Ein Update aus einem Teil der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Der Mindestlohnanspruch in der unmöglichen 24-Stunden-Betreuung bleibt

»Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben.« So begann der Beitrag Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen, der hier am 17. August 2020 veröffentlicht wurde. Am Ende des Beitrags findet man diesen Hinweis: »Die hier besprochene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird möglicherweise in diesem hunderttausende Familien betreffenden Bereich Geschichte schreiben – man muss nun aber (weiter) warten, ob sich auch das Bundesarbeitsgericht der Sache annehmen wird bzw. das muss.«

Und ja, das Bundesarbeitsgericht hat sich damit befasst. Blicken wir zurück auf den Sommer des vergangenen Jahres: Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen, so ist ein Beitrag zur damaligen Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts überschrieben, der hier am 24. Juni 2021 veröffentlicht wurde.

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Mobil und flexibel: Beschäftigte in der ambulanten Pflege. Und distanziertes Caregiving in der häuslichen Pflege

Auch wenn überwiegend über die stationäre Langzeitpflege berichtet wird – die größte Säule des deutschen Pflegesystems ist die häusliche Pflege und Betreuung durch Angehörige, was auf mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zutrifft. Neben Angehörigen, die das alleine stemmen oder sich Hilfe holen aus der Schattenwelt der osteuropäischen Betreuungskräfte, wird in vielen Fällen auch auf ambulante Pflegedienste zurückgegriffen, die ein-, manchmal auch mehrmals am Tag zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommen.

Über die Arbeitssituation von Beschäftigten in der ambulanten Altenpflege hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ergebnisse einer Befragung veröffentlicht: »In einer Online-Befragung wurden die Anforderungen an berufsbedingte Mobilität und zeitliche Flexibilität von Beschäftigten in der Pflege untersucht. Es zeigt sich, dass direkt Pflegende häufiger von Schichtdienst, geteilten Diensten oder Dienstplanänderungen betroffen sind, wohingegen Leitungskräfte seltener im Schichtdienst oder an Wochenend- und Feiertagen arbeiten, jedoch häufiger in der Freizeit kontaktiert werden.«

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Österreich: Von roten Karten, vier Großbaustellen in der Pflege und einer ambitioniert daherkommenden Pflegereform

Nein, am 12. Mai eines jeden Jahres wird nicht der „Tag der Pflege“ begangen, wie man in vielen Medienberichten zu lesen oder hören bekam, sondern der International Nurses Day, der Tag der (beruflich) Pflegenden. Der Tag soll an den Geburtstag von Florence Nightingale, der Pionierin der modernen Krankenpflege, erinnern. Auch der Bundestag hat das aufgegriffen: »Die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen nach Ansicht von Fachpolitikern nachhaltig verbessert werden. In einer Debatte über die Pflegeversorgung machten Redner am Donnerstag, 12. Mai 2022, im Bundestag auf die Diskrepanz zwischen der großen Fachkräftelücke einerseits und der zunehmenden Zahl an Pflegefällen sowie dem schwierigen Arbeitsalltag der Pflegekräfte andererseits aufmerksam«, so der Bericht des Parlaments unter der wieder einmal verheißungsvollen Überschrift Der Pflegeberuf soll attraktiver werden. Aber es soll hier gar nicht um die deutsche Debatte gehen, sondern der Blick geht in das Nachbarland Österreich.

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