Der Dauerlauf im Hamsterrad des Unzulänglichen und Ungeklärten: Pflege und Pflegekräfte in Bewegung. Nicht zu vergessen die pflegenden Angehörigen

Über 3.000 Menschen besuchen derzeit den Deutschen Pflegetag 2015 in Berlin. Solche Kongresse sind neben vielen fachlichen Impulsen und Diskussionen natürlich immer auch ein Schaulaufen der pflegepolitisch wichtigen Größen sowie der proklamatorischen Selbstvergewisserungen einer Profession. So kann es nicht überraschen, dass den Pflegekräften im Plenum viel Lob und Anerkennung dessen, was sie tagtäglich tun, mit auf den Weg gegeben wird. Aber auch die vielen warmen Worte können – wenn man sich ehrlich macht – nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pflege als Berufs- und Tätigkeitsfeld insgesamt in einer – zuweilen irritierend daherkommenden – nebulösen Sowohl-als-auch-Debatte festzuhängen scheint.

Auf der einen Seite gibt es durchaus einige und darunter sehr gewichtige pflegepolitische Entwicklungen, die ein hohes Aktivitätsniveau anzeigen. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt das so: »Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium in dieser Wahlperiode deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen.« Mit dem ersten der beiden Gesetze wurden zum 1. Januar 2015 Leistungen erhöht, mehr Betreuungskräfte für stationäre Einrichtungen ermöglicht und ein – zu Recht sehr umstrittener – „Pflegevorsorgefonds“ installiert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll am Ende dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Damit nicht genug: Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat auf dem Pflegetag angekündigt, im Sommer einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden soll. Auf der anderen Seite leiden alle Bereiche der Pflege unter einer sich seit langem kontinuierlich zuspitzenden Personalmangelsituation, die zu enormen Frustrationen unter den Fachkräften und im Pflegealltag zu teilweise desaströsen Gefährdungssituationen führt (vgl. dazu nur am Beispiel der Nachtdienste in Krankenhäusern den Blog-Beitrag Man kann sich auch zu Tode sparen. Die alles überlagernde Kostensenkungslogik trifft in der Pflege beide Seiten der Medaille hart, die Patienten und die Pflegekräfte vom 07.03.2015). Aber damit nicht genug: Auch hinsichtlich der Frage einer stärkeren institutionellen Verselbständigung der Pflege gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Pflege sowie auseinanderlaufende Entwicklungen zwischen den Bundesländern.

Zeitgleich steigt und steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen – gerade erst hat das Statistische Bundesamt die Pflegestatistik 2013 veröffentlicht. Im Dezember 2013 waren in Deutschland 2,63 Millionen Menschen formal pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. 71 Prozent (also 1,86 Millionen) von ihnen wurden zu Hause versorgt – davon 1,25 Millionen Menschen ausschließlich von ihren Angehörigen. In Pflegeheimen vollstationär betreut wurden insgesamt 764.000 Pflegebedürftige (29 Prozent). Im Vergleich mit Dezember 2011 – also innerhalb von zwei Jahren – ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 125.000 gestiegen. Das wird in den vor uns liegenden Jahren so weiter gehen und an Dynamik noch zulegen aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung.

Und der Bedarf an und die Nachfrage nach professioneller Pflege wird deutlich zunehmen, denn die „stille Pflegeressource“, also die Angehörigen und darunter vor allem die Frauen, werden aus unterschiedlichen Gründen eher weniger zur Verfügung stehen. Dies trifft gerade in der Altenpflege auf einen bereits heute in vielen Regionen spürbaren Fachkräftemangel. Und es ist ja nicht nur die Altenpflege, wo die Knappheitsprobleme bereits an allen Ecken und Enden spürbar sind. Der Präsident des Deutschen Pflegerats, Andreas Westerfellhaus, wird in dem Artikel Pfleger warnen vor Kollaps in der Altenversorgung den Bereich der Altenpflege verlassend mit den Worten zitiert: »Allein in Krankenhäusern fehlten etwa 50.000 Stellen, um den Personalabbau zwischen den Jahren 2007 und 2009 auszugleichen.«

Das „Pflegepotenzial“ der Angehörigen im Bereich der Altenpflege läuft in vielen Fällen auf vollen Touren und das ist nicht nur bei einem Auto mit erheblichen Verschleiß verbunden. Diese Tage veröffentlichte die Techniker Krankenkasse (TK) die Ergebnisse einer Befragung pflegender Angehöriger: TK-Pflegestudie zeigt: Die Mehrheit der pflegenden Angehörigen verzichtet auf professionelle Unterstützung. »Nur vier von zehn (41 Prozent) teilen sich die Aufgabe mit professionellen Pflegekräften, die ins Haus kommen. Sogar nur acht Prozent nutzen zeitweise die Unterstützung von professionellen Einrichtungen für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeaufenthalte. Dabei sind zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen täglich im Einsatz. Eine knappe Mehrheit von 54 Prozent teilt sich die Pflegeaufgaben mit anderen Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn. Jeder Vierte pflegt ganz allein.«

Weitere Ergebnisse der Befragung kann man hier nachlesen:

Beate Bestmann, Elisabeth Wüstholz und Frank Verheyen: Pflegen: Belastung und sozialer Zusammenhalt. Eine Befragung zur Situation von pflegenden Angehörigen, Hamburg: Wissenschaftliches Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG)

