Jobcenter: Die Notschlachtung eines Sparschweins für das Auffüllen eines anderen? Wieder ein skandalöser Rekord bei den Umschichtungen von Fördermitteln hin zu den Verwaltungsausgaben

Die Überschrift des Artikels muss man tatsächlich wörtlich nehmen: Jobcenter verheizen Fördergeld für Arbeitslose. »Viel Geld für eigenes Personal statt für die Arbeitslosen: Dass die Jobcenter in den Fördertopf greifen, hat fast schon Tradition. Im vergangenen Jahr waren es 764 Millionen Euro mehr als geplant.«

Und weiter kann man dem Bericht entnehmen: Die mehr als 400 Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr 5,1 Milliarden Euro an Bundesmitteln für ihre Personal- und Verwaltungskosten ausgegeben. Das waren 764 Millionen Euro mehr, als dafür im Bundeshaushalt eigentlich vorgesehen waren. Der zusätzliche Bedarf wurde von den Jobcentern dadurch gedeckt, dass sie weniger Geld für die Förderung von Langzeitarbeitslosen ausgaben als im Bundeshaushalt vorgesehen. Nun wird sich der eine oder andere Frage, wie das sein kann, dass die Jobcenter, um ihre Verwaltungsausgaben zu decken, einfach so in einen ganz anderen Topf greifen und dort Gelder entnehmen können, die doch für ein ganz anderes Anliegen bestimmt sind. „Gegenseitige Deckungsfähigkeit“ nennt man haushaltsrechtlich das, was so ein Vorgehen ermöglicht. Weniger geschwollen könnte man das auch als Fördergeldklau bezeichnen.

Seit Jahren nutzen die Jobcenter stetig steigende Summen der Eingliederungsmittel, mit denen eigentlich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen im Hartz IV-System finanziert werden sollen, um ihre Verwaltungskosten zu decken. Und Jahr für Jahr – die Abbildung am Anfang des Beitrags verdeutlicht die Größenordnung der Geldbeträge, um die es hier geht – muss erneut ein jeweils historischer Höchststand bei den Umschichtungen vermeldet werden.

Der neue Wert von 764 Mio. Euro geht zurück auf eine Schriftliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer an die Bundesregierung und die Antwort des BMAS. Darin wird ausgeführt, dass den Jobcentern zur Finanzierung ihres Personals, der Büromieten und der Heizung, also den Verwaltungskosten, für das vergangene Jahr 4,366 Mrd. Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt wurden. Die Hartz IV-Verwalter haben aber tatsächlich 5,313 Mrd. Euro dafür ausgegeben. Offensichtlich war der Finanzbedarf der Jobcenter deutlich – nämlich um 764 Mio. Euro – höher als das, was man für sie im Haushalt angesetzt hat. Nun könnte der unbedarfte Beobachter auf die naheliegende Idee kommen, dass man – wenn man sich verschätzt hat bei der Planung – die fehlenden Mittel eben zusätzlich zur Verfügung stellen muss. Nicht aber in diesem Fall, das Bundesarbeitsministerium schreibt in der Antwort lapidar: „Die Mehrausgaben wurden aus dem Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Eingliederungstitel) gedeckt.

Also schauen wir uns einmal an, was denn dafür zur Verfügung stand und was tatsächlich verausgabt wurde: Im Eingliederungstitel wurden 2016 einschließlich von nicht verausgabten Mitteln in Höhe von 350 Mio. Euro aus dem Vorjahr 4,496 Mrd. Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgewiesen. Tatsächlich ausgegeben aber wurden im vergangenen Jahr nur 3,368 Mrd. Euro. Aus der offensichtlichen Differenz zwischen Soll und Ist hat man nun wie beschrieben 764 Mio. Euro in den Verwaltungskostentopf umgepflanzt und es bleiben dann immer noch 363 Mio. Euro nicht verausgabte Mittel übrig, die nun in das nächste Haushaltsjahr, also das laufende Jahr 2017, übertragen werden.

Zur Einordnung dieser Zahlen muss man wissen, dass die Mittel für Eingliederungsleistungen im Hartz IV-System im Jahr 2010 bei 6,4 Mrd. Euro lagen und dann bis zum Jahr 2013 auf 3,3 Mrd. Euro gleichsam halbiert worden sind – die umfangreichste Kürzung in der Geschichte der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Und wir reden hier „nur“ über die zur Verfügung gestellten Mittel, noch gar nicht über die Frage, was man denn überhaupt mit dem Geld machen kann und vor allem, was man tatsächlich fördert. Wenn man diesen Aspekt berücksichtigt, müsste man der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass parallel das Förderrecht im SGB II in mehreren gesetzgeberischen Schritten deutlich restriktiver ausgestaltet wurde, vor allem im Bereich der für einen nicht kleinen Teil der Hartz IV-Empfänger so wichtigen öffentlich geförderten Beschäftigung, von länger laufenden und mit einem Berufsabschluss versehenen Qualifizierungsmaßnahmen ganz zu schweigen. das hat dazu geführt, dass nicht nur deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen, sondern auch das, was dann noch gemacht wird (werden kann), oftmals mehr als fragwürdige Maßnahmen sind, die dem Muster „quick and dirty“ folgen.

