Schwere Sicherheitsmängel (sicher nicht nur) am Flughafen Frankfurt – und warum das auch ein sozialpolitisches Thema ist. Beispielsweise durch Outsourcing, Lohndrückerei und schlechten Umgang mit Menschen

Jeder von uns, der hin und wieder oder sehr häufig fliegt oder ein Flugzeug benutzen muss, der verlässt sich darauf, dass im Gegensatz zum Abstand zwischen den Sitzreihen oder dem mehr oder weniger Service an einem nicht gespart wird – an der Sicherheit. Aus gutem Grund, das bedarf keiner weiteren Begründung. Allerdings werden die Zyniker bzw. Realisten im Publikum darauf verweisen, dass die Machtübernahme der einseitig auf Kostensenkung wo es nur geht fixierten Betriebswirte dazu geführt hat, dass alle Bereiche dahingehend gescannt werden, wo man noch den einen oder anderen Euro einsparen kann. Das trifft natürlich immer gerne und vor allem die Bereiche, wo man nicht auf große Gegenwehr stößt. Also einfach gesprochen: Bevor man sich mit Piloten oder Bordpersonal anlegt, wird man vorher versuchen, in den vor- und nachgelagerten Bereichen die Kosten zu drücken. Vor allem, wenn man zu dem betriebswirtschaftlich „schönen“ Instrument der Verlagerung dieser Dienstleistungen auf andere Unternehmen greifen kann, die man dann hinsichtlich des Preises drücken kann, was die wieder an ihre Beschäftigten, also nach unten weiterreichen.

Vor diesem Hintergrund sind solche aktuellen Meldungen zu lesen: Schwere Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt oder EU-Prüfbericht: Schwere Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt. Beide Artikel beziehen sich auf einen Bericht der „Bild am Sonntag“.

Zum Sachverhalt: »Bei verdeckten Kontrollen an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main hat die EU-Kommission nach einem Medienbericht gravierende Sicherheitsrisiken entdeckt: Den Prüfern sei es bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln.«

Und zu den (möglichen) Ursachen erfahren wir: »Der Hauptgrund: Das Personal der beauftragten Dienstleister sei schlecht geschult, so stehe es in dem als geheim eingestuften Prüfbericht, schreibt die Zeitung. So hätten die Mitarbeiter etwa die Röntgenbilder bei den Handgepäck-Kontrollen nicht richtig deuten können.«

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, dass das also ein Qualifikationsproblem der Beschäftigten ist und man das Problem dadurch lösen kann, dass man die schult. Genau so läuft das jetzt:
„Wir nehmen das sehr ernst“, wird Flughafen-Sprecher Christopher Holschier zitiert. „Insgesamt 2500 Mitarbeiter werden derzeit neu geschult, damit verdächtige Gegenstände nicht mehr durch die Kontrollen kommen.“

Aber vielleicht sollte man über diesen Aspekt der Sache hinaus einen grundsätzlichen kritischen Blick auf die Arbeitssituation derjenigen werfen, die im großen Dienstleistungsuniversum auf den Flughäfen versuchen, Lohn und Brot zu verdienen. Und spätestens hier sollte dem einen oder der anderen einfallen, dass gerade die „Bodendienste“ in den vergangenen Jahren Gegenstand des eingangs angesprochenen betriebswirtschaftlich radikalisierten Zugriffs im Sinne einer einseitigen Kostensenkungsstrategie waren und sind. Sparen, sparen, um jeden Preis bekommt hier eine ganz eigene Note.

Zu diesem Erklärungsansatz zwei Beispiele von vielen:

Vor einem Jahr wurde in dem Artikel Knochenjob zum Hungerlohn über die Situation einer Berufsgruppe berichtet, die auch in diesen Tagen wieder vor unseren Augen ihre „Hauptsaison“ haben, die aber auf den ersten Blick nichts mit dem Personal auf den Flughäfen zu tun haben: »Das Hauptzollamt überprüfte über 200 Paketfahrer am Köln/Bonner Flughafen. Dabei wurden die Fahrer auch zu ihren Löhnen befragt – ein sehr erschütterndes Ergebnis. Besonders viele Rentner sind unter den Zustellern.« Der hier besonders relevante Punkt ist die Tatsache, dass die Überprüfung am Flughafen Köln/Bonn stattgefunden hat, denn gleichsam als „Abfallprodukt“ aus der eigentlichen Überprüfung ist man auf einen hier sehr interessanten Punkt gestoßen:

»Ein … Aspekt der Überprüfungen rief die Flugsicherheit des Flughafens in den vergangenen Tagen auf den Plan. Bei den Kontrollen der Ausweise stellte sich heraus: Die Daten der Firmen, für die die Boten unterwegs sind, stimmten oft nicht mit den Angaben auf den Ausweisen überein. Zollsprecher Ahland spricht von „Missständen“.«

Und wer es noch aktueller haben möchte, dem sei an dieser Stelle der Beitrag Auf Kosten der Sicherheit – Billige Arbeitskräfte am Flughafen des Politikmagazins „Frontal 21“ (ZDF) empfohlen:

»Ohne das Bodenpersonal am Check-in geht am Flughafen Berlin-Tegel nichts. Doch jetzt verlieren rund 220 Mitarbeiter ihre Jobs, weil sie angeblich zu teuer sind. Viele von ihnen haben über 20 Jahre am Flughafen gearbeitet. Ihr Arbeitgeber ist die WISAG, eine der größten Dienstleistungsfirmen in Deutschland. Die hat zahlreiche Subunternehmen am Flughafen gegründet, deren Mitarbeiter deutlich weniger verdienen. Von ihnen wird bald die Arbeit am Check-in übernommen. Damit will der Konzern die Kosten drücken – auf Kosten der Mitarbeiter. Und auf Kosten der Sicherheit: Weil Personal auf dem Vorfeld fehlte, waren mehrere Wochen billige Aushilfskräfte im Sicherheitsbereich des Flughafens beschäftigt – ohne die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung zu durchlaufen. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einer Durchlöcherung des Kontrollsystems. Frontal21 zeigt, mit welchen Methoden ein Unternehmen langjährige Mitarbeiter abserviert und durch billigere Arbeitskräfte ersetzt.«

Man kann nur hoffen, dass die nunmehr aufgedeckte skandalöse Sicherheitssituation (sicher nicht nur) am Flughafen Frankfurt nicht nur darauf reduziert wird, dass die Mitarbeiter als solche „versagt“ haben, weil sie anscheinend Qualifikationsmängel haben, die man durch ein paar Stunden Schulung wenigstens für die Papierlage zu korrigieren versuchen wird, sondern dass das System der Arbeitsbedingungen endlich zum Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte wird. Und dass sich hier etwas verbessert, für die Beschäftigten und damit auch für uns.

Foto: © Stefan Sell

„Irre Beschäftigungseffekte“, „wirklich tolles Land“: Wenn Ökonomen sich überschlagen, lohnt ein Blick auf die Zahlen

Die deutsche Arbeitsmarktentwicklung in den vergangenen Jahren war von oben betrachtet sehr positiv. „Die“ Beschäftigung wächst und wächst. Es gibt offensichtlich immer mehr „Arbeitsplätze“ und zur Beweisführung wird dann darauf verwiesen, dass wir immer mehr „Beschäftigte“ haben. In der Wirtschaftspresse kann man dann solche Jubelmeldungen lesen: »43 Millionen. Diese Zahl jagte Ende November durchs Land – ­exakt 43,006 Millionen Erwerbstätige, 408.000 mehr als im Jahr zuvor. So viele Menschen hatten noch nie einen Job. Auch die Arbeitslosigkeit fiel: auf 2,7 Millionen.« Dieses Zitat wurden dem Artikel Bofinger wundert sich über „irren“ Jobmarkt von Georg Fahrion entnommen. »Kaum Wachstum – trotzdem brummt der Arbeitsmarkt. Das ist selbst für einen Ökonomen wie Peter Bofinger nur schwer erklärbar«, so der Autor des Artikels. Und Peter Bofinger ist doch einer bzw. der einzige eher kritische Ökonom in dem Gremium, das umgangssprachlich als die „fünf Wirtschaftsweisen“ bezeichnet wird. Und um ganz sicher zu gehen, dass die frohe Botschaft vor dem anstehenden Fest auch ankommt, wird noch eine Schippe raufgelegt: Auch Bert Rürup, ehemaliger Kopf der Wirtschaftsweisen, ist voll des Lobes über Deutschland: „Seit einigen Jahren ist Deutschland ein wirklich tolles Land.“ Und dann – wenn denn die Zitate richtig sind – überschlägt sich der ehemalige Superberater der Bundesregierung: „Wenn ich Papst wäre, wüsste ich, warum ich den Boden küsse, wenn ich nach Deutschland komme.“ Das sitzt. Also alles gut im „Jobwunderland“ Deutschland?

Es soll an dieser Stelle gar nicht erst die Frage gestellt werden, was dass denn für „Jobs“ sind, die da vor sich hin wachsen. Aber ein nüchterner Blick auf Begriffe wie „Arbeitsplätze“, „Beschäftigte“ usw. ist schon hilfreich, denn dann offenbart sich zumindest ein differenzierteres Bild.

Man muss wissen, dass „Erwerbstätige“ ein sehr weiter Oberbegriff ist. Darunter werden alle subsumiert – „normale“ Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten, aber auch alle Selbständige bis hin zu den mithelfenden Familienangehörigen. Es gibt eine weitere Kategorie in der Arbeitsmarktstatistik: beschäftigte Arbeitnehmer. Zu den Arbeitnehmern zählen alle abhängig Beschäftigten (Beamte, Arbeiter, An­ge­stell­te, ge­ring­fü­gig Tätige und Auszubildende). Schaut man sich deren Entwicklung an, dann spricht auch hier alles für ein quantitatives „Jobwunderland“ Deutschland. Man sieht das Wachstum der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren. 2013 waren es fast 38 Millionen Menschen, die mit diesem Status gezählt wurden und im nunmehr fast abgeschlossenen Jahr 2014 ist die Zahl weiter gestiegen. Allerdings gibt die folgende Abbildung auch einen ersten Hinweis auf die Notwendigkeit eines diffenzierenden Blicks, denn die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat deutlich abgenommen, während spiegelbildlich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten erheblich angestiegen ist:

Man kann die hinter diesen Zahlen stehende Dynamik auch mit der üblichen Index-Darstellung sichtbar machen, in dem man also einen Blick darauf wirft, wie sich die einzelnen Komponenten seit 1991 entwickelt haben. Dann wird das Auseinanderlaufen – Vollzeit runter, Teilzeit rauf – klar sichtbar gemacht. Hinzu kommt ein weiterer, wichtiger Aspekt. Normalerweise werden immer Köpfe genannt, also 43 Mio. Erwerbstätige und viele denken dann, 43 Mio. Arbeitsplätze und bei Arbeitsplätzen denken dann viele an ganz bestimmte Arbeitsplätze, oftmals – ob bewusst oder unbewusst – an einen Arbeitsplatz mit Vollzeit und einem halbwegs „normalen“ Lohn. Die Abbildung verdeutlicht aber auch den Tatbestand, dass zwar die Zahl der Arbeitnehmer insgesamt angestiegen ist, zugleich aber das insgesamt von diesen geleistete Arbeitsvolumen gemessen in Arbeitsstunden zurückgegangen ist, was sich natürlich auf dem Teilzeiteffekt erklärt, in dem auch die große Zahl an ausschließlich geringfügig Beschäftigten, auch „Minijobber“ genannt, enthalten ist:

Und abschließend noch eine Abbildung, die hier nicht fehlen soll und auf die Notwendigkeit eines genaueren Blicks auf „die“ Beschäftigung und ihrer Entwicklung verweist: Nicht jeder Job wird von einem anderen Menschen besetzt und ausgeübt, es gibt auch Menschen, die nicht nur einen, sondern zwei oder drei Jobs ausüben bzw. – da wird es dann wirklich interessant hinsichtlich einer erforderliche Tiefenanalyse – ausüben müssen, weil sie sonst nicht über die Runden kommen:

Eigentlich erwartet man einen nüchternen Blick auf die Zahlen und die dahinterliegenden Entwicklungen und Ausformungen von Ökonomen, die sich nicht als Theologen („den Boden küssender Papst“) oder Psychiater („irrer Jobmarkt“) verstehen. Aber vielleicht sind sie ja auch nur falsch zitiert worden.

Motivationsgedopte Hartz IV-Arbeitslose nehmen nach Talentdiagnostik und Beschäftigungsradar als „Baumhaus-Bauer“ oder „Blog- und Twitter Ghostwriter“ den Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit auf. Richtig gelesen. Peter Hartz ist wiederauferstanden

Da ist er wieder – pünktlich im medialen Getümmel um „10 Jahre Hartz IV“. Der Namensgeber Peter Hartz. Es handelt sich sozusagen um einen Wiederholungstäter, denn er ist heute ehrenamtlich für die von seinem Sohn geleitete Stiftung „Saarländer helfen Saarländern“ tätig. Dort entwickelt er arbeitsmarktpolitische Konzepte, zuletzt für arbeitslose Jugendliche in Europa. Jetzt hat er ein Interview gegeben. Und wie immer muss man genau hinschauen – die Überschrift wird auf den ersten Blick vielen Kritikern gefallen: Hartz findet Grundsicherung bis heute viel zu niedrig. Und dann kommt: »Der hält seine Reform zehn Jahre nach Einführung für einen Erfolg, gibt aber Fehler zu. Langzeitarbeitslosen empfiehlt er eine Gruppentherapie.«

Erst einmal zur Frage der Höhe der Grundsicherung. Dazu Peter Hartz:

»Wir hatten eine höhere Grundsicherung vorgeschlagen, auf dem Niveau der durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe, die damals 511 Euro betrug. Beschlossen wurden dann 359 Euro.«

Allerdings taucht dieser Betrag von 511 Euro in den mir bekannten Dokumenten der Kommission nicht auf. Jedenfalls nicht im Abschlussbericht der „Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, wie die Gruppe um Hartz offiziell betitelt war.

Vor dem Hintergrund der langjährigen Auseinandersetzungen über die Frage, wer denn die Grundsicherungsempfänger betreuen soll, also Bundesagentur für Arbeit versus Kommunen und dem letztendlichen Kompromiss eines zweigeteilten Systems mit „gemeinsamen Einrichtungen“, wo BA und Kommunen zusammen die Jobcenter bestücken, sowie den Jobcentern in alleiniger kommunaler Trägerschaft, sehr interessant ist auch der folgende Passus aus dem Interview:

»Wir hätten Jobcenter und Arbeitsagenturen bei der Bundesagentur für Arbeit in einer Hand gelassen. Dass ein Teil der Jobcenter von den Kommunen betrieben wird, ist ineffizient.«

Auf die Frage nach dem expandierenden Niedriglohnsektor im Gefolge der „Hartz-Reformen“ hat er eine klare Antwort:

»Es war notwendig. Neue Arbeitsplätze bringt ja nicht der Weihnachtsmann.«
Und dann baut er wieder einen für sich angenehmen Mythos auf:

»Jeder Mensch sollte aber ein menschenwürdiges Einkommen haben. Ein Mindestlohn, so wie er jetzt eingeführt wird, ist ein möglicher Weg, das zu sichern. Wir hatten ja auch 2002 einen geplant.«

Ach ja – und wo steht das in den damaligen Veröffentlichungen? Behaupten kann man viel. Andere Mitglieder der Kommission waren da ehrlicher und haben rückblickend geäußert, dass man einen solchen hätte einführen müssen gleichsam als Gegengewicht zu den erheblichen Verschlechterungen der Bedingungen für die Arbeitslosen, Stichwort Beseitigung der Zumutbarkeitsschutzbestimmungen.
Aber Hartz äußert sich auch zur aktuellen arbeitsmarktpolitischen Problemlage. Und da wird man dann noch unruhiger:

»Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist entschieden zu hoch. Hier sollte die Bundesregierung neue Wege beschreiten. Sie sollte die Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung der letzten zehn Jahre anwenden.«

Ah, die Verhaltensforscher. Sollte er es etwa nicht lassen können mit der Psychologisierung und radikalen Individualisierung von Arbeitslosigkeit? Nein, kann er nicht.
Aber lesen wir, was er dazu sagt:

»Man muss Langzeitarbeitslose in einer Gruppe betreuen und sie dazu bringen, sich selbst wieder zu einem Projekt zu machen. Sie müssen zu der Überzeugung kommen: „Ich will es, ich kann es“. Die Leute müssen den Kopf frei bekommen zur Aufnahme von neuen Dingen.«

An dieser Stelle ist dann selbst die Interviewerin, Flora Wisdorff, etwas skeptisch und wirft ein: »Das klingt ein bisschen nach Gehirnwäsche.«

Aber Hartz lässt sich nicht beirren: »Die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit muss entwickelt werden.« Wir wollen an dieser Stelle nicht über die Annahmen diskutieren, die hinter solchen Aussagen stehen. Die Interviewerin hakt nach:
»Und das macht man dann in einer psychologischen Gruppentherapie?«
Jetzt kommt der alte Hartz wieder zum Vorschein – schöne neue Begriffswelten schaffen (wie war das noch einmal – „Ich-AG“ oder ganz besonders pikant „familienfreundliche Quick-Vermittlung“):

»Ja, bis der Einzelne bereit ist, wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen, wird er dort betreut. Dann kommen unsere Talentdiagnostik und unser Beschäftigungsradar ins Spiel.«

Und dann hebt er in bekannter Manier ab:

»Wir finden heraus, welche besonderen Talente jemand hat. Und dann suchen wir einen Job, den er als Kleinunternehmer, als „Minipreneur“ ausüben kann. Mit Hilfe von Big Data. Damit kann man nämlich nicht nur überwachen, sondern auch die Bedürfnisse für Dienstleistungen bis in die Nachbarschaft hinein messen.«

Auf seiner Website nennt er sogar Beispiele, was einem da drohen würde als motivationsgedopter Arbeitsloser: „Baumhaus-Bauer“ oder einen „Blog- und Twitter Ghostwriter“, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Bevor man sich jetzt anfängt aufzuregen: Bisher hat die BA das Konzept noch nicht übernommen, was Herr Hartz sehr schade findet. Andere sicherlich nicht.

Der föderale Berg kreißte und gebar eine … Krankenhaus-Reform. Ist das (mehr als) eine Reform-Maus?

Seit Monaten hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Reform des stationären Sektors vorbereitet. Nunmehr liegen die Eckpunkte zur Krankenhausreform 2015 vor und man kann erkennen, in welche Richtung die Reise gehen soll, auf die man die Krankenhäuser schicken will – bzw. die, die noch übrig bleiben werden. Bereits ein erster Blick auf die Berichterstattung in den Medien vermittelt einen Eindruck von der geplanten Ausrichtung der Kliniklandschaft in Deutschland: Weniger Betten, mehr PersonalSchlechte Kliniken sollen weniger Geld bekommen oder Markt statt Plan. Auch zunehmend kritische Stimmen mischen sich in den Reigen der Artikel: Länderchefs sehen sich als Gewinner oder Ein Mega-Projekt mit vielen Haken. Im letztzitierten Artikel findet sic der folgende Passus: »Die Bund-Länder-Eckpunkte der Krankenhausreform belegen: Die Beharrungskräfte des föderalen Systems in der Gesundheitspolitik zehren am Reformwillen. Die Länder führen den Bund am Nasenring durch die Arena.« Und in dem Artikel „Wir haben den großen Wurf nicht geschafft“ heißt es: »Eine große Klinikreform sollte auf den Weg gebracht werden. Aber die auseinanderdriftenden Interessen von Bund und Ländern haben nur vorsichtig Veränderungen angestoßen. Das räumt auch CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn ein.«

Aber schauen wir uns in einem ersten Schritt einmal die wichtigsten Komponenten der nunmehr in ihren Grundzügen vereinbarten Krankenhausreform an:

  • Bereits im Entwurf des Koalitionsvertrages war er enthalten, wurde dann aber vor der Ziellinie wieder rausgestrichen, um jetzt – gleichsam durch die Hintertür – wieder aufzuerstehen: Der Strukturfonds, mit dem der Abbau von Überka­pazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht-akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen gefördert werden soll. Hierzu stellt der Bund 500 Mio. Euro aus dem Gesundheitsfonds (also aus Mitteln der Beitragszahler) zur Verfügung, wenn die Bundesländer ebenfalls die gleiche Summe, also weitere 500 Mio. Euro in den Topf werfen. Damit stehen folglich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Krankenkassen können mitreden und nicