Einkommensarmut von Kindern und Jugendlichen steigt durch Zuwanderung. Am Ende geht es wieder einmal um den Arbeitsmarkt

Die Zahl armer Kinder steigt neuen Zahlen zufolge – in erster Linie, weil Kinder von Flüchtlingen in prekären Verhältnissen leben. Aber auch unter einheimischen Kindern gibt es besonders gefährdete Gruppen. So beginnt Florian Diekmann seinen Artikel Zuwanderung lässt Kinderarmut steigen, in dem er über eine neue Untersuchung des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) berichtet.

»Im Jahr 2015 lebten demnach im Schnitt 2,55 Millionen Mädchen und Jungen in Deutschland in Familien mit so wenig Geld, dass sie als arm oder armutsgefährdet gelten. Das entspricht einem Anteil von 19,7 Prozent aller Minderjähriger – im Jahr zuvor waren es noch 19,0 Prozent und damit 77.000 Kinder weniger.« Ein genauerer Blick auf die Daten ergibt hinsichtlich der Frage, woher dieser Anstieg kommt, einen interessanten Befund: »Demnach lässt sich der gesamte Anstieg der relativen Kinderarmut in den vergangenen Jahren mit der Zuwanderung von Flüchtlingen erklären, die ab 2012 deutlich anstieg, im Jahr 2015 einen Höhepunkt erreichte und seitdem stark rückläufig ist.« Der WSI-Kinderarmutsbericht ist Teil des WSI-Verteilungsmonitors.

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Das Arbeitsangebot wird kleiner werden – auch wenn mehr Zuwanderer nach Deutschland kommen (sollten). Also wahrscheinlich, nach einer neuen Studie des IAB

Mit den Vorhersagen, generell, aber vor allem die demografische Entwicklung betreffend, ist das ja so eine Sache. Auf der einen Seite wurde und wird „die“ demografische Entwicklung immer sehr gerne instrumentalisiert für eigentlich ganz andere Zwecke, beispielsweise den Sozialabbau (weil wir uns das angeblich wegen des demografischen Wandels nicht mehr leisten können). Besonders beliebt ist das im Bereich der Alterssicherung und dabei vor allem der umlagefinanzierten Rentenversicherung. Immer mehr Rentner (von denen dann auch noch viele ziemlich langlebig sind, was gut ist für die Menschen, aber schlecht für die Rentenversicherung, die bis zum Ende zahlen muss) stehen immer weniger Menschen gegenüber, die mit ihrer Erwerbsarbeit die Renten erwirtschaften müssen. Das wäre eine wahrlich eigenes Thema, vor allem, was die in der Regel nicht diskutierten Alternativen beispielsweise auf der Finanzierungsseite angeht.

Aber die demografische Entwicklung hat unbestreitbar auch Auswirkungen auf die Arbeitsmarktentwicklung. Das kann jeder nachvollziehen, der heute einen Blick wirft auf ganz normale Belegschaften. Deren Durchschnittsalter liegt in den meisten Unternehmen bei über 50 Jahre, was auch nicht verwundert, wenn man sich verdeutlicht, dass heute die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten „Baby-Boomer“, die Mehrheit stellen und mithin entsprechend auch unter den Beschäftigten den zahlenmäßigen Ton angeben. Noch und in den nächsten Jahren, bis sie in den Ruhestand wechseln.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat nun eine Studie veröffentlicht, in der die Wissenschaftler unterschiedliche Szenerien gerechnet, bzw. manche würden sagen einen tiefen Blick in die Glaskugel geworfen haben, wie sich denn das Arbeitsangebot in unserer Volkswirtschaft in den vor uns liegenden Jahren entwickeln wird.

Johann Fuchs, Doris Söhnlein und Brigitte Weber (2017): Projektion des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060: Arbeitskräfteangebot sinkt auch bei hoher Zuwanderung. IAB-Kurzbericht, 06/2017, Nürnberg 2017

Auch bei einer Nettozuwanderung von 200.000 Personen jährlich sinkt das Arbeitskräfteangebot bis 2060 auf unter 40 Millionen – so hat das IAB die zugehörige Pressemitteilung überschrieben: »Liegt die jährliche Nettozuwanderung in den nächsten Jahrzehnten mit rund 200.000 im Bereich des langjährigen Durchschnitts in Deutschland, würde das Arbeitskräfteangebot vom heutigen Stand mit rund 46 Millionen bis zum Jahr 2060 auf unter 40 Millionen sinken. Die voraussichtlich weiter steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen und der Älteren ist dabei schon berücksichtigt. Um das Arbeitskräfteangebot bis 2060 auf dem heutigen Niveau zu halten, wäre eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Personen erforderlich.«

Wie immer bei solchen Vorausberechnungen ist alles eine Frage der Annahmen, die man zugrundelegen muss. Hinsichtlich der Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials, also die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehenden Personen, ist die Zuwanderung nach Deutschland sicher eine, wenn nicht die schwierigste Komponente in der Rechnung. Die Wissenschaftler schreiben selbst in ihrer Studie mit Blick auf die zurückliegenden Jahre: »Die Zahl der Zuzüge nach Deutschland überwog die der Fortzüge in den letzten fünf Jahren, also seit 2011, um fast 2,8 Mio. Dieser Wanderungsüberschuss sowie die seit Kurzem steigenden Geburtenziffern wecken die Hoffnung, dass damit der demografisch bedingte Abwärtstrend des Erwerbspersonenpotenzials gebremst, vielleicht sogar gestoppt wird.« Im weiteren Gang der Untersuchung zeigen sie aber, dass diese Hoffnung nicht bestätigt werden kann, wenn man ihren Rechenergebnissen vertraut.

