Kindergeld hier, Familienbeihilfe dort – und viele möchten „indexieren“. Also weniger Geld für die Kinder, die vor allem in Osteuropa leben. Die EU-Kommission will das verhindern

Ein kurzer Blick zurück in den Sommer 2018. Da war es für einen Moment mal wieder als Aufreger-Thema in den deutschen Medien. Das Kindergeld. Also nicht das Kindergeld generell, sondern das Geld, das ins EU-Ausland überwiesen wird. Wenn also ein polnischer Arbeitnehmer hier arbeitet und seine zwei Kinder sind in Polen geblieben, dann bekommt er das Kindergeld für die beiden nach Polen überwiesen. Das machen beispielsweise die vielen Pendelmigratinnen aus osteuropäischen EU-Staaten, die hier bei uns für zwei oder drei Monate im Wechselmodell in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ in einem der vielen deutschen Haushalte arbeiten. Aber um solche Details ging und geht es gar nicht, sondern um Stimmungsmache.

Allein 2017 wurden 343 Millionen Euro an Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen. Wahnsinn, so viel Geld, werden viele denken – und es wird immer „schlimmer“, weil mehr. Dass das „mehr“ allein dadurch erklärbar ist, dass gleichzeitig auch die Zahl der hier arbeitenden EU-Ausländer vor allem aus Osteuropa stark angestiegen ist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Osteuropa stieg von 2015 bis 2017 um 295.000 auf knapp 1,2 Millionen. Und auch der nüchterne Blick auf andere nackte Zahlen konnte vor ein paar Monate viele nicht erreichen: Ende 2017 gab es insgesamt 14,97 Mio. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde. Von diesen gut 15 Mio. Kindern lebten 243.234 im Ausland – das sind 1,6 Prozent der Kinder im Kindergeldbezug. Bei den Ausgaben stellen sich die Relationen so dar: 2017 wurden insgesamt 35,9 Mrd. Euro für das Kindergeld ausgegeben. 343 Mio. Euro davon wurden auf Konten im Ausland überwiesen. Das waren 1 Prozent der Gesamtausgaben.

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Schwarzer-Peter-Spiel oder das Hoffen auf den Reise-nach-Jerusalem-Effekt? Die Große Koalition und die Entlastung der doppelverbeitragten Betriebsrentner

Man kennt das in der deutschen Sozialpolitik zur Genüge: die Suche nach Verschiebebahnhöfen, wenn die eine Sozialkassen in den Seilen hängt. Wo kann man wie viel umleiten, um ein Loch zu stopfen. In diesen Tagen werden wir erneut Zeugen, wie es ist, wenn man sich auf die Suche macht.

Der Hintergrund: Blicken wir zurück in die Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, konkret in das Jahr 2004. Zu Beginn dieses Jahres trat das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde auf der Suche nach zusätzlichen Geldern für die Gesetzliche Krankenversicherung die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge. Dass das als ein massiver Vertrauensbruch von den dadurch Betroffenen wahrgenommen wurde und wird, überrascht jetzt nicht wirklich. Die von den Betroffenen als kalte Enteignung wahrgenommene Doppelverbeitragung wird von ihnen – und beispielsweise vom Verein Direktversicherungsgeschädigte – seit Jahren immer wieder kritisiert und eine Korrektur eingefordert.

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Auch in Österreich: Ein ärmeres ist ein kürzeres Leben

Man kennt das Argument aus der rentenpolitischen Debatte in Deutschland: Da „wir“ doch alle immer älter werden, müsse man auch das Renteneintrittsalter anpassen, sprich erhöhen. Und das wäre ja auch keine Verschlechterung, denn „wir“ gewinnen ja auch zusätzliche Lebensjahre im Alter. Nun ist das bekanntlich so eine Sache mit dem „wir“ und vor allem den Durchschnitten, denn auch der – in der Vergangenheit tatsächlich beobachtbare – Anstieg der Lebenserwartung ist ein Durchschnittswert über alle. Und ohne Kenntnis der Streuung kann so ein Durchschnitt mehr vernebeln als zur Aufklärung beitragen.

Und das es hier erhebliche Unterschiede gibt, wurde in früheren Beiträgen gezeigt, so beispielsweise am 5. März 2016 unter der Überschrift Alles ist ungleich verteilt. Auch die statistische Erwartung eines immer länger werdenden Lebens und mit Blick auf die rentenpolitischen Ableitungen aus „der“ steigenden Lebenserwartung in dem Beitrag Rente mit 70(+)? Warum die scheinbar logische Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung unsinnig ist und soziale Schieflagen potenziert am 22. April 2016.

Einer der Befunde für die manifeste Ungleichheit zwischen oben und unten: Armutsgefährdete Männer haben eine um 10 Jahre kürzere Lebenserwartung als die aus der Oberschicht.

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Ein „Bürgereinkommen“, aber nicht für Lotterielose und mit harten Sanktionen: Hartz IV, italienische Variante

Die EU hat es wirklich nicht einfach in diesen Zeiten: Ein massiver Handelskonflikt mit den USA, das Gewürge mit Großbritannien um den anstehenden Brexit, erhebliche innere Spannungen (so zwischen einigen osteuropäischen Staaten wie Ungarn und Polen und den anderen EU-Staaten oder auch die Differenz zwischen den nord- und südeuropäischen Staaten vor allem hinsichtlich des Euros), die immer noch mehr als fragilen Stabilisierungsversuche Griechenland betreffend, Reformvorschläge des französischen Präsidenten Macron zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Nicht-Antwort darauf aus Merkel-Deutschland. Und dann kam im vergangenen Jahr auch noch Italien auf die Tagesordnung der Problem-Baustellen. Dort wurde gewählt und herausgekommen ist eine Konstellation, die uns voraussichtlich noch lange beschäftigen wird, denn die beiden Gewinner der Wahlen sind zwei – nett formuliert – „populistische“ Parteien, die es offensichtlich miteinander versuchen wollen: die rechtsradikale Lega aus Norditalien und die Fünf-Sterne-Bewegung.

Vor allem in der Zentrale der EU war man im vergangenen Sommer alarmiert: Brüssel zittert vor dem neuen Italien, so ist ein Artikel dazu überschrieben. »Das kürzlich öffentlich gewordene Regierungsprogramm der beiden Parteien liest sich aus Brüsseler Sicht wie ein Horrorkatalog: Die Wahlversprechen würden zwischen 125 und 170 Milliarden Euro kosten, die Staatsverschuldung Italiens – ohnehin eine der höchsten der Welt – stiege in unvorstellbare Höhen. Lega-Chef Matteo Salvini und 5-Sterne-Chef Luigi Di Maio aber haben öffentlich erklärt, dass sie darin kein Problem sehen. Im Entwurf des Koalitionsvertrags stand gar, dass die Europäische Zentralbank 250 Milliarden Euro an italienischen Schulden erlassen und dass es Regeln für den Austritt aus dem Euro geben sollte.« Was man dann aber schnell wieder zurückziehen musste, denn das war reines Wunschdenken.

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Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert

Manche Dinge lassen sich leichter formulieren als in die Wirklichkeit bringen. So findet man im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 diese schlanke Absichtserklärung:

»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen.«

Wie so oft im Leben hört und liest sich das einfacher als es dann in der Praxis ist. Die Altenpflege heute ist ein mehr als vermintes Gelände für die Absicht, eine flächendeckende Tarifbindung erreichen zu können. Dies hat mehrere Gründe. Einer die wichtigsten Aspekte dabei ist die Tatsache, dass es gar keinen auch nur annähernd relevanten Tarif in diesem Bereich gibt. Das wiederum resultiert zum einen aus der Trägerschaft der ambulanten und stationären Altenpflege.

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