Mindestlöhne in Europa im Jahr 2022 – sowie die Frage, ob und wie man in inflationären Zeiten wie diesen angemessene Mindestlöhne sicherstellen kann

Eurofound, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der EU mit Sitz im irischen Dublin, hat den jährlichen Bericht über die Mindestlöhne in Europa für das Jahr 2022 veröffentlicht:

➔ Eurofound (2022): Minimum wages in 2022: Annual review, Luxembourg 2022

Nach einer zurückhaltenden Anpassungsrunde der Mindestlöhne für 2021 wurden die Nominalsätze für 2022 deutlich angehoben, da die negativen Folgen der Pandemie nachließen und sich die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte erholten. In diesem Zusammenhang haben 20 der 21 EU-Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen ihre Sätze erhöht. In den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen, während der größte Anstieg in Deutschland erfolgte. Unter Berücksichtigung der Inflation stiegen die Mindestlöhne real jedoch nur in sechs Mitgliedstaaten.
Setzt sich der derzeitige Inflationstrend fort, werden die Mindestlöhne im Jahr 2022 in kaum einem Land real steigen. Erhebliche Einbußen bei der Kaufkraft von Mindestlohnempfängern dürften das Bild prägen, sofern das Problem nicht im Laufe des Jahres durch politische Änderungen angegangen wird. Die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen und die entsprechenden Rechtsvorschriften in der EU sind im Großen und Ganzen unverändert geblieben oder wurden für 2022 nur geringfügig angepasst.

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Solche und andere Kinder in Österreich: Eine Differenzierung der Familienleistungen nach dem Wohnort der Kinder verstößt gegen das EU-Recht

Beamen wir uns zurück in die Zeit vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Das gab es Themen, die mit großer Verlässlichkeit immer wieder (gerne in den Sommerzeiten) für einen Empörungsmoment an die medialen Oberfläche gezogen wurden. Darunter das Kindergeld. Also das wurde und wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber für ganz bestimmte Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und die Kindergeld beanspruchen auch für Kinder, die zu Hause geblieben sind und nicht hier leben.

Das lief dann immer nach so einem Muster ab: »Die Diskussion um Sozialleistungen für EU-Ausländer ist neu entfacht: Saisonarbeiter kassieren Kindergeld, obwohl ihr Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt … Der Streit um das Thema ist voll entbrannt. CSU-Abgeordnete wollen die Regeln für den Kindergeld-Bezug von EU-Ausländern ändern – damit Saisonarbeiter, deren Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt, kein Geld mehr bekommen. „Falsche Anreize nach Deutschland zu kommen, müssen dringend vermieden werden“, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.« Das Zitat stammt aus dem Artikel Kindergeld und Hartz IV: So viel Geld kosten uns die Zuwanderer aus der EU vom 13. Mai 2014, der damals vom „Focus“ veröffentlicht worden ist. 

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Diesseits der Versprechungen und verloren im abgemagerten föderalen Durcheinander: Ein Update zum Staatsversagen beim Arbeitsschutz

»Das sind harte Vorwürfe: Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa. Das habe der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: „2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden.“ So ein O-Ton von Wolfhard Kohrte von der Universität Halle-Wittenberg. Er sieht darin ein Staatsversagen.«

So begann der Beitrag Der Arbeitsschutz zwischen Staatsversagen und „Vision Zero“, der hier am 23. September 2018 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgestellt: »In allen Bundesländern – die für den Arbeitsschutz zuständig sind – wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt.«

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Zum Streik von nicht-ärztlichen Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und einem Spaltpilz zwischen Pflege und Nicht-Pflege

100 Tage hatten Klinikleitungen und politisch Verantwortliche Zeit. 100 Tage, in denen sie Tarifverhandlungen über mehr Personal und Entlastung an den sechs nordrhein-westfälischen Universitätskliniken hätten auf den Weg bringen können. Aber der Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL) ignorierte Ultimatum sowie alle Verhandlungsaufforderungen und Terminangebote von gewerkschaftlicher Seite – das behauptet Verdi auf der Seite Notruf NRW. Gemeinsam stark für Entlastung. Im April gab es erste Warnstreiks an Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und eine unmissverständliche Botschaft: Bereit zum großen Klinikstreik. Dennoch gab es von der anderen Seite keine Reaktion.

Die unausweichliche Konsequenz der Verweigerungshaltung war, dass man in den „richtigen“ Streik gehen musste. Für einen Tarifvertrag Mindestpersonalausstattung. Nicht für fünf oder zehn Prozent mehr Lohn. Über 98 Pro­zent der bei der Gewerk­schaft Ver­di orga­ni­sier­ten Klinikbeschäftigten hat­ten sich Anfang Mai für einen Arbeits­kampf ausgesprochen.

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Von semantischen Kampfansagen bis zu zehn konkreten Vorschlägen der Caritas, wie man Energiearmut verhindern kann

Die Überschrift des Artikels klingt zupackend: Berliner Senat sagt Energiearmut den Kampf an. Aber das, was man dann erfährt, steht in ziemlichen Widerspruch zu der markigen Ankündigung: Im Berliner Abgeordnetenhaus hat man sich mit jenen beschäftigt, die ange­sichts der Infla­ti­on und galop­pie­ren­den Ener­gie­kos­ten kom­plett auf der Stre­cke zu blei­ben dro­hen: den von Armut betrof­fe­nen Men­schen in der Stadt. Auslöser der Debatte war ein Antrag der oppositionellen CDU: „Infla­ti­on trifft die Ber­li­ner. Senat schraubt Gebüh­ren hoch, ver­gisst aber Rent­ner und Stu­den­ten bei der Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le“. »War­um der rot-grün-rote Senat für die auf Bun­des­ebe­ne beschlos­se­ne und für ganz Deutsch­land gel­ten­de Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le bezie­hungs­wei­se deren Aus­nah­men ver­ant­wort­lich gemacht wer­den soll­te, blieb an die­ser Stel­le das Geheim­nis« der CDU-Fraktion.

»So wirr zusam­men­ge­wür­felt der Antrags­ti­tel wirk­te, so zusam­men­ge­wür­felt wirk­ten dann auch im Gan­zen die von den ein­zel­nen Frak­tio­nen vor­ge­brach­ten For­de­run­gen und Vor­schlä­ge, wie ins­be­son­de­re von Ener­gie­ar­mut betrof­fe­nen Ber­li­nern gehol­fen wer­den kann«, berichtet Rainer Rutz.

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