Die Forscher arbeiten mit unterschiedlichen Szenarien und begründen das auch, was wichtig ist vor dem Hintergrund, dass man den Vorhersagen der Vergangenheit – rückblickend ist man immer schlauer – vorwerfen kann, dass die Zuwanderungen nach Deutschland zu niedrig angesetzt waren:

»Weil Wanderungen kaum prognostizierbar sind, wurde der Einfluss der Zuwanderung mit unterschiedlichen jährlichen Wanderungsannahmen modelliert. Eine hypothetische Variante „ohne Wanderungen“ berücksichtigt nur die Einflüsse der Alterung und der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten und Sterbefälle), also überhaupt keine Wanderungen. Die Varianten, die Wanderungsbewegungen einschließen, gehen ab 2018 von jeweils konstant 100.000, 200.000, 300.000 oder 400.000 Personen Nettozuwanderung pro Jahr aus.«

Die Abbildung aus der IAB-Studie mit den Auswirkungen der drei dort dargestellten Szenarien hinsichtlich der Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials verdeutlicht, wie stark die erwartbaren Werte streuen, vor allem bei Berücksichtigung von Zuwanderung.

Die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials  lässt sich in die Einflussfaktoren Demografie, Verhalten (Erwerbsquoten) und Migration zerlegen:

(1) Die demografische Komponente umfasst die Veränderungen, die sich ergeben, wenn Jüngere ins Erwerbsalter hineinwachsen und Ältere aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

(2) Die Verhaltenskomponente bezieht sich auf die Erwerbsbeteiligung nach Altersgruppen und Geschlecht. Das muss dann auch noch differenziert werden nach Deutschen und Ausländern, weil es hier erfahrungsgemäß Unterschiede gibt. In ihren Berechnungen gehen die Wissenschaftler von einem Anstieg der Erwerbsquoten bei Frauen und Älteren aus. Bei den Älteren ist der angenommene Anstieg vor allem eine Folge der Rentengesetzgebung, insbesondere der sogenannten „Rente mit 67“.

(3) Der Migrationseffekt hängt entscheidend vom Zuwanderungssaldo ab. Bei dem in der Studie angenommenen jährlichen Wanderungssaldo von 200.000 Personen würde bis 2030 ein Plus von 2,4 Mio. Erwerbspersonen aufgebaut.

Ein zentrales Ergebnis lautet: »Aus der Komponentenzerlegung wird die überragende Bedeutung der Demografie für die künftige Entwicklung des Arbeitskräfteangebots deutlich: Eine höhere Erwerbsbeteiligung und – aus heutiger Sicht – erwartbare Wanderungsannahmen können die demografischen Effekte nicht mehr kompensieren.«

Fuchs/Söhnlein/Weber (2017: 7) bilanzieren die Ergebnisse ihrer umfangreichen Berechnungen so:

»Das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland wird voraussichtlich sinken. Selbst Szenarien mit optimistischen Annahmen zeigen, wie schwer es wird, diesen Trend zu verlangsamen. Die hohe Nettozuwanderung der vergangenen fünf Jahre von insgesamt fast 2,8 Mio. Personen hat zwar die Ausgangsbasis verbessert, aber bei weitgehend unveränderten demografischen Rahmenbedingungen werden sich die vorgegebene Altersstruktur und die weiterhin zu niedrigen Geburtenraten mittel- und längerfristig durchsetzen. Bei Wanderungsströmen, wie sie über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit zu beobachten waren, nimmt das Erwerbspersonenpotenzial bis 2030 zwar „nur“ um 3 Prozent ab; bis 2050 sind es aber weitere 8 Prozent. Im Jahr 2060 könnte das Erwerbspersonenpotenzial auf unter 40 Mio. Erwerbspersonen gesunken sein, wobei höhere Erwerbsquoten von Frauen und Älteren eingerechnet wurden.«

Und langfristig hohe Zuwanderungssalden sind nicht leicht aufrechtzuerhalten und noch höhere (die man quantitativ brauchen würde) kaum herstellbar. Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass die aktuell hohe Zuwanderung aus EU-Staaten künftig abflachen wird, vor allem weil die Geburtenraten in den meisten Ländern der EU zu niedrig sind. Das gilt gerade für die osteuropäischen Länder.

Was die Autoren an dieser Stelle nicht sagen: Natürlich könnte man sich höhere Zuwanderungszahlen vorstellen, aber eben nicht aus europäischen Ländern, sondern vor allem aus den Maghreb-Staaten und aus Afrika. Das würde rechnerisch für sehr hohe Zuwanderungszahlen reichen, aber es ist relativ klar, dass es kaum einen ernstzunehmenden Politiker gegen wird, der den Menschen hier eine Nettozuwanderung von jährlich 500.000 Menschen aus Afrika vorschlagen wird. Die gesellschaftlichen Implikationen sind vielschichtig und hochgradig konfliktär, um das vorsichtig auszudrücken.

Und eine weitere wichtige Anmerkung, die als Ergänzung, nicht aber als Kritik an der Studie zu verstehen ist, deren Leistung in einer quantitativen Abschätzung besteht: Selbst wenn man eine rechnerische Kompensation erreichen würde durch Zuwanderung bedeutet das noch lange nicht, dass damit auch eine Passungsfähigkeit hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationsprofile auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist. Wir erleben gerade bei der überaus schwierigen Aufgabe der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge, wie lange man für eine Irgendwie-Integration in den Arbeitsmarkt benötigt und dass es einen nicht kleinen Anteil geben wird, die auch nach vielen Jahren kein Fuß haben fassen können in der Erwerbsarbeitswelt.

