gesetzgeber angebracht.«

»Korrekte Erfassung der Arbeitszeit: Da der Mindestlohn sich auf die Bezahlung pro Stunde bezieht, ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich. Auch hier sehen die Wissenschaftler weiteren Regelungsbedarf. Die Erfahrungen des europäischen Auslands und auf Branchenebene zeigten, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeit eine gängige Praxis zur Umgehung von Mindestlöhnen ist. Zum einen müssten Beschäftigte oft unbezahlte Mehrarbeit leisten – das passiert auch und gerade in Deutschland: Umfragen zufolge macht ein Fünftel der deutschen Beschäftigten regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Zum anderen lüden Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit zum Missbrauch ein, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet sei. Arbeitgeber könnten versucht sein, bei der Berechnung von Stundenlöhnen von unrealistisch hohen Arbeitsanforderungen auszugehen. Darüber hinaus lasse das Mindestlohngesetz offen, wie mit „besonderen Arbeitszeiten“ wie Bereitschaftsdienst oder Anfahrts- und Wartezeiten zu verfahren ist.«

»Effektive Kontrollen: Um Verstößen gegen das neue Gesetz vorzubeugen, ist der Studie zufolge eine angemessene Kontrolldichte unerlässlich. Erfahrungen zeigten zwar, dass sich die große Mehrheit der Unternehmen gesetzeskonform verhält. Insbesondere in arbeitsintensiven Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe sei allerdings durchaus mit Umgehungsversuchen zu rechnen. In Frankreich und den Niederlanden gibt es jeweils eine umfassende Arbeitsinspektion, die das verhindern soll. Deutschland dagegen verfüge über eine fragmentierte Struktur unterschiedlicher Kontrollbehörden, schreiben die Forscher. Am wichtigsten sei die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Dazu kommen landeseigene Kontrollstellen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe und die Rentenversicherung, die regelmäßig Betriebsprüfungen durchführt. Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsagenturen und Sozialkassen seien zwar nicht explizit zuständig, aber durchaus in der Lage, Verstöße aufzudecken. Wichtig wäre, dass diese verschiedenen Institutionen effizient zusammenarbeiten. Problematisch sei außerdem, dass die geplante Aufstockung der FKS um 1.600 Stellen erst in fünf Jahren abgeschlossen werden soll, da gerade in der Einführungsphase des Mindestlohns von besonders vielen Verstößen ausgegangen werden müsse, so die Forscher. Die Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und die Möglichkeit, gesetzeswidriges Verhalten mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zu bestrafen, dürften aber Wirkung zeigen: „Der damit geschaffenen Sanktionsrahmen ist – sofern er in der Praxis auch tatsächlich ausgeschöpft wird – durchaus geeignet, eine präventive Regelung gegen Mindestlohnverstöße zu schaffen.“«

»Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen: Neben wirksamen Sanktionen bedarf es laut der WSI-Studie gangbarer Verfahren, mit denen Arbeitnehmer ihre Mindestlohnansprüche geltend machen können. Eine wichtige Voraussetzung: Die Beschäftigten müssen sich über ihre Rechte im Klaren sein. Daher, so die Empfehlung, sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Belegschaften über deren Ansprüche zu informieren. Außerdem müsse die Gehaltsabrechnung so gestaltet sein, dass die Einhaltung des Mindestlohns nachvollziehbar ist. Ähnlich wie in Großbritannien wäre zudem ein Mindestlohn-Rechner im Internet hilfreich.
Dass das Arbeitsministerium mittlerweile ein Bürgertelefon eingerichtet hat und eine Informationsstelle für den Mindestlohn bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geplant ist, begrüßen die Forscher. Denn es habe sich gezeigt, dass niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen. Dazu werde auch eine Hotline beitragen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund ab Anfang Januar anbieten will. Abgesehen von möglichst umfassender Aufklärung wären mehr kollektive Klagemöglichkeiten wünschenswert, betonen die Forscher: Aus Angst vor Sanktionen oder Jobverlust hätten viele Beschäftigte erfahrungsgemäß Hemmungen, Verstöße vor Gericht zu bringen. Helfen könnte ein Verbandsklagerecht wie in Frankreich, wo Gewerkschaften stellvertretend für Arbeitnehmer klagen können.«

»Gesellschaftliche Akzeptanz: Eine zentrale Herausforderung bestehe darin, den Mindestlohn zu einer allgemein akzeptierten Institution zu machen, schreiben die Wissenschaftler. Wenn das gelinge, so die Erfahrung anderer Länder, werde sich die Lohnuntergrenze weitgehend von alleine durchsetzen. Das Problem: Zwar befürworte die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung die neue Regelung, große Teile der Wirtschaft seien aber nach wie vor skeptisch. Die Autoren empfehlen Großbritannien als Vorbild: Dort habe eine umfassende Informationskampagne die Mindestlohneinführung begleitet. Zudem organisiere die Low Pay Commission einen breiten gesellschaftlichen Dialog und gebe regelmäßig wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag. Auch in Deutschland gelte es, Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Gewerkschaften und Betriebsräte miteinander ins Gespräch zu bringen, um gemeinsam Probleme zu identifizieren und kreative Lösungen zu entwickeln. Vorbild könnten die bereits bestehenden Branchenbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sein, in denen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zoll zusammenarbeiten.«

Die Befunde und Vorschläge zeigen: Es ist noch eine Menge zu tun in Deutschland.

Foto: © Stefan Sell

Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist

Bis in das Jahr 2000 spielte die deutsche Fleischindustrie im Prinzip keine Rolle auf dem europäischen Markt. Seit dem Jahr 2000 ist die Branche dann umsatzmäßig explodiert. Es geht um eine  Verdoppelung des Umsatzes von knapp 20 auf 40 Milliarden Euro innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre. Wie konnte das passieren? Was hatte sich verändert? Ganz einfach: man verwandelte die Branche in eine – betriebswirtschaftlich und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesprochen – „Effizienzmaschine“, vor allem dadurch, dass man Arbeitskräfte aus Osteuropa nach Deutschland geholt hat, die dann im Rahmen von Werkverträgen zu billigsten Löhnen ausgebeutet werden konnten. Mittlerweile wird bis zu 90% der Arbeit in den Schlachtbetrieben nach Angaben der Gewerkschaft NGG über Werkverträge organisiert. In der Vergangenheit wurde von Dumpinglöhnen zwischen drei bis sieben Euro berichtet, aber seit dem August dieses Jahres gibt es einen branchenweiten Mindestlohn von 7,75 Euro, der auch grundsätzlich für die Werkvertragsarbeitnehmer gilt. Also wird jetzt am Ende alles gut?

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