Einige Workaholics sind unter uns. Eine Abschätzung der Verbreitung von suchthaftem Arbeiten in Deutschland

Und schon sind wir mittendrin in einem scheinbaren Generationenkonflikt, wenn wir sowas zu lesen lesen bekommen: »Viele junge Menschen verweigern sich der 40-Stunden-Woche. Manch einer hält uns deshalb für vergnügungssüchtig. Dabei wehren wir uns lediglich gegen eine Arbeitsmoral, die krank macht«, schreibt Lea Schönborn unter der Überschrift Teilzeit ist nicht gleich Aperol-Zeit. Sie zählt sich zu dieser „Generation Z“, also den nach 1995 Geborenen. Denen eile, so die Autorin, »auf dem Arbeitsmarkt der Ruf voraus, sich vor allem um ihre Work-Life-Balance zu sorgen.« Und sie zitiert: »Studien belegen: Der jungen Generation ist freie Zeit mindestens genauso wichtig wie Erfolg im Job, die Work-Life-Balance hat bei der Wahl eines Arbeitgebers einen hohen Stellenwert … Jugendliche wollen ungern Überstunden für die Karriere ableisten und genauso wenig am Wochenende arbeiten – sogar, wenn sie dafür einen entsprechenden Ausgleich bekommen würden. Und ja, auch Teilzeit finden viele von uns attraktiv.« Aber, so Schönborn, das bedeute nicht, dass man faul sei, sondern: »Stattdessen heißt es einfach nur, dass wir unser Wohlbefinden priorisieren – bevor es zu spät ist.« Sie schreibt dann weiter von einem angeblichen „Missverständnis zwischen den Generationen“.

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Stell Dir vor, Pflegekräfte streiken … und man regt sich auf über Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen oder volle Züge aufgrund des 9-Euro-Tickets

Schlimme Dinge passieren in unserem Land. Es ist gut, dass wir Medien haben, die das aufgreifen: »Am Flughafen Köln/Bonn sollen … in den vergangenen Tagen bereits mehr als 100 Passagiere ihre Flüge nicht mehr erreicht haben. Grund: Langes Warten bei Sicherheitskontrollen«, kann man dieser Meldung entnehmen: Passagiere verpassen Flüge wegen langer Warteschlangen: »Am vergangenen Wochenende haben Passagiere nach eigenen Angaben mehr als 2 Stunden vor den Kontrollstellen gewartet. Der Kölner Oliver Pätzold, der am Samstag nach Sizilien geflogen ist, hatte Glück, dass die Fluggesellschaft ihn trotz Verspätung noch in die Maschine ließ. Weil es aber nicht alle Passagiere zum Flugzeug schafften, wurde das Gepäck nicht eingeladen. Die Koffer sollen den Fluggästen auf Sizilien erst am Montag, also zwei Tage nach dem Abflug, zugestellt werden.« Wer es eine Nummer dramatischer braucht, der kann sich hier bedienen: Flughafen Köln/Bonn: Totales Chaos bei der Abfertigung – Reisende berichten von 300 Meter langen Schlangen. Der eine oder andere ahnt schon, was da hinter den Kulissen läuft im Mangelland Deutschland. Es mangelt schlichtweg an Personal.

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Die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“: Ein Lehrstück über löchrige Gesetzgebung und Umsetzungsdurcheinander

Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 19. Mai 2022 zu Wort gemeldet. Unter der Überschrift Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) teilt uns das höchste deutsche Gericht mit, dass der Erste Senat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen hat, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen. Die Botschaft an die Beschwerdeführer, an die Politik und letztlich an die gesamt Bevölkerung ist unmissverständlich:

»Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.«

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„Pflegebonus“: Klappe, die nächste. Sie haben es schon wieder getan. Aber (vielleicht) gut gemeint kann auch schlecht gemacht zur Folge haben

Schauen wir noch einmal zurück in das Jahr 2020: Im Frühjahr kam die Corona-Pandemie über uns und viele andere Länder. In den Kliniken und Pflegeheimen an vielen Orten liefen Katastrophen ab und das Personal war gerade in dieser alle schockartig verunsichernden ersten Corona-Welle extrem belastet. Und massiven Risiken ausgesetzt. Unser Nachbarland Frankreich wurde hart getroffen von der Corona-Pandemie und wie in anderen Ländern auch wurden die vor Corona produzierten Mängel des Gesundheitssystems schmerzhaft erfahrbar. Gerade in Frankreich gab es lange vor der aktuellen Corona-Krise eine intensive Debatte und auch zahlreiche Proteste gegen die Sparmaßnahmen und den Abbau von Kapazitäten beispielsweise in den Krankenhäusern. Der französische Gesundheitsminister hatte im Mai 2020 eine abgabenbefreite Prämie für die Pflegekräfte angekündigt, „um das unerlässliche Engagement während der Krise anzuerkennen“. Bereits im Juni zahlte die französische Regierung eine 1.5000 Euro-Prämie an das medizinische Personal in den 40 am härtesten betroffenen Départemts aus. In den 61 übrigen Départements 1.000 Euro. Neben der Einmal-Zahlung gab es eine dauerhafte Verbesserung für Ärzte und Pflegekräfte bis hin zu den Hilfskräften: im Schnitt wurden die Löhne um 183 Euro pro Monat erhöht. Wobei man korrekterweise anmerken muss: In der Hochphase der Corona-Krise hatte Gesundheitsminister Olivier Véran wiederholt eingestanden, dass die Gehälter für Pflegekräfte in Frankreich um 300 Euro unter dem europäischen Durchschnitt liegen.

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Österreich: Von roten Karten, vier Großbaustellen in der Pflege und einer ambitioniert daherkommenden Pflegereform

Nein, am 12. Mai eines jeden Jahres wird nicht der „Tag der Pflege“ begangen, wie man in vielen Medienberichten zu lesen oder hören bekam, sondern der International Nurses Day, der Tag der (beruflich) Pflegenden. Der Tag soll an den Geburtstag von Florence Nightingale, der Pionierin der modernen Krankenpflege, erinnern. Auch der Bundestag hat das aufgegriffen: »Die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen nach Ansicht von Fachpolitikern nachhaltig verbessert werden. In einer Debatte über die Pflegeversorgung machten Redner am Donnerstag, 12. Mai 2022, im Bundestag auf die Diskrepanz zwischen der großen Fachkräftelücke einerseits und der zunehmenden Zahl an Pflegefällen sowie dem schwierigen Arbeitsalltag der Pflegekräfte andererseits aufmerksam«, so der Bericht des Parlaments unter der wieder einmal verheißungsvollen Überschrift Der Pflegeberuf soll attraktiver werden. Aber es soll hier gar nicht um die deutsche Debatte gehen, sondern der Blick geht in das Nachbarland Österreich.

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