„Wenn Dein starker Arm es will, stehen viele Döner-Spieße still“. Der Arbeitskampf der Beschäftigten der Dönerfabrik Birtat war erfolgreich (und sollte nicht in Vergessenheit geraten)

Ein paar Tage lang befand sich in der ersten Augusthälfte des Jahres 2025 die Republik oder zumindest Teile von ihr mit einer bestimmten kulinarischen Orientierung an der Grenze zur Schockstarre: Döner-Streik: Wird der Döner jetzt noch teurer?: »In einer Dönerfabrik wird gestreikt. Welche Auswirkungen hat das auf die Versorgung der Imbisse – und auf den Dönerpreis?« Wie das mit diesem Döner-Preis aussehen wird, das vor allem treibt die Berichterstattung um, weil es viele Menschen bewegt und wir hier offensichtlich über ein mittlerweile zum Grundnahrungsmittel transformiertes Gericht1 sprechen mit dem daraus resultierenden Aufmerksamkeitspotenzial.

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Bei den Burgerbratern und anderen Größen der Systemgastronomie gibt es nach langen Geburtswehen einen neuen Tarifvertrag. Und im Hintergrund: der Mindestlohn auf der Überholspur

Mehr als 120.000 Beschäftigte arbeiten und schwitzen bei den Großen der Systemgastronomie, die vor allem mit Namen wie McDonald’s oder (vom Umsatz her mit Abstand) Burger King verbunden wird. Wir sprechen hier über eine Branche, deren Gesamtumsatz im Jahr 2023 mit 31 Milliarden Euro angegeben wird (+14 Prozent zu 2022). Der umsatzstärkste Anbieter in der deutschen Systemgastronomie ist McDonald’s, für 2023 wird ein Umsatz allein dieses Unternehmens in Höhe von 4,8 Mrd. Euro in 1.430 Schnellrestaurants, von denen der Großteil von Franchisepartnern geführt wird. Lediglich etwa 6 Prozent der Filialen werden direkt von McDonald’s selbst betrieben.

Immer wieder werden systemgastronomische Unternehmen in der Berichterstattung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen kritisch behandelt, vor allem, was die Vergütung der dort Beschäftigten angeht. Immerhin sind viele der systemgastronomischen Unternehmen im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) organisiert – laut eigenen Angaben vertritt der Verband über 830 Mitgliedsunternehmen – und der ist seit 2007 Tarifpartner für die hier zuständige Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), mit der man einen bundesweit geltenden Entgelt- und einen Manteltarifvertrag abgeschlossen hat.

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Weiterhin arbeiten viele Menschen – vor allem in Ostdeutschland – im Niedriglohnsektor. Aber der Anteil an allen Beschäftigten geht weiter zurück

Wenn man wissen will, ob jemand im Niedriglohnsektor arbeitet, dann braucht man ein in Euro messbares Kriterium. Hier kommt dann die sogenannten Niedriglohnschwelle ins Spiel. Rechnerisch entspricht sie zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende). Das Medianentgelt – also 50 Prozent haben weniger und 50 Prozent mehr als den Medianwert – wird für das Jahr 2023 mit 3.796 Euro im Monat ausgewiesen. Die Niedriglohnschwelle lag im vergangenen Jahr folglich bei 13,04 Euro. Wenn man mit weniger als diesem Brutto-Stundenlohn nach Hause gekommen ist, dann zählte man zu den Niedriglöhnern.

Im Jahr 2023 gab es rund 21,99 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende). Im Niedriglohnsektor befanden sich im vergangenen Jahr 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent.

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Die „Streikwelle“ ist vorbei? Aus der Welt der Arbeitskämpfe „unten“ und „oben“ auf der Schattenseite der öffentlichen Erregung

Was waren das für Wochen, als in diesem Land hochgradig erregt und nach wenigen Tagen am Rand eines hysterischen Nervenzusammenbruchs angekommen über Streiks und eine „Streikwelle“ berichtet, diskutiert und vor allem gestritten wurde. Wieder einmal war es der „Arbeiterführer“ Weselsky mit „seinen“ Lokführern gewesen, der das Land eine Zeit lang in Beschlag genommen hat. Wie nach dem Lehrbuch der Polit-Reflexe wurde sofort mit Hingabe über eine Begrenzung, Einschränkung bis hin zu einem Verbot von Streikaktionen in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ geraunt und entsprechende Maßnahmen wurden von interessierter Seite – nicht selten unter dem Applaus des entnervten Publikums – eingefordert.

Das war vor einigen Wochen – und jetzt? Ruhe im Schacht. Die Lokführergewerkschaft GDL hat sich mit den Boni-versorgten Führungskräften des Deutsche Bahn-Konzerns geeinigt und selbst die Lufthansa hat mehrere Tarif-Baustellen unter ihrem Dach abgeräumt, so dass die vielen Menschen, die es möglichst kostengünstig in die Ferne zieht, keine Angst mehr haben müssen, dass die Kerosin-Vögel am Boden festgenagelt werden. Alles gut in Deutschland. Oder?

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Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert, berichtet das Statistische Bundesamt. Besserverdiener hatten im April 2023 das 2,98-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-fache. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienern (obere 10 %).

*) Westdeutschland einschließlich Berlin
Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung April 2018 und der Verdiensterhebungen April 2022 und 2023 (ohne Auszubildende). Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 % aller Werte reichen. Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 % aller Werte beginnen. Das 5. Dezil (auch als Median bezeichnet) ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt.

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