Die Fragilität des Themas Pflege durch Angehörige ist in der Fachdiskussion hinreichend bekannt – und immer mehr Arbeitnehmer/innen werden in Zukunft mit den Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege konfrontiert sein. Guido Bohsem hat das in seinem Artikel Vereinbarkeit von Beruf und Pflege scheitert an den Firmen aufgegriffen und auf einen wunden Punkt der vor uns liegenden Entwicklung hingewiesen: »In den kommenden 15 Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 700 000 Menschen ansteigen. Immer mehr Arbeitnehmer werden sich neben dem regulären Job auch um einen Pflegefall kümmern müssen. Die Unternehmen sind auf diese Realität noch überhaupt nicht vorbereitet.« Bei den Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern sind nur 13 Prozent für den Fall gerüstet, dass ein Mitarbeiter eine Pflegeproblem in der Familien hat. Wie weit weg viele Betriebe – aus einer, das sei hier angemerkt, betriebswirtschaftlich erst einmal durchaus nachvollziehbaren Perspektive – von neuen Wegen einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sind, kann man diesem Passus des Artikels entnehmen:

»Einig sind sich die Unternehmen in ihrer Ablehnung der seit Anfang des Jahres geltenden Gesetze zur Pflegezeit. So schätzen 63 Prozent der Befragten die nun mögliche Arbeitszeitreduzierung als schlecht umsetzbar ein. Skepsis herrscht auch, wenn es um die Frage geht, ob ein Arbeitnehmer zur Sterbebegleitung eine Auszeit nehmen kann. 53 Prozent halten diese Regelung für wenig praktikabel. Selbst die maximal zehn Tage, die Arbeitnehmer im akuten Pflegefall frei nehmen können, um die nötigsten Dinge für ihre Angehörigen zu erledigen, bewertet ein Drittel der Arbeitgeber als problematisch – obwohl ihren Mitarbeitern in dieser Zeit ein Unterstützungsgeld von der Pflegeversicherung gewährt wird. Besonders kleinere Unternehmen von 16 bis 49 Mitarbeitern sehen sich demnach außer Stande, den vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters zu kompensieren.«

Aber man könnte es auch so sehen: Alles braucht seine Zeit. Die gleiche Abwehrhaltung hatten wir noch vor nicht allzu langer Zeit gegenüber der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und da hat sich ja in den vergangenen Jahren schon einiges getan unter dem Druck der sich verändernden Lebenswirklichkeit für viele Beschäftigte mit Familie und kleinen Kindern. So etwas kann (und muss) man auch erwarten für das Pflegethema. Eine ganz wichtige – und derzeit noch völlig vernachlässigte – Baustelle auf dem Weg in eine bessere Zukunft werden Zwischenformen ambulanter und stationärer Pflege sein, also konkret: Tagesbetreuungsstrukturen. Etwas sehr idealistisch (und hinsichtlich der Folgewirkungen für Frauen nicht unproblematisch) formuliert beispielsweise in dem Beitrag Pflege 2015: Teilzeitjob plus Tagespflege – so kann es funktionieren, der die neue Familienpflegezeit (dazu auch die Webseite des Bundesfamilienministeriums www.wege-zur-pflege.de) thematisiert:

»Auf dem Weg zum Teilzeitjob bringt die Tochter ihre pflegebedürftige Mutter zur örtlichen Tagespflege, um sie nach Feierabend wieder nach Hause mitzunehmen. So könnte künftig der Pflegealltag häufig aussehen.«

Die staatliche Förderung des Modells „Teilzeitarbeit und Teilzeitpflege“ ist aus frauenpolitischer Sicht höchst problematisch, aber unabhängig von dieser kritischen Dimension: Unstrittig ist der Bedarf an mehr tagesbetreuenden und damit beide, die Pflegebedürftigen wie die Angehörigen entlastenden und unterstützenden Strukturen vor Ort. Übrigens – auch hier könnte man viel lernen von den Erfahrungen, die wir im Bereich des Ausbaus der Tagesbetreuung für kleine Kinder gemacht haben.

Aber wieder zurück in den Kernbereich der institutionellen Pflegelandschaft. Ein Thema, das die Pflege und Pflegekräfte durchaus spaltet, sind die Pflegekammern, also eine institutionalisierte Form der Selbstverwaltung der Pflege wie man sie von den Ärzten kennt. An der Pflegekammer scheiden sich in Deutschland die Geister: Einige Bundesländer forcieren eine Gründung, manche sind unentschlossen und andere lehnen sie ab. Eine Übersicht über die völlig heterogene Lage in den Bundesländern kann man in diesem Beitrag der Ärzte Zeitung finden: So steht’s um eine Pflegekammer. In keinem anderen Bundesland ist die Gründung einer Pflegekammer so weit gediehen wie in Rheinland-Pfalz. Bereits am 5. Januar 2015 ist der Gründungsausschuss zusammengetreten und die Kammer wird 2016 das Licht der Welt erblicken.

