Manche warten auf das Christkind, andere warten lange auf das BAföG-Geld. Ein Beispiel aus den Untiefen der Flaschenhals-Ökonomie

»BAföG steht für mehr Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, und sie hat sich millionenfach bewährt. Mehr als vier Millionen Menschen konnten bisher dank BAföG studieren.« Das kann man auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks (DSW) lesen. »Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (= Geschenk) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.«

Im Jahr 2022 wurden für die Förderung von Studierenden 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt . Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro pro Person.

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Ungleichheit hinter den Fassaden: Arme Viertel, reiche Viertel? Eine Studie zeigt ein umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

»Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen.« Und was hat der Wissenschaftler zu Tage gefördert?

»Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt«, so der Hinweis in dieser Zusammenfassung der Studie: Trennung von Arm und Reich: Städte im Osten und im Ruhrgebiet besonders betroffen. Hinsichtlich der sozialen Segregation – also die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen – habe sich in dem Untersuchungszeitraum (2005 bis 2022) vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen.

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Das Renten-Wunder! Der Demografie-Kollaps bleibt aus! Ist jetzt doch alles gut bei der Rentenversicherung?

Da werden sich nicht wenige BILD-Zeitungsleser die Augen gerieben haben: In den typisch ganz großen Buchstaben hat ihnen die Zeitung, die ansonsten gerne auf den apokalyptischen Wellen reitet, vor allem wenn es um Soziales geht, eine solche Schlagzeile etwas verfrüht in die vor die Tür gestellten Nikolaus-Schuhe gesteckt: Renten-Überraschung! Und wenige Zeilen später dann sogar im Fettdruck: Das Renten-Wunder! Was ist passiert?

Die BILD-Leser werden mit Hammer-Nachrichten versorgt, die bei nicht wenigen das vorher in vielen Jahren einzementierte Weltbild des ganz bald in sich zusammenbrechenden Renten-Gebäudes schwer erschüttern muss: »Mega-Rentenerhöhungen, gigantische Rücklagen, stabiler Beitrag – die Rente entwickelt sich viel besser als Experten und Regierung in den vergangenen Jahren schwarzgemalt haben! Und jetzt? Zeichnet sich auch noch ab, dass der prognostizierte Demografie-Kollaps ausbleibt!« Da ist doch nun wirklich nach den langen Jahren des Kaputt-Redens der gesetzlichen Rente ein rentenpolitisches Halleluja fällig. Oder?

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Die Debatte über niedrige Renten sei „faktisch falsch“. Vom Wert eines langen und durchschnittlichen Erwerbslebens in der Rentenversicherung

Bereits seit Jahren werden regelmäßig Anfragen im Bundestag gestellt, mit denen man (gemessen an der Resonanz in den Medien) „erfolgreiche“ Pressearbeit machen kann. Weil die eine oder andere große Zahl gerne unter die Leute gebracht wird. Ein aktuelles Beispiel dazu: »Bei fast der Hälfte der heute Vollzeitbeschäftigten in Deutschland wird die Rente eher gering ausfallen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach werden nach jetzigem Stand 9,3 Millionen von den derzeit rund 22 Millionen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Alter eine monatliche Rente von weniger als 1.500 Euro erhalten.« Das kann man diesem Artikel entnehmen: „Nach 45 Jahren Maloche in die Altersarmut“: Millionen Beschäftigte müssen mit weniger als 1500 Euro Rente rechnen. Und dort werden wir dann mit solchen Zahlen versorgt:

»Aktuell müssten Beschäftigte der Berechnung zufolge bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 45 Jahre lang gearbeitet und rechnerisch einen Stundenlohn von 20,78 Euro erreicht haben, um auf die Altersbezüge von 1.500 Euro zu kommen. Das entspreche einem Bruttomonatslohn von 3.602 Euro. Für eine spätere monatliche Rente in Höhe von 1.200 Euro ist demnach derzeit rechnerisch ein Stundenlohn von 16,62 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden über 45 Jahre nötig. Das entspreche einem Bruttomonatslohn von 2.882 Euro. Bei einer Rente von 1.300 Euro wären ein Stundenlohn von 18,01 Euro beziehungsweise ein monatlicher Bruttolohn von 3.122 Euro notwendig.«

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Eine sozialpolitisch bedeutsame Baustelle hängt in den Seilen: der Neubau von Wohnungen. Und „Scholz der Baumeister“?

Anfang des Jahres 2023 wurde hier berichtet, dass ein „Kollaps auf dem sozialen Wonungsmarkt“ drohe, so das „Verbändebündnis Soziales Wohnen“ – ein Zusammenschluss von Mieterbund, Baugewerkschaft sowie Sozial- und Branchenverbänden (vgl. dazu den Beitrag Sozialwohnungsnot: 50 Mrd. Euro für einen Bauwumms oder braucht es etwas anderes, um die neue alte soziale Frage anzugehen? vom 1. Februar 2023). Wenn man diesen Zusammenbruch vermeiden wolle, dann müsse der Bund ein Sondervermögen auflegen. Dafür seien mindestens 50 Milliarden Euro notwendig – zumindest für den Anfang.

Ein Sondervermögen? 50 Milliarden Euro?

Was Anfang 2023 wie schon in den Jahren zuvor (denn das Archiv mit Problemdiagnosen und daraus abgeleiteten Forderungen nach Bau- und sonstigen Offensiven gerade im Bereich des halbwegs bezahlbaren Wohnens ist voll bis unter die Decke und reicht viele Jahre zurück) noch durchaus machbar daherkam, wenn man das denn gewollt hätte, erscheint diese Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zur Schuldenbremse und der damit einhergehenden höchstrichterlichen Streichung der aus dem Topf für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den „Klima- und Transformationsfonds“ verschobenen 60 Milliarden Schulden-Euro in Anbetracht der dadurch ausgelösten haushaltspolitischen Erschütterungen der aktuellen Regierungspolitik als völlig aus der Zeit gefallen.

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