Erwerbsminderungsrente: Eine „erhebliche Verbesserung“ soll es geben – und diesmal nicht nur für zukünftige Rentner

In der vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die Situation der Menschen berichtet, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind – es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem Erreichen der normalen Altersgrenzen so krank sind, dass sie nicht mehr voll oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen können – sowie gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich wurden dargestellt und eingeordnet (vgl. dazu diese Beiträge). Und tatsächlich hat es in den zurückliegenden Jahren mehrfach Verbesserungen auf der Leistungsseite gegeben. Am 10. Juni 2020 wurde beispielsweise in dem Beitrag Die Erwerbsminderungsrenten steigen. Aber wie so oft kommt es darauf an, wie man was rechnet ausgeführt:

»Die Bundesregierung weist immer wieder gerne darauf hin, dass man die Situation „der“ Erwerbsminderungsrentner in den vergangenen Jahren mehrfach verbessert habe durch konkrete gesetzliche Veränderungen. Die Reformen des Leistungsrechts der Erwerbsminderungsrente seit 2014 wurden vor allem auf die Verlängerung der Zurechnungszeit ausgerichtet. Mit dem Rentenpaket 2014 wurde Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Die nächste Reform gab es dann 2017: Die Zurechnungszeit wird bei Rentenneuzugängen ab 1. Januar 2018 schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 werden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.«

mehr

Frankreich wählt einen neuen (alten?) Präsidenten – und möglicherweise die Rente mit 65. Die rentenpolitischen Vorhaben des Emmanuel Macron

Im April 2022 wählen die Französinnen und Franzosen in zwei Wahlgängen ihr Staatsoberhaupt – am 10. April wird der erste Wahlgang stattfinden, die Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten dann am 24. April 2022. Der amtierende Staatspräsident Emmanuel Macron gilt (derzeit) als aussichtsreichster Kandidat. Bei seinem Wahlsieg 2017 profitierte Emmanuel Macron von seinem Image als Quereinsteiger und Alternative zu den traditionellen Parteienfamilien. In diesem Jahr muss er auf andere Botschaften setzen. Bislang ging die Mehrheit der Beobachter davon aus, dass Macron auch angesichts des zersplitterten gegnerischen Bewerberfeldes erneut den Sprung an die Spitze der Grande Nation schaffen wird.

Auf Seiten der Républicains tritt nach ihrem überraschenden Sieg bei den Vorwahlen im Dezember des vergangenen Jahres Valérie Pécresse an, die ihre poltische Ausrichtung selbst so beschreibt: „Ich bin zu zwei Dritteln Merkel und zu einem Drittel Thatcher“. Sie ist derzeit Präsidentin der Region Île-de-France. In den vergangenen Jahren hat sie sich einen Ruf als rigorose Haushälterin erarbeitet. Auf dieser Grundlage greift sie nun Präsident Macron an und verurteilt die rapide Zunahme der Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren.

mehr

60+ auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind es schon. Und es werden noch sehr viel mehr werden (müssen)

Es gibt Entwicklungen, die schon lange, bevor die Corona-Krise über uns gekommen ist, Thema waren – und die nicht verschwinden werden wie (hoffentlich) die Pandemie. Entwicklungen, die fundamentale Verschiebungen widerspiegeln und die wir nicht wegdiskutieren, sondern im günstigsten Fall gestalten können.

Dazu gehört die aus demografischen Gründen seit längerem beobachtbare massive Verschiebung der Altersstruktur der (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten in unserem Land. Ältere Semester werden sich noch erinnern: In den 1980er Jahren entstanden zahlreiche Initiativen mit unterschiedlichen Angeboten, die etwas gegen die damals grassierende Jugendarbeitslosigkeit machen wollten. Und es gab damals aus den Reihen der geburtenstarken Jahrgänge (Mitte der 1950 bis Mitte der 1960er Jahre) zahlreiche junge Menschen, die auch mit einem Hochschulstudium in der Arbeitslosigkeit landeten oder mit viel Aufwand an den Arbeitsmarkt „angepasst“ werden mussten. Aber die damals Jungen sind inzwischen älter geworden und sie schieben sich als die quantitativ außergewöhnlich große Generation auf der Zeitachse nach rechts:

mehr

Drei Prozent Nettorendite. Nicht auf Aktien. Sondern in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Immer wieder hört man die frustriert-aggressive Kommentierung, dass man mit dem, was an Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, weil es sich um eine Zwangsversicherung für abhängig Beschäftigte handelt, privat viel besser selbst vorsorgen und weitaus mehr herausbekommen könnte. Niklas Hoyer hat diese durchaus weit verbreitete Meinung in seinem Artikel So viel Rendite bringt die gesetzliche Rente mit drastischen Beispielworten auf den Punkt gebracht: »Dem IT-Berater aus Thüringen platzte der Kragen. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ließ er Mitte November seinem Ärger freien Lauf: „Die beschissene Rentenversicherung wird mich in meinem Erwerbsleben über eine Million Euro in Gebühren und entgangener Rendite kosten. Das ist absurd.“ Er würde doch gerne selbst entscheiden, welche Versicherung er abschließt, schrieb der Mann.« Es geht um hunderte Euro Monat für Monat. Im nun neuen Jahr 2021 beträgt der monatliche Höchstbetrag beim Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 660 Euro im Monat – und der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag dazu, mithin also 1.320,60 Euro pro Monat.

Aber Hoyer muss den Mann mit seiner sehr individuellen Brille korrigieren: »Einige meinen, ihre Rentenbeiträge seien verlorenes Geld. Ein Irrtum.« Hinweise darauf, dass es sich bei der Einstufung der Beiträge an die Rentenversicherung um verlorenes Geld handelt, hat Hoyer in einer neuen Studie gefunden, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde:

mehr

Ist die große Leerstelle der AfD bei der Rentenfrage jetzt mit Antworten beseitigt worden? Und ist der national-soziale Rententiger als Bettvorleger gelandet?

Nach mittlerweile mehrjähriger Verzögerung hat die AfD ihren Parteitag zur Positionierung in der Sozialpolitik nun endlich und passend zur Zeit mit der Auflage, das Thema unter Mund-Nase-Schutz verhandeln zu müssen, im nordrhein-westfälischen Kalkar abgehalten. Mehrmals war der verschoben worden – Björn Höcke hatte einen Sonderparteitag zur Sozialpolitik bereits vor zwei Jahren auf dem Bundesparteitag in Augsburg beantragt und zugestanden bekommen. Der Bedarf war und ist mehr als offensichtlich, denn gerade in der Rentenfrage stehen sich zwei völlig konträre Positionen gegenüber: Zum einen die vor allem aus Ostdeutschland um den mittlerweile offiziell angeblich nicht mehr existenten „Flügel“ vorangetriebene Konzeption einer national-sozialen Rentenpolitik, zum anderen die marktliberale Variante einer Abwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der irrlichternden Vorstellung einer Privatisierung der Alterssicherung, wie sie vom Parteichef Meuthen vertreten wird.

Nun könnte man es fast für eine geschickte Inszenierung halten, dass in den meisten Medien nur am Rande von den Inhalten dessen berichtet wird, was da auf diesem Bundesparteitag in Kalkar letztendlich beschlossen wurde, denn wieder einmal hat man größere Lust auf die personenbezogenen Scharmützel, die vom AfD-Vorsitzenden Meuthen mit einer sogenannten „Wutrede“ ausgelöst wurden. Jörg Meuthen hat seine Partei zur Distanzierung von Krawallmachern und Provokateuren in den eigenen Reihen aufgefordert. „Was wir mehr als alles andere brauchen, ist innerparteiliche Disziplin“, sagte er in einer Rede, für die es am Ende auch Buh-Rufe gab. Der Parteichef kritisierte unter anderem, dass manche in der AfD von „Corona-Diktatur“ sprächen, keine Distanz zur sogenannten Querdenker-Bewegung zeigten und mit dem Begriff „Ermächtigungsgesetz“ hantierten. „Entweder wir kriegen hier die Kurve, und zwar sehr entschlossen und sehr bald. Oder wir werden als Partei in keineswegs ferner Zukunft in ganz, ganz schwere See geraten und gegebenenfalls scheitern.“ Das stieß bei knapp der Hälfte der Delegierten auf Empörung. Aber anzunehmen, dass es sich um eine geplante Inszenierung handelt, um von der Inhaltsleere der sozialpolitischen Beschlüsse abzulenken, würde dann doch einen Grad von Professionalität unterstellen, den man dieser Partei nicht wirklich zuschreiben sollte. Dabei gibt es gute Gründe, von dem abzulenken, was da beschlossen wurde.

mehr