Mindeststandards für die Notunterbringung wohnungsloser Menschen – und ihr Wahlrecht

Das ist sicher: mit den kälter werdenden Tagen und Nächten werden sich erneut die Berichte über obdachlose Menschen auf den Straßen und Plätzen unserer Städte häufen. Und wieder werden wir Bilder-Schnipsel zu sehen bekommen von den Angeboten der Nothilfe für Obdachlose. Dabei wird sich der eine oder andere fragen, warum denn trotz eines angeblich sicheren, warmen Übernachtungsplatzes Menschen auch in bitterkalten Nächten draußen bleiben.

Dafür gibt es nicht den einen, alles erklärenden Grund. Aber ein bedeutsamer Aspekt ist die Ausgestaltung der Hilfsangebote – also nicht nur die Frage, ob überhaupt und in ausreichender Zahl Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden, was eben nicht überall gegeben ist. Sondern es muss auch um die Frage gehen, ob möglicherweise die Art und Weise, wie obdachlose Menschen untergebracht werden (können), ein eigenständiger Hinderungsfaktor für die Inanspruchnahme dieser möglicherweise lebensrettenden Maßnahme darstellt.

„In den kommunalen Notunterkünften leben wohnungslose Menschen oft auf engstem Raum, teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen. Vielerorts ist die Notunterbringung keine Übergangslösung mehr, sondern ein Dauerzustand für die Betroffenen.“

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Von einem Sozialgericht als Schutzinstanz für diejenigen, die selbst ganz unten von existenzsichernder Hilfe ausgeschlossen werden. Und das Bundesverfassungsgericht hat auch was gesagt

Wenn man zurückdenkt an die Zeit vor der Corona-Krise, dann wird dem einen oder anderen wieder einfallen, dass es neben den vielen anderen sozialpolitischen Baustellen eine gab und gibt, die seitens der Bundesregierung gesetzgeberisch geschlossen wurde: die Frage, wer unter welchen Umständen Anspruch auf Sozialleistungen hat, wenn er oder sie aus dem „EU-Ausland“ nach Deutschland gekommen ist. Ende 2016 hatte der Gesetzgeber den Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht oder für jene, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, weitgehend ausgeschlossen. Sozialhilfe gibt es dann allenfalls für einen Monat als Überbrückungsleistung, damit Betroffene – meist EU-Ausländer – in ihre Heimat zurückreisen können. Der Gesetzgeber hatte die Bestimmung eingeführt, nachdem das Bundessozialgericht in Kassel am 3. Dezember 2015 geurteilt hatte, dass nach den damaligen Bestimmungen arbeitsuchende EU-Bürger zur Deckung ihres menschenwürdigen Existenzminimums Sozialhilfe verlangen können.

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Vermesssungsversuche der Menschen ohne Wohnung. Ein Lichtblick in der Dunkelkammer der Statistik

Man kennt das – zum einen verstricken wir uns gerne in Zahlenwerke, über deren Sinnhaftigkeit man mit guten Gründen streiten kann und manche verlieren eher den Durchblick als dass die Statistiken weiterhelfen auf dem Weg der Erkenntnis. Aber dann stößt man immer wieder auf Situationen, in denen man eine an sich einfache Frage stellt – beispielsweise die nach der Zahl der obdachlosen Menschen – und damit überrascht wird, dass die Antwort lautet: Wissen wir nicht. Dazu liegen keine Daten vor.

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Menschen ganz unten und solche, die dauerhaft in der Schattenwelt darüber leben müssen. Von polnischen Obdachlosen und dem Prekariat

Auch wenn die Vorstellung den meisten Menschen nach diesem Sommer mit langer Rekord-Hitze schwer fallen wird – der Winter wird kommen. Und mit ihm erneut wie jedes Jahr die Berichte über Obdachlose und deren Not und Elend. Einen ersten Vorgeschmack auf die Diskussionen darüber musste man aus der deutschen Hauptstadt der Obdachlosigkeit, also Berlin (vgl. dazu auch „Berlin ist ein Moloch der Obdachlosigkeit“), vor kurzem bereits zur Kenntnis nehmen: »Schlafende Obdachlose in U-Bahnhöfen – das könnte schon bald Vergangenheit sein. Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen ihre jahrelange Praxis, bestimmte Bahnhöfe im Winter nachts für Obdachlose zu öffnen, überdenken«, konnte man diesem Artikel entnehmen: BVG überlegt U-Bahnhöfe für Obdachlose zu schließen. Der BVG werde die Verantwortung für diese Menschen übertragen, dafür seien die Mitarbeiter aber nicht ausgebildet und der Aufenthalt in den U-Bahnhöfen sei für die Obdachlosen vielleicht warm, aber gefährlich.

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Dem „Strassenfeger“ in Berlin geht die Puste aus. Eine Institution für Obdachlose und Arme zerbröselt

»Seit 24 Jahren ist die Zeitung für Obdachlose und Arme ein Anker. Das Blatt, das auf das doppelte „s“ im Namen besteht, schützt Menschen, die schon ganz unten sind, vor dem Abdriften ins Bodenlose. Es sind Menschen wie Petra E. „Gäbe es den ,Strassenfeger’ nicht, wäre ich schon tot“, sagt sie. Petra E. verkauft Zeitungen am Hauptbahnhof, seit 14 Jahren steht sie fast jeden Tag am Washingtonplatz. Sie war jahrzehntelang heroinabhängig, heute ist sie 59 Jahre alt und clean. Sie lebt in einem betreuten Wohnprojekt. „Die Hefte geben meinem Alltag eine Struktur“, sagt sie. „Ich kann nicht fassen, dass es das nun gewesen sein soll.“ Das Aus der Straßenzeitung ist das abrupte Ende einer Berliner Institution im Kampf gegen die Not.«
(Silvia Perdoni: Ende des „Strassenfegers“ ist beschlossene Sache, 19.06.2018)

Ganz unten ist das Leben hart. Und es gibt Konkurrenz, wie im modernen und hippen Business-Leben. Selbst und gerade um die Reste der Überflussgesellschaft. Da wird zuweilen mit allen Mitteln um die Brosamen gestritten. Was auch kein Wunder ist, wenn es im wahrsten Sinne des Wortes um das Überleben auf der Straße geht.

Und wer von uns kennt sie nicht, die Verkäufer von Straßenzeitungen. Sie appellieren an die Tauschmentalität, die von den meisten Menschen internalisiert worden ist. Wenn man schon was gibt, dann will man eine Gegenleistung – auch wenn man die Zeitung an der nächsten Ecke in den Papierkorb wirft. Die Leute sollen was tun für das Geld, das man ihnen gibt.

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