Auch Schleswig-Holstein ist auf diesem Entwicklungspfad: »Eine vom Sozialministerium in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage hat eine knappe Mehrheit für die Errichtung einer Kammer erbracht. Das entsprechende Gesetz ist auf den Weg gebracht, damit der Errichtungsausschuss seine Arbeit aufnehmen kann.« Auf der anderen Seite ein Bundesland wie Baden-Württemberg: »Eine Pflegekammer ist für die rund 115.000 Beschäftigten in der Pflege nicht absehbar. « Erst einmal hat man eine Pflege-Enquete eingesetzt, die sich Gedanken machen soll. Oder Hamburg: »Eine Umfrage hat eine ablehnende Haltung zur Pflegekammer gezeigt. Die Sozialbehörde beschäftigt sich seitdem nicht mehr offiziell mit der Kammergründung.«

Die Gefechtslage in diesem Teilbereich ist unübersichtlich und von vielen institutionenegoistischen Interessen vergiftet. So sind nicht nur die privaten Träger von Pflegeeinrichtungen (vgl. dazu auch den bpa, den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) entschieden gegen eine Verkammerung, sondern auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die hier eine institutionelle Konkurrenz in ihrem Kampf um einen höheren gewerkschaftlichen Organisationsgrad in der Pflege wittern.

Wieder einmal geht es natürlich auch um Machtfragen bzw. um die Hoffnung, durch eine solche Institutionalisierung aufschließen zu können zu dem, was die Ärzte schon haben. Ob das wirklich schlüssig ist und ob nicht möglicherweise die eigentlichen Probleme der Pflege von einem „Nebenkriegsschauplatz“ überlagert werden, muss an dieser Stelle unbeantwortet bleiben. Offensichtlich allerdings zeigt sich das Grundproblem der Pflege auch hier, ihre Zersplitterung und das Fehlen vergleichbarer institutioneller Strukturen wie sie die Ärzte schon lange haben. In diesen Kontext muss dann auch so eine Wortmeldung eingeordnet werden: »In der Pflege ist die Qualitätssicherung zurzeit nur unbefriedigend geregelt. Ein Hauptproblem liegt darin, dass ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) fehlt.« Das zumindest ist die Auffassung von Peter Axer beim 13. Kölner Sozialrechtstag, zitiert nach dem Artikel Mehr Qualität durch einen Pflege-GBA? »In der GKV habe sich der GBA zur Schlüsselfigur entwickelt, sagte Axer. Das Gremium habe eine starke institutionelle Basis, mit der es wissenschaftlichen Sachverstand und Erfahrungen implementieren kann.«

Und eine weitere institutionelle Großbaustelle für die Pflege ist ante portas, die hier nur nachrichtlich aufgeführt werden kann, weil sie für sich allein schon genug Stoff liefern würde für einen längeren Blog-Beitrag: Gemeint ist die Zusammenlegung der versäulten hin zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung. Das steht auch noch auf der Tagesordnung.

Abschließend wieder zurück in die Tiefen und auch Untiefen der Pflege – sowohl für die Pflegekräfte wie auch für die Pflegebedürftigen. Dies am Beispiel der Fixierungen von Pflegebedürftigen, ein überaus heikles und emotional verständlicherweise sehr aufgeladenes Thema.
Pflegekräfte fühlen sich „mutterseelenallein“, so hat Ilse Schlingensiepen ihren Artikel überschrieben.:

»Wenn eine Pflegekraft in Altenpflegeeinrichtungen die Fixierung eines Patienten anregt, löst das häufig einen fatalen Dominoeffekt aus.
Der Betreuer beantragt die Maßnahme beim Amtsgericht, der zuständige Richter bestellt einen Verfahrenspfleger und holt Stellungnahmen von verschiedenen Stellen ein. Um sich ein Bild von der Lage zu machen, wenden sich der Richter, der Verfahrenspfleger und die anderen Beteiligten meist an ein und dieselbe Person: die Pflegekraft.«

Nur fühlen sich diese oftmals hoffnungslos überfordert mit dieser Situation. Die Entscheidung für eine Fixierung erfolgt in den Einrichtungen häufig aus Angst vor Haftungsproblemen oder finanziellen Forderungen von Angehörigen, falls einem Bewohner durch einen Sturz etwas passiert. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, wird mit den folgenden Worten zitiert: »Der Einzige, der fachliches Wissen hat, wird von Haftungsängsten geleitet, alle anderen vertrauen auf seine fachliche Beurteilung mangels eigener Fachkenntnisse.«

Über was reden wir hier eigentlich? »Über die Zahl der Fixierungen gibt es keine belastbaren Zahlen. Viele Schätzungen gehen von 240.000 im Jahr aus, manche sogar von 400.000, sagt er. Dabei seien die mit den Maßnahmen verbundenen Risiken bekannt, die bis zum Tod durch Strangulation, Brustkompression oder Kopfschieflage reichen können«, so Schlingensiepen in ihrem Beitrag. Wie so oft gibt es eine erhebliche Lücke zwischen Theorie und Prass, zwischen Erwartung und Realität. In Pflegeheimen soll weniger fixiert werden, so ein Artikel aus dem November des vergangenen Jahres und mit einem speziellen Blick auf die in der Altenpflege arbeitenden Menschen.

