Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

In regelmäßigen Abständen wird – auch hier – über eine abnehmende Tarifbindung berichtet. Mitte der 90er Jahre waren in Westdeutschland noch 70 Prozent der Beschäftigten Unternehmen beschäftigt, die der Tarifbindung unterlagen – im vergangenen Jahr 2020 ist dieser Anteil auf 45 Prozent gesunken (40 Prozent, wenn man nur die Privatwirtschaft betrachtet), in Ostdeutschland waren es sogar nur noch 32 Prozent (bzw. 24 Prozent in der Privatwirtschaft). So einige aktuelle Zahlen aus dem Beitrag Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft, der hier am 20. Mai 2021 veröffentlicht wurde.

Natürlich stellt sich in diesem Kontext die Frage, was man gegen diese Entwicklung machen könnte (wenn man denn daran ein Interesse hat). Welche Möglichkeiten zur Stärkung der Tarifbindung der Unternehmen in Deutschland geeignet sind, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages deutlich, die am 7. Juni 2021 stattgefunden hat.

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Eine Gefahr für Gefälligkeitstarifverträge weniger? Nach acht langen Jahren bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Nicht-Tariffähigkeit der „DHV – Die Berufsgewerkschaft“

DHV – dieses Kürzel steht hier nicht für den Deutschen Hochschulverband oder gar für den Deutschen Hanfverband, zwei seriöse Verbände mit der gleichen Buchstabenfolge, sondern für DHV – Die Berufsgewerkschaft. »DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. vertritt die gewerkschaftlichen und berufspolitischen Interessen von etwa 73.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie steht in der Tradition der christlichen Angestelltengewerkschaftsbewegung. Auch heute lässt sie sich in ihrem Handeln von den Grundprinzipien der christlichen Soziallehre, der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus leiten.« Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands und dem internationalen Zusammenschluss christlicher Gewerkschaften WOW. So steht das noch auf der Website dieser „Gewerkschaft“. Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB)? Was kann man denn gegen die haben? Jeder, der sich mit Gewerkschaften ein wenig auskennt, weiß, dass das seriöser daherkommt, als es ist. Man denke nur an die mehr als unrühmliche Rolle, die CGB-„Gewerkschaften“ beim Abschluss von Dumping-„Tarifverträgen“ in der Leiharbeit gespielt haben.

Aber das mit der „Gewerkschaft“ hat sich wohl erledigt: Keine Tariffähigkeit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., so ist eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 überschrieben und die bezieht sich dabei auf Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Juni 2021 – 1 ABR 28/20. Was ist passiert?

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Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft

„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, so bringt Susanne Kohaut vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit die neuesten Zahlen – Tarifbindung nimmt in Deutschland weiter ab – auf den Punkt: »Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).«

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