Man könnte an dieser Stelle dieses Fazit zu Protokoll geben:

»Der eigentliche Skandal ist der beklagenswerte Tatbestand einer mittlerweile doppelt skelettösen Unterfinanzierung – sowohl des Budgets für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen wie auch der Jobcenter an sich. Und das in Zeiten, in denen viele Jobcenter bereits „Land unter“ gemeldet haben bevor die nächste große – wie nennt man das heute? – „Herausforderung“ auf sie zukommt, also die Betreuung und Versorgung mehrere hunderttausend Flüchtlinge.«

Das stammt übrigens aus einem Blog-Beitrag vom 30. Januar 2016: Skelettöse Umverteilung: Aus dem Topf der völlig unterfinanzierten Eingliederungsmittel die auch unterfinanzierten Verwaltungskosten der Jobcenter mitfinanzieren.

Nun könnte mit Blick auf die hier interessierenden Umschichtungen der eine oder andere einwenden, dass die Mittel, die man aus dem Eingliederungstopf für die Arbeitslosen entnommen hat, ja nicht nur der Büromiete der Jobcenter zugute kommt, sondern dass damit auch – so die verteidigende Argumentation vieler Jobcenter – Personal finanziert wird, mit dem man eine bessere Betreuung der Hartz IV-Empfänger organisieren könne, was deren Perspektiven erhöhen würde.

Da muss man dann auch mal genauer hinschauen – und kommt zu so einem Befund: Jobcenter: Umschichten für eine bessere Betreuung? Klingt plausibel, stimmt aber nicht. Jobcenter begründen die enormen Umschichtungen mit höheren Personalkosten für eine intensivere Betreuung der Kunden. Doch die Argumentation hält einer Überprüfung nicht stand.

Wenn die Begründung „Die Betroffenen profitieren von mehr Geld im Verwaltungsetat, denn so finanziere man mehr Personal und damit eine intensivere und bessere persönliche Betreuung“ stimmt, dann muss sich das auf der Ebene der Jobcenter messen lassen, denn wie viele Mittel aus dem Eingliederungstopf umgeschichtet werden, schwankt zwischen den Jobcentern erheblich. Mehr als die Hälfte der Jobcenter haben in der Vergangenheit 10 bis unter 30 Prozent der Eingliederungsmittel umgeschichtet – das geht rauf bis zu 68 Prozent in einzelnen Einrichtungen.

Man kann sich der Prüfaufgabe, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Ausmaß der Umschichtungen und dem für die Betreuung zur Verfügung stehenden Personals nähern, in dem man einen Blick wirft auf die Betreuungsschlüssel der Jobcenter.

»Gut ist die Betreuungsrelation, wenn sie den Zielvorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 44c SGB II entspricht oder darunter liegt. Für Jugendliche unter 25 Jahren ist ein Verhältnis von einem Betreuer zu 75 Personen vorgesehen, bei Über-25-Jährigen soll ein Betreuer für maximal 150 Personen zuständig sein.«

Wenn starke Umschichtungen also tatsächlich zu einer intensiveren Betreuung führen, sollten Jobcenter mit hohen Umschichtungsanteilen Betreuungsschlüssel erreichen, die den Vorgaben der BA entsprechen oder diese übertreffen – oder sich das Verhältnis von Betreuer zu Betreutem dort zumindest verbessert haben. Leuchtet ein. Und wie ist das Ergebnis? Mehr als ernüchternd:

Eine Verbindung zwischen den Umschichtungen und den Betreuungsschlüsseln gibt es nicht. Weder haben die Jobcenter mit besonders hohen Umschichtungen besonders gute, noch die Jobcenter mit geringen Umschichtungsanteilen besonders schlechte Betreuungsrelationen.

Für alle Jobcenter (allerdings nur die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen, denn der Betreuungsschlüssel für die 104 zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor, was ein eigenes Problem ist, denn die rein kommunalen Jobcenter sind datentechnisch in vielerlei Hinsicht eine black box), gilt, was sich sowohl bei den stärksten und geringsten Umschichtern als auch den Jobcentern mit den besten und schlechtesten Betreuungsquoten beobachten lässt: Es gibt keinen statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Umleitung von Fördermitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den Verwaltungsetat und einer intensiveren Betreuung der Menschen im Hartz-IV-System.

