Am 9. Oktober 2025 hat die Bundesregierung mitgeteilt: »Die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben sich im Koalitionsausschuss vor allem zu drei Themen verständigt: der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, der Einführung der Aktivrente und der Grundsicherung.« Das Bürgergeld soll durch die neue Grundsicherung abgelöst werden, habe man „in einer wirklich guten Atmosphäre beschlossen“, so der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Und dazu werden uns dann noch diese Hinweise gegeben: »Für Menschen, die arbeiten können, soll grundsätzlich der Vermittlungsvorrang gelten: Sie sollen schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden. Außerdem gilt das Prinzip Fördern und Fordern: Wer nicht mitwirkt, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.«
Grundsicherung
Von Dauerkunden der Jobcenter und gar nicht so einfachen Zahlen über die Verweildauer im Leistungsbezug
Schon seit vielen Jahren wird sowohl von den Praktikern in den Jobcentern wie auch seitens der Arbeitsmarktforschung immer wieder über die sogenannten Langzeitleistungsbezieher im SGB II-System diskutiert. Es geht dabei um Menschen, die sich über viele Jahre im Grundsicherungssystem befinden und die dann unter Schlagworten wie „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Hilfebedürftigkeit verhandelt werden. Da geht es um die Suche und Bearbeitung möglicher Ursachen einer jahrelangen Transferleistungsabhängigkeit, es geht aber auch immer wieder um den Vorwurf, dass sich an den Dauerbeziehern zeigen lasse, dass sich Menschen eingerichtet haben im Leistungsbezug und die ihre Bedürftigkeit – die ja Voraussetzung für die Leistung ist – gar nicht beenden wollen.
Was für ein Durcheinander. Aufgezeigt an nur einigen wenigen Splittern aus der aktuellen Berichterstattung über sozialpolitische Themen
Das Sommerloch ist doch eigentlich schon vorbei, aber in den Medien werden weiter zahlreiche sprichwörtliche Sauen durchs politische Dorf getrieben, bei denen Vorschläge gemacht werden, über deren Substanzlosigkeit und zuweilen rechtliche, geschweige denn menschenbezogene Bodenlosigkeit man nur den Kopf schütteln kann.
Dazu muss man nur einen flüchtigen Blick auf die sozialpolitisch relevante Berichterstattung an einem zufällig ausgewählten Tag heranziehen. Konkret soll es hier um Meldungen gehen, die am 29. September 2025 veröffentlicht worden sind.
Ernährungsarmut? Die könnte in Deutschland unter Haushalten mit Kindern weit verbreitet sein, so ein Bericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
Wir laufen auf die Adventszeit und die Weihnachtsfeiertage zu. Da wird von vielen auf den Tischen aufgetragen, bis sich die Platten biegen. Einkommensarme Menschen spielen in dieser Zeit – wenn überhaupt – in Berichten eine Rolle, wo sie beklagen müssen, dass sie ihren Kindern keine auch nur annähernd vergleichbaren Geschenke machen können wie das in „normalen“ Familien passiert. Aber Mangel an Essen? Wohl kaum in unserem Land. Immer wieder trifft man in der Armutsdiskussion auf die Aussage: Hungern muss in unserem Land keiner. Punkt.
Wie kann man dann über „Ernährungsarmut“ schreiben und gar behaupten, dass eine solche gerade in Haushalten mit Kindern „weit verbreitet“ sei?
»Insgesamt 22,4 Prozent der bei einer neuen Studie befragten Haushalte waren demnach 2022 und 2023 von moderater oder starker Ernährungsunsicherheit betroffen«, kann man diesem Beitrag entnehmen: Wenn gesundes Essen zu teuer ist. Und mit der neuen Studie gemeint ist der neue Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Karlsruhe statt Bierzelt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) irrlichtert in der eskalierenden Debatte über das Bürgergeld. Verfassungsrechtliche Nachhilfe wäre angezeigt
Wir haben in den vergangenen Monaten eine teilweise abgründige Debatte über das „Bürgergeld“ – eine vor allem semantisch wohlklingende Umetikettierung dessen, was man früher „Hartz IV“ nannte – erleben müssen. Mit teilweise abstrusen Modellberechnungen, was die einen angeblich kriegen und die anderen angeblich nicht. Mit der unter die Leute gebrachten Botschaft, dass alle Bürgergeld-Empfänger arbeitslos sind und es sich mit einem Netflix-Abo und einem Flachbildfernseher ausgestattet auf der heimischen Couch in den voll von den Jobcentern bezahlten Mietwohnungen bequem machen und den vielen Menschen, die von ihrer Hände Arbeit mit überschaubaren Arbeitseinkommen über die Runden kommen müssen, den Mittelfinger zeigen. Schnell hat man mit der entsprechenden medialen Unterstützung gemerkt, dass man damit ganz viele Menschen so richtig in Wallung bringen kann und in diesem Kontext folgerichtig war dann auch eine Eskalation mit immer radikaleren Forderungen bis hin zu einer grundlegenden Infragestellung des Bürgergeldes und damit der Grundsicherung, also dem letzten Auffangnetz der sozialen Sicherung in unserem Land.