Und wenn man bedenkt, dass derzeit und vor allem mit Blick auf die Baby-Boomer-Generation in den vor uns liegenden Jahren zahlreiche gut qualifizierte Arbeitnehmer/innen aus dem sogenannten „mittleren Qualifikationsbereich“ (also Handwerker und Facharbeiter beispielsweise) altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen, dann wird in Umrissen erkennbar, welchen gewaltigen Qualifizierungsbedarf wir selbst bei einer ordentlichen Zuwanderung hätten, nur um den Ersatzbedarf abdecken zu können. Eigentlich, so die zentrale arbeitsmarktpolitische Schlussfolgerung, hätte schon längst eine massive Qualifizierungsoffensive anlaufen müssen. Nur ein Beispiel, um nicht immer auf Zuwanderer zu hoffen oder von ihnen enttäuscht zu werden: Wir haben über 1,2 Million Menschen zwischen 20 und 30 Jahre, die keinen Berufsabschluss haben. Viele von ihnen sind früher, als es „zu viele“ Ausbildungsplatzbewerber und „zu wenig“ Ausbildungsplätze gegeben hat, durch den Rost gefallen. Wenn es uns gelingen würde, durch ein attraktives Angebot diese nun schon lebensälteren Arbeitnehmer zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu bewegen, in dem man beispielsweise – was es Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre schon mal gegeben hat – den Betroffenen ein Unterhaltsgeld von bis zu 90 Prozent ihres letzten Nettoentgelts zahlen würde, dann könnte wir den absehbaren Fachkräftemangel mit Sicherheit deutlich abschwächen. Das allerdings setzt politische Entscheidungen voraus, die mit einer weiten Perspektive hinterlegt sind. Daran mangelt es ganz erheblich.

Zu hoffen, eine große Zuwanderung wird uns arbeitsmarktlich retten, das zeigt die neue Studie im Detail, wird sich als eine große Enttäuschung erweisen.

Flüchtlinge: Konturen der Festung Europa, zugleich die Unwahrscheinlichkeit einer europäischen Lösung und die kommenden Lager jenseits des Mittelmeers

Die ganze Welt und vor allem die Berichterstattung ist gefangen von den sich überschlagenden Ereignissen in den USA. Die ersten Maßnahmen des neuen Präsidenten Donald Trump verheißen tatsächlich den Versuch einer Umsetzung seiner Wahlversprechen auf Kosten „der anderen“ – darunter auch von Menschen, die in den USA Zuflucht suchen wollen. Die sollen draußen bleiben (müssen). Ob das nun über eine Mauer an der mexikanischen Grenze oder aber über ein kollektives Einreiseverbot für Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit erreicht werden soll – die Botschaft bleibt die gleiche: Abschottung. Grenzziehung. Ausschluss. Und immer wieder verweist der neue Präsident auf die angeblich schrecklichen Zustände, die in Europa herrschen sollen wegen der vielen Flüchtlinge.

Dabei wird in Europa die Empörung über die USA selbst als heuchlerisch bezeichnet: Europas unsichtbare Mauer, so ist der Kommentar von Doris Akrap überschrieben: Donald Trump »könnte, wenn er wollte, ja mal nachfragen, wie die EU ihre unsichtbare Mauer an der Mittelmeerküste eigentlich nennt – und wie viele Flüchtlinge die EU dieses Jahr schon im Mittelmeer hat absaufen lassen.«

Und sie erinnert an zwei der zahlreichen – ihrer Meinung nach bizarren – Vorschläge des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU): »Aufnahmelager in Afrika nach türkischem Vorbild und die kostenlose Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen nach Afrika, wo sie in Ruhe einen Asylantrag stellen können sollen.«

Ob bizarr oder nicht – genau in diese Richtung bewegt sich zumindest konzeptionell der große schwere Tanker EU. Marcel Leubecher berichtet darüber in seinem Artikel Die Festung Europa nimmt Konturen an:

»Langsam, aber sicher werden die Pläne zum Schutz der europäischen Außengrenzen konkret. Schon in der kommenden Woche könnten die EU-Regierungschefs auf dem Sondertreffen in Maltas Hauptstadt Valletta das Ende der aktuellen Hauptflüchtlingsroute Libyen–Italien einläuten. Mit mehr als 100 Millionen Euro sollen die Südgrenzen des Bürgerkriegsstaates Richtung Zentralafrika abgeriegelt werden, die Vereinten Nationen sollen die Versorgung für Migranten innerhalb Libyens aufstocken.«

Der Bundesinnenminister  Thomas de Maizière (CDU) wird deutlich: Ziel müsse es dann sein, „dass Flüchtlinge gar nicht erst nach Europa gebracht werden, sondern zurückgebracht werden in sichere Orte“. Von diesen sicheren Lagern außerhalb der EU könnten dann „die Schutzbedürftigen – und nur die Schutzbedürftigen – nach Europa“, geholt werden.

Dieser (angestrebte) Paradigmenwechsel scheint auch in anderen europäischen Staaten auf fruchtbaren Boden zu stoßen, so wird der österreichische Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) dahingehend zitiert, er wolle durchsetzen, »dass Asylanträge nicht in Österreich, sondern in Asyl- und Migrationszentren im Niger, in Usbekistan oder Jordanien gestellt werden. Außerdem möchte er eine EU-weite Obergrenze zur Aufnahme dieser Flüchtlinge festlegen.«

Die Südeuropäer wollen die Dublin-Vereinbarung, wonach Migranten dort Asyl beantragen müssen, wo sie nach Europa einreisen, kippen. Zu dieser Vereinbarung (die Flüchtlingsfrage wurde europaweit 1990 im Dubliner Übereinkommen geregelt und 2003 durch die Dublin-Verordnung abgelöst) und ihren Problemen vgl. beispielsweise den Artikel In Europa angekommen – und dann? bereits vom 22.04.2015, also vor der Öffnung der deutschen Grenzen im Herbst 2015. Die Dublin-Vereinbarung hatte (und hat) zwei grundsätzliche Probleme – ein logisches und ein ganz praktisches:

  • Durch die Regelung, dass die Flüchtlinge dort ihren Asylantrag stellen müssen, wo sie EU-Boden betreten haben (und falls sie weiter in das EU-Innere vorstoßen, von dort wieder in das Aufnahmeland zurückgeschickt werden können), überlässt man einige wenige Grenzstaaten der EU, vor allem Griechenland und Italien, die Hauptlast der Flüchtlingszuwanderung. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn es ein wie auch immer geregeltes System der Verteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten geben würden, so dass man die Menschen, die in den Frontstaaten gestrandet sind, idealerweise gleichmäßig verteilen könnte über den ganzen EU-Raum. Diese Regelung aber gab es nicht und sie gibt es auch heute nicht. 
  • Diese Einseitigkeit wurde in der Vergangenheit dadurch „gelöst“, dass die Aufnahmeländer eine irreguläre Weiter-Migration in die anderen EU-Staaten gefördert haben, in dem sie die Menschen haben ziehen lassen. Die Flüchtlinge wurden also gleichsam „durchgereicht“. Das nun ist seit den turbulenten Ereignisse im Gefolge der Grenzöffnung in Deutschland im Herbst 2015 nicht mehr möglich auf einer der beiden Hauptrouten, also von Griechenland aus über den Balkan weiter nach Österreich, Deutschland oder nach Schweden. Diese Route ist bekanntlich abgeriegelt oder zumindest doch weitgehend geschlossen werden. So dass die betroffenen Menschen in Griechenland hängen bleiben. Wie so oft ist alles auch eine Frage der Quantitäten – wenn, wie das seit 2015 offensichtlich der Fall geworden ist, zu viele Flüchtlinge kommen und an einige wenige EU-Staaten weitergereicht werden, dann ist klar, dass das über kurz oder lang nicht gut geht, sondern in den betreffenden Ländern zu Abschottungsversuchen führen muss.

Um wenigstens den menschlichen „Nachschub“ nach Griechenland verringern zu können, hat die EU bekanntlich einen Deal mit der Türkei geschlossen, der allerdings äußerst fragil ist und unter die Mühlsteine der Ereignisse in der Türkei nach dem angeblichen Putschversuch sowie des vor unseren Augen ablaufenden Umbaus des Landes zu einer Autokratie zu geraten droht.

So ist in den Monaten des vergangenen Jahres nur noch die Mittelmeerroute nach Italien geblieben. Und die „funktioniert“ – wenn auch auf Kosten von mehreren tausend Toten, die den Versuch, Italien zu erreichen, nicht geschafft haben. Im vergangenen Jahr haben es mehr als 180.000 Flüchtlinge geschafft, nach Italien zu gelangen. »Anders als in früheren Jahren bleiben aber inzwischen viele von ihnen dort, weswegen das Land 2016 nach Deutschland die meisten Asylanträge und -entscheidungen verzeichnete«, so Marcel Leubecher in seinem Artikel.

Von der rechtlichen Möglichkeit, über sichere Drittstaaten – Deutschland ist ausschließlich von solchen umgeben – einreisende Ausländer an der Grenze abzuweisen, macht die Bundesrepublik nur ausnahmsweise Gebrauch. Aber das kann und soll sich ändern, weil man ansonsten zu Recht davon ausgehen muss, dass viele der Flüchtlinge innerhalb der EU in die Länder (weiter)ziehen werden, in denen es ihnen besser ergeht als in den ärmeren Südstaaten.

Damit verlagert man aber das Problem, wie bereits erwähnt, in die letzten Außenposten der EU, also Griechenland und Italien vor allem, (wieder) zurück. Was dann dort die Stimmung nach unten treiben wird (gegen die Flüchtlinge), denn die südeuropäischen Staaten leiden ja immer noch unter den Folgen der „Euro-Krise“ und sie verfügen nicht einmal für die eigene Bevölkerung über ausreichende soziale Sicherungssysteme. Vor diesem Hintergrund sind sie gezwungen, so lange wie irgendwie möglich einen Teil der Flüchtlinge in andere EU-Staaten zu „exportieren“. Wenn die sich aber immer stärker oder gar vollständig weigern, das Spiel mitzuspielen, dann kollabiert das System insgesamt.

Vor diesem Hintergrund scheinen die Bemühungen auf der EU-Ebene, soweit sie in den Medien beschrieben werden, durchaus rational. »Die EU arbeitet derzeit allerdings an Plänen, das Asylhopping zu beenden, indem sie die nationalen Standards und Systeme angleicht. Derzeit weichen Anerkennungsquoten, Chancen auf Einbürgerung und Sozialleistungen stark voneinander ab«, so Marcel Leubecher.

Dazu passt dann dieser Hinweis auf den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): Er brachte »eine Angleichung der Sozialstandards in der Europäischen Union (EU) ins Gespräch – unter anderem auch, um eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge unter den EU-Staaten zu erleichtern. „Wir haben bei den sozialen Leistungen viel höhere Standards als die meisten europäischen Länder. Deswegen wollen so viele nach Deutschland“ …  dann müssen wir gucken, ob wir mit den anderen EU-Ländern auf einen gemeinsamen, einheitlichen Sozialstandard kommen. Bisher ist das in Deutschland ein Tabu“, sagte Schäuble.«

Schäuble will hier allerdings als Tabu-Brecher fungieren – die damit verbundene mögliche Dimension der Konsequenzen erscheinen allerdings auslegungsbedürftig: Wenn man die Logik zu Ende denkt, die nur angedeutet wird, dann müsste das bedeuten, dass die Flüchtlinge nicht mehr die Leistungen in der Höhe bekommen, die sie derzeit in Deutschland erhalten – oder aber nicht mehr die niedrigen (oder gar keine) Leistungen wie in anderen EU-Staaten. Nun ist es praktisch gesehen kaum wahrscheinlich, dass man Flüchtlinge, die in Rumänien leben müssen, deutlich höhere Leistungen zusprechen wird, nur um das Gefälle zu Deutschland oder anderen reichen Ländern in der EU zu verringern. Also bliebe nur die Option, dass es Schäuble um eine deutliche Absenkung der Leistungen für Flüchtlinge in Ländern wie Deutschland geht. Wie aber soll das wirklich funktionieren? Das erscheint doch alles mehr als wackelig konzipiert zu sein.

