Sanktionen gegen Arbeitslose sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Ein Blick nach Frankreich, wo gerade die Sanktionen verschärft werden. Und nach Österreich

Die Sanktionen gegen erwerbsarbeitslose Menschen werden in diesen Tagen in Deutschland vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungskürzungen im Grundsicherungssystem (Hartz IV) mal wieder diskutiert. Wobei es dabei um Sanktionen in der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe geht. Es gibt neben dem SGB II aber auch die im SGB III geregelte Arbeitslosenversicherung und auch dort wird sanktioniert, sogar mehr als bei den Hartz-Empfängern (ein Aspekt, der nicht nur in diesen Tagen so gut wie nie erwähnt wird, vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich „versicherungswidrigen Verhaltens“ vor dem Bundessozialgericht landen vom 3. Mai 2018 – übrigens mit einer interessanten Parallele zu dem neuen Urteil des BVerfG, denn das Bundessozialgericht – darum geht es in dem Beitrag – hatte der ausgreifenden Sanktionspraxis der Arbeitsagenturen im Versicherungsbereich Grenzen gesetzt).

Aber nicht nur in Deutschland ist das ein Thema. Beispielsweise auch bei unseren Nachbarn in Frankreich. Bereits in dem Beitrag Eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder doch eine notwendige „Modernisierung“? Der „halbierte“ Wahlsieg von Emmanuel Macron in Frankreich und die Sozialpolitik vom 7. Mai 2017 konnte man hier lesen: »Explizit wollte Macron auf die arbeitsmarktpolitischen Rezepte von Nicolas Sarkozy zurückgreifen. Dieser hatte Anfang 2008 eine Änderung der Arbeitslosenversicherung durchsetzen können, welche stärkere Aktivierungsmechanismen beinhaltete. Aufgrund des Personalmangels in den Arbeitsämtern konnte diese jedoch nie wirklich im geplanten Umfang umgesetzt werden. Macron schließt nun daran an. «Aktivierungs- und Sanktionselemente» in der Arbeitslosenversicherung sollen verstärkt und ausgebaut werden. Jedem, der zwei Arbeitsangebote ablehnt oder dessen «Intensität der Jobsuche» den Arbeitsämtern nicht ausreichend erscheint, soll die Arbeitslosenunterstützung vollständig gestrichen werden können.«

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Tödliche Ungleichheit: Männlich, arbeitslos, zwischen 30 und 59 Jahre alt. Dann ist das Sterberisiko acht Mal höher als das von Männern am oberen Ende

Viele kennen die Jubelmeldungen über eine stetig steigende Lebenserwartung. Und weil wir angeblich alle immer älter werden, kommen sofort interessierte Kreise ans Tageslicht, die uns verkaufen wollen, dass vor diesem Hintergrund einer weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters zum einen unumgänglich sei, zum anderen aber auch unproblematisch, siehe gleichzeitig die steigende Lebenserwartung. Das wurde und muss äußerst kritisch bewertet werden, denn hier wird wie so oft mit Durchschnittswerten operiert, die möglicherweise mehr verdecken als sie uns weiterhelfen. Denn schaut man sich beispielsweise die Streuung der Lebenserwartungswerte an, dann wird schnell erkennbar, dass es eine erhebliche und zugleich sozial höchst selektive Spannbreite gibt. Vereinfacht gesagt: Arm stirbt (deutlich) früher und Wohlstand bzw. Reichtum führen natürlich nicht für alle, aber eben für viele auf der (materiellen) Sonnenseite des Lebens zu einem deutlich längeren Leben.

»Diese Grafik zeigt das Sterberisiko unter den Einflussfaktoren Einkommensniveau und Bildungsstand für Männer und Frauen in Ost- und Westdeutschland. Dabei ergeben sich 20 unterschiedliche Einkommens- und Bildungsgruppen, die alle zum Referenzwert 1, der Gruppe mit der höchsten Bildung und dem höchsten Einkommen ins Verhältnis gesetzt werden. In Ostdeutschland zählen 14 Prozent der Männer zur Gruppe mit dem niedrigsten Einkommen und der niedrigsten Bildung. Im Vergleich zur Gruppe Männer mit dem höchsten Einkommen und der höchsten Bildung, haben sie ein achtfaches Risiko zu sterben.« Quelle: MPIDR, 08.10.2019

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Arbeitsmarkt: Winter is coming? Ein Blick in die Arbeitsmarktstatistik

Schon seit geraumer Zeit werden die Seiten und Kanäle der Wirtschaftspresse gefüllt mit Berichten über die rückläufige Konjunktur und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung im – bisherigen? – „Jobwunderland“ Deutschland. »Die Unternehmen wollen weniger neue Mitarbeiter einstellen. Deshalb dürfte die Arbeitslosigkeit zunehmen, erste Indikatoren weisen darauf hin«, kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Schlechtere Aussichten am Arbeitsmarkt. Das leitet man ab aus (arbeitsmarktbezogenen) Frühindikatoren des Münchener Ifo-Instituts sowie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). »Als Sorgenkind gilt insbesondere die Industrie. Hier hat sich die Stimmung deutlich eingetrübt, die Auftragseingänge sind rückläufig. Wie aus dem Beschäftigungsbarometer des Ifo-Instituts hervorgeht, ist im verarbeitenden Gewerbe die Zahl der Unternehmen, die in den nächsten drei Monaten Personal abbauen wollen, größer als die jener Betriebe, die neue Mitarbeiter suchen – und das den fünften Monat in Folge.«

Und wie immer bei solchen komplexen Themen gibt es auch – scheinbar – widersprüchliche Thesen: »Trotzdem dürfte die Beschäftigung in den kommenden Monaten weiter steigen, wenn auch nicht mehr ganz so stark, zeigt die monatliche Umfrage des IAB unter den lokalen Arbeitsagenturen. Die Ankündigungen großer Unternehmen wie Volkswagen, Bayer oder Thyssen-Krupp, Tausende Stellen abzubauen, seien „nicht repräsentativ für den Arbeitsmarkt“, sagte Forschungsbereichsleiter Enzo Weber. Die Entlassungsquote sei seit der Wiedervereinigung noch nie so niedrig gewesen wie heute.«

Das Aber wird dann mit einem weiteren Aber angereichert: »Die Arbeitsagenturen rechnen allerdings damit, dass die Arbeitslosigkeit in den kommenden Monaten – um jahreszeitliche Effekte bereinigt – steigen wird.« Schauen wir uns einfach mal die Daten an:

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