Schwarzer-Peter-Spiel oder das Hoffen auf den Reise-nach-Jerusalem-Effekt? Die Große Koalition und die Entlastung der doppelverbeitragten Betriebsrentner

Man kennt das in der deutschen Sozialpolitik zur Genüge: die Suche nach Verschiebebahnhöfen, wenn die eine Sozialkassen in den Seilen hängt. Wo kann man wie viel umleiten, um ein Loch zu stopfen. In diesen Tagen werden wir erneut Zeugen, wie es ist, wenn man sich auf die Suche macht.

Der Hintergrund: Blicken wir zurück in die Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, konkret in das Jahr 2004. Zu Beginn dieses Jahres trat das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde auf der Suche nach zusätzlichen Geldern für die Gesetzliche Krankenversicherung die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge. Dass das als ein massiver Vertrauensbruch von den dadurch Betroffenen wahrgenommen wurde und wird, überrascht jetzt nicht wirklich. Die von den Betroffenen als kalte Enteignung wahrgenommene Doppelverbeitragung wird von ihnen – und beispielsweise vom Verein Direktversicherungsgeschädigte – seit Jahren immer wieder kritisiert und eine Korrektur eingefordert.

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Arme Kassenpatienten, gepamperte privat Krankenversicherte? Eine Studie behauptet das Gegenteil. Aber die eigentliche Problematik ist eine andere

Die Diskussion über das – im weltweiten Vergleich ziemlich einmalige – duale Krankenversicherungssystem in Deutschland, wo die große Mehrheit der Menschen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und gut zehn Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, wird seit vielen Jahren geführt. Ob es nun um den großen Alternativentwurf – Stichwort „Bürgerversicherung“ – ging oder um partielle Verbesserungen für die (angeblich) wartezeitgeschädigten Kassenpatienten – immer wieder wurde und wird man mit der Behauptung konfrontiert, dass die privat Krankenversicherten gleichsam auf der Sonnenseite des Gesundheitssystems leben, während die große Masse an Kassenpatienten mit einer minderwertigen Versorgung abgespeist wird.

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Alle sind gegen einen „staatlich organisierten Raub“. Also eigentlich. Wenn da nicht das Beutegut wäre. Die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten als Murmeltier im Bundestag

Es könnte so einfach sein, wenn nicht … Man kennt das und erneut bekommen wir ein Lehrstück dazu frei Haus geliefert: »Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Oktober 2018, zum wiederholten Mal mit der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten befasst und einhellig die Auffassung vertreten, dass die hoch umstrittene Regelung reformiert werden sollte. Allerdings ist unklar, in welcher Form die seit 2004 geltende Regelung verändert werden soll und wie das zu finanzieren ist.« Das berichtet der Pressedienst des hohen Hauses unter der Überschrift Beiträge auf Betriebs­renten sind unter den Fraktionen umstritten, die dann doch Differenzen zum Ausdruck bringt.

Grundlage für die Debatte war ein schon vor vielen Monaten eingebrachter Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, „die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten in der Anspar- und Auszahlungsphase“ abzuschaffen (vgl. Bundestags-Drucksache 19/242 vom 12.12.2017). Nun ist ein Antrag der Linken im Bundestag im Regelfall was für das Altpapier, denn weil der von denen kommt, landet er im Regelfall in der Tonne. Hier ist es aber nicht nur etwas anders. Selbst im sicher nicht den Linken nahestehenden Handelsblatt wird man dann mit so einer Lobeshymne konfrontiert – zugleich ein Tiefschlag gegen die regierende Große Koalition: Wie ein Antrag der Linken die GroKo-Posse um Betriebsrenten enthüllt: »Der Bundestag debattiert über die doppelte Beitragspflicht für Betriebsrentner. Seit Monaten verschleppt der zuständige Gesundheitsausschuss eine Entscheidung.«

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