Zu viele Schulden. Nein, nicht in Griechenland oder Italien, sondern mitten unter uns. Zum SchuldnerAtlas 2018 und den Ausstrahlungen der Altersarmut

Und jährlich grüßt das Schuldner-Murmeltier, so könnte man eine eigene Rubrik überschrieben. Vor einem Jahr, am 7. November 2017, wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Ambivalentes Wachstum: Die Wirtschaft brummt und die Zahl der überschuldeten Menschen nimmt weiter zu. Darin findet man diese Ausführungen: »Die Wirtschaft in Deutschland wächst und die Arbeitslosigkeit sinkt. Aber die Zahl der überschuldeten Privatpersonen nimmt besonders im Westen zu, wie eine Studie zeigt. Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum vierten Mal in Folge gestiegen.« Das bezog sich auf den SchuldnerAtlas 2017, der von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform veröffentlicht wurde.

Und in diesen Tagen meldet sich die Creditreform erneut zu Wort: »Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum fünften Mal in Folge angestiegen. Die Überschuldungsquote bleibt nahezu konstant, da die Bevölkerung durch Zuwanderung und Migration nochmals leicht zugenommen hat. Zum Stichtag 1. Oktober 2018 wurde für Deutschland eine Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf.« Das ist eine der Erkenntnisse aus dem SchuldnerAtlas 2018. Insgesamt sind im Westen rund 5,82 Millionen Personen als überschuldet zu betrachten, im Osten Deutschlands sind dies rund 1,11 Millionen Personen.

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Der gesetzliche Mindestlohn hat den Arbeitnehmern ganz unten ordentliche Lohnzuwächse gebracht. Aber auch 2016 bekam jeder fünfte Beschäftigte im „Jobwunderland“ Deutschland nur einen Niedriglohn

Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen legt regelmäßig Zahlen zur Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland vor. Die Datengrundlage für die Zahlen des Instituts sind Befragungsergebnisse aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber erlaubt, die überproportional häufig von niedrigen Stundenlöhnen betroffen sind.

Für das Jahr 2016 werden folgende wichtigen Ergebnisse berichtet:
➔ Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat in den Jahren 2015 und 2016 zu deutlichen Steigerungen der durchschnittlichen Stundenlöhne am unteren Rand des Lohnspektrums geführt.
➔ Der durchschnittliche Stundenlohn im Niedriglohnsektor erreichte im Jahr 2016 knapp 77% der Niedriglohnschwelle und damit immerhin fast vier Prozentpunkte mehr als 2014 (73%).
➔ Trotz dieser Lohnerhöhungen stagniert der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auf einem im Vergleich der EU-Länder besonders hohen Niveau: 22,7% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2016 für einen Niedriglohn.
➔ Die Niedriglohnschwelle (berechnet auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit) hat sich in den letzten drei Jahren von 9,60 € pro Stunde im Jahr 2013 auf 10,44 € im Jahr 2016 erhöht.
➔ Die internationale Forschung legt nahe, dass zur Begrenzung des Anteils von Niedriglöhnen nicht nur ein gesetzlicher Mindestlohn, sondern vor allem auch eine hohe Tarifbindung wichtig ist.

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Wo gehobelt wird, da fallen Spähne. Zur Forderung nach höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung für Kinderlose

Der Bundestag hat am 9. November 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz abschließend beraten und gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. »In der Schlussdebatte sprachen Redner von Union und SPD von der wichtigsten Pflegenovelle seit vielen Jahren. Auch die Opposition würdigte die in der Vorlage enthaltenen Verbesserungen, mahnte jedoch weitergehende Schritte an, um die Versorgung nachhaltig zu stärken und die Finanzierung der kostspieligen Pflege zu sichern«, berichtet der Bundestag selbst. Das neue Gesetz beinhaltet zahlreiche Regelungen und ist sowohl für die Altenpflege wie auch und gerade für die Krankenhauspflege von Bedeutung.  Insbesondere für die Krankenhäuser sei mit dem Gesetz ein Paradigmenwechsel verbunden, so wird der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zitiert.

Und der wird in diesen Tagen auch noch mit ganz anderen Aussagen in den Medien präsentiert: Jens Spahn fordert höhere Pflegebeiträge für Kinderlose, so ist einer der vielen Artikel dazu überschrieben: »Wer Kinder hat, zieht spätere Beitragszahler groß, argumentiert der Gesundheitsminister. Deshalb will er den Pflegebeitrag für Kinderlose weiter anheben.« Spahn wolle für die Pflegeversicherung über „eine angemessene Beteiligung von Kinderlosen“ diskutieren. Natürlich stellt sich immer die Frage, was genau denn angemessen ist – aber der eine oder andere wird an dieser Stelle daran denken, dass doch bereits heute in der Pflegeversicherung die „Kinderlosen“ stärker zur Kasse gebeten werden. 

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