Ein entschärftes RISGantes Vorhaben? Das geplante außerklinische Intensivpflege-Gesetz wird nach Protesten (scheinbar) nachgebessert: Vom RISG zum GKV-IPREG

Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.

Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.

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Reinschreiben und dann doch wieder löschen: Ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege. Ein weiteres Lehrstück aus dem mehrfach überforderten Pflege-System

Auch wenn derzeit alle Welt über ein demnächst, möglicherweise später oder auch nicht anstehendes vorzeitiges Ende der GroKo spekuliert – noch sind Union und SPD am Ruder und da gilt dann – ebenfalls noch – der Koalitionsvertrag, in dem die Vorhaben dieser temporären Vereinigung Sich-nicht-Liebender beschrieben worden sind. Und dort findet man Punkte, die auf eine Realisierung warten. Beispielsweise im Pflegebereich:

»Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.« (S. 96 f.)

Ganz offensichtlich haben die Konstrukteure der „Großen“ Koalition 2018 erkannt, dass es hier erheblichen Bedarf an Weiterentwicklung gibt, der immer wieder in den Sonntagsreden über eine Stärkung der pflegenden Angehörigen wie aber auch angesichts realer Versorgungsmängel beispielsweise beim Übergang aus dem Krankenhausbereich in das häusliche Umfeld gibt. Und die Zahlen zeigen – hier hätte bereits viel mehr passieren müssen.

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Die Pflege von Angehörigen trifft überwiegend Frauen und die werden dann oft nicht nur doppelt, sondern mehrfach getroffen. Was tun?

»Frauen sind mit 70 % nach wie vor Hauptverantwortliche, wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt. Sie leisten durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlte Sorgearbeit und kombinieren diese in 65 % der Fälle mit Berufstätigkeit. Hierbei kommt es zu den bekannten Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was zum einen die hohe Teilzeitquote von Frauen belegt, und sich zum anderen in der geringen Inanspruchnahme gesetzlicher Maßnahmen wie Pflege- und Familienpflegezeit zeigt. In der Konsequenz kommt es zum Teil zu einem Rückzug aus dem Arbeitsleben, mit nicht selten negativen Effekten auf das Alterseinkommen.« (Knauthe/Deindl 2019: 3)

Diese Ausführungen finden sich in einer neuen Studie, die im Auftrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) erstellt wurde:

➔ Katja Knauthe und Christian Deindl (2019): Altersarmut von Frauen durch häusliche Pflege. Gutachten im Auftrag des Sozialverband Deutschland, Berlin: Sozialverband Deutschland, Oktober 2019

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