Der Grund für die Umschichtungen scheint wohl tatsächlich ein anderer zu sein, den nur wenige Verantwortliche in den Jobcentern aussprechen. Einer von ihnen ist Bodo Vermaßen, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach: „Die vom Bund zugestandenen Mittel für den Verwaltungsaufwand reichen einfach nicht mehr aus“, so wird er in dem Artikel Jobcenter wehrt sich gegen Vorwürfe zitiert. Das Verwaltungsbudget sei seit Jahren nicht an die Entwicklung der Kosten angepasst worden. Der Bund wisse, dass die Jobcenter deshalb zur Umschichtung von Fördermitteln gezwungen seien.

So was nennt man Vorsatz. Auf Kosten der Hartz IV-Empfänger, die am Ende Opfer einer doppelten Kürzung der Eingliederungsmittel werden.



Nachtrag am 01.03.2017: Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarkforschung und Jugendberufshilfe hat eigene Berechnungen die Umschichtungen von den Eingliederungsmitteln zu den Verwaltungsausgaben betreffend vorgelegt und mir zugeleitet. Ich habe seine Ergebnisse in Ergänzung zu der am Anfang dieses Beitrags platzierten Abbildung grafisch aufgearbeitet. 
Zu den Datengrundlagen bei Schröder vgl. auch diese Veröffentlichung des BIAJ vom 6. Februar 2017: Hartz IV: „SGB II-Gesamtverwaltungskosten“ stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro.
Schröder weist darauf hin, dass es bisher an einer differenzierten, transparenten Darstellung der Gesamtverwaltungskosten (VKFV), analog zu den Ausgaben für Eingliederungsleistungen, mangelt. Aber auch die Umschichtungszahlen, die Schröder berechnet hat, verdeutlichen den massiven Griff in die Kassen zur Gegenfinanzierung der über zu niedrig angesetzte Haushaltsmittel nicht ausreichend gedeckten Verwaltungskosten der Jobcenter.

Bringt der Storch doch die Kinder? Über die eben nicht trivialen Unterschiede zwischen Korrelation und Kausalität

Da hat der designierte Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, nur ein paar – teilweise nebulöse – Andeutungen darüber gemacht, was er mit Blick auf die „Agenda 2010“ an der einen oder anderen Stelle verändern würde, schon wird das als große Sau durchs mediale Dorf getrieben: Schulz verabschiede sich von der Agenda 2010 des rot-grünen Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder. Schulz und seine Sozialdemokraten bekommen sofort zu spüren, was Gegenfeuer bedeutet, aus allen Rohren wird geschossen, als hätte der Kandidat irgendeine Reliquie aus der Kirche gestohlen und geschändet. Dabei sind seine konkreten Vorschläge mehr als überschaubar und eines gewiss nicht – eine Infragestellung der Agenda 2010 als solche (vgl. dazu meine Beiträge zum einen zum Thema Verlängerung des Arbeitslosengeld I-Bezugs: Am Welttag für soziale Gerechtigkeit mehr Gerechtigkeit für (ältere) Arbeitslose? Martin Schulz und der alte Wein in alten Schläuchen vom 20. Februar 2017 sowie zum Thema Abschaffung der Möglichkeit, sachgrundlos zu befristen den Beitrag Die befristeten Arbeitsverträge zwischen Schreckensszenario, systemischer Notwendigkeit und Instrumentalisierung im Kontext einer verunsicherten Gesellschaft vom 23. Februar 2017). Die von den Metallarbeitgebern mit Millionenbeträgen gepamperte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) greift sofort in die Portokasse und schaltet eine ganzseitige Anzeige in der FAZ und in der Süddeutschen Zeitung.

Die Hauptbotschaft lautet: Die Arbeitslosigkeit in Deutschland – aber seien wir schon an dieser Stelle genau: die offizielle Arbeitslosigkeit, die tatsächliche ist weitaus höher als das, was uns monatlich als Zahl der Arbeitslosen und Arbeitslosenquote präsentiert wird, vgl. dazu auch beispielsweise diesen Beitrag vom 7. Februar 2017 – ist in den vergangenen Jahren wegen der Agenda 2010 mit dem Hartz IV-System als Kernbereich zurückgegangen.

Und die Lobbyisten erhalten wieder einmal Schützenhilfe aus dem Lager der Wirtschaftswissenschaftler, beispielsweise in Gestalt von Isabel Schnabel, an der Universität Bonn Professorin für Financial Economics und zugleich Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich auch als „fünf Wirtschaftsweise“ bekannt. Die hat den nebenstehenden Tweet abgesetzt mit der klaren Botschaft, dass eine Abkehr von den Reformen, die mit der Agenda 2010 verbunden werden, ein „riesiger Fehler“ wäre, denn man kann ja dem Chart entnehmen, dass die Arbeitslosigkeit (rechte Skala, gemessen an der offiziellen Arbeitslosenquote, während auf der gestauchten linken Skala die absolute Zahl der Erwerbstätigen abgetragen ist) nach 2005 deutlich zurückgegangen sei.

Der Eindruck soll hängen bleiben und das tut er sicher auch bei vielen – es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Hartz-Reformen und den so ausgewiesenen Rückgang der offiziellen Arbeitslosenquote. Aber etwas, was man am Anfang seines Studiums lernen sollte, darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben: Es gibt einen nicht trivialen Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität.

