Solche und andere Kinder in Österreich: Eine Differenzierung der Familienleistungen nach dem Wohnort der Kinder verstößt gegen das EU-Recht

Beamen wir uns zurück in die Zeit vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Das gab es Themen, die mit großer Verlässlichkeit immer wieder (gerne in den Sommerzeiten) für einen Empörungsmoment an die medialen Oberfläche gezogen wurden. Darunter das Kindergeld. Also das wurde und wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber für ganz bestimmte Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und die Kindergeld beanspruchen auch für Kinder, die zu Hause geblieben sind und nicht hier leben.

Das lief dann immer nach so einem Muster ab: »Die Diskussion um Sozialleistungen für EU-Ausländer ist neu entfacht: Saisonarbeiter kassieren Kindergeld, obwohl ihr Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt … Der Streit um das Thema ist voll entbrannt. CSU-Abgeordnete wollen die Regeln für den Kindergeld-Bezug von EU-Ausländern ändern – damit Saisonarbeiter, deren Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt, kein Geld mehr bekommen. „Falsche Anreize nach Deutschland zu kommen, müssen dringend vermieden werden“, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.« Das Zitat stammt aus dem Artikel Kindergeld und Hartz IV: So viel Geld kosten uns die Zuwanderer aus der EU vom 13. Mai 2014, der damals vom „Focus“ veröffentlicht worden ist. 

mehr

Was ist (k)eine „vorübergehende Überlassung“ von arbeitenden Menschen? Der Europäische Gerichtshof fällt ein „erfreuliches“ bzw. „enttäuschendes“ Urteil zur Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es 2013 rund 865.000 Menschen in Leiharbeit, im Jahresschnitt 2018 waren es schon mehr als eine Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei mehr als 830.000. Aktuellere Zahlen der Bundesagentur liegen derzeit nicht vor, aus der Branche werden aber weiter steigende Zahlen seit dem Sommer des vergangenen Jahres berichtet.

mehr

Wenn ein an sich berechtigtes Verbot der Altersdiskriminierung mit einem ebenfalls berechtigten Anliegen eines selbstbestimmten Lebens in Konflikt gerät

»An Beispielen für Altersdiskriminierung mangelt es nicht – auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz, im Versicherungsbereich und im Gesundheitssektor, im Produktdesign und vielen Dingen des Alltags. Das belegen zahlreiche und vielfältige Fälle, über die beispielsweise die Deutschen Seniorenliga oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten. So ist es trotz Fachkräftemangel für Menschen ab 55, teilweise sogar schon ab 50, schwieriger als für Junge einen Job zu finden. Versicherungen erhöhen die Beiträge für Versicherte im Seniorenalter oder verweigern ihnen gar bestimmte Behandlungen. Banken gewähren älteren Menschen selten Kredite. Ganz zu schweigen von Behinderungen im Straßenverkehr und fehlendem barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten«, so das Deutsche Institut für Menschenrechte unter der Überschrift Alt und ausgegrenzt? Altersdiskriminierung entgegenwirken. In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jeder Art von Altersdiskriminierung, aber nicht für alle Lebensbereiche. Schaut man in den § 1 AGG, dann taucht dort explizit die Kategorie „Alter“ auf: »Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.« Al­ter im Sin­ne des AGG ist das Lebensal­ter, nicht et­wa die Dau­er ei­ner Beschäfti­gung.

mehr