Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert, berichtet das Statistische Bundesamt. Besserverdiener hatten im April 2023 das 2,98-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-fache. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienern (obere 10 %).

*) Westdeutschland einschließlich Berlin
Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung April 2018 und der Verdiensterhebungen April 2022 und 2023 (ohne Auszubildende). Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 % aller Werte reichen. Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 % aller Werte beginnen. Das 5. Dezil (auch als Median bezeichnet) ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt.

Der angehobene Mindestlohn war’s

»Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1. Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 % deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem Zeitraum zurückzuführen ist.«

Geringverdiener haben sowohl in West- als auch in Ostdeutschland von der Erhöhung des Mindestlohns profitiert:

»Im Westen wie im Osten sank der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) mit +11,8 % in Westdeutschland und +15,3 % in Ostdeutschland deutlich stärker stiegen als die Verdienste der Besserverdienenden (9. Dezil: West +1,8 % und Ost +2,8 %). Der mittlere Verdienst stieg im gleichen Zeitraum im Westen um 4,2 % und im Osten um 6,1 %.«

Lohngefälle im Westen weiterhin höher als im Osten

Besserverdiener erhielten 2023 in Westdeutschland den 3,04-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienern, während in Ostdeutschland die dortigen Besserverdienern nur den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienern erzielt haben.

Und der Niedriglohnsektor schrumpft auch

Die hier wirkenden Mindestlohnerhöhung hat auch den Niedriglohnsektor insgesamt geschrumpft: »16 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland haben im April 2023 im Niedriglohnsektor gearbeitet. Anders ausgedrückt: Der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs lag unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Das waren 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen)«, so der Beitrag Er ist geschrumpft. Der Niedriglohnsektor in Deutschland vom 13. Februar 2024. Eine Erklärung für diese Entwicklung ist der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn.

Speziell zum Umfang der Mindestlohnbeschäftigung kann man dem Beitrag entnehmen: Im April 2023 wurden deutschlandweit 2,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro bezahlt. Das entspricht 6,2 % aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.