Anders ausgedrückt: Wenn man die Zahl der Störche mit den Geburtenraten in den Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland korreliert, dann wird man einen solchen statistischen Zusammenhang finden: je höher der Anteil der Störche, desto höher die Geburtenrate. Dieses plakative Beispiel für eine offensichtliche Scheinkorrelation ist immer wieder publiziert worden, vgl. nur als ein Beispiel die 2001 publizierte Arbeit von Robert Matthews, Der Storch bringt die Babys zur Welt, in der er zeigen kann, dass es eine statistisch hoch signifikante Korrelation gibt zwischen den Anzahl der Störche und der Geburtenrate in europäischen Ländern.
Nun wird die große Mehrheit der Leser natürlich wissen, dass es sich bei dieser offensichtlichen statistischen Korrelation eben nicht um eine kausale Beziehung handelt. Zugleich handelt es sich aber auch nicht um eine ganz triviale Scheinkorrelation, den rechnerischen – aber eben nicht kausalen – Zusammenhang könnte man durch intervenierende Kontextvariablen zumindest teilweise erklären.

Und – so meine Kritik – auch die Wirtschaftsweise suggeriert eine (scheinbare) Kausalität auf der Grundlage einer erst einmal offensichtlich erkennbaren Korrelation zweier unterschiedlich dimensionierter Werte auf der Zeitachse.

Aber was, wenn das eine nichts oder nur wenig mit dem anderen zu tun hat? Anders formuliert: Wäre es nicht auch denkbar, dass der erkennbare Anstieg der Beschäftigung (übrigens gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen) sowie die Abnahme der Quote der offiziell registrierten Arbeitslosigkeit aus anderen Quellen gespeist wird als aus der Agenda 2010? Dass es dazu auch oder ähnlich gekommen wäre, wenn man nicht Hartz IV eingeführt hätte?

Die Abbildung suggeriert nämlich auch für den einen oder anderen, dass die Arbeitslosen, die ja laut Quote weniger geworden sind, in den anderen Aggregatzustand gewechselt sind, also (wieder) zu Erwerbstätigen geworden sind. Das kann man aber dieser Statistik gar nicht entnehmen. Möglicherweise sind die aus der Arbeitslosigkeit in die Nicht-Beschäftigung abgegangen, beispielsweise in den Rentenbezug. Oder die Quote, in deren Nenner ja die Beschäftigten stehen, ist auch deshalb so stark gestiegen, weil die Zahl der Beschäftigten stark gestiegen ist, was aber nicht unbedingt etwas mit der Agenda 2010 zu tun haben muss, sondern auf andere Ursachen zurückgeführt werden könnte.

Man könnte – um nur auf zwei Punkte der eben hoch kontroversen Debatte über den (Nicht-)Einfluss der Agenda 2010 einzugehen – zum einen die Frage stellen, was denn die Einführung des Hartz IV-Systems und die Daumenschrauben, die man damit einem Teil der Arbeitslosen angelegt hat, mit dem Beschäftigungswachstum in der Industrie zu tun haben soll? Die Arbeitnehmer in der Automobilindustrie, dem Maschinenbau oder der Chemie bewegen sich auch lohnmäßig in ganz anderen Regionen. Spielt da möglicherweise die seit den 1990er Jahren erkennbare Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften bei den Tarifabschlüssen oder außenwirtschaftlich relevante Faktoren wie die Einführung des Euro eine viel größere Rolle und die Agenda 2010 gar keine?

Und als zweites Beispiel sei an dieser Stelle auf die demografische „Entlastung“ der Arbeitsangebotsseite hingewiesen. Bereits seit vielen Jahren verlieren wir beim Arbeitsangebot, dem Erwerbspersonenpotenzial, jedes Jahr erheblich mehr Menschen, die aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, als jüngere nachkommen. Man sieht in der Abbildung, dass sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren auf jährlich über 300.000 Erwerbspersonen ausgeweitet hat – und ein Ende ist definitiv nicht abzusehen, ganz im Gegenteil, denn der Abgang der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben kommt erst noch in den vor uns liegenden Jahren. Dass trotzdem die Zahl der Beschäftigten noch gestiegen und nicht geschrumpft ist, liegt an den kompensierenden Effekten der „Verhaltenskomponente“ (also der Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Frauen, vor allem der Mütter mit kleinen Kindern und das spätere Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer) sowie dem „Migrationseffekt“, also der Zuwanderung von – potenziellen bzw. tatsächlichen – Arbeitskräften nach Deutschland.

Aber die Wirkkraft der Demografie der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt ist enorm – so hat das IAB erst vor kurzem rechnerisch einen Ausblick gegeben auf die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060. Eine rein quantitative Stabilisierung des Arbeitsangebots würde eine jährliche Nettozuwanderung von 500.000 Personen voraussetzen und dann wäre nur ein rechnerischer Ausgleich erwartbar – vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Arbeitsangebot wird kleiner werden – auch wenn mehr Zuwanderer nach Deutschland kommen (sollten). Also wahrscheinlich, nach einer neuen Studie des IAB vom 17. Februar 2017.

Es geht an dieser Stelle nicht darum, die Gegenbehauptung aufzustellen, dass die „Hartz-Reformen“ überhaupt keinen Effekt hatten. Darüber kann man streiten. Aber es ist schlichtweg a) entweder Ignoranz oder schlimmer noch b) bewusste Manipulation, wenn man behauptet, dass der arbeitslosigkeitsreduzierende Effekt der Agenda 2010 im Sinne einer kausalen Beziehung belegt sei. Genau davon kann man bei Sichtung der vorliegenden Forschungsevidenz definitiv nicht ausgehen. Es gibt nun wirklich nicht wenige Arbeitsmarktforscher, die eine solche Kausalität in Abrede stellen.

Auf der anderen Seite kann man an den Debatten diese Tage erahnen, was der SPD blühen würde, wenn sie die Agenda wirklich substanziell in Frage stellen würde, also nicht nur einige kleinere Modifikationen am Regelwerk vorzunehmen gedenkt, die bereits für so ein Sperrfeuer sorgen. Also wenn sie das Hartz IV-System einer grundlegenden Revision unterziehen würde. Was natürlich nicht dagegen sprechen würde, so etwas in Erwägung zu ziehen.

Abbildung 1: INSM-Anzeige Zeit für Realismus, Martin Schulz
Abbildung 2: Tweet von Isabel Schnabel vom 22.02.2017

Eine Steuer auf Roboter? Ein sehr reicher Mann mit einer alten Idee in modischer Verkleidung und dem Finger auf einer offenen Wunde

Er steht seit langem auf Platz 1 dieser alljährlich veröffentlichten Liste der Superreichen (Forbes Billionaires: Full List Of The 500 Richest People In The World 2016): Bill Gates. Mit Microsoft hat er es zu diesem sagenhaften Reichtum gebracht – für 2016 werden 75 Milliarden Dollar seiner Person zugeschrieben. Und ein Teil dieses Reichtums setzt er durchaus sehr öffentlichkeitswirksam ein, um über eine Stiftung der Welt seine Wohltätigkeit zu beweisen. Die Bill & Melinda Gates Foundation ist an den Einlagen gemessen angeblich die mit Abstand größte Privat-Stiftung der Welt. Die Stiftung hat ihren Sitz in Seattle und beschäftigt mehr als 1.300 Mitarbeitern. Sie ist mit einem Stiftungskapital von fast 40 Mrd. US-Dollar ausgestattet. Sie vergibt Fördermittel von jährlich rund vier Milliarden Euro für Projekte und Forschung zur Armuts- und Hungerbekämpfung, Landwirtschaft und Gesundheit.

Das hört sich erst einmal gut an, man kann das aber auch sehr kritisch sehen, wie das Kathrin Hartmann in ihrem Artikel Die Privatisierung der Weltrettung macht:

»Wer Geld von der Stiftung bekommt, muss sich nach deren Vorgaben richten. Die Gates-Stiftung verfolgt einen technokratischen Ansatz und setzt den Schwerpunkt auf schnell messbare Ergebnisse sowie die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft in Public Private Partnerships. Zur Hungerbekämpfung setzt die Gates-Foundation auf Gentechnik und mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte industrielle Lebensmittel. Statt öffentliche Gesundheitssysteme zu stärken, konzentriert sich die Stiftung auf wenige Krankheiten wie HIV, Tuberkulose, Malaria und solche, gegen die man impfen kann. Dabei arbeitet die Stiftung mit umstrittenen Konzernen zusammen – mit Coca Cola, Glaxo-Smith Kline und Monsanto. Deshalb wächst die Kritik: Die Stiftung bindet auch öffentliches Geld, weil sie ihre Finanzzusagen an die von Regierungen koppelt.«

Und Hartmann berichtet in ihrem Artikel, dass auch die Bundesregierung mit der Gates-Stiftung zusammenarbeitet:

»Die Bundesregierung arbeitet seit 2006 mit der Stiftung und gehört zu den Financiers der Globalen Allianz für Impfstoffe (Gavi). Die Gates-Stiftung stellt 20 Prozent des Budgets der öffentlich-privaten Partnerschaft. Gavi unterstützt Impfprogramme für Kinder in armen Ländern sowie die Entwicklung von Impfstoffen. Im Gremium sitzen auch Angehörige von Pharmakonzernen wie Pfizer und Sanofi. Ärzte ohne Grenzen kritisieren, dass Gavi die Marktmacht der Konzerne stärkt, weil sie ihnen überteuerte Impfungen abkauft. Deren Patente auf lebenswichtige Medikamente verhindern, dass diese in ärmeren Ländern günstig hergestellt werden können. Daran hat Bill Gates Anteil: Als Microsoft-Chef hatte er sich für das Trips-Abkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte eingesetzt.«

Die Bundesregierung gibt auch Geld für diese Zusammenarbeit – und das nicht wenig: »2015 versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel, bis 2020 600 Millionen für Gavi bereitzustellen. Das sind im Schnitt 120 Millionen Euro pro Jahr– viermal mehr als der Pflichtbeitrag der Bundesregierung zur Weltgesundheitsorganisation (WHO).« Und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hängt selbst am Geldtropf der Gates-Foundation, denn die stellt 14 Prozent des Budgets.

Und den geneigten Leser wird dann auch diese Seite der Gates-Stiftung nicht wirklich überraschen: »Die Gates-Stiftung ist der größte Geldgeber landwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung und hat in vergangenen zehn Jahren mehr als drei Milliarden Dollar in Agrarprojekte gesteckt. Das größte ist die Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (Agra). Sie will die landwirtschaftliche Produktion mit Hilfe von Gentechnik, Dünger und Pestiziden verdreifachen – gegen den Widerstand von Kleinbauern.«

Aber das war nur die Einstimmung auf das eigentliche Thema dieses Beitrags, denn Bill Gates ist ein in jeder Hinsicht umtriebiger Mensch und nun hat er sich zu einem brisanten gesellschaftspolitischen Thema unserer Tage geäußert – den Auswirkungen der technologischen Entwicklung und die Frage der Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme: Bill Gates fordert Robotersteuer, so ist beispielsweise ein Artikel von Alexander Hagelüken überschrieben. Wie kommt er darauf? Die Digitalisierung bedroht Millionen Arbeitsplätze – und damit auch die Lohnsteuern und Sozialabgaben, die vom Staat darauf erhoben werden. „Natürlich wird es Steuern geben, die sich auf die Automatisierung beziehen“, wird Gates in dem Artikel zitiert. „Bisher werfe die Arbeit von Menschen Steuern und Sozialabgaben ab. „Wenn Roboter diese Arbeit übernehmen, sollte man denken, dass wir den Roboter auf ähnliche Weise besteuern.“

Wenn man wissen will, was er im Original gesagt hat, dann lohnt der Blick in dieses Interview des Onlineportals „Quartz“ mit ihm: The robot that takes your job should pay taxes, says Bill Gates:

»Robots are taking human jobs. But Bill Gates believes that governments should tax companies’ use of them, as a way to at least temporarily slow the spread of automation and to fund other types of employment … Gates said that a robot tax could finance jobs taking care of elderly people or working with kids in schools, for which needs are unmet and to which humans are particularly well suited. He argues that governments must oversee such programs rather than relying on businesses, in order to redirect the jobs to help people with lower incomes.«

Er argumentiert also explizit sozialpolitisch. Hagelüken subsumiert das, was Gates da fordert, unter einen größeren Diskurszusammenhang, der den meisten bekannt sein dürfte: »Die Digitalisierung bedroht Millionen von Arbeitsplätzen – und damit auch die Lohnsteuern und Sozialabgaben, die vom Staat darauf erhoben werden. Maschinen werden in den kommenden 20 Jahren bis zur Hälfte der Jobs in den USA und Europa ersetzen, sagen Studien voraus. „Maschinen werden den Menschen viele standardisierte Arbeitsplätze wegnehmen“, erwartet der Ökonom Thomas Straubhaar. Absehbar „bleiben einige auf der Strecke, weil sie mit der Geschwindigkeit auf der Welt einfach nicht mehr mitkommen“, warnt Siemens-Chef Joe Kaeser. Daher sei „eine Art Grundeinkommen völlig unvermeidlich“. Für diese Idee erwärmen sich auch einige Silicon-Valley-Bosse.« Die mögliche, allerdings heftig umstrittene Ableitung der Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens als Antwort auf die beschriebene (angebliche) Entwicklung, wurde genauer diskutiert in diesem Beitrag vom 14. Februar 2017: Zwischen Heilserwartung und sozialpolitischen Widerständen. Einige Anmerkungen zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Vielen Menschen wird die Argumentation für eine Besteuerung der Roboter aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Arbeitsplätzen (und damit verbundenen Lohneinkommen) erst einmal plausibel erscheinen. Aber eine Diskussion des Vorschlags muss zwei große Hürden nehmen, bevor es sich lohnt, sie weiterzuverfolgen.

