Der Pflegepersonalmangel auf Intensivstationen wurde und wird durch die Corona-Pandemie geboostert

Es ist kompliziert und für viele Menschen mehr als irritierend. Da verkündet der (noch und nur) geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hoffnungsvoll das Ende der pandemischen Notlage und gleichzeitig wird man konfrontiert mit Dauermeldungen über steigende Inzidenzen, gepaart mit Notrufen aus zahlreichen Krankenhäusern, dass bereits jetzt die Betten voll sind mit COVID-19-Patienten. Und wie in den Wellen der vergangenen Monaten richtet sich der besorgte Blick auf die Endpunkte der Corona-Pandemie, also auf die Intensivstationen. Man erlebt eine Wiederholung dessen, was wir auch im ersten Corona-Jahr erfahren haben: Die Warnung, dass gerade die Intensivstationen, die Corona-Patienten versorgen müssen, an ihr Limit geraten. Alles derzeit erscheint wie ein großer Déjà-vu-Moment.

»Pünktlich zum Herbst beginnen die Intensivmediziner zu warnen. Dieses Mal gibt es zwar Impfstoffe und viel Erfahrung – aber auch ein ganz anderes Problem«, so beginnt der Beitrag Nicht mehr viel Platz von Hanna Grabbe. Ihr Text beginnt mit diesem Schlaglicht: »Vergangenes Wochenende, sagt Uwe Janssens, sei ihm etwas passiert, das er noch nie erlebt habe – nicht mal in drei Wellen Corona-Pandemie. Dabei hat Janssens schon einiges erlebt: Der 61-Jährige leitet seit 16 Jahren die Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler, er sitzt im Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und war bis Ende des vergangenen Jahres sogar ihr Chef. „Wir haben eine ganze Nacht lang mit einigen großen Zentren in unserer Umgebung telefoniert, um einen Intensivpatienten mit schwerer Covid-19-Lungenentzündung zu verlegen, den wir nicht weiter behandeln konnten“, erzählt Janssens. „Kein Krankenhaus konnte ihn aufnehmen.“ Erst im letzten Moment habe sich die Uni-Klinik Bonn bereit erklärt. Janssens sagt: „Der Mann wäre uns fast gestorben.“ Und dass die Sache „exemplarisch“ sei für die derzeitige Situation.«

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Sterbehilfe: „Regelungslücken“ in Deutschland bei einer Ausdifferenzierung von Suizidhelfer-Strukturen, die ihren Preis haben. Und in Österreich soll der assistierte Suizid ab 2022 geregelt sein

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig wird über BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 berichtet:

»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Über diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wurde hier detailliert am 26. Februar 2020 informiert: Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Zur Ambivalenz der Ängste vor dem Morgen. Der rechtspolitische Kern des Urteils aus dem vergangenen Jahr: Das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstößt gegen das Grundgesetz und ist nichtig, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert.

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Die perverse Gleichzeitigkeit von „zu viel“ Impfstoff auf der einen und viel zu wenig bis gar kein Impfstoff gegen COVID-19 auf der anderen Seite

Deutschland vor dem Winter 2021/22. Schaut man nur auf die Inzidenz-Zahlen, dann sind wir inmitten der vierten Corona-Welle. Zugleich tobt eine zuweilen an mittelalterliche Glaubenskriege erinnernde Auseinandersetzung, bei dem sich der mehr oder wenige bewusste Teil der Impfgegner aufmerksamkeitsheischend inszeniert, als seien sie schlimmster Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt. Von Seiten der Politik erreichen uns andererseits irrlichternde Signale: So verkündet ein nur noch geschäftsführender und damit letztlich von jeder zukünftigen Verantwortung befreiter Bundesgesundheitsminister das Ende der pandemischen Lage in unserem Land, was nun wirklich jede weitere Einschränkung mehr als fragwürdig daherkommen lässt und den Eindruck bei vielen zementiert, dass die Gefahr jetzt gebannt sei. Auf der anderen Seite kommen von dem gleichen Mann solche Botschaften, die nicht wirklich auf Entspannung hindeuten: »Angesichts der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen und sich füllender Krankenhausbetten mit Covid-19-Erkrankten wirbt der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für Auffrischungsimpfungen. Dies gelte vor allem für ältere Menschen, Pflegebedürftige und medizinisches Personal, sagte der CDU-Politiker … Es sei genug Impfstoff da, sodass alle, die wollten, eine sogenannte Booster-Impfung bekommen könnten.«

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Auch 2021 waren einige da: Die Erntehelfer. Zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft im zweiten Corona-Jahr

„Wir sind für Rumänen keine attraktiven Arbeitgeber mehr.“
(Jürgen Jakobs, Verbandsvorsitzender der ostdeutschen Spargelanbauer)

Man kennt das von vielen Baustellen der Berichterstattung. Sie werden schnell eröffnet, mediale Bautrupps in großer Zahl werkeln eine Zeit lang darauf herum und ziehen dann nomadenhaft weiter. Nie oder nur äußerst selten verirrt sich der eine oder andere Nachrichten-Schaffende wieder zurück und schaut nach, was denn aus der einstigen Baustelle geworden ist. Zuweilen gibt es auch solche Baustellen, die regelmäßig auf und zu gemacht werden, gleichsam nach einem saisonalen Muster anlassbezogener, punktueller Berichterstattung. In diese Kategorie fallen sicher die Erntehelfer. Wenn die – zumeist aus osteuropäischen Ländern – zu uns kommen, um den deutschen Spargel und andere Gewächse der heimischen Landwirtschaft von den Feldern zu holen, dann schwellen sie wieder an, die Berichte über die teilweise menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, über Ausbeutung und zugleich müssen wir vielstimmige Klagelieder zur Kenntnis nehmen, dass es viel zu wenige seien, die (noch) kommen und von den Einheimischen könne man sowieso rein gar nichts erwarten, die machen den Buckel nicht (mehr) krumm.

Berits vor dem ersten Corona-Jahr 2020 gab es die erkennbare Entwicklung, dass es immer schwieriger wurde, Saisonarbeiter in ausreichender Zahl für den deutschen Arbeitsmarkt aus den bisher dominierenden Lieferländern zu rekrutieren. Im vergangenen und auch im noch laufenden Jahr kam als besonderes Erschwernis die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen hinzu.

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Selbstständig oder doch nicht? Von abhängigen Not- und weiteren Ärzten auf der einen und Chefdirigenten auf der anderen Seite

»Seit vielen, sehr vielen Jahren wird immer wieder auch vor Gericht darüber gestritten, ob jemand als „freier Mitarbeiter“ und damit als Selbstständiger arbeitet bzw. arbeiten kann – oder aber nicht. Denn dann handelt es sich um einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, für den andere Spielregel gelten, beispielsweise müssen Sozialabgaben gezahlt werden und es wird ein Arbeitsverhältnis begründet, mit dem für den Arbeitgeber ganz andere Pflichten verbunden sind als wenn der einen Auftrag vergeben würde an einen (formal) selbstständigen Unternehmer (seiner selbst).« So beginnt der Beitrag Über einen unfreien, als freien Mitarbeiter deklarierten Physiotherapeuten und die Bedeutung eines Urteils für andere (nicht nur) Gesundheitsberufe, der hier am 1. Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Darin ging es nicht nur um (scheinselbstständige) Physiotherapeuten, sondern auch um den allerdings gerichtlich zurückgewiesenen Versuch, „freiberufliche“ Pflegekräfte in Pflegeheimen und Kliniken, eingebettet in „normale“ Belegschaften und Abläufe, zu nutzen (vgl. dazu z.B. BSG Urteil vom 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R – BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr 44).

Man ahnt bereits hier, dass wir uns in einer höchst umstrittenen, weil ganz unterschiedliche Interessen betreffende Zone befinden. Aus einer sozialstaatlichen Perspektive und damit nicht nur, aber auch mit Blick auf die immer noch überwiegend an die Löhne aus abhängiger Erwerbsarbeit gekoppelten Sozialversicherungsbeiträge wird man verhindern wollen, dass sich Arbeitgeber ihren Pflichten aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis – und das sind nicht nur Finanzierungspflichten – dadurch zu entziehen versuchen, in dem sie an sich abhängige Arbeit in eine „selbstständige“ umetikettieren. Dahinter steht das legitime Interesse, Scheinselbstständigkeit zu verhindern.

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