Leiharbeiter bekommen mehr Geld. In den nächsten drei Jahren. Zur Tarifeinigung zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr als 750.000 Beschäftigte können sich Hoffnung machen. Tarifabschluss für Beschäftigte der Leiharbeit erzielt, meldet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Und die Erwartungen werden befeuert, wenn man die Worte von Stefan Körzell, Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, zur Kenntnis nimmt: „Es waren harte Verhandlungen. Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt. Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche.“ Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), in der sich die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen haben. Und die geben natürlich das von sich, was man von ihnen erwartet: »Der Verhandlungsführer der VGZ, … Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen.«

Also haben die Gewerkschaften ihre 8,5 Prozent mehr bekommen – und zwar für eine Laufzeit von 12 Monaten? Das war deren Forderung, nachdem die Entgelttarifverträge fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden sind. Auch wenn sich das für manche nach viel anhören wird – 8,5 Prozent mehr bei dem bestehenden Lohngefüge in der Leiharbeit wären nicht einmal ein Euro mehr pro Stunde. Nun wird der eine oder andere an dieser Stelle schon zwei Anmerkungen machen: Zum einen ist es doch bekannt, dass man so gut wie nie mit dem heraus kommt, womit man in Verhandlungen reingegangen ist. Folglich werden es weniger sein. Und zum anderen könnte man erstaunt bis irritiert zur Kenntnis nehmen, dass bereits einen halben Monat vor dem 31.12.2019 ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt werden konnte. 

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Ein entschärftes RISGantes Vorhaben? Das geplante außerklinische Intensivpflege-Gesetz wird nach Protesten (scheinbar) nachgebessert: Vom RISG zum GKV-IPREG

Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.

Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.

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Kann das so (nicht) bleiben? Die Tafeln zwischen Angebot und Nachfrage, halber Professionalisierung und den (vermeintlichen) Verlockungen staatlicher Mittel

So stellt man sich das Einsammeln von Spenden für eine mildtätige Sache vor: »Der 1. FC Köln und die Tafel Deutschland setzen in der Adventszeit gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Armut und Lebensmittelverschwendung: … am 14. Dezember 2019 wird der 1. FC Köln beim Bundesliga-Heimspiel gegen Bayer 04 Leverkusen das Tafel-Logo auf den Trikots tragen. Möglich macht dies die REWE Group. Der Hauptpartner des 1. FC Köln verzichtet zugunsten der Tafeln auf seinen Werbeplatz auf der Trikotbrust … Am Spieltag wird es im und um das Stadion außerdem eine große Spendenaktion zugunsten der Tafel in Köln geben. Auch wenn die Tafeln fast ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, benötigen sie dringend Geld für Kühlwagen oder Mietkosten für Lager und Ausgabestellen.« Das meldet Tafel Deutschland, der Dachverband der über 940 gemeinnützigen Tafeln mit mehr als 2.000 Tafel-Läden und Ausgabestellen in Deutschland, in einer Pressemitteilung vom 12.12.2019.

Foto: © Stiftung 1. FC Köln

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Der Armutsbericht 2019, eine grobschlächtige Vierteilung des Landes und eine klaffende offene Wunde, die größer wird: Altersarmut

Alle Jahre wieder veröffentlicht der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen Armutsbericht. Der für 2019 beginnt mit durchaus erfreulichen Nachrichten: »Im Jahr 2018 waren 15,5 Prozent der Menschen in Deutschland von Armut betroffen. Im Vergleich zu 2017 sank die Armutsquote damit um 0,3 Prozentpunkte. Für Hunderttausende bedeutete dieser prozentual kleine Rückgang einen Fortschritt: 210.000 Menschen weniger als noch im Vorjahr mussten rechnerisch unterhalb der Armutsgrenze leben.« Aber dabei bleibt der neue Bericht nicht stehen: »Jahre schien es so, als würde die Armutsgrenze zwischen Ost und West verlaufen. Jetzt hat der Paritätische Wohlfahrtsverband auch im Westen Problemzonen identifiziert«, so versucht es dieser Artikel zusammenzufassen: Wohlfahrtsverband sieht Deutschland viergeteilt. »Den „wohlhabenden“ Ländern Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent, stünden Nordrhein-Westfalen und der Osten mit rund 18 Prozent gegenüber. Dazwischen lägen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen knapp 16 Prozent.«

Aber die Unterteilung des Landes auf der Ebene der Bundesländer in vier Blöcke erscheint doch mehr als grobschlächtig. Das wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, welche Unterschiede innerhalb der einzelnen Bundesländer beobachtbar und wie auseinanderlaufend zuweilen die Entwicklungen zwischen den Regionen innerhalb eines Bundeslandes sind.

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Mit heißer Nadel eine Teilentlastung der Betriebsrentner stricken, um schnell noch die Kurve zu bekommen: Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Eine der vielen sozialpolitischen Baustellen soll rechtzeitig zum Jahresbeginn abgeräumt werden und deshalb wird der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen in diesen Tagen einen – im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf verabschieden, dessen Neuregelungen dann bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten werden: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG), so heißt das Wortungetüm. Der Gesetzentwurf wurde als Bundestags-Drucksache 19/15438 vom 25.11.2019 veröffentlicht. Damit wird das zügig umgesetzt, was in dem Beitrag Im Windschatten der Einigung bei der „Grundrente“: Die Betriebsrentner bekommen auch was ab. Die Doppelverbeitragung wird gemildert vom 11. November 2019 auf der Grundlage des Kompromisses zur „Grundrente“ bereits beschrieben wurde. Man will was tun gegen die seit Jahren und von vielen kritisierte „Doppelverbeitragung“ im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Noch im Frühjahr 2019 hatte es so ausgesehen, dass sich hier nichts mehr zum Besseren verändern wird (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Doppelt verbeitragte Betriebsrentner und ein (nicht nur) Merkel-Basta-Nein vom 3. April 2019).

Zur offiziellen Zielsetzung des Gesetzes kann man dem Entwurf entnehmen: »Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als sogenannte Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Auf Versorgungsbezüge werden Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Die Betriebsrentnerinnen und -rentner haben diese Beiträge allein zu tragen. Dies verringert die Attraktivität von Betriebsrenten und führt heute vielfach dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber entsprechenden Angeboten zu- rückhaltend sind. Die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Versorgungsbezüge hemmt somit den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.«

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