Zum einen muss man die Diagnose kritisch diskutieren, dass es aufgrund dessen, was derzeit unter Begriffen wie „Digitalisierung“ und „Roboterisierung“ verhandelt wird, zu einem massiven Jobverlust kommen wird, also das Theorem einer massiven technologischen Arbeitslosigkeit ante portas. Diese Vorstellung einer massenhaften Freisetzung menschlicher Arbeitskraft hat es schon immer gegeben und immer wieder kann man auch an der Rezeption des Themas in den Medien sehen, dass das aufgegriffen und oftmals zum jeweiligen Zeitpunkt apokalyptisch ausgemalt wurde, was die Zukunft angeht. Man nehme nur die drei in der Abbildung dokumentierten Titelgeschichten des SPIEGEL aus den Jahren 1964, 1978 und vor kurzem im Jahr 2016. Frappierend ist die Ähnlichkeit der Titelbilder über die Jahrzehnte – und nicht umsonst taucht immer wieder der Roboter auf, gleichsam eine handfeste Chiffre für die Bedrohung dessen, was bislang Menschen getan haben und (noch) tun, aber eben nicht mehr lange und vor allem nicht in der Menge.

Man könnte an dieser Stelle zu Recht einwenden, dass sich die negativen Szenarien die (damalige) Zukunft betreffend im Nachhinein betrachtet nicht eingestellt haben. Bereits in der Titelgeschichte aus dem Jahr 1964 war von „menschenleeren Fabriken“, von Automatisierung und der „Roboter-Ära“ die Rede. 1978 hieß es dann auf dem Cover des Magazins „Fortschritt macht arbeitslos“ und mit Fortschritt gemeint war die „Computer-Revolution“: „Uns steht eine Katastrophe bevor“, so heißt es dann am Anfang des Artikel. »Winzige elektronische Bausteine bedrohen Millionen von Arbeitsplätzen in Industrie und Dienstleistungsgewerbe. Weder Regierung noch Gewerkschaften wissen, wie sie die Folgen des Fortschritts unter Kontrolle bringen können.« Nun ist die Beschäftigung keineswegs seit 1978 ins Bodenlose gestürzt, ganz im Gegenteil. Aber jetzt kommt das dicke Ende aber ganz bestimmt, also demnächst. Unter der Überschrift „Sie sind entlassen!“ schreibt der SPIEGEL im Heft 36 des Jahres 2016: »Der Angriff der Roboter gefährdet die Existenz der Mittelschicht: Bedroht sind nicht mehr nur Tätigkeiten in der Werkhalle, jetzt trifft die Digitalisierung auch qualifizierte Kräfte in Büros, Kanzleien und Praxen. Welche Jobs werden überleben?«

Man könnte viele Argumente gegen die pessimistische Sicht hinsichtlich der Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf den Arbeitskräftebedarf vortragen – aber selbst wenn wir einmal gedanklich davon ausgehen, dass es eine solche enorme Durchschlagskraft im Sinne eines massiven Abbaus von Arbeitsplätzen geben sollte, dann muss man die Frage behandeln und beantworten, ob denn eine „Robotersteuer“ die richtige Antwort wäre, um die bislang über eine Besteuerung und Verbeitragung der Lohneinkommen erhobenen – und in Folge der Rationalisierung nun wegfallenden – Einnahmen zu kompensieren.

Man könnte an dieser Stelle mit Blick auf den Robosteuer-Apologeten Bill Gates mit einer zynischen Ironie die Frage in den Raum stellen, warum eigentlich „nur“ die Roboter und warum nicht eine „Microsoft-Office-Steuer“? Vielleicht sollte man mal kalkulieren, wie viele Sekretärinnen ihren Arbeitsplatz verloren haben, weil mit dem Siegeszug der PCs und des Office-Programms von Microsoft die Leute, die früher alles delegiert haben an die Schreibkräfte, nunmehr ihre Sachen selbst eintippen und statt einen Brief aufzugeben (mit den daran hängenden Arbeitsplätzen) E-Mails selbst verschicken?

Es geht um die Grundsatzfrage, ob eine „Robotersteuer“ überhaupt der richtige Ansatzpunkt für eine alternative Mittelbeschaffung wäre. Diese Steuer ist keine neue Erfindung, sondern die Forderung nach einem solchen Instrument und die kontroverse Debatte verfolgt uns seit Anbeginn der Industrialisierung und würde in früheren Jahrzehnten unter dem Stichwort „Maschinensteuer“ geführt. Nicht wenige Ökonomen werden auf die diskutierten Negativfolgen einer solchen Besteuerung hinweisen, also dass dadurch der technische Fortschritt gebremst wird und – für eine gewisse Zeit vielleicht – der Ersatz menschlicher Arbeitskraft aufgehalten werden kann, aber zugleich dafür der Preis einer Abbremsung der Produktivitätsentwicklung zu zahlen wäre sowie – was besonders wichtig wäre zu berücksichtigen angesichts des enormen Steuerwettbewerbs zwischen den Nationalstaaten – Arbeitsplätze verloren gehen, wenn andere Konkurrenten aufgrund einer davon abweichenden Besteuerung über Verlagerung oder eine eigene dynamische Entwicklung Marktanteile gewinnen und die roboterisierte Fertigung an sich ziehen.

Gerade wenn man den Grundgedanken, der den Modellen einer Maschinen- oder Robotersteuer zugrundeliegt, durchaus sympathisch findet, also dass Unternehmen mit vielen Robotern, Computern, Maschinen und wenigen Arbeitnehmern höher belastet werden als Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern und wenigen Maschinen, wäre zu überlegen, wo man den Besteuerungshebel genau ansetzt.
Um aus dem Selektivitätsdilemma einer punktuellen Besteuerung von Robotern, Maschinen oder welcher partiellen Bemessungsgrundlage auch immer herauszukommen, hat es schon vor vielen Jahren eine intensive Debatte gegeben, die sich an dieser Herausforderung abgearbeitet hat und die eine „Wertschöpfungsabgabe“ zur Diskussion gestellt hat, explizit mit Blick auf die (Um)Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die überwiegend aus Beiträgen aus sozialversicherungspflichtigen Arbeit gespeist werden. Eine solche Abgabe würde die allgemeine Abgabenbelastung natürlich verschieben von den arbeitsintensiven zu den kapitalintensiven Branchen, die bislang unterdurchschnittlich und indirekt über die allgemeine Besteuerung an der Finanzierung der Sozialleistungen beteiligt sind.

Alexander Hagelüken hat in seinem Kommentar Besteuert Gewinne, nicht Roboter! diese Positionierung vorgenommen:

»Effektiver als eine Robotersteuer wäre, die Gewinne der Firmen weltweit konsequent zu besteuern. Wenn Maschinen immer mehr Produktion und Dienstleistungen übernehmen, landet der Ertrag trotzdem auch bei der Allgemeinheit. Effektiv wäre es zudem, alle Bürger zu Miteigentümern der Unternehmen zu machen. Dann sind alle direkt an der Wertschöpfung der Maschinen beteiligt. Heute hält nur jeder zehnte Deutsche Aktien – bleibt das so, dürfte die Ungleichheit explodieren.«

Nun könnten die Skeptiker an dieser Stelle einwenden, gut gebrüllt, aber sind die vergangenen Jahrzehnte nicht dadurch geprägt gewesen, dass man die Unternehmensseite steuerlich nicht entlastet hat? Und das wir aktuell gerade wieder vor einer neuen Runde im Steuersenkungswettlauf stehen? Darauf wurde in diesem Beitrag im Blog „Aktuelle Wirtschaftspresse“ vom 27. Dezember 2016 hingewiesen: Immer diese Steuern und ihre gar nicht so eindeutigen Umverteilungswirkungen. Und dann noch ein kritischer Blick auf den Steuersenkungswettbewerb in Europa. Beispiel EU:
Seit Beginn der 1980er Jahre wurden die Körperschaftsteuersätze in der EU Zug um Zug massiv gesenkt worden. Allein zwischen 1995 und 2007 ging der EU-Durchschnitt von 35% auf gut 24% zurück. Die Finanz- und Wirtschaftskreise 2007/2008 und deren Folgen haben diese Entwicklung eine Zeit lang in den Stand-by-Modus versetzt. Seit 2010 stagniert daher der EU-durchschnittliche Körperschaftsteuersatz bei etwa 23%.

Und die nächste Runde der Absenkung der Unternehmenssteuern steht schon vor der Tür, darauf verweist Margit Schratzenstaller in ihrem Beitrag Steuersenkungswettbewerb in der EU schadet

»So hat Luxemburg bereits beschlossen, den Körperschaftsteuersatz ab 2017 um gleich 10 Prozentpunkte auf 19% zu verringern. Großbritanniens Premierministerin Theresa May hat in Aussicht gestellt, die erwarteten negativen ökonomischen Effekte des geplanten Ausstiegs aus der EU abzufedern. Sie will den Körperschaftsteuersatz von derzeit 20% deutlich senken. Ungarn ließ kürzlich mit der Ankündigung aufhorchen, Kapitalgesellschaften künftig nur mehr mit 9% statt mit bisher gut 20% zu besteuern. Und auch in Österreich wird gerade über die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 20% diskutiert.«

Und damit wären wir abschließend angekommen bei der tiefen und offenen Wunde, auf die Gates und andere ihren Finger legen: Faktisch geht die Besteuerung der Unternehmen zurück, wir bräuchten aber gerade aus einer explizit sozialpolitischen Sicht deutlich mehr Einnahmen als früher aus der Besteuerung der Wertschöpfung durch Unternehmen, wenn wir die bereits gegebenen und weiter wachsenden Ausgabenbedarfe gerade in den Tätigkeitsfeldern, wo auch nach Gates‘ Verständnis weiterhin menschliche Arbeitskraft (und dann auch noch mehr als heute) gebraucht wird, finanzieren wollen: also in der Pflege, in Bildung und Betreuung, in den personenbezogenen Dienstleistungen, von denen viele eben am Tropf der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln hängen und die kann man nur über Umverteilung generieren.