„Mit diesem Kompromiss können wir leben“. Zum Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe

Bei der Diskussion über die Situation beispielsweise in der Pflege wird immer wieder darauf hingewiesen, dass in solchen Arbeitsmarktbereichen, in denen ein Mangel an Personal zu beobachten ist, die Bedingungen für die Arbeitnehmerseite, auch über Arbeitskampfmaßnahmen die eigenen Arbeitsbedingungen zu verbessern, an und für sich hervorragend sind. Man müsste nur …

Aber grau ist alle Theorie. Nicht nur die Schwierigkeiten, in der Pflege die tatsächlich günstigen Voraussetzungen beispielsweise für deutliche Lohnerhöhungen zu nutzen, verweisen darauf, dass es in der Praxis eben nicht so einfach ist, mal eben auch mit einem Streik zu drohen und diesen ggfs. auch durchzuziehen, denn das muss organisiert werden und zahlreiche Hürden sind in Rechnung zu stellen (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Pflegestreik? Zwischen Theorie und Praxis der starken Arme, die theoretisch alles lahmlegen können, praktisch aber mit vielen Hürden konfrontiert werden vom 22. August 2021).

Wenn man nun über Bereiche spricht, bei denen von außen betrachtet hervorragende Bedingungen gegeben sind, um mal einen kräftigen Schluck aus der Pulle zu nehmen, dann darf das Baugewerbe nicht fehlen. Denn dort brummt der Laden, auch im vergangenen ersten Corona-Jahr und in den Monaten des laufenden Jahres wurde weitergebaut und die Nachfrage nach Bauleistungen ist hoch. So legte beispielsweise der Auftragseingang zwischen Januar und Juli 2021 um 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu. Seit 2013 wuchs der Jahresumsatz der Branche in jedem Jahr, zuletzt 2020 um 4,9 Prozent. Vor diesem Hintergrund kann man erwarten, dass die Beschäftigten am Bau nun ordentlich was aufs Konto bekommen.

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Wenn private Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft

Man muss sie erneut in Erinnerung rufen – die schmerzhafte Erfahrung, dass es nichts wird mit einem allgemeinverbindlich erklärten flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege. Dabei war über längere Zeit alles vorbereitet worden, um das Problem, dass eine „normale“ Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags aufgrund des Widerstands der Arbeitgeber-Seite in der Altenpflege nicht darstellbar war, mit einem „Umgehungstrick“ lösen zu können. Der angedachten Trick war die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine Rechtsverordnung auf Basis des Entsendegesetzes wäre in der Tat eine Alternative zum Weg über das Tarifvertragsgesetz. Der Vorteil aus Sicht der Gewerkschaft: Das Arbeitsministerium könnte die Allgemeinverbindlicherklärung auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchsetzen.

So hatte man sich das gedacht. Der Rückgriff auf das AEntG wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich (gewesen). Aber spätestens dann stellt sich die im Fall der Altenpflege eben nicht triviale Frage: Welcher Tarifvertrag denn? Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände (und zugleich aufgrund des „dritten Weges“: In den kirchlich gebundenen Einrichtungen und Diensten gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden).

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Die einen sind drin und wollen mehr, die anderen sind draußen, wollen rein und würden mehr bekommen. Anmerkungen zur Zwei-Klassen-Tarifgesellschaft

Immer wieder wird allgemein diskutiert über die abnehmende Tarifbindung und über mögliche Wege, diese Entwicklung aufzuhalten und umzukehren (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vom 30. Juni 2021). Aber hin und wieder sollte man auch ein paar Etagen runtersteigen, in die Niederungen der Prozesse, bei denen es ganz handfest um Auslagerungen mit dem Ziel der Tarifflucht, um unvollständige Tarifverträge und um den Kampf der Beschäftigten geht, an diesen Situationen etwas zu verändern.

Nehmen wir als Beispiel die Krankenhausbeschäftigten der Charité, Vivantes und den Tochterunternehmen in Berlin. Im Mai 2021 berichtete Mischa Pfisterer unter der Überschrift 100 Tage Ultimatum: »Berliner Krankenhausbeschäftigte fordern mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen – für alle Klinikmitarbeiter bundesweit.« Tausende Beschäftigte der beiden Häuser haben eine Petition unterzeichnet, die dem Berliner Senat übergeben wurde – und den Klinikleitungen, verbunden mit einem 100-Tage-Ultimatum, die Forderungen zu erfüllen. Ansonsten würde man streiken.

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