Und um den Beitrag abzurunden und wieder bei den pflegenden Angehörigen zu landen: Viele Familien, die keinen ambulanten Pflegedienst eingeschaltet haben, sind dennoch nicht ohne Hilfe – sie greifen auf eine osteuropäische Haushaltshilfe und Pflegekraft zurück, die für eine bestimmte Zeit für eine „24-Stunden-Pflege“ in den Haushalten zur Verfügung stehen. Die meisten verantwortlichen Politiker stecken hier ihren Kopf in den Sand, denn sie wissen auf der einen Seite, dass unser Pflegesystem zusammenbrechen würde, wenn man von heute auf morgen auf diese Menschen verzichten müssen, denn ansonsten müssten die Familien aufgrund ihrer eigenen Verpflichtungen hinsichtlich der Erwerbsarbeit immer öfter eine Heimunterbringung wählen müssten. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Beschäftigungen in diesem Bereich in einer Grau-, zuweilen auch in einer richtigen Schwarz-Zone angesiedelt sind. Zu diesem Themenkomplex vgl. auch den Beitrag von:

Margret Steffen: Gute Arbeit in Privathaushalten. Europäische Erfahrungen und mögliche Gestaltungsansätze der Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen und Pflegekräfte. Berlin: Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft – ver.di, Januar 2015

So wie jetzt geht es nicht weiter – das ist die Kommentierung eines Teilnehmers am diesjährigen Deutschen Pflegetag. Dem ist derzeit leider nicht wirklich viel hinzuzufügen.

Das reale Leben und das Lehrbuch: Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Was mexikanische Saisonarbeiter mit deutschen Fernbusfahrern (nicht) gemeinsam haben

Im Lehrbuch ist es wenigstens noch übersichtlich: Auch auf dem Arbeitsmarkt geht es um Angebot und Nachfrage. Wobei auf diesem besonderen Markt wir, also die Individuen, die Anbieter sind und die Unternehmen sind die Nachfrager, was auf den anderen Märkten genau anders herum ist, denn da fragen wir Güter und Dienstleistungen nach (oder würden das vielleicht gerne tun) und die Unternehmen sind die Anbieter. Und die Ökonomen beschreiben dann in ihrer vereinfachenden Modellwelt ein Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, das einem simplen Muster folgen soll: Betrachtet man einen Markt in einem zweidimensionalen Gebilde von Menge und Preis, dann gilt in der Regel die Formel: Je höher der Preis von etwas, desto geringer ist die Nachfrage und desto höher ist das Angebot. Das gilt sicher auf vielen „normalen“ Märkten, aber nicht auf allen, man denke beispielsweise an Apple-Produkte, wo es eher in Richtung Luxusgüter geht, also je höher der Preis, desto größer die Nachfrage. Aber Abweichungen vom Standardmodell gibt es immer und es soll hier auch gar nicht die Verwegenheit einer Übertragung dieses einfachen Angebots-Nachfrage-Modells auf die vielen Arbeitsmärkten diskutiert werden, das haben Keynesianer, Post-Keynesianser und auch dem normalen Verstand folgende Ökonomen hinlänglich getan. Es geht um etwas anderes.

Grundsätzlich erscheint es durchaus plausibel, dass auch der Arbeitsmarkt mit seinen Komponenten Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage gewissen Marktgesetzmäßigkeiten folgt. Und zu denen gehört sicherlich: Wenn das Angebot an einer bestimmten Arbeit gleich bleibt oder sogar sinkt, während die Nachfrage nach oben gerichtet ist, dann muss das Auswirkungen haben auf den Preis, konkret: Der Preis für das knapper werdende Gut Arbeit müsste steigen. Das ist ja auch eine wichtige Argumentationsfigur von Kritikern der in den vergangenen Jahren gerne und immer wieder kolportierten These vom Fachkräftemangel (zu den Messproblemen eines solchen vgl. beispielsweise Nina Neubecker (2014): Die Debatte über den Fachkräftemangel), denn die Kritiker stellen darauf ab, dass wenn es einen wirklich spürbaren Fachkräftemangel z.B. nach Ingenieuren geben würde, dann müsste sich das eben auch in steigenden Löhnen abbilden, weil die Löhne die Preise für den Knappheitsfaktor Arbeitskraft sind (so beispielsweise Karl Brenke (2010): Fachkräftemangel kurzfristig noch nicht in Sicht, der in der damaligen Debatte über einen Fachkräftemangel in den MINT-Berufen, vor allem bei den Ingenieuren, darauf hingewiesen hat: »Zudem sind die Löhne – ein Indikator für Knappheiten auf dem Markt – bei den Fachkräften in den letzten Jahren kaum gestiegen.«). Aber um die vieldiskutierten Ingenieure soll es hier gar nicht gehen, sondern um mexikanische Saisonarbeiter und in Deutschland arbeitende Fernbusfahrer.

Man kann immer wieder so einiges lernen, wenn man den Blick einmal über den nationalen Tellerrand weitet: »Die Vereinigten Staaten und Mexiko streiten sich zunehmend um billige Arbeitskräfte. Dies beschleunigt die Mechanisierung der Landwirtschaft«, können wir dem Artikel Auszug aus dem gelobten Land entnehmen. Das, was in dem Artikel beschrieben wird, verdeutlicht wieder einmal, mit was für einem beweglichen Ziel wir es zu tun haben, wenn über Arbeitsmärkte gesprochen wird:

»Ohne Saisonarbeiter aus Mexiko kommt Kalifornien zum sofortigen und totalen Stillstand. Die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und die Bauindustrie sind von den tief bezahlten Arbeitern abhängig. Doch der oft illegale Nachschub droht unwiederbringlich auszutrocknen. Die Wende hängt mit einem tiefgreifenden sozialen Wandel in Mexiko zusammen: Eine sinkende Geburtenrate, eine bessere Schulbildung sowie bessere Jobs machen die Arbeit auf den Feldern ­weniger attraktiv. Deshalb ist nun selbst Mexiko auf Zuwanderer aus dem Süden angewiesen … Um den eigenen Bedarf zu decken, rekrutiert Mexiko ­inzwischen Arbeitskräfte in Guatemala, exakt so, wie die USA «Braceros» aus ­Mexiko einstellt.«, schreibt Walter Niederberger in seinem Artikel.

