Bei der Kaufkraft wieder zurück in die Zeit vor der hohen Inflation? Für viele Haushalte wurde die Preissteigerung – auch dank staatlicher Maßnahmen – kompensiert. Aber nicht für alle

Noch Ende des vergangenen Jahres wurde man mit solchen Meldungen konfrontiert: Inflation frisst Lohnsteigerungen auf: »Die Gehaltserhöhungen in Deutschland gleichen die hohe Inflation kaum aus. Wie aus einer Auswertung der Böckler-Stiftung hervorgeht, haben viele Tarifbeschäftigte real weniger Einkommen zur Verfügung als 2022.« Und auch hier wurde in Zeiten der hohen Inflation (gemessen an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex) mit Blick auf die Lohnentwicklung im Jahr 2022 berichtet: Reallöhne auf dem Sinkflug: Die Kaufkraft der Beschäftigten schmilzt wie eine Eiskugel in der Sommer-Sonne. Damals war der Kaufkraftverlust durch die hohen Preissteigerungsraten real und akut, während die Lohnentwicklung mit erheblichen Zeitverzögerungen (auch aufgrund lang laufender Tarifabschlüsse in der Vergangenheit) sowie erst einmal nur für die Tarifbeschäftigten kompensierende Wirkungen entfalten konnte. Mit dem angesprochenen Zeitverzug ist das aber mittlerweile passiert. 

Im Zeitraum vom 4. Quartal 2021 bis zum 1. Quartal 2023 hatten die Beschäftigten durchgängig Reallohnverluste zu verzeichnen, seit dem 2. Quartal 2023 befindet sich die Reallohnentwicklung (wieder) im positiven Bereich.

Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt: Reallöhne im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal, 29.05.2024. Bei der Darstellung der Nominal- und Reallöhne handelt es sich um eine Abbildung aller Arbeitsverdienste, also nicht nur der Tarifbeschäftigten: »Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab.«

Die aktuell positive Reallohnentwicklung berichtet wird vom Statistische Bundesamt so eingeordnet:

»Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Inflationsentwicklung führten zum Reallohnwachstum im 1. Quartal 2024. Dazu trugen auch die Auszahlungen von Inflationsausgleichsprämien bei. Die steuer- und abgabenfreie Prämie kann bis zu 3.000 Euro betragen und ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, die noch bis Ende 2024 ausgezahlt werden kann. Auch die beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen sowie Inflationsausgleichsprämien in Tarifverträgen, die im 1. Quartal 2024 an viele Beschäftigte ausgezahlt wurden, sind maßgeblich für den Reallohnanstieg.«

Da tauchen sie auf, die „Inflationsausgleichsprämien“, ein wichtiges Stichwort hinsichtlich der Maßnahmen des Staates, die Folgen der Inflationsentwicklung abzumildern bzw. zu kompensieren. Der Beitrag des Staates zur Kompensation besteht hierbei in der Steuer- und Sozialversicherungsabgabenfreiheit der Ausgleichsprämien, womit entsprechende Einnahmeausfälle verbunden sind.

Wieder zurück in das Jahr 2021?

Und nun werden wir mit solchen für viele sicher erst einmal überraschenden Botschaften konfrontiert: Die meisten Deutschen haben mindestens so viel Netto vom Brutto wie 2021. Dort bezieht man sich auf eine Studie des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK):

➔  Sebastian Dullien, Katja Rietzler und Silke Tober (2024): Brutto- und Nettoeinkommen von Arbeitnehmendenhaushalten 2021-2024: Kaufkraftlücke vor allem bei Familien. Analyse staatlicher Entlastungsmaßnahmen, kalter Progression und Kaufkraftentwicklung während der Hochinflationsphase. IMK Policy Brief Nr. 173, Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Juli 2024.

In der Zusammenfassung werden diese Aspekte hervorgehoben:

»Der Policy Brief untersucht die Entwicklung der Belastung von Steuern und Abgaben sowie die realen Nettoarbeitseinkommen für eine Reihe typisierter Haushalte in Deutschland für den Hochinflationszeitraum 2021 bis 2024. Es kann gezeigt werden, dass die meisten Haushalte in diesem Zeitraum bei Steuern und Abgaben in der Summe entweder entlastet oder zumindest nicht weiter belastet worden sind. Eine Notwendigkeit zur weiteren Anpassung des Steuertarifs zum Ausgleich der so genannten „kalten Progression“ ergibt sich deshalb bis 2024 nicht. Eine wichtige Ausnahme sind Haushalte mit Kindern und mittleren Einkommen. Aufgrund eines deutlichen Zurückbleibens des Kindergeldes hinter der Inflation und dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge sind diese Haushalte teilweise spürbar zusätzlich belastet worden. Beim Vergleich der Kaufkraft 2024 mit jener aus dem Jahr 2021 zeigt sich dieses Problem verschärft: Zwar haben auch hier vor allem Single-Haushalte inzwischen die Kaufkraftverluste weitgehend wettgemacht, weil aber insbesondere bei Familien die Lohnerhöhungen nicht die haushaltsspezifischen Inflationsraten ausgeglichen haben, sind trotz der Entlastungen bei den Steuern bei diesen Haushalten noch Kaufkraftverluste übriggeblieben.«

Der Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung unter der Überschrift Staat hat „kalte Progression“ zwischen 2021 und 2024 für die meisten Arbeitnehmer*innen-Haushalte ausgeglichen – Kaufkraft bei vielen Haushalten wieder auf Niveau von 2021 kann man entnehmen:

»Die aktuelle Bundesregierung hat seit Ihrem Amtsantritt 2021 die so genannte „kalte Progression“ für die meisten Haushalte vollständig ausgeglichen und für viele Haushalte sogar überkompensiert. Wenn man sowohl Steuern als auch Sozialabgaben und zudem die Zahlungen aus dem Kindergeld berücksichtigt, haben die meisten Arbeitnehmer*innenhaushalte in Deutschland heute mindestens so viel Netto vom Brutto wie 2021, einige sogar deutlich mehr. Ausnahme sind dabei Familien mit Kindern im mittleren Einkommensbereich, bei denen eine unterproportionale Erhöhung des Kindergeldes und erhöhte Sozialabgaben das Nettogehalt so stark schmälern, dass ihnen von jedem verdienten Euro netto weniger bleibt als 2021.«

»Unter dem Begriff „kalte Progression“ versteht man, wenn Beschäftigte durch Lohnerhöhungen, die einzig die Teuerung ausgleichen, höhere Steuersätze zahlen müssen. Um dies zu vermeiden, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt den Steuertarif angepasst.« 

Dullien et al. (2024) zeigen, dass die Sozialversicherungsbeiträge eine zentrale Rolle spielen.

»So ist die Steuer- und Abgabenbelastung für praktisch alle Singlehaushalte und Paarhaushalte ohne Kinder entweder – bis auf kaum messbare Veränderungen im Promillebereich – unverändert geblieben oder gefallen, und damit der Anteil des Nettoverdienstes an den Bruttoeinkommen gestiegen. Deutlich entlastet wurden dabei vor allem Single-Haushalte mit Bruttoeinkommen von unter 20.000 Euro und mehr als etwa 50.000 Euro pro Jahr (bei Paaren ohne Kinder mit jeweils den doppelten Werten). Familien mit Kindern im mittleren Einkommensbereich wurden in der Summe durch die Veränderungen bei Steuern, Abgaben und Kindergeld allerdings etwas schlechter gestellt, zumindest, wenn man alle Zahlungen einschließlich des Kinderbonus´ 2021 berücksichtigt.«

Die Studie gibt auch einen Hinweis, was man tun könnte, wenn man wollte:

»Wenn man zielgenau Familien mit niedrigeren bis mittleren Einkommen entlasten wolle, sei dafür am besten eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes geeignet.«

Dullien et al. (2024) haben in ihrer Untersuchung nicht nur Steuern und Abgaben betrachtet. „Das volle Bild ergibt sich erst, wenn man Steuern, Abgaben, Löhne und die für die einzelnen Haushalte relevanten Preise zusammen analysiert“, so Sebastian Dullien. 

Der Hinweis auf die Preisentwicklung ist insbesondere für Haushalte mit Kindern relevant, denn die haben wegen des hohen Anteils an Ausgaben für Lebensmittel und Energie an ihren Warenkörben eine besonders hohe Teuerung erlebt.

➔ Alleinerziehende und Paarfamilien mit Kindern und mittleren Einkommen stehen so bei ihrer Gesamtkaufkraft etwas schlechter da als vor drei Jahren und verzeichnen gegenüber 2021 „Kaufkraftlücken“ von bis zu 492 Euro.

➔ Deutlich besser sieht es für einen Teil der Alleinstehenden aus, vor allem für Singles mit hohen Einkommen und etwas abgeschwächt auch für Personen, die im Niedriglohnbereich arbeiten. 

Die Wirkung der bereits angesprochenen Inflationsausgleichsprämien wird hervorgehoben, denn die Kaufkraft von Arbeitnehmern, die eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bekommen, wird aktuell gegenüber dem Jahr 2021 gestärkt. Mit Prämie können auch Alleinstehende mit mittleren Einkommen einen Kaufkraftzuwachs um mehrere hundert Euro verbuchen, während ohne Prämie in dieser Gruppe die Kaufkraft praktisch stagniert.«

»Der Staat hat bei der Einkommensteuer seine Hausaufgaben gemacht, um eine Zusatzbelastung durch die hohe Inflation auszugleichen … Auch die Tarifparteien hätten deutlich dazu beigetragen, dass die durch die Energie- und Nahrungsmittelschocks entstandenen Kaufkraftlücken bereits in diesem Jahr teils geschlossen, teils zumindest deutlich verkleinert wurden. Das sei angesichts der stagnativen Entwicklung ein deutlicher Erfolg.«

Alleinerziehende und Paarfamilien mit Kindern und mittleren Einkommen haben also an Kaufkraft verloren – am Ende des Spektrums stehen hingegen die „Gewinner“ der staatlichen Ausgleichsmaßnahmen: Es gibt auch Haushalte mit deutlichen Kaufkraftgewinnen:

»Familien mit höherem Einkommen etwa profitierten tendenziell vom jährlich angepassten Kinderfreibetrag, der seit 2021 um 11 Prozent angehoben wurde und damit deutlich stärker als das Kindergeld. Entscheidend ist aber auch hier, dass sich die erhöhten Beitragssätze nur bis zu den unterproportional angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen auswirken und Haushalte mit hohen Einkommen davon profitieren, dass für ihr zusätzliches Einkommen keine zusätzlichen Beiträge abzuführen sind. Somit hat eine vierköpfige Familie mit zwei Erwerbstätigen und einem Jahresbrutto von knapp 155.000 Euro 2024 992 Euro mehr Kaufkraft als 2021. Singles mit Top-Einkommen von knapp 153.000 Euro konnten ihre Kaufkraft gegenüber 2021 um 2.109 Euro steigern. Hier wirkt sich zusätzlich die deutlich unterdurchschnittliche haushaltsspezifische Inflationsrate aus. Deutliche Entlastungen und Zugewinne gibt es auch im unteren Einkommensbereich: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat 2024 1.535 Euro mehr Kaufkraft zur Verfügung als 2021.« 

Dullien et al. (2024) konstatieren zusammenfassend, dass die allermeisten Haushalte in Deutschland seit 2021 auch nach Berücksichtigung von Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich bei den Steuern und Abgaben in der Summe entlastet oder zumindest nicht zusätzlich belastet worden sind. Dass dabei Haushalte mit sehr hohen Einkommen vergleichsweise stark profitieren, während Mittelschichts-Familien Einbußen erleiden, wird als „Schieflage“ problematisiert. Wenn man den Nachteil für Familien ausgleichen wollte, dann sei es am besten, über stärkere Erhöhungen beim Kindergeld nachzudenken, so das Fazit der IMK-Wissenschaftler.

Alles hat seinen Preis

Seit März 2022 hat der vielfach gescholtene Staat drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die mit erheblichen Aufwendungen verbunden waren und sind. Wir sprechen hier über einen dreistelligen Milliarden-Betrag, der in die Hand genommen wurde, um die Folgen der starken Preisanstiege (teilweise) zu kompensieren, was – abgesehen von einer Schieflage zuungunsten der Familien mit Kindern im mittleren Einkommensbereich – auch weitgehend und natürlich teilweise zeitverzögert gelungen ist. Allerdings muss man davon ausgehen, dass nur den wenigsten Haushalte bekannt bzw. bewusst ist, welche Ausgleichsmaßnahmen hier unternommen wurden und wie die das eigene Einkommen stabilisiert bzw. an die alten Kaufkraftwerte herangeführt haben. 

➔ Zu der finanziellen Größenordnung berichteten Beznoska et al. (2023): »Auf die Energiepreiskrise, die bereits Ende des Jahres 2021 begann und durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärft wurde, hat die Bundesregierung mit 28 Maßnahmen in drei Entlastungspaketen reagiert, die insgesamt für den Zeitraum von 2022 bis 2024 einen Umfang von knapp 240 Milliarden Euro aufweisen. Zu den fiskalisch bedeutsamen Instrumenten zählen die Preisbremsen für Strom und Gas, der Ausgleich der kalten Progression, der Wegfall der EEG-Umlage sowie die Energiepreispauschale. Hinzu kommt die von den Arbeitgebern finanzierte Inflationsausgleichsprämie, bei der der Staat auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet.«

➔ Zu den Inflationsausgleichsprämien sollte man diese Abschätzung des staatlichen Aufwands in Form des Verzichts auf Steuer- und Sozialbeitragseinnahmen zur Kenntnis nehmen: »Die Möglichkeit der Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie war eine wichtige, in der konzertierten Aktion 2022 vereinbarte Maßnahme zur Stabilisierung der Kaufkraft im Energiepreisschock nach der russischen Ukraine-Invasion. Anhand einer Online-Befragung wird … abgeschätzt, welcher Anteil der abhängig Beschäftigten in Deutschland in den Jahren 2022 bis 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat. Dabei zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von einer solchen Prämie profitiert hat. Außerdem hatte die Prämie für viele Personen eine so relevante Größenordnung, dass sie dadurch eine spürbare finanzielle Entlastung wahrnahmen und deutlich seltener von Plänen zur Konsumeinschränkung berichteten als Personen ohne Inflationsausgleichsprämie. In der Summe wurden fast 26 Millionen Beschäftigten mehr als 52 Mrd. Euro ausgezahlt. Die Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben werden dabei auf rund 40 Mrd. Euro geschätzt. Die Lohnstückkosten sind bis zu gut 1,5 Prozent niedriger ausgefallen, als es ohne diese Prämie der Fall gewesen wäre, wenn die gleiche Kaufkraft bei den Haushalten erreicht worden wäre.« (Quelle: Jan Behringer und Sebastian Dullien (2024): Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro. Bestimmungsfaktoren und Auswirkungen der Sonderzahlungen. IMK Policy Brief Nr. 171, Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Juli 2024)

Und auch Beznoska et al. haben bereits 2023 bilanziert: »In Summe gelingt es der Politik durch die Hilfspakete die inflationsbedingten Belastungen für die Privathaushalte substanziell abzufedern, wie eine Analyse der Belastungen und Entlastungen für verschiedene Haushaltstypen und Einkommensklassen zeigt. Teilweise übersteigen die Entlastungen sogar die Belastungen. Ein vollständiger Ausgleich gelang beispielsweise für Familien im niedrigen Einkommensbereich, die wohngeldberechtigt sind und somit von den höheren Leistungen der Wohngeld-Plus Reform zum 1. Januar 2023 profitieren. Für viele andere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können die Belastungen vollständig ausgeglichen werden, sofern sie die staatlich subventionierte Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber erhalten.« Und sozialpolitisch durchaus relevant: »Gemessen am jeweiligen Nettoeinkommen fallen die inflationsbedingten Belastungen für Haushalte mit geringem Einkommen größer aus als für Haushalte mit höherem Einkommen, da sie einen größeren Anteil ihres Konsums für besonders stark von der Inflation betroffene Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aufwenden müssen. Hierzu zählen vor allem Ausgaben für Energie und Nahrungsmittel. Gleichzeitig sind die Entlastungspakete so konzipiert, dass relativ betrachtet Haushalte mit geringem Einkommen stärker von den Maßnahmen profitieren.« Aber es gibt auch eine kritische Einordnung: »Während eine vollständige Kompensation der aus der Energiepreiskrise resultierenden Belastungen für bedürftige Haushalte angezeigt ist, könnten Haushalte mit höherem Einkommen diese weitgehend aus eigener Kraft stemmen. Von daher ist der Umfang der Entlastungspakete kritisch zu bewerten. Hohe staatliche Kompensationen der krisenbedingten Belastungen auch in höheren Einkommensbereichen sprechen für eine mangelnde Zielgenauigkeit vieler Maßnahmen. Hohe Streu- und Mitnahmeeffekte sind die Folge.«
Quelle: Martin Beznoska et al. (2023): Auswirkungen der Entlastungspakete in der Energiepreiskrise. Berechnungen für verschiedene Haushaltstypen und Einkommensklassen. IW-Policy Paper, Nr. 6/2023, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Juli 2023