Von einem Kellner mit Leistungskürzung, weil er eine kostenlose Mahlzeit bei der Arbeit hätte essen können, zu den „Aufstockern“ im Hartz IV-System allgemein

Aus dem ganz eigenen Hartz IV-Universum, in dem sich Millionen Menschen bewegen müssen, kommen tonnenweise Urteile der Sozialgerichtsbarkeit. Entscheidungen wie diese: »Einem als Hartz-IV-Aufstocker staatlich unterstützten Berliner Kellner darf die Unterstützung gekürzt werden, weil ihn sein Arbeitgeber an jedem Arbeitstag mit Essen versorgt.« Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden und wies damit die Revision gegen eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zurück. »Demnach stellt das im Arbeitsvertrag zugesicherte Essen des Kellners ein Einkommen dar. Dieses dürfe folglich bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen mit berücksichtigt werden. Der sogenannte geldwerte Vorteil liegt demnach auch dann vor, wenn der Hartz-IV-Bezieher das bereitgestellte Essen gar nicht in Anspruch nimmt.« In dem Artikel Kostenlose Mahlzeit bei der Arbeit darf von Hartz IV abgezogen werden, in dem über diese Entscheidung berichtet wird, findet man zu dem Sachverhalt:

»Im konkreten Fall ging es um eine Berliner Familie mit drei Kindern. Der Mann arbeitete als Kellner, konnte aber mit seinem Einkommen nicht den Lebensunterhalt decken. Das Jobcenter gewährte der Familie daher aufstockendes Arbeitslosengeld II. Laut Arbeitsvertrag stand dem Mann neben seiner regulären Vergütung auch an jedem Werktag eine Mahlzeit an der Arbeit zu. Der Arbeitgeber rechnete dies in Höhe von 3,17 Euro pro Arbeitstag als „Sachbezug“ ab. Das Jobcenter sah in der bereitgestellten Verpflegung ein auf das Arbeitslosengeld II mindernd anzurechnendes Einkommen. Es handele sich um „Einnahmen in Geldeswert“. Entsprechend der Arbeitslosengeld-II-Verordnung berücksichtigte die Behörde die Verpflegung als Einkommen in Höhe von monatlich 30,18 Euro. Ohne Erfolg verwies die Familie darauf, dass der Mann die Verpflegung gar nicht in Anspruch nehme.« Auch andere Artikel haben das Thema aufgegriffen: Kellner darf kostenloses Essen von Hartz-IV-Unterstützung abgezogen werden oder dieser Beitrag: Staat darf kostenloses Essen für Arbeitnehmer mit Hartz IV verrechnen. Daraus dieser Hinweis zum Sachverhalt: »Laut dieses Urteils hatte der 1962 geborene Kläger von 2008 bis 2018 in Berlin in Vollzeit als angestellter Kellner im Schichtdienst gearbeitet. Jeden Tag stellte ihm der Arbeitgeber demnach kostenfrei Getränke und Verpflegung zur Verfügung. Zugleich bezog der Mann zusammen mit seiner Frau und den drei Kindern staatliche Unterstützung nach Sozialgesetzbuch II … (2017) zog der Mann vor das Berliner Sozialgericht … Er nehme die kostenlose Verpflegung gar nicht in Anspruch, sondern esse lieber mit seiner Familie. Seine Tochter sei behindert, er wolle so viel Zeit wie möglich mit ihr verbringen, zitiert das Urteil den Kläger: „Ein tatsächlicher Zufluss des Sachbezugs sei mithin nicht gegeben.“ Die Klage blieb sowohl vor dem Sozialgericht als auch in der nächsthöheren Instanz ohne Erfolg.« Und landete nun schlussendlich vor dem Bundessozialgericht.

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Immer vor Wahlen kann man sich auf den Griff in die Mottenkiste verlassen: Zur Forderung nach einem Arbeitsdienst für Langzeitarbeitslose und andere Menschen

In der sozialpolitischen Diskussion ist das ein beliebtes Muster: Man schaut (scheinbar) über den nationalen Tellerrand, greift sich – zumeist einzelne – Aspekte dessen, was dort vor sich geht oder diskutiert wird, heraus und präsentiert die als Anregung für unser Land. Die inhaltliche Streubreite dieses Vorgehens ist beträchtlich. Das kann getragen sein von der ehrenwerten Suche nach tatsächlichen Verbesserungen, also echten Reformen, man denke hier an gute Beispiele für die Bereiche Pflege und Rente. Nicht selten aber soll mit dem partikularen Verweis darauf, dass es in anderen Ländern „auch so läuft“, eine als „Reform“ getarnte geplante Verschlechterung legitimatorisch ummantelt werden.

In diesen Tagen kann man das am Beispiel unseres Nachbarlandes Dänemark studieren. Die Dänen gelten gerade in sozialpolitischer Sicht in nicht wenigen Bereichen durchaus als Vorbild, man denke hier an die Organisation und Finanzierung einer in vielerlei Hinsicht besser aufgestellten Langzeitpflege. Aber die skandinavischen Länder haben sich in den zurückliegenden Jahren teilweise erheblich wegentwickelt von dem romantisierten Bullerbü-Bild eines sozialdemokratisch verankerten Wohlfahrtsstaates, was nicht wenige bei uns noch in den Köpfen haben. Besonders auffällig wurde diese angedeutete Entwicklung beim Thema Flüchtlinge, Asylsuchende, Zuwanderung insgesamt.

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Österreich: Altbekanntes. Weniger Geld und mehr Druck für Arbeitslose an und unter der Armutsgrenze

Man kennt das seit vielen vielen Jahren in Deutschland. In einer wellenförmigen Bewegung wird immer wieder ein bewusst-unbewusstes Narrativ aufgerufen: Viele Arbeitslose sind schlichtweg selbst schuld an ihrer Situation, weil sie sich „drücken“, weil sie sich eingerichtet haben in den „großzügigen“ Transferzahlungen, weil es ihnen „zu gut“ gehen würde. Die Individualisierung, Personalisierung und Moralisierung von Arbeitslosigkeit hat sich seit den 1990er Jahren flächendeckend durchgesetzt und ist in vielen Köpfen tief verankert. Und man instrumentalisiert dann gerne das Reden vom „Missbrauch“ und der Verweigerung des Zumutbaren in den Situationen, in denen man Leistungen kürzen will. Was man ja irgendwie rechtfertigen muss.

In Österreich läuft derzeit eine vergleichbare Welle ab. »Die ÖVP drängt in der Regierung auf eine „Reform“ des Arbeitslosengeldes. Jobsuchende sollen noch mehr unter Druck sein und jeden – noch so schlechten – Job annehmen müssen.« Das, was Patricia Huber in ihrem Artikel Weniger Geld und mehr Härte: Kurz will Arbeitslose noch mehr unter Druck setzen aus dem Alpenland berichtet, kommt uns in Deutschland mehr als bekannt vor.

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Nächste Ausfahrt unbefristeter Pflegestreik?

Viele reden über die Notwendigkeit, dass es zu einem Pflegestreik kommen müsse, damit sich wirklich mal was ändert – und das schon seit vielen Jahren (vgl. nur als ein Beispiel von vielen den Beitrag „Es macht einen krank“ von Zacharias Zacharakis, der am 2. Februar 2017 veröffentlicht wurde: »Noch nie haben sich Pflegekräfte an Deutschlands Krankenhäusern zu einem gemeinsamen Großstreik verabredet. Das dürfte sich bald ändern. Die Forderung: mehr Personal.«). Allerdings ist das leichter dahingesagt als organisiert. Es gibt viele Hürden, die genommen werden müssten (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Pflegestreik? Zwischen Theorie und Praxis der starken Arme, die theoretisch alles lahmlegen können, praktisch aber mit vielen Hürden konfrontiert werden vom 22. August 2021). Das kann man wie in einem Lehrbuch live in Berlin studieren. Dort gab es nach einem im Mai 2021 gestellten 100 Tage-Ultimatum (vgl. dazu Berliner Pflegekräfte stellen 100-Tage-Ultimatum im Wahlkampf), das man offensichtlich nicht ernst genommen hat, eine erste Warnstreikaktion – und bereits die sollte auf arbeitsgerichtlichen Wege verhindert werden, was letztendlich aber gescheitert ist (der Vivantes-Vorstand hatte im August eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach ein Warnstreik vorübergehend untersagt wurde. In zweiter Instanz hoben Richter diesen Beschluss auf).

Aus der Hauptstadt erreicht uns nun diese Meldung: 98 Prozent für Pflegestreik bei Charité und Vivantes: »Verdi beendet Urabstimmung – nun steht ein unbefristeter Streik der Pflegekräfte in Berlins Vivantes-Krankenhäusern und der Universitätsklinik bevor«, berichtet Hannes Heine.

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Kurzarbeit im Sommerloch: Die Zahl der Kurzarbeiter im August 2021 ist deutlich gesunken. Das Instrument funktioniert, wenn auch mit Einschränkungen und einem „Geschmäckle“

Im vergangenen, dem ersten Corona-Jahr, waren mal 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Immer Sommer 2020 ging die Zahl dann deutlich zurück, um während der zweiten Welle im Winter wieder anzusteigen. Für den August 2021 berichtet nun das ifo Institut für Wirtschaftsforschung von einem deutlichen Rückgang: von 1,06 Millionen auf 688.000 Menschen. Das sind 2,0 Prozent der abhängig Beschäftigten, die sich noch in Kurzarbeit befinden, nach 3,2 Prozent im Juli 2021. Einzig das Gastgewerbe hatte im August noch 10,1 Prozent Kurzarbeit, was 107.000 Menschen entspricht. Allerdings ging die Zahl auch hier erheblich zurück, denn im Vormonat betrug der Wert noch 17,1 Prozent. Die Zahlen sind Schätzungen des ifo Instituts auf der Grundlage seiner Konjunkturumfrage und von Daten der Bundesagentur für Arbeit.

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