Was die USA zunehmend in Bedrängnis bringt, ist der Wandel von Mexiko von einem Entwicklungs- zu einem wirtschaftlich erstarkenden Schwellenland. Die Geburtenrate in Mexiko ist auf 2,05 Kinder pro ­Mutter und damit fast auf die Rate von 1,95 in den USA gesunken, was den Druck zur Arbeitsmigration verringert hat. Aber noch weitaus wirkkräftiger sei ein anderer Prozess gewesen, so wird Edward Taylor, Ökonomiepro­fessor an der Universität von Kalifornien in Davis, zitiert: Die Qualität der Grundschulen in Nordmexiko zugenommen, sagt Taylor. »Nichts holt die Kinder schneller von den Feldern als ein wenig zusätzliche Schule.«

Vor der Rezession mussten die mexikanischen Wanderarbeiter in den USA oft um Arbeit betteln und waren bereit, für jeden Lohn zu arbeiten. Diese ausbeuterische Lage hat sich fundamental verändert, bestätigen Weinbauern in Kalifornien: »Die meisten Arbeiter hätten heute ein Smartphone und informierten sich gegenseitig über die Bedingungen und Löhne auf ihren Betrieben. Die Folge: Arbeiter ziehen während der Ernte ab und wechseln in einen anderen Betrieb.« Hier „funktioniert“ der Markt durchaus – aufgrund einer Verschiebung der Angebots- und Nachfragerelationen: »Heute meldeten 61 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe einen Mangel an Arbeitskräften, vorzugsweise im aufwendigen, kräftezehrenden Wein- und Gemüsebau.« Und weiter erfahren wir: »Stark betroffen ist der Weinbau, der auf mehrere 10’000 saisonal abrufbare Arbeiter angewiesen ist. Die Branche hat in den letzten drei Jahren – die durchwegs Rekordernten brachten – versucht, mit höheren Löhnen Arbeiter zu ge­winnen. Dies indessen hat nur den ­Abwerbekampf verschärft.«

Aber auch die Reaktionen auf diese Verschiebungen sind nicht unbekannt und überraschend, gerade in Deutschland kann man davon ein Lied singen: Vor dem Hintergrund der steigenden Löhne »setzt die Weinindustrie auf die beschleunigte Mechanisierung der Ernte.« Die zwei großen Weinproduzenten in der kalifornischen Sonoma-Region, Gallo und Kendall Jackson, bearbeiten schon die Mehrheit ihrer Flächen mit Maschinen. Aber auch das hat wie alles in der Wirtschaft Folgen: Die Mechanisierung »spart Arbeitskräfte, erfordert aber hohe Investitionen und begünstigt die kapitalkräftigen Konzerne.« Alles eine Folge eines knapper werdenden Angebots.

Und in Deutschland? Nehmen wir hier als Beispiel eine boomende Branche, die gleichsam „Rekordernten“ einfährt, um an das kalifornische Beispiel mit den Weinproduzenten anzuknüpfen: die Fernbusse. »Zwei Jahre nach Liberalisierung des Marktes gibt es 300 Fernbus-Linien. Das rasante Wachstum birgt Probleme, das größte davon ist ein recht banales: Wer soll die vielen Busse alle fahren?«, so die Fragestellung von Matthias Kamann in seinem Artikel Warum in Deutschland keine Busfahrer zu finden sind. Offensichtlich gibt es auch hier ein (zunehmendes) Mangel-Problem mit Arbeitskräften. An den Lenkrädern droht Personalmangel – und den versuchen Unternehmen in der Regel dadurch zu beheben, dass sie höhere Gehälter anbieten, so Kamann.

Besonders groß sind die Sorgen bei den Fernbusbetreibern. Von ihnen fürchten gleich 80 Prozent, dass sie ein „zunehmendes Problem mit dem Mangel an Fahrern bekommen“, wird aus der „Konjunkturumfrage 2014/2015“ des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) zitiert. Nun sollte man Hinweise erwarten, dass das handfeste Auswirkungen haben müsste auf die Arbeitsbedingungen der Fernbusfahrer, beispielsweise in Form höherer Löhne für die Busfahrer und eine intensivierte Ausbildung neuer Busfahrer. Nur erfahren wir davon in dem Artikel – nichts.
Auch in dem Artikel Anbieter klagen über zu wenige Busfahrer gibt es den Hinweis auf den Fahrermangel, aber keine weiterführenden Informationen, außer diese, die man vielleicht einmal in Zusammenhang stellen könnte mit dem zunehmenden Mangel an Busfahrern:

»Die Anbieter machen sich auch mit einem teils ruinösen Preiswettbewerb Konkurrenz. Entsprechend haben sich einige Anbieter auch schon wieder aus dem Geschäft zurückgezogen oder fusionieren. Die beiden Marktführer MeinFernbus und Flixbus schlossen sich kürzlich zusammen. Die Deutsche Bahn geht ebenfalls in die Offensive und will ihr Angebot bis 2016 vervierfachen. Einen größeren Anteil an dem hart umkämpften Geschäft strebt auch die Deutsche Post an.«

