Wenn von „Langzeitarbeitslosigkeit“ gesprochen wird, denken viele Menschen an ein abgeschlossenes Schicksal, an Menschen, die seit der Geburtsstunde des Hartz IV-Systems Leistungen beziehen (von denen es tatsächlich einige gibt).1 Manche dieser Menschen werden vor allem von einem der privaten Fernsehsender wie in einem Kuriositäten-Fremdgrusel-Kino der voyeuristischen Öffentlichkeit präsentiert, ein Format, das dann auch noch zynisch als „Sozialreportage“ begrifflich missbraucht wird.2
Arbeitslosigkeit
Es geht abwärts mit den Zahlen. Also bei den Erwerbstätigen und darunter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Rot sind die Zahlen in der Industrie, auf dem Bau – und bei den deutschen Staatsangehörigen
Dass der Arbeitsmarkt in Deutschland von ganz oben betrachtet schon seit geraumer Zeit in den Seilen hängt, ist mittlerweile keine wirkliche Neuigkeit mehr. Und wenn man beispielsweise zur Kenntnis nimmt, dass nach den neuesten – revidierten – Daten des Statistischen Bundesamtes das Wirtschafts“wachstum“ gemessen an der Veränderung des BIP gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert für die beiden zurückliegenden Jahre nochmals deutlich nach unten abgesenkt wurde (für 2023 von -0,1% auf -0,7% und für 2024 von -0,2% auf -0,5%), wir also seit mehr als zwei Jahren in einer ausgemachten Rezession stecken, dann kann es nicht überraschend sein, dass sich das auch zeitverzögert auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen muss.
Solche und andere Lehrer: Sommerferien mit vollen Bezügen bei den einen, die anderen werden an die Arbeitslosenversicherung (bzw. Grundsicherung) übergeben
Es gibt Meldungen, die viele Menschen irritieren und nicht wenige empören. Beispielsweise so eine aus Baden-Württemberg: »In den Sommerferien müssen rund 4.000 befristet angestellte Lehrer in BW Arbeitslosengeld beantragen – die Zahl ist gestiegen. Mit diesem Vorgehen spart das Land 15 Millionen Euro«, berichtet der SWR: Bezahlte Sommerferien für befristet angestellte Lehrer in BW würde 15 Millionen Euro kosten. Wobei das mit dem „Sparen“ immer so eine Sache ist, denn die Rechnung muss von dritter Seite bezahlt werden, je nach der (Nicht-)Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung oder von der steuerfinanzierten Grundsicherung über die Jobcenter. Und natürlich zuallererst von den Betroffenen, denn die bekommen ja nur noch einen weitaus geringeren Teil dessen, was sie in ihrem befristeten Job bislang verdient haben.