Die Grundlinien der Pflegereform 2021 werden in Umrissen erkennbar. Man will die Pflegeversicherung „neu denken“

Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Im Mittelpunkt stand vor wenigen Wochen diese Zielsetzung des Ministers: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. Wie heißt es so schön: In der Kürze liegt die Würze – aber eben auch, gerade in so komplexen Systemen wie der Sozialpolitik – die Quelle für zahlreiche Fehler und falsche Hoffnungen, die man den Menschen macht. Darauf wurde bereits ausführlich in dem hier am 6. Oktober 2020 veröffentlichten Beitrag Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen hingewiesen – beispielsweise auf den Tatbestand, dass eben nicht „der“ Eigenanteil begrenzt werden soll, sondern einer der derzeit vorhandenen drei Eigenanteile, die in der Summe eine durchschnittliche Belastung der Pflegebedürftigen in Höhe von mehr als 2.000 Euro im Monat mit sich bringen.

Aber zwischenzeitlich hat der Minister und sein Ministerium nachgelegt und Eckpunkte für eine „Pflegereform 2021“ unter die Leute gestreut, die weit über den einen Punkt mit den Eigenanteilen hinausgehen. Zu dem, was uns für das kommende Jahr an Veränderungen bzw. Erweiterungen in Aussicht gestellt wird, eine Übersicht:

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Erneut wieder nur Pest oder Cholera? Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen in der zweiten Welle

Wir sind mittendrin in der zweiten Corona-Welle. Und erneut schlägt die Entwicklung voll durch auf die Pflegeheime. Auch in unserem Nachbarland Österreich: »In nur zwei Wochen haben sich die Corona-Infektionen in Alters- und Pflegeheimen mehr als verdoppelt. Österreichweit waren das am Mittwochmorgen 1.859 bestätigte aktuelle Fälle. Noch vor zwei Wochen lag diese Zahl bei 844. Auch beim Personal steigen die Fälle rapide an: von 400 Ende Oktober auf über 1.000 am Mittwoch,« wobei das Bundesgesundheitsministerium sogleich anmerkt, für die Vollständigkeit der Zahlen könne man nicht garantieren, denn das Zählen sei Bundesländersache, berichtet Gabriele Scherndl am 11. November 2020 in ihrem Artikel Zahl der Corona-Infektionen in Heimen steigt rapide an. Die hin und her geschobenen Zuständigkeiten und die damit verbundene Nicht-Verantwortung kommt uns im ebenfalls föderal aufgestellten Deutschland mehr als bekannt vor.

In den vergangenen Wochen konnte man den Eindruck bekommen, dass das Problem einer Überlastung und ein drohender Kollaps vor allem die Intensivstationen des Landes betrifft. Teilweise wie das Kaninchen vor den Schlange starrt man auf die Fallzahlentwicklung im intensivmedizinischen Bereich. Verständlich, sprechen wir hier doch zum einen über den (vorläufigen) Endpunkt einer außer Kontrolle geratenen Covid 19-Infektion der vielen Namenlosen („Fälle“), die es getroffen hat. Zum anderen geht es hier auch immer um die Speerspitze im Alpha-Kampf der modernen Medizin gegen das Sterben und den Tod.

Aber das Sterben und der Tod finden in der Pandemie ihren grausigen Höhepunkt in den Orten, wo die Verletzlichsten konzentriert sind. In den Pflegeheimen. Auch (wieder) bei uns in Deutschland.

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Neue Zahlen über den mittleren Verdienst eines Teils der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

»Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise könnte sich die Lage noch einmal deutlich verschärfen. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege im Großen und Ganzen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.« Mit diesen Worten beginnt die zusammenfassende Darstellung einer neuen Auswertung der Lohneinkommen von Pflegekräften, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik veröffentlicht wurde:

➔ Jeanette Carstensen, Holger Seibert und Doris Wiethölter (2020): Aktuelle Daten und Indikatoren: Entgelte von Pflegekräften, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 4. November 2020

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Pflegeberufe: Mehr Auszubildende, vor allem in der Altenpflege. Mehr Männer. Endlich Erfolgsmeldungen, aus der Welt der Pflegeausbildungen. Wenn da nicht diese Fragezeichen wären

Seit Jahren bekommt man fortlaufend negative Berichte aus der Welt der Pflege serviert. Auch in diesen Tagen einer erneuten Zuspitzung der Corona-Krise wird die Öffentlichkeit von vielen Seiten mit „Land unter“-Meldungen die Pflegekräfte betreffend versorgt. Nur ein Beispiel: »Der Mangel an Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern entwickelt sich nach Ansicht von Ärztevertretern zum zentralen Problem bei der Versorgung von COVID-19-Patienten. Viele der Zusatzbetten, die geschaffen worden seien, könnten „nicht belegt werden, weil das Personal zur Versorgung der Patienten fehlt“, sagte der Präsident der Deutschen Inter­disziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens … Zwar würden in­zwischen ausreichend Kapazitäten an freien Intensivbetten und Beatmungsgeräten be­reitstehen. Das allein helfe aber nicht weiter. Grob geschätzt fehlten bundesweit 3.500 bis 4.000 Fachkräfte für die Intensivpflege«, so der Artikel Ärzte und Krankenhäuser warnen vor dramatischem Mangel an Pflegekräften. Und ein Blick in die von der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2020 veröffentlichte Analyse Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich zeigt eindrücklich für die Fachkräfte in der Altenpflege, das ganz Deutschland rot eingefärbt ist, also überall haben wir heute (schon) einen teilweise eklatanten Fachkräftemangel zu beklagen (S. 16).

Es ist seit langem unbestritten, dass wir deutlich mehr Fachkräfte brauchen in der Pflege, ob im Alten- oder Krankenpflegebereich. Und immer wieder wurde und wird die Befürchtung geäußert, dass die angesprochene negative Berichterstattung in den Medien dazu beiträgt, dass immer weniger junge Menschen eine der Pflegeausbildungen anfangen werden. An dieser Stelle scheint nun das Statistische Bundesamt mit einer Entwarnung signalisierenden Botschaft aufwarten zu können: Gestiegenes Interesse an Pflegeberufen: 71.300 Menschen haben 2019 eine Ausbildung begonnen. Die Zahlenlieferung der Bundesstatistiker wurde sogleich von vielen Medien aufgegriffen: Interesse an Pflegeberufen steigt, so ist einer der vielen daraus entstandenen Meldungen überschrieben. »Sowohl die Zahl der Azubis als auch die der Absolventen ist in der Pflege in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen«, so Matthias Wallenfels in der „Ärzte Zeitung“ und setzt seinen Beitrag unter diese Überschrift: Pflege anscheinend doch attraktiv für junge Leute. Und ein Blick auf die Entwicklung der Zahl derjenigen, die eine der Pflegeausbildungen angefangen haben, scheint die positive Botschaft zu unterstreichen:

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Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen

Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben. Schauen wir uns zuerst den Sachverhalt an, der dem Verfahren zugrundelag:

»Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten.
Mit ihrer Klage hat die Klägerin Vergütung von 24 Stunden täglich für mehrere Monate gefordert und zur Begründung ausgeführt, sie sei in dieser Zeit von 6.00 Uhr morgens bis etwa 22.00/23.00 Uhr im Einsatz gewesen und habe sich auch nachts bereithalten müssen, falls sie benötigt werde. Sie habe deshalb für die gesamte Zeit einen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber hat die behaupteten Arbeitszeiten bestritten und sich auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit berufen.«

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