Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert, berichtet das Statistische Bundesamt. Besserverdiener hatten im April 2023 das 2,98-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-fache. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienern (obere 10 %).

*) Westdeutschland einschließlich Berlin
Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung April 2018 und der Verdiensterhebungen April 2022 und 2023 (ohne Auszubildende). Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 % aller Werte reichen. Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 % aller Werte beginnen. Das 5. Dezil (auch als Median bezeichnet) ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt.

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Er ist geschrumpft. Der Niedriglohnsektor in Deutschland

16 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland haben im April 2023 im Niedriglohnsektor gearbeitet. Anders ausgedrückt: Der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs lag unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Das waren 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen), so das Statistische Bundesamt: 1,1 Millionen weniger Niedriglohnjobs im April 2023 gegenüber April 2022. Der Anteil dieser Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen sank innerhalb eines Jahres bundesweit von 19 Prozent auf 16 Prozent. Und wie ist es dazu kommen? Dazu schreiben die Bundesstatistiker: »Eine Erklärung für diese Entwicklung ist der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn.«

Nun sind die Anteilswerte und damit die Bedeutung der Niedriglohnjobs zwischen den Branchen wie fast alles auf dieser Welt ungleich verteilt, in diesem Fall höchst ungleich: In der öffentlichen Verwaltung (4 Prozent), in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent) und in der Informations- und Kommunikationsbranche (7 Prozent) waren und sind Niedriglöhner eine Ausnahmeerscheinung. Ganz anders in diesen Branchen: Gut jedes zweite Beschäftigungsverhältnis im Gastgewerbe (51 Prozent) lag im April 2023 im Niedriglohnsektor. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent) war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ebenfalls überdurchschnittlich hoch.

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Ab 30 geht es bergab und die Corona-Pandemie war doch nicht so schlimm? Der Gender Pay Gap und das erste Kind als Konstante

Jedes Jahr wird diese eine Zahl berichtet, so auch für das vergangene: »Frauen haben im Jahr 2023 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer.« Das berichtet das Statistische Bundesamt. Danach erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro). Das wird dann überall abgeschrieben und bei nicht wenigen bleibt der Eindruck hängen, dass es diesen erheblichen Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern für die gleiche Arbeit gibt. Vor diesem Hintergrund sollte man die Mitteilung der Bundesstatistiker genauer lesen.

Wenn aus 18 Prozent 6 werden: »Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde.« Die zitierten 18 Prozent sind also die „unbereinigte“ Lohnlücke. Nach einer Bereinigung werden daraus „nur“ noch 6 Prozent. Was muss man sich darunter vorstellen?

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500 Euro mehr für alle auf dem Bau. Die Gewerkschaft der Bauarbeiter läuft sich warm für die anstehenden Tarifverhandlungen

Auf die Bauwirtschaft war in den vergangenen Jahren eigentlich immer Verlass – selbst in den harten Zeiten der Corona-Pandemie, als viele Bereiche stillstanden, ging es auf den Baustellen weiter. Und der Bedarf – man denke an den Wohnungsbau – ist ja auch enorm und es müsste viel mehr gebaut werden. Aber auch wenn der Baubereich, in dem Hunderttausende arbeiten, während der Pandemie noch einer der Stabilitätsanker war, so haben doch die Folgen der neuen Krisen und der Krisenbewältigungsmaßnahmen wie beispielsweise die erhebliche Anhebung der Leitzinsen 2002 und 2023 eine Schneise des Einbruchs geschlagen und erstmals wird auch davon gesprochen, dass Beschäftigte auf dem Bau ihren Job verlieren (könnten).

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Die Debatte über niedrige Renten sei „faktisch falsch“. Vom Wert eines langen und durchschnittlichen Erwerbslebens in der Rentenversicherung

Bereits seit Jahren werden regelmäßig Anfragen im Bundestag gestellt, mit denen man (gemessen an der Resonanz in den Medien) „erfolgreiche“ Pressearbeit machen kann. Weil die eine oder andere große Zahl gerne unter die Leute gebracht wird. Ein aktuelles Beispiel dazu: »Bei fast der Hälfte der heute Vollzeitbeschäftigten in Deutschland wird die Rente eher gering ausfallen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach werden nach jetzigem Stand 9,3 Millionen von den derzeit rund 22 Millionen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Alter eine monatliche Rente von weniger als 1.500 Euro erhalten.« Das kann man diesem Artikel entnehmen: „Nach 45 Jahren Maloche in die Altersarmut“: Millionen Beschäftigte müssen mit weniger als 1500 Euro Rente rechnen. Und dort werden wir dann mit solchen Zahlen versorgt:

»Aktuell müssten Beschäftigte der Berechnung zufolge bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 45 Jahre lang gearbeitet und rechnerisch einen Stundenlohn von 20,78 Euro erreicht haben, um auf die Altersbezüge von 1.500 Euro zu kommen. Das entspreche einem Bruttomonatslohn von 3.602 Euro. Für eine spätere monatliche Rente in Höhe von 1.200 Euro ist demnach derzeit rechnerisch ein Stundenlohn von 16,62 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden über 45 Jahre nötig. Das entspreche einem Bruttomonatslohn von 2.882 Euro. Bei einer Rente von 1.300 Euro wären ein Stundenlohn von 18,01 Euro beziehungsweise ein monatlicher Bruttolohn von 3.122 Euro notwendig.«

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