Neue Zahlen über den mittleren Verdienst eines Teils der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

»Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise könnte sich die Lage noch einmal deutlich verschärfen. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege im Großen und Ganzen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.« Mit diesen Worten beginnt die zusammenfassende Darstellung einer neuen Auswertung der Lohneinkommen von Pflegekräften, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik veröffentlicht wurde:

➔ Jeanette Carstensen, Holger Seibert und Doris Wiethölter (2020): Aktuelle Daten und Indikatoren: Entgelte von Pflegekräften, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 4. November 2020

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Das kann es doch gar nicht geben: Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Pflegekräften. Anmerkungen zu einem scheinbaren Widerspruch – und zu den immer noch vielen Niedriglöhnern in den Pflegeberufen

Dass es in „der“ Pflege einen Fachkräfte- und sogar einen generellen Arbeitskräftemangel gibt, das würden sicher viele unterschreiben und als Tatbestand nicht in Zweifel ziehen. Zu lange schon gibt es zu viele Berichte über die vielfältigen Mangellagen in „der“ Pflege. Vor diesem generellen Hintergrund werden dann auch viele ungläubig auf solche Meldungen schauen: Arbeitslosigkeit steigt auch bei Pflegekräften: »In der Coronakrise ist auch die Arbeitslosigkeit von Pflegekräften gestiegen. In der Altenpflege erhöhte sich die Zahl der arbeitslosen deutschen Beschäftigten seit dem Jahreswechsel bis Ende Juni um 27 Prozent auf etwa 27.700, bei den ausländischen um 37 Prozent auf rund 10.000, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.«

Und Jochen Knoblach berichtet aus Berlin: Mehr als 800 Berliner Pflegekräfte haben ihren Job verloren: So »gab es in der Berliner Krankenpflege im Juli etwa 200 Arbeitslose mehr als im Juli vergangenen Jahres, was einem Anstieg um 27 Prozent entspricht. In der Altenpflege wurden 2.740 Arbeitslose gezählt. Das waren sogar über 600 mehr als im Juli 2019, ein Anstieg um 30 Prozent.«

Da werden sich viele fragen: Wie kann das denn sein?

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Die höchst umstrittene „Reform“ der außerklinischen Intensivpflege wurde vom Bundestag nach Änderungen beschlossen. Ist jetzt alles gut geworden?

Seit Monaten erleben wir massive Proteste von außerklinischer Intensivpflege betroffener Menschen und ihren Angehörigen sowie von Aktivisten aus der Behindertenbewegung. Es geht um das mittlerweile als Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG, Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020) bezeichnete und nunmehr nach einigen Änderungen auch vom Bundestag verabschiedete Gesetz, mit dem angeblich nur Gutes getan werden soll: „Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, so der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „endlich bezahlbar“. Das kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Bundestag beschließt umstrittene Reform der Intensivpflege. Das hört sich doch erst einmal gut an und dieser Eindruck wird dann auch durch solche Ausführungen bestärkt: »Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Vielfach wurden Zwangseinweisungen in Heime befürchtet. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege grundsätzlich in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann. „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“, heißt es im Gesetz. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas betonte: „Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein.“«

Sollten die zahlreichen und beeindruckenden Proteste der Betroffenen und der sie unterstützenden Organisationen wie auch der Druck seitens der Oppositionsparteien im Bundestag am Ende ihre Wirkung entfaltet haben? Erst vor wenigen Tagen wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Kann eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, FDP und Linken das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) auf den letzten Metern noch aufhalten? Was ist wirklich herausgekommen?

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