Letztendlich aber wäre das schon der zweite oder dritte Schritt vor dem eigentlich ausstehenden ersten Schritt – also ein System zu finden, die Flüchtlinge über welchen Verteilungsschlüssel auch immer über alle EU-Mitgliedsstaaten zu verteilen, um eine Überlastung einiger weniger Länder zu vermeiden. Das wird ja nicht erst seit kurzem diskutiert und eingefordert – aber bislang nicht ansatzweise, auch nicht für kleine Kontingente, umgesetzt worden. Man denke an dieser Stelle an den vehementen Widerstand der osteuropäischen EU-Länder, die sich jeglicher Umverteilung der Flüchtlinge verweigern und das mit Sicherheit auch in der vor uns liegenden Zeit machen werden. Die EU müsste also bei diesen Verweigerern die Daumenschrauben anlegen, beispielsweise bei der Mittelverteilung. Dass sie das tun würde, kann man zum jetzigen Zeitpunkt mit ganz großer Sicherheit verneinen, auch dadurch bedingt, dass sich die EU und deren Kommission derzeit in einer substanziellen Infragestellung befinden, wofür der Brexit nur ein Mosaikstein darstellt.

Vor diesem Hintergrund muss man zu dem Prüfergebnis kommen, dass es derzeit und absehbar nur sehr geringe Chancen für eine europäische Lösung geben kann. Wenn das aber so ist, dann muss man auch angesichts der vielen Menschen, die ihr Glück über das Mittelmeer versuchen wollen, bei der Abwehr zusätzlicher Flüchtlinge ansetzen und möglichst verhindern, dass die überhaupt die Überfahrt nach Europa wagen und – wenn sie in Not geraten – von Rettungsschiffen aufgesammelt und nach Italien gebracht werden, womit sie am ersten Ziel angekommen sind.

An dieser Stelle muss sich eine brutale Mechanik entfalten. Bildlich gesprochen muss man die Zugbrücke richtig hochziehen und nicht nur wie bislang „halb“. Praktisch würde das bedeuten, dass die Menschen, die man im Mittelmeer aufgegriffen hat, konsequent vom europäischen Boden ferngehalten werden müssen. Man muss sie also wieder zurückschieben nach Afrika. Insofern ist die angesprochene Lager-Idee in Libyen die derzeit absehbar realistische Variante für das, was vor uns liegt.

Wenn man diesen Gedankengang mitgegangen ist (und das sei hier deutlich herausgestellt: unabhängig davon, wie man diese Entwicklung bewertet) – dann wird man mit den Niederungen der Wirklichkeit in den angedachten Frontstaaten außerhalb der EU und von uns aus betrachtet jenseits des Mittelmeers konfrontiert. Denn die Lager würden in Ländern errichtet und betrieben werden, die weit weg sind von jeden Maßstäben einer humanitären Gestaltung dieser „Wartehallen“ vor der Festung Europa.

Nehmen wir als Beispiel diesen Artikel: Auswärtiges Amt sieht „KZ-ähnliche Verhältnisse“. Und wo genau sehen die das? In Libyen, dem wichtigsten Stopp-Land in der angesprochenen Strategie. Während die EU einen Flüchtlingspakt mit Libyen berät, kritisieren deutsche Diplomaten »die Menschenrechtslage in dem Land laut einem Medienbericht scharf: Exekutionen und Aussetzungen in der Wüste zählten zum Alltag.« Die deutsche Botschaft in Nigers Hauptstadt Niamey habe von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen“ berichtet, die in den zahlreichen Privatgefängnissen stattfinden würden:

»Schlepper und Migranten würden in solchen Privatgefängnissen häufig eingesperrt. „Exekutionen nicht zahlungsfähiger Migranten, Folter, Vergewaltigungen, Erpressungen sowie Aussetzungen in der Wüste sind dort an der Tagesordnung“ … „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, das heißt den menschlichen ,Durchsatz‘ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen.“«

Das ist nicht nur auf Libyen begrenzt, sondern man wird damit auch in den anderen Ländern in Afrika konfrontiert, die man benutzen müsste, um die Abwehr-Strategie erfolgreich werden zu lassen. Für eine aktuelle Auseinandersetzung mit dem, was da zwischen der EU und afrikanischen Staaten am Entstehen ist, vgl. auch diese Arbeit:

Florian Koch (2017): Zuckerbrot und Peitsche? Der neue Takt in der EU-Migrationspolitik gegenüber Afrika, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, Januar 2017

Auf der anderen Seite: Was für Alternativen bieten sich denn den Verantwortlichen – nicht nur, aber auch – angesichts des multimorbiden Gebildes EU derzeit, wenn es das Ziel sein soll, die Zuwanderung der Flüchtlinge zu reduzieren oder gar einen Massenexodus armer Afrikaner zu verhindern?

Und selbst wenn man davon ausgehen kann und muss, dass die EU die am Horizont immer deutlicher erkennbar Lager-Bildung in Nordafrika damit garnieren muss, dass es das im Doppel mit einem „geregelten Verfahren“ zur legalen Einreise in die EU geben wird – auch ein „geregeltes Verfahren“ steht a) vor dem Selektions- und b) vor dem Mengenproblem, denn die innere Verfasstheit der meisten europäischen Länder würde eine die Grenzen überschaubarer Flüchtlingszahlen übersteigende offene Zuwanderung hilfebedürftiger Menschen nach Europa gar nicht zulassen aufgrund der entsprechend daraus resultierenden Reaktionen auf Seiten der Inländer.

Es ist so ein fürchterliches Dilemma.

Die EU zwischen Personenfreizügigkeit und Wohlstandsgefälle. Europäische und deutsche Regulierungsversuche bei der sozialen Sicherheit

Man braucht gar nicht nach Großbritannien schauen, wenn es um die konfliktauslösende Dimension einer der vier Grundfreiheiten innerhalb der EU geht –  neben dem freien Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital gibt es die Personenfreizügigkeit. Deren Beschränkung aufgrund tatsächlicher oder nur vermuteter „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ war ein ganz entscheidender Antreiber für die Brexit-Befürworter. Das ist aber in anderen Mitgliedsstaaten der EU auch so.

In Deutschland wird der Topos von der „Armutszuwanderung“ oder dem „Missbrauch“ der höheren Sozialleistungen dich Zuwanderer aus ärmeren EU-Staaten seit Jahren durch die politische Arena gejagt. Immer wieder wird dann bei uns von „den“ Rumänen oder „den“ Bulgaren gesprochen, deren Migration in „das“ reiche Deutschland als Problem ausgemalt wird. Frontrunner in dieser Debatte war immer schon Hans-Werner Sinn, der mittlerweile ehemalige Chef des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München. So kann man nur als Beispiel von vielen dem folgenden Artikel über einen öffentlichen Auftritt von Sinn im badischen Freiburg entnehmen: »Auf die EU-Bürger bezogen sollten rumänische Zuwanderer nur Sozialleistungen in der Höhe ihres Heimatlandes erhalten oder bis zu der Grenze, wie sie in Deutschland Steuern gezahlt haben. Das solle dem „Sozialtourismus“ bremsen. Tatsächlich beziehen in dieser Region die meisten Zuwanderer aus Rumänien, die Hartz IV kriegen, diese Sozialleistung zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen – weil ihre Löhne niedrig sind und Kinder mitzuversorgen sind.« So  Ronny Gert Bürckholdt in Ökonom Hans-Werner Sinn betont seine nationalliberalen Positionen. Sinn taucht immer wieder mit seinen Positionen in der Debatte auf und auch die Kritiker arbeiten sich gerne an seinen Thesen ab.

So beispielsweise Oliviero Angeli, der Politische Theorie an der Technischen Universität Dresden lehrt und vor allem zu den Themen Einwanderung und Integration forscht. In seinem Artikel  Die sechs großen Irrtümer in der Migrationsdebatte rekurriert er direkt auf Sinn, in dem er unter dem Punkt „Irrtum Nr. 5: Die Einwanderer kommen wegen des Kindergeldes und anderer Sozialleistungen hierher“ schreibt:

»“Wenn Migranten nur erschwert oder nach längerer Verzögerung Zugang zum steuerfinanzierten Sozialsystem erhalten, ist der Anreiz zu kommen unter den gering Qualifizierten sicherlich geringer.“ Das Zitat stammt vom Ökonomen und ehemaligen Ifo-Chef Hans-Werner Sinn („FAZ“ vom 3.1.2015). Es suggeriert, dass gering Qualifizierte ungern in Länder einwandern, in denen sie keine Sozialleistungen erhalten. So zu denken ist weit verbreitet – und trotzdem grundfalsch. Für die meisten Einwanderer ist vor allem eines wichtig: höhere Löhne.«

Die Frage des Kindergeldbezugs für EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, deren Kinder aber in ihrem Heimatland verblieben sind, ist ja gerade in Deutschland ein heftig diskutiertes Thema – vgl. dazu den Beitrag Kein deutsches Kindergeld mehr für EU-Ausländer, die hier und deren Kinder dort sind? Zur Ambivalenz einer (nicht-)populistischen Forderung vom 19. Dezember 2016.

Aber es geht um weit mehr als um das Kindergeld. Sozialhilfen für Zuwanderer müssen abgebaut werden, fordert der Chefvolkswirt des Finanzministeriums, Ludger Schuknecht, in einem Gastbeitrag für die FAZ unter der Überschrift Fehlanreize für EU-Zuwanderer. Er benennt die Ambivalenz der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU so:

»Ohne Handwerker aus Osteuropa, den berühmten „Polish plumber“, würde man nicht nur in England häufig kaum so gemütlich wohnen.Auf der anderen Seite klagen viele Menschen über die Herausforderungen, die sich eben auch aus der großen Zahl von Menschen ergibt, die die Freizügigkeit in Europa nutzen. Zuwanderung trifft auf einen Mangel an preiswertem Wohnraum, auf unvorbereitete Schulen und Gesundheitssysteme und auf Bürger, die die Konkurrenz im Arbeitsmarkt spüren, vor allem die gering Qualifizierten. Dann heißt es rasch vereinfachend, die Freizügigkeit sei schuld.«

Dann kommt Schiknecht zum Punkt: » In Deutschland wie auch anderswo wird die Zuwanderung erheblich subventioniert. Das schafft Fehlanreize. Darüber muss man sachlich diskutieren. In Deutschland sind die Leistungen aus Hartz IV höher als der durchschnittliche Verdienst in vielen europäischen Ländern. Bei Zuwanderern von außerhalb der EU ist das Missverhältnis oft noch viel größer. Zuwanderer sind „Unternehmer“, die ihr Leben verbessern wollen. Sie nutzen die Chancen, die sich bieten.« Im geht es darum „die Fehlanreize durch subventionsgetriebene Zuwanderung“ zu verringern. Wie man das schaffen könnte?

»Für Zuwanderer aus der EU würde bei Sozialleistungen wie Hartz IV für fünf Jahre eine Art „Heimatlandprinzip“ gelten, wobei der Bedarf dann nicht in Deutschland, sondern zu Hause angemeldet werden müsste.«

Für den Sozialpolitiker ist dieser Ansatz nun wirklich nichts Neues – das „Territorialprinzip“ hat das mittelalterliche Armenwesen dominiert (praktisch dann in der Überlebensökonomie der Menschen „ergänzt“ um die Bettelei aufgrund der ausschließenden Effekte des Prinzips).

Nun muss man sich klar machen, worin der radikale Schritt bestehen würde, wenn man dem Vorschlag folgend vorgehen würde: Es geht hier offensichtlich auch um Ansprüche für EU-Zuwanderer in einem Mitgliedsstaat, die dort arbeiten, nicht nur – das war und ist der bisherige Fokus der Debatte und auch der aktuellen Gesetzgebung – um Zuwanderer, die gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder einwandern, um eine Arbeit zu suchen, aber über keine Existenzsicherung verfügen. Es ist wichtig, diese beiden Ebenen erst einmal auseinanderzuhalten, obgleich sie natürlich miteinander verbunden sind.

Im Mittelpunkt der Personenfreizügigkeitsregelung einer EU, die entstanden ist aus einer Wirtschaftsgemeinschaft und immer noch einen klaren Schwerpunkt darauf hat, steht die Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Nunmehr versucht die EU-Kommission zu reagieren auf die immer stärker werdenden Vorbehalte in einzelnen Mitgliedsstaaten und sie bemüht sich, Aktivitäten gegen einen „Sozialmissbrauch“ zu demonstrieren, um Druck aus dem Kessel zu nehmen.
In diesem Kontext hat sie nun Vorschläge für regulatorische Änderungen vorgelegt, die man diesem Verordnungsungetüm entnehmen kann:

European Commission: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulation (EC) No 883/2004 on the coordination of social security systems and regulation (EC) No 987/2009 laying down the procedure for implementing Regulation (EC) No 883/2004 (Text with relevance for the EEA and Switzerland). COM(2016) 815 final 2016/0397 (COD), Strasbourg, 13.12.2016

Das liest sich aus so wie es aussieht. Die Kommission hat dazu am 14.12.2016 diese Pressmitteilung begleitend veröffentlicht: Arbeiten im Ausland: Kommission will Regeln zur sozialen Sicherheit fair und gerecht gestalten. Die Kerninhalte der Vorschläge der Kommission:

»Danach können die Mitgliedstaaten künftig festlegen, dass ausländische EU-Bürger erst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld des betreffenden Landes haben, wenn sie dort mindestens drei Monate gearbeitet haben.  Arbeitssuchende sollen künftig ihre Arbeitslosenleistungen für mindestens sechs Monate exportieren können – statt der bisher geltenden  drei Monate.«

Offensichtlich glaubt man dadurch, dieses ambitionierte Dreier-Ziel erreichen zu können: „Die Freizügigkeit wird gewahrt, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden geschützt und gleichzeitig die Instrumente gegen potenziellen Missbrauch gestärkt“, so wird die Sozialkommissarin Marianne Thyssen zitiert.
»Laut EU-Kommission hatten zuletzt 42 Prozent der EU-Ausländer, die Arbeitslosenunterstützung erhielten, weniger als drei Monate im Zielland gearbeitet. Wer künftig wegen zu kurzer Arbeitsdauer keinen Anspruch mehr auf das häufig höhere Arbeitslosengeld des Ziellandes hat, erhält die Arbeitslosenunterstützung aus seinem Heimatland«, so Christoph B. Schiltz in seinem Artikel So will Brüssel jetzt den Sozialmissbrauch bekämpfen.

Die Kommission äußert sich auch explizit zu diesem Punkt, der angesprochenen zweiten Ebene:  Zugang nicht Erwerbstätiger zu Sozialleistungen. Hier sind die Vorgaben deutlich restriktiver:

»Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird im Vorschlag geklärt, dass die Mitgliedstaaten beschließen können, mobilen Personen, die nicht erwerbstätig sind – die also weder arbeiten, noch aktiv Arbeit suchen und sich nicht legal im betreffenden Mitgliedstaat aufhalten – keine Sozialleistungen zu gewähren. Nicht erwerbstätige Bürger/innen dürfen sich nur dann legal in einem Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie über ausreichende Existenzmittel verfügen und umfassend krankenversichert sind.«

Das nun leitet über zur aktuellen Gesetzgebung in Deutschland. Denn dort ist man in diesem Bereich – aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber: Der EuGH gegen Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Staaten, das BSG teilweise dafür, andere Sozialgerichte gegen das BSG vom 25. Februar 2016) – tätig geworden. Letztendlich handelt es sich um eine Korrektur der vorliegenden Rechtsprechung des BSG, deren Problem für den Gesetzgeber darin besteht, dass das BSG den Betroffenen, die rechtskonform von SGB II-Leistungen ausgeschlossen werden können, Leistungen nach dem SGB XII im Ermessenswege zugesprochen hat. Bei einem verfestigten Aufenthalt, den das BSG im Regelfall nach sechs Monaten annimmt, soll das Ermessen jedoch auf null reduziert sein, so dass für die Betroffenen so gut wie immer ein Anspruch besteht. Dieses „Schlupfloch“ hat man geschlossen.

Dazu hat die Bundesregierung dieses mittlerweile auch verabschiedete Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht:

Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 18/10211 vom 07.11.2016) sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, BT-Drs. 18/10518 vom 30.11.2016.

Und wie sieht nun die in Berlin gefundene Lösung des Problems aus? Dazu aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10211 vom 07.11.2016):

»Die Leistungsausschlüsse im SGB II werden ergänzt und es wird klargestellt, dass Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU ebenso wie Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die ihr Aufenthaltsrecht nur aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 ableiten, von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind. Für Personen, die als Arbeitnehmer, Selbständige oder aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen, erfolgt keine Änderung, sie sind weiterhin (ergänzend) leistungsberechtigt. Im SGB XII werden die Leistungsausschlüsse denjenigen im SGB II angepasst. Daneben wird im SGB XII ein Anspruch für einen Zeitraum von einem Monat geschaffen, mit der Möglichkeit, darlehensweise die Kosten für ein Rückfahrticket zu übernehmen. Außerdem wird im SGB II und im SGB XII ein Leistungsanspruch nach eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes geschaffen, die nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland angenommen wird. Diese Leistungen erfolgen dabei über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus.«

Alles klar? Man kann das so zusammenfassen: Mit dem Gesetzentwurf ändert sich (vorerst, also durch diese Gesetzesänderungen) nichts für die Fälle, wo jemand hier erwerbstätig war/ist und daraus Leistungsansprüche, beispielsweise aufstockende Grundsicherungsleistungen, ableiten kann. Es geht um die anderen Fälle, bei denen das BSG wie erwähnt nach sechs Monaten „verfestigten“ Aufenthalt einen Sozialhilfeanspruch statuiert hat – eine Entscheidung, die übrigens nicht nur aus den Reihen der Sozialgerichte heftig kritisiert wurde („verfassungsrechtlich nicht haltbar“ beispielsweise seitens des Berliner Sozialgerichts), sondern die auch logisch eine Menge Fragezeichen in den Raum gestellt hat (vgl. dazu den Beitrag Die Angst der Kommunen vor einem weiteren Ausgabenschub und zugleich grundsätzliche Fragen an eine Bypass-Auffangfunktion der Sozialhilfe nach SGB XII vom 6. Dezember 2015).

Die meisten Akteure im politischen Raum unterstützen diese Regelung der Bundesregierung, nur wenige kritische Stimmen waren in diesem Zusammenhang zu vernehmen. Stellvertretend für die Gruppe der Kritiker sei auf die Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung verwiesen. Nach deren Auffassung verstoßen die geplanten Regelungen gegen Unionsrecht und gegen das Grundgesetz. »Schwerer als dieser verfassungs- und unionsrechtliche Befund wiegen die zu prognostizierenden Auswirkungen auf unsere Verfassungsrealität. Die Entscheidung, unerwünschten Unionsbürger_innen für eine sehr lange Zeit das soziale Existenzminimum zu verweigern widerspricht den Geboten der Mitmenschlichkeit.« Darüber hinaus werde das Gesetz neue Rechtsunsicherheit schaffen. Dabei wird in der Stellungnahme vermutet, dass es Widerstände geben wird in den sozialgerichtlichen Instanzen dergestalt, »dass die Gewährung minimaler Sozialleistungen an alle längerfristig hier lebenden Menschen nicht nur moralisch, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist.  Entsprechend werden viele Sozial- und Landessozialgerichte im Rahmen von Eilverfahren wie bisher Leistungen gewähren, bis eine erneute Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und eine erstmalige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage vorliegen.«

Und die Neue Richtervereinigung spricht die eigentliche Zielgruppe des Gesetzes an: »Das Gesetz wendet sich vorwiegend gegen Sinti und Roma aus Rumänien und Bulgarien, deren Anwesenheit in unreflektierter Tradition als besonders unerwünscht gilt. Die Situation dieser Menschen ihren Herkunftsländern ist vielfach von einem so krassen Elend geprägt, dass es nicht gelingen wird, ihre Lage in Deutschland im Vergleich dazu schlechter zu gestalten.« Und: »Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozialrecht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.«
Die kritische Bilanz am Ende der Stellungnahme ist mehr als deutlich:

»Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass  jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt diese tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar.«

Aber diese Einwände sind am Gesetzgeber abgeprallt. Und im kommunalen Raum, natürlich vor allem dort, wo man mit „Armutszuwanderung“ besonders konfrontiert ist, also beispielsweise in den Ruhrgebietsstädten, sind die Erwartungen hoch, die mit der Neuregelung verknüpft werden: »Ein neues Bundesgesetz soll Sozialleistungen für EU-Ausländer einschränken. Die Stadt Essen hofft hier auf Millionen-Einsparungen«, kann man diesem Artikel von Christina Wandt entnehmen: Stadt Essen will Sozialleistung-Tourismus stoppen. Der Gesetzgeber will damit sogenannten Sozial-Tourismus verhindern; also dass sich hier Menschen niederlassen, die weder arbeiten noch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. „Wir müssen das Tor an dieser Stelle schließen“, wird der Essener  Sozialdezernent Peter Ränzel zitiert (was zugleich nochmals darauf verweist, dass die Regelungen eben nur für eine Untergruppe der Zuwanderer gilt und nicht für die, die einen Fuß im Arbeitsmarkt haben, so fragwürdig der auch sein mag).

Die praktischen Auswirkungen dieser – vor allem im Kategoriesystem der politischen Psychologie zu verstehenden – Gesetzgebung werden überschaubar bleiben. Aber die nächste Stufe steht schon vor der Tür – das wäre dann die gesetzgeberische Erfassung und partielle Exklusion derjenigen, die hier in welcher Form auch immer erwerbstätig sind. Denn Sinn & Co. beziehen sich auf diese Personen, die vom nunmehr verabschiedeten „Unionsbürgerausschlussgesetz“ (noch) gar nicht betroffen sind und die beschriebenen Vorschläge der EU-Kommission versuchen eine Antwort auf den in vielen EU-Staaten ansteigenden Druck zu geben, auch hier einschränkender tätig werden zu können.

Schrottimmobilien inmitten mehrdimensionaler Geschäftsmodelle rund um die Armut, mit Zuwanderern und – auch – durch Zuwanderer

Wenn es Themen in die Politikmagazine des öffentlich-rechtlichen Fernsehens schaffen, dann meistens nicht, weil die dort schaffenden Redaktionen exklusiv etwas zu Tage gefördert haben. Das ist hin und wieder auch der Fall sein, in der Gesamtschau aber eher die Ausnahme, was auch nicht überrascht, denn investigative Überraschungseier sind seltene Exemplare und sie lassen sich in den heutigen Zeiten auch immer schwerer bis gar nicht mehr „produzieren“, weil man dafür Zeit und Manpower braucht, mithin eine Menge Ressourcen. Meistens registrieren die Magazine sehr aktuell, wo gerade berichtenswerte Dinge ablaufen und wo es kritisches Material gibt, was dann in einem Beitrag fokussiert und bebildert werden kann. Insofern sind die Themen der Politikmagazine immer auch eine Art Seismograf für das, was im medialen Raum – beispielsweise an sozialpolitischen Themen – wahrgenommen und verarbeitet wird. Und natürlich spielt dabei auch immer die Frage eine Rolle, ob man die Themen mit Blick auf die Zuschauer skandalisieren kann, schließlich leben wir in einer Erregungsökonomie.

Man kann das gut konkretisieren am Beispiel eines Beitrags des ZDF-Politikmagazins „Frontal 21“, der am 6. September 2016 ausgestrahlt wurde: „Sozialbetrug mit Schrottimmobilien“ (Video bzw. Manuskript), so lautet die Überschrift des Beitrags, der sich mit dieser Thematik befasst: »Sogenannte Schrottimmobilien im Ruhrgebiet geraten zunehmend in den Blick krimineller Banden. Die nutzen die Not von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien aus, um unsere Sozialsysteme abzuzocken.« 

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