Und auf wessen Rücken wird normalerweise „ruinöser Preiswettbewerb“ ausgetragen? Dazu beispielsweise der Beitrag Übermüdete Fahrer im Fernbus von Frontal 21 vom 25.11.2014: »Mehr als acht Millionen Passagiere nutzten im vergangenen Jahr eine Fernbuslinie. Doch der Erfolg für den Boom der Billig-Busse hat seinen Preis.« Den die Busfahrer bezahlen müssen. Oder auch der Beitrag Preiskampf im Fernbus-Gewerbe des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus vom 06.08.2014: „Fernbus fahren ist der härteste Job in der gesamten Branche, das hält keiner lang durch“, berichtet ein Fernbusfahrer gegenüber „Plusminus“. Vor allem der Zeitdruck auf den langen Strecken macht den Fahrern zu schaffen. Immer wieder die Fahrer: Sie berichten, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Fahrzeiten weit verbreitet sind. Die Fahrer sitzen völlig übermüdet hinter dem Steuer, so der Artikel Fernbusfahrer gesteht: So überziehen wir Lenkzeiten. Ein immer wiederkehrendes Muster, so auch dieser Beitrag: Boom auf Kosten der Fahrer: »Der Markt der Fernbusse boomt. Und jetzt das: Ehemalige Fernbus-Fahrer erheben Anschuldigungen gegen ihre früheren Arbeitgeber. Lenk-und Ruhezeiten sollen nicht eingehalten worden sein.«

Ein Blick in die Arbeitsrealität der Fernbusfahrer und ihre bislang noch nicht dem Lehrbuch eigentlich erforderlichen Anpassungen aufgrund des beklagten Fachkräftemangels – von mehr als 2.000 freien Stellen spricht der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) – wirft Matthias Lauerer in seinem Artikel Auf die billige Tour. Fernbusfahrer, das ist ein «Knochenjob, der viel mehr verlangt, als Gas zu geben, zu lenken und zu bremsen. Ein Fernbusfahrer muss Gepäck ein- und ausladen, nebenbei Tickets, Getränke und Snacks verkaufen, Fahrgäste einchecken. Er muss Geduld haben, wenn nervige Gäste meckern, Erste Hilfe leisten, wenn ein Fahrgast plötzlich krank wird. Und er muss den Bus täglich putzen – Abfälle entsorgen, verschütteten Kaffee aufwischen, Sitze saugen. Kurz: Er muss Kofferträger, Bedienung und Schaffner sein und dann noch all das erledigen, wofür im Zug und im Flugzeug die Putzkolonne anrückt.« Zwei Hauptprobleme kristallisieren sich heraus: lange Arbeitszeiten und schlechte Bezahlung. Und auch hier taucht es wieder auf, das Thema gesetzlicher Mindestlohn und seine Umgehung. Denn der gilt seit Januar 2015 auch in diesem Business, aber Gewerkschafter berichten von einer „sehr großzügigen“ Interpretation von dem, was als Arbeitszeit anerkannt und entlohnt wird. So werde eine Schicht, die zwölf Stunden dauert, durchaus mal mit nur acht Stunden abgerechnet. Durchschnittlich verdient ein Busfahrer in Deutschland rund 1.967 Euro brutto. Manchmal werde ein Fernbusfahrer auch pro Strecke entlohnt, zitiert Lauerer in seinem Artikel einen Fahrer – je nach Tour zwischen 32 und 149 Euro.
Ganz offensichtlich wird die spezifische Marktsituation in dieser so jungen Branche mit einem alles dominierenden ruinösen Preiskampf auf die Beschäftigten verlagert. In dem Artikel wird ein Busunternehmer zitiert, der das in Euro und Cent auf den Punkt bringt: »… hinter vorgehaltener Hand gibt er zu: Um faire Löhne bezahlen zu können, müsste er zehn Cent pro Fahrgast und Kilometer verdienen – derzeit komme man aber gerade einmal auf drei bis vier Cent.« Bei so einer Spanne wird nachvollziehbar, unter welchem Kostendruck die Unternehmen agieren (müssen).
Und dann liefert der Artikel von Lauerer noch einen Hinweis auf eine weitere Besonderheit, die verdeutlicht, dass offensichtlich immer noch nicht genug Druck im Kessel ist:

„Multitalente gesucht“, wirbt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer auf einer Werbeseite, für einen „Job mit echter Perspektive“. Und lockt junge Menschen: „Arbeiten, wo andere Urlaub machen? 500 PS beherrschen?“ Dass ein Busführerschein rund 10.000 Euro kostet, wird verschwiegen. Und auch, dass der Bewerber ihn in der Regel selbst finanzieren muss.

Ganz offensichtlich ist einiges hier nicht so, wie das Lehrbuch uns nahelegt. Die Löhne  sind noch nicht erkennbar gestiegen und weiterhin läuft ein gehöriger Teil der Verwirklichung des Geschäftsmodells mit den billigen, sehr billigen Bustickets auf dem Rücken der Fahrer. Wir dürfen gespannt sein, wann das Lehrbuch gerade in diesem Bereich zuschlägt. Bisher jedenfalls eiert man lieber herum.

Nur so als Fußnote: Die Deutsche Post DHL hat heute ihre Bilanzzahlen veröffentlicht und große Profitabilitätsversprechen abgegeben. Von den im vergangenen Jahr realisierten drei Milliarden Euro Gewinn soll es weiter nach oben gehen, so der Artikel Appels Sparkurs gefährdet Service und Qualität: »Mit drastischen Einsparungen will Post-Chef Frank Appel den Gewinn von drei auf fünf Milliarden Euro im Jahr 2020 steigern. Doch der Kurs gefährdet die Qualität des Angebots und damit langfristig auch das Geschäft.« Der Prozess hat bereits angefangen, tausende Briefzusteller wurden und werden gerade in regionale Billigtöchter abgeschoben. 

Sozialstaat von unten: Was hat das Jobcenter mit einem U-Boot im Kalten Krieg gemeinsam? Das „Vier-Augen-Prinzip“. Und wie Krankenkassen vor Gericht gezwungen werden müssen, auch für Obdachlose zu zahlen

»Sowohl in der Sowjetunion als auch in den USA galt im Kalten Krieg das Zwei-Mann-Prinzip für den Einsatz von Atomwaffen auf U-Booten. In den USA mussten sowohl der Commanding Officer als auch der Executive Officer den Befehl zum Einsatz von Atomwaffen authentifizieren, auf sowjetischen U-Booten übernahmen diese Aufgabe der Kommandant und der Politoffizier.« So kann man es zumindestens einem Artikel über das Vier-Augen-Prinzip entnehmen. Dabei geht es hier im ersten Teil um Jobcenter. Was haben die denn mit dem Kalten Krieg zu tun? Eben, das Vier-Augen-Prinzip. Bereits Anfang Februar dieses Jahres berichtete die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift Vier Augen sehen mehr als zwei: Seit Jahresbeginn gilt bei den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen ein neues Vier-Augen-Prinzip: Wird zum Beispiel Geld an einen Hartz-IV-Empfänger überwiesen, muss dies ein zweiter Mitarbeiter überprüfen. 2014 zahlte die Bundesagentur für Arbeit für die mehr als 300 Jobcenter, die sie gemeinsam mit den Kommunen führt, knapp 15 Milliarden Euro an Hartz-IV-Empfänger aus. Gut 20 Millionen Hartz-IV-Bescheide verschickt die Behörde im Jahr. Das ist eine Menge Steuergeld und da kann man erwarten, dass es Missbrauchsversuche hinter dem Schalter geben wird, denen man mit Kontrolle versuchen kann und sollte, zu begegnen. Und vier Augen sehen tendenziell besser als nur zwei. Und es ist nicht überraschend, dass das auch bisher schon zur Anwendung kam, dieses Prinzip. »Bei bestimmten Auszahlungen, zum Beispiel bei einer Überweisung von einmalig mehr als 2500 Euro, soll stets ein Mitarbeiter prüfen, ob der Kollege die Leistung zuvor richtig berechnet hat, bevor das Geld transferiert wird«, so Thomas Öchsner in seinem Artikel. Und was ist jetzt neu? Seit dem 1. Januar muss in jedem Fall – und sei er noch so geringfügig – ein Zweiter über die Arbeit seines Kollegen schauen. Bei allen zahlungsrelevanten Fällen. Schon damals hatten die Personalräte davor gewarnt, dass das zu erheblichen Problemen führen wird, was jetzt offensichtlich der Fall ist.

Bereits Anfang Februar hatten die Personalräte der Jobcenter in einem offenen Brief an zahlreiche Bundestagsabgeordnete darüber geklagt, dass durch das erweiterte Vier-Augen-Prinzip die Belastung „in einigen Bereichen über den Rand des Zumutbaren“ steige, wie Öchsner berichtete. Und die Mitarbeitervertreter stellten in ihrem offenen Brief eine wichtige Frage: „Gibt es Hinweise auf flächendeckenden Betrug durch die Mitarbeiter, die die Erschwerung der Arbeitsbedingungen rechtfertigen würde?“ Aber davon hat man sich nicht beeindrucken lassen, sondern das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Mit den angekündigten Folgen, die jetzt ans Tageslicht kommen.

Da wird beispielsweise aus Bayern gemeldet: Jobcenter Augsburg überlastet: Existenzen in der Warteschleife. Da erfahren wir, welche existenziellen Konsequenzen das haben kann:

»17.000 Augsburger sind von den Leistungen abhängig. Zwei Mal im Jahr müssen die Empfänger vor Ort eine Weiterbewilligung beantragen. Diese haben Vorrang und sind ohnehin kaum mehr zu bewältigen. Für den Rest? Keine Zeit. „Es bleiben Hunderte von Sachen liegen. Die Leute kommen nicht mehr an ihr Geld“, sagt ein Angestellter, dessen Name nicht genannt werden soll. Eigentlich haben die Mitarbeiter einen Maulkorb verpasst bekommen, dürfen sich öffentlich nicht mehr äußern … „Manche Kunden stehen mit dem Rücken zur Wand“ … Diejenigen etwa, denen Inkassounternehmen oder Haft drohen, wenn sie ihre Rechnungen nicht bezahlen … Das Jobcenter sei ohnehin seit Jahren chronisch unterbesetzt. Der jetzige Mehraufwand sei nicht mehr zu schultern. In der Regel sollte es zwei Wochen dauern, bis die Sozialleistung auf dem Konto ankommt. Momentan sind in Augsburg von sechs Wochen die Rede, „aber nicht mal das ist realistisch“ … Und an dem Geld hängen Existenzen. Miete, Rechnungen, Nahrung. „Es kommen Menschen, die aus Asylheimen raus müssen und nicht mal eine Matratze haben“ … Kurzfristige Hilfe: undenkbar. „Wir sind nicht mehr reaktionsfähig.“«

