Das Kapital sucht sich seinen Weg in lukrative Anlagen: Private-Equity-Investoren und die Altenpflege mal wieder

Auf möglichst hohe Renditen getrimmte Investoren müssen in dieser Zeit durchaus hart arbeiten. Also mit ihrem wenigen eigenen und dem vielen fremden Geld, das sie anzulegen versuchen mit dem Ziel, wie mit einem Staubsauger Gewinne aus ihren Anlagen heraus- und nach einer gewissen Zeit wieder weiterzuziehen. Der eine oder andere ahnt es schon – bei solchen Formulierungen sind ganz bestimmte Investoren gemeint, konkret die Private-Equity-Gesellschaften, die global nach rentierlichen Anlagen suchen. Diese Kapitalbeteiligungsgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie befristet, branchenübergreifend und häufig auch länderübergreifend Kapital investieren. Das spezifische Geschäftsfeld ist der Kauf von Unternehmen, die für eine bestimmte Zeit gehalten und gegebenenfalls restrukturiert werden. Dafür setzen sie einerseits „eigenes“ Kapital ein, das vor allem über geschlossene Fonds bei oftmals institutionellen Anlegern eingesammelt wurde, andererseits werden häufig Kredite bei Banken aufgenommen, um ein größeres Kapitalvolumen bewältigen zu können.

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Umsorgung. Nicht nur ein schönes Wort. Wie ein kleines Pflegeheim in Dänemark auf die Filmbühne und in den Blätterwald gekommen ist

»Das Thema Demenz etabliert sich in der internationalen Kinowelt. Gleich zwei große Dramen drehen sich aktuell um die „Krankheit des Vergessens“: „The Father“ mit Anthony Hopkins und „Supernova“ mit Stanley Tucci und Colin Firth«, berichtet Thomas Hommel in seinem Artikel unter der aufmerksamkeitsheischenden Überschrift Wie ein kleines Heim die Pflege bei Demenz revolutioniert. Dabei ist das, was die da machen, das Gegenteil von Revolution. Aber zuerst ein Blick auf den Sachverhalt: »Einen … anrührenden Film über Demenz, aber einen mit realen Menschen hat die dänische Journalistin und Dokumentarfilm-Regisseurin Louise Detlefsen fürs Kino gedreht. „Mitgefühl. Pflege neu denken“ läuft in den deutschen Filmtheatern an. »Im Mittelpunkt steht das Pflegeheim Dagmarsminde in der Nähe von Gilleleje in Dänemark. Zwölf Senioren leben in dem Heim in einer Art Wohngemeinschaft zusammen. Sie sind um die 90 Jahre alt und alle mehr oder weniger schwer an Demenz erkrankt.«

»Betreut werden sie nach einer Behandlungsmethode, die die Begründerin – die Krankenschwester May Bjerre Eiby – „Umsorgung“ nennt.« Dieser Begriff könnte »mit Blick auf eine würde- und liebevolle Pflege im Alter kaum einleuchtender sein: Berührung, Zuwendung, Gespräch, Gesang, Erleben in der Natur.«

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Wenn private Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft

Man muss sie erneut in Erinnerung rufen – die schmerzhafte Erfahrung, dass es nichts wird mit einem allgemeinverbindlich erklärten flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege. Dabei war über längere Zeit alles vorbereitet worden, um das Problem, dass eine „normale“ Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags aufgrund des Widerstands der Arbeitgeber-Seite in der Altenpflege nicht darstellbar war, mit einem „Umgehungstrick“ lösen zu können. Der angedachten Trick war die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine Rechtsverordnung auf Basis des Entsendegesetzes wäre in der Tat eine Alternative zum Weg über das Tarifvertragsgesetz. Der Vorteil aus Sicht der Gewerkschaft: Das Arbeitsministerium könnte die Allgemeinverbindlicherklärung auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchsetzen.

So hatte man sich das gedacht. Der Rückgriff auf das AEntG wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich (gewesen). Aber spätestens dann stellt sich die im Fall der Altenpflege eben nicht triviale Frage: Welcher Tarifvertrag denn? Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände (und zugleich aufgrund des „dritten Weges“: In den kirchlich gebundenen Einrichtungen und Diensten gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden).

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