Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte

Jetzt wird das Thema durch die Talkshows getrieben – oftmals ein guter Indikator, dass der Höhepunkt einer den Gesetzen der Erregungs- und Aufmerksamkeitsökonomie folgenden öffentlichen Debatte überschritten wurde und dass das Thema demnächst im medialen Mülleimer landet, weil bereits die nächste Sau darauf wartet, durch das Dorf hecheln zu müssen.
Dabei gäbe es wahrlich viele Gründe, über das Thema Hartz IV zu streiten und ernsthaft über Alternativen oder wenigstens doch substanzielle Korrekturen zu streiten. Wir reden hier nicht über irgendeinen Orchideen-Bereich, sondern um den letzten Außenposten unseres Sozialstaats, von dem allerdings eine Menge Menschen betroffen und abhängig sind. Um es genau zu beziffern: 5.950.000. So viele Menschen haben im März 2018 Leistungen aus dem Grundsicherungssystem bezogen. Und schon der etwas genauere Blick auf die Zahlen wird den einen oder anderen irritieren. Von den gut sechs Millionen „Hartz IV-Beziehern“ – im Technokraten-Deutsch werden die „Regelleistungsberechtigte“ genannt – waren 4,3 Mio. (71,6 Prozent)  erwerbsfähig, davon sind 1,6 Mio. (37,5 Prozent) als arbeitslos bei einem Jobcenter gemeldet.

Irritieren wird das den einen oder anderen, weil in der öffentlichen Debatte – ob bewusst oder unbewusst – in der Regel diese Gleichung aufgemacht wird: Hartz IV-Bezieher = Arbeitslose = Langzeitarbeitslose. Die gehören auch dazu, sie sind aber noch nicht einmal die Mehrheit derjenigen, die sich unter dem weiten Dach des Grundsicherungssystems versammelt haben bzw. dort Unterschlupf suchen müssen. 

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Österreich: Der Verfassungsgerichtshof kassiert das Modell einer gedeckelten Mindestsicherung mit Wartezeit und die Bundesregierung will dennoch nicht davon lassen

Über Hartz IV wird bekanntlich in Deutschland hart und höchst emotional diskutiert – gerade in diesen Tagen kann man das Reiz-Reaktions-Schema erneut studieren im Umfeld der Debatte über die Essener Tafel (vgl. dazu den Beitrag Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel vom 25. Februar 2018) und ganz besonders an den Äußerungen des zukünftigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und den Reaktionen aus der Opposition und vieler Sozialverbände über die Grundsicherung und die damit aus Spahn’s Sicht bekämpfte Armut (vgl. aus der Flut der Berichterstattung nur Hartz IV: Spahn erntet heftigen Widerspruch oder Empörung über Spahns Hartz-IV-Aussagen oder Spahn ist „weit weg von der Realität“).

Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich „Mindestsicherung“ nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.

Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden. 

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Ein problematisches Mischwesen mit Titelmissbrauch: Die Sondierungs-„Grundrente“ in der Kritik

Über ein Vorhaben im Bereich der Alterssicherung – folgt man dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche für eine mögliche neue Große Koalition – wurde hier bereits in dem Überblicksbeitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente vom 14. Januar 2018 berichtet: »Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen 10 % oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin wohnen können. Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.« Die „Grundrente“ soll also mit einer GroKo neu kommen (jetzt aber wirklich, sie war als „solidarische Lebensleistungsrente“ bereits im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 enthalten und ist in der vergangenen Legislaturperiode schlichtweg nicht umgesetzt worden).

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