Dem Landrat vor die Tür stellen? Wenn das Sozialamt seit Monaten die „Hilfe zur Pflege“ nicht zahlt und ein Pflegeheim entnervt kündigt

Das war eine Meldung, die für Aufsehen gesorgt hat: „Die Entlassung in die Obhut des Landratsamts erfolgt am 15. Juli 2025 um 9 Uhr – in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer“, hat der Geschäftsführer eines Pflegeheims in einem Statement an die Presse geschrieben. Ein Bewohner aus dem BFR Spiegelberg bei Heilbronn muss die Einrichtung verlassen, weil das Sozialamt seinen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ seit einem Jahr nicht bearbeitet hat.

„Trotz mehrfacher Hinweise, Mahnungen und der rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsandrohung reagierte das Amt nicht. Die Bearbeitungszeit ist nicht mehr tragbar“, so der Geschäftsführer Alexander Flint. „Der Bewohner verfügt über eine monatliche Rente unter 2.000 Euro. Das verfügbare Vermögen ist aufgebraucht. Dennoch liegt die Bearbeitung des Antrags seit einem Jahr brach.“

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Pflegeheime in der Insolvenzwelle? Diesseits und jenseits der Brutto- und Nettozahlen

Mit Zahlen, vor allem mit möglichst einer großen Zahl kann man Politik machen oder zumindest in deren Aufmerksamkeitsradius kommen. Nehmen wir den sowieso hoch sensiblen Bereich der Langzeitpflege. Allen ist klar, dass zum einen der Bedarf (weiter) steigt, für die zunehmende Zahl an pflegebedürftigen Menschen eine entsprechende Versorgung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird seit Jahren mantrahaft der Personalmangel in der professionellen Langzeitpflege beklagt, in den Medien finden sich wiederkehrend Skandalisierungen von Missständen vor allem in der stationären Pflege (die sich auch leichter beobachten lässt als das, was im ambulanten oder gar im häuslichen Setting passiert) – und seit einigen Monaten werden wir konfrontiert mit sich überschlagenden Berichten über eine Insolvenzwelle, die über die Einrichtungen und Dienste der Langzeitpflege eingebrochen ist.

Die lokale, regionale und auch die bundesweite Berichterstattung der Medien ist prall gefüllt mit Meldungen über Pflegeheime, die in die Insolvenz gerutscht sind. Und immer wieder liest und hört man von Schließungen sowie dem damit verbundenen (angeblichen) Wegfall von Heimplätzen.

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Über würdige und unwürdige Arme: „Seine Kleidung soll schäbig, aber sauber, er selbst frei von Schuld an seinem Mißgeschick sein“. 1961, München

Nach Monaten des intensiven medialen Dauerfeuers auf das „Bürgergeld“ und der dabei oftmals mitlaufenden oder im Kern stehenden Infragestellung der Grundsicherung sowie einer fast schon Sehnsucht nach der harten Hand der Sanktionierung könnte ein unbefangener Beobachter der Szenerie zu dem Eindruck gelangen, dass das Deutschland des Jahres 2025 ein Hort der unberechtigt Sozialleistungen beziehenden und sich in der sozialen Hängematte ausruhenden nicht wirklich bedürftigen Menschen geworden ist, bei denen man verständlicherweise die sanktionsstaatlichen Daumenschrauben anziehen muss, um wieder Ordnung zu schaffen.

In solchen Situationen hilft zuweilen der lange Blick zurück. War das nicht schon mal alles so, wie es jetzt diskutiert wird? Ist es wirklich so, dass es früher alles besser war, selbst mit diesen „vermeintlich“ Armen? Zuweilen ist das Stöbern im Archiv durchaus erhellend. Nehmen wir als ein Beispiel das Jahr 1961. Und eine Stadt wie München.

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