Am 28. April 2021 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen verabschiedet. Nur die Grünen sprachen sich gegen die Auflösung aus. Mit Inkrafttreten des Gesetzes konzentriert sich die Pflegekammer Niedersachsen auf die Abwicklung, die u.a. die Erstattung der Mitgliedsbeiträge für die Beitragsjahre 2018 und 2019 umfasst. Damit wurde das endgültige Aus für die erst 2017 gegründete Niedersächsische Pflegekammer besiegelt. Der Auflösung ging im vergangenen Jahr eine hoch emotionale Debatte voraus. Vor allem die Zwangsmitgliedschaft der 78.000 Pflegenden im Land und die Kammerbeiträge waren umstritten, so dieser Artikel: Niedersächsische Pflegekammer wird aufgelöst. In einer Umfrage hat sich ein Großteil der Mitglieder gegen den Fortbestand der Kammer ausgesprochen. 15.100 von rund 78.000 befragten Mitgliedern der Pflegekammer Niedersachsen hatten an einer Online-Abstimmung über die Zukunft der Kammer teilgenommen. Von denen, die sich an dieser Abstimmung beteiligt hatten, stimmten 70,6 Prozent gegen den Fortbestand der Kammer. Wobei man natürlich auch sagen kann, dass lediglich etwa 13,7 Prozent aller Befragten die Pflegekammer abgelehnt haben und diese – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – daraufhin aufgelöst wurde.
Und nun folgt Schleswig-Holstein dieser Entwicklung. Am 21. Mai 2021 hat der Landtag in Schleswig-Holstein das Gesetz zur Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein verabschiedet.