Oder wie wäre es mit Hamburg? Die 16 Jobcenter stehen vor dem Kollaps. Personalräte fordern Stopp des Verfahrens oder 128 Stellen, kann man dem Artikel Vier-Augen-Prinzip sorgt für Mehrbelastung entnehmen.  Eine Personalrätin kritisiert, dass Post liegen bleibt, Geldanweisungen später rausgehen, sich Überstunden anhäufen und Kollegen sogar samstags arbeiten. »Schon wenn sie einen Hartz-IV-Bescheid für kleine Mieterhöhungen von 55 Cent ändere, müsse sie schauen, welcher Kollege den Vorgang prüfen könne. Vorher könne das Geld nicht raus«, wird eine Sachbearbeiterin zitiert. Und der neue bürokratische Aufwand muss gesehen werden vor dem Hintergrund, dass derzeit ein neues EDV-System – Allegro – eingeführt wird: »… dafür müssen die Daten der rund 100.000 Bedarfsgemeinschaften größtenteils neu eingepflegt werden. Dafür ist bis Ende Juni Zeit.«

Kein Wunder angesichts dieser Bedingungen: Mit einem Brandbrief wenden sich Jobcenter-Mitarbeiter aus Hamburg an die Bundesregierung, die Hamburger Parteien und die eigene Geschäftsführung, so der Artikel Jobcenter-Mitarbeiter beklagen Überlastung. Und als wenn das nicht schon alles genug ist, schlägt eine Verbesserung an der Front ein: Durch eine Gesetzesänderung stehen Flüchtlingen künftig zumindest ab dem 18 Monat mehr Geld zur Verfügung. Das ist gut für die Menschen – für die Jobcenter-Miatrbeiter in Hamburg bedeutet das: 2.000 Bedarfsgemeinschaften mehr.

In der Praxis müssen sich die Betroffenen offensichtlich mit allerlei herumschlagen bzw. ausbaden. Das geht auf Kosten der Mitarbeiter in den Verwaltungen und erst recht leider auf dem Rücken der Betroffenen.

Und wenn man Glück hat, dann korrigiert die Rechtsprechung das, was manche Kostenträger wegdrücken möchten. Dazu ein weiteres Beispiel aus dem Sozialstaat ganz unten: Kasse kann sich nicht drücken, berichtet die Ärzte Zeitung aus dem filigranen Reich der Krankenkassen. Trocken wie immer hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Pressemitteilung dazu so überschrieben: Anspruch auf Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier der Sachverhalt, zusammengefasst in dem Artikel aus der Ärzte Zeitung:

»In zwei Fällen ging es um die Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege für Obdachlose, die in einem Heim für Wohnungslose in Hamburg untergebracht waren.
Ihr Arzt hatte eine medizinische Behandlungspflege verschrieben. Danach sollte bei einem drogenabhängigen HIV-infizierten Bewohner die Medikamenteneinnahme kontrolliert werden. Bei dem anderen Wohnsitzlosen sollten zusätzlich noch Verbände gewechselt, Blutdruckmessungen sowie Injektionen durchgeführt werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg wollte dafür nicht aufkommen.«

Und mit welcher Begründung? Wieder ein lehrreiches Stück aus dem Argumentationskasten der Sozialverwalter – man lese und staune ob der Phantasie: Häusliche Krankenpflege müsse die Krankenkasse nur im „Haushalt“ des Versicherten leisten. Ein solcher liege bei Wohnsitzlosen aber nicht vor. Ah ja.

Die höchsten Sozialrichter – es ist ja bezeichnend, dass das bis zum BSG hoch getrieben wurde – haben das anders gesehen und sind zu der folgenden Entscheidung gekommen:

»Das BSG urteilte, dass Krankenkassen grundsätzlich auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie hier dem Obdachlosenheim, häusliche Krankenpflege gewähren müssen. Einfachste, von Laien vorzunehmende Pflege, müsse die Einrichtung selbst anbieten.
Dazu zählten etwa die Kontrolle der Arznei-Einnahme oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Dies gehöre „zu Hilfen bei der Führung eines gesunden Lebens“ im Aufgabenbereich der Sozialhilfe.
Für medizinische Behandlungspflege, die Fachpersonal benötige, wie die Wundversorgung oder Injektionen, müsse auf ärztliche Verordnung dagegen die Kasse aufkommen. Das soziale Fachpersonal solcher Einrichtungen könne und müsse dies nicht leisten.«

Die Richter haben mit ihrer Entscheidung also die Zuständigkeit für die betroffenen Menschen pragmatisch zu teilen versucht. Sie haben die Einrichtungen für die Obdachlosen in die Pflicht genommen und sie haben die Kassen nicht aus der Verantwortung entlassen. Und sie haben das begründet mit einer Logik, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. »Der Wechsel von Wundverbänden und die Verabreichung von Injektionen wird hingegen von einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, die ausschließlich mit Fachpersonal aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Pädagogik arbeitet, nicht geschuldet. Für die Versorgung mit diesen Leistungen ist daher von der Krankenkasse häusliche Krankenpflege zu gewähren«, schreibt das BSG. Irgendwie logisch, sollte man denken. Aber darüber wird gestritten und dagegen wird geklagt – und das war nur ein kleines Beispiel von dem, was tagtäglich ganz unten auf- und vor die Füße geworfen wird.