In der Diskussion über „die“ Rente werden immer wieder von ganz unterschiedlichen Seiten Zerrbilder aus den vorliegenden Statistiken produziert, um das eigene Anliegen darüber transportieren zu können. Da werden dann Beträge zitiert, wie hoch das „durchschnittliche“ Einkommen von Ruheständler sein soll – und die Höhe der Beträge verwirrt viele Menschen, die nicht annähernd an diese Größenordnungen heran kommen. Schaut man in das Kleingedruckte, dann entdeckt man, dass bei solchen Zahlen das „arithmetische Mittel“ verwendet wird, also die normale Durchschnittsbildung, die allerdings sehr empfindlich ist gegenüber Ausreißerwerte nach oben, was bedeutet, dass der Durchschnittswert von einigen wenigen sehr hohen Einkommen für alle nach oben gezogen wird.1
Rente
Von Österreich lernen!? Die (Teil-)Integration der Beamten in die Rentenversicherung
Es ist keine neue Erfahrung, dass bei Diskussionen über „die“ Rente in Deutschland immer wieder die Forderung nach einer Integration der Selbstständigen und der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breite Zustimmung stößt. Vor allem die Absonderung der Beamten in einem eigenständigen Alterssicherungssystem wird oftmals als ein Gerechtigkeitsverstoß wahrgenommen (in der Regel geht das dann einher mit einem Vergleich der teilweise erheblich unterschiedlichen Höhen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Pensionen der Beamten).
Berufsständische Versorgungswerke – eine ganz eigene Säule der Alterssicherung. Bei einigen wackelt das kapitalgedeckte Fundament
Im Kontext der allgemeinen Diskussion über „die“ Rente und dabei den angeblichen oder tatsächlichen Problemen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung wird immer wieder auf das ganz eigene Alterssicherungssystem der Beamten hingewiesen – mit garantiert Blutdruck steigernden Effekten. Da werden dann gesetzliche Renten mit den Pensionen der Staatsdiener verglichen und man kann große Zustimmung ernten, wenn man angesichts der teilweise erheblichen Unterschiede im Geldbeutel fordert, die Sonderbehandlung der Beamten zu beenden und dass die Beamten wie jeder „normale“ Arbeitnehmer auch in die große gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.1 Da wird dann gerne auch auf Österreich oder die Schweiz verwiesen, wo es diese Trennung nicht gibt (wobei man da auch genauer hinschauen muss, wie die konkrete Ausgestaltung ist). Ein immer wieder vorgetragenes Argument in der seit Jahrzehnten geführten Debatte über die ganz eigene Welt der Beamtenversorgung im Alter stellt darauf ab, dass sich die nicht selten durchaus gut verdienenden Beamten der solidarischen Umverteilung, die der gesetzlichen Rentenversicherung eigen ist, komplett entziehen (können).