Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Betreuungskräften aus Osteuropa (vgl. dazu ausführlicher die Besprechung der Entscheidung in dem Beitrag Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen vom 24. Juni 2021) streuen zwischen Panik bis hin zu einer Fortsetzung der bisher dominanten Form der Nicht-Auseinandersetzung nach dem Modell der drei Affen (nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts sagen). Die angesprochene Panik wird dann auch in der Begriffswahl deutlich erkennbar, so beispielsweise in dem Statement des Sozialverbands VdK Deutschland, deren Präsidentin Vera Bentele mit diesen Worten zitiert wird: „Es droht das Armageddon der häuslichen Pflege“. Darin findet man diese Aussage, die man einfach mal sacken lassen muss: »Rund-um-die-Uhr Pflege ist nur noch mit Mindestlohn legal. Für die allermeisten wird sie damit unbezahlbar.« Auch sehr aufschlussreich ist ein Interview mit dem Pflegeexperten Claus Fussek, der bekannt dafür ist, dass er auf Missstände in der Pflege skandalisierend hinzuweisen versucht: »Das ist ein Schock für viele, die Angehörige zu Hause pflegen«, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Das insofern eine besondere Authentizität bekommt, als dass er sich selbst als Nutzer dieser zuweilen als „3. Säule“ des deutschen Pflegesystems bezeichneten Betreuungsform geoutet hat.
Pflegende Angehörige
Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen
»Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben.« So begann der Beitrag Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen, der hier am 17. August 2020 veröffentlicht wurde. Am Ende des Beitrags findet man diesen Hinweis: »Die hier besprochene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird möglicherweise in diesem hunderttausende Familien betreffenden Bereich Geschichte schreiben – man muss nun aber (weiter) warten, ob sich auch das Bundesarbeitsgericht der Sache annehmen wird bzw. das muss.«
Das nun ist passiert und heute hat das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung getroffen, die sich einfügt in die damals hier vorgenommene Charakterisierung des Urteils des Landesarbeitsgerichts aus dem August 2020: Eine »Entscheidung …, die nun für ein Erdbeben in der Branche sorgen wird, denn – auch das erklärt die Aufregung – das Verfahren bezog sich ja auf zurückliegende Zeiten und könnte/wird Nachahmerinnen finden.«
Die Sorge um die alten Menschen in Heimen und der eigenen Häuslichkeit in hitzigen Zeiten. Zugleich ein Hinweis auf die unterkomplexe pflegepolitische Diskussion
Immer wieder kann man in diesen Tagen, Wochen und Monaten der weltweiten Corona-Krise den Hinweis lesen oder hören, dass das, was wir derzeit erleben (gerade hinsichtlich der Einschränkungen und der Existenzgefährdungen), ein „Vorgeschmack“ sei für das, was im Kontext des unerbittlich ablaufenden Klimawandels auf viele Menschen in den vor uns liegenden Jahren und Jahrzehnte zukommen werde. Und dass der Klimawandel voranschreitet, lässt sich aus der Perspektive der Klimawissenschaften wohl kaum bestreiten.

Sichtbare und unsichtbare Hochrisikogruppen der Corona-Pandemie? Eine große offene Frage mit Blick auf die vielen Pflegebedürftigen, die nicht im Heim sind
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte es ja bereits angekündigt – am Beginn der nun anlaufenden Impfungen könne es „etwas ruckeln“. In dem vergangenen Tagen konnte man hingegen durchaus den Eindruck bekommen, dass es nicht nur ein wenig ruckelt, sondern dass der Impfkarren gegen die Wand gefahren wurde. Massive Beschwerden nicht nur über ein angebliches Versagen bei der Beschaffung ausreichender Impfstoffmengen oder der mehr als überschaubare Start zahlreicher Impfzentren wurde und wird diskutiert, sondern auch eine – angebliche – Impfzurückhaltung der Pflegekräfte (und der Ärzte) wird mit Inbrunst debattiert, obgleich keine auch nur annähernd repräsentativen Daten vorliegen und man sich vor allem der anekdotischen Evidenz bedient.
Und selbst hier wird die Hierarchie der Gesundheitsberufe reproduziert: »Die Impfkampagne gegen das Coronavirus in Deutschland läuft derzeit nur schleppend an. Ausgerechnet Heim- und Klinikmitarbeiter halten sich bisher zurück. Zum Teil geben Kliniken die Dosen sogar zurück«, so beginnt beispielsweise dieser Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Warum so viele Pflegekräfte die Impfungen scheuen. Es ist auffällig, dass schon im Titel nur von den Pflegekräften die Rede ist. Was ist mit den Ärzten? Auch aus diesem Lager wird immer wieder von einer gewissen Impfzurückhaltung gesprochen?
Die Grundlinien der Pflegereform 2021 werden in Umrissen erkennbar. Man will die Pflegeversicherung „neu denken“
Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Im Mittelpunkt stand vor wenigen Wochen diese Zielsetzung des Ministers: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. Wie heißt es so schön: In der Kürze liegt die Würze – aber eben auch, gerade in so komplexen Systemen wie der Sozialpolitik – die Quelle für zahlreiche Fehler und falsche Hoffnungen, die man den Menschen macht. Darauf wurde bereits ausführlich in dem hier am 6. Oktober 2020 veröffentlichten Beitrag Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen hingewiesen – beispielsweise auf den Tatbestand, dass eben nicht „der“ Eigenanteil begrenzt werden soll, sondern einer der derzeit vorhandenen drei Eigenanteile, die in der Summe eine durchschnittliche Belastung der Pflegebedürftigen in Höhe von mehr als 2.000 Euro im Monat mit sich bringen.
Aber zwischenzeitlich hat der Minister und sein Ministerium nachgelegt und Eckpunkte für eine „Pflegereform 2021“ unter die Leute gestreut, die weit über den einen Punkt mit den Eigenanteilen hinausgehen. Zu dem, was uns für das kommende Jahr an Veränderungen bzw. Erweiterungen in Aussicht gestellt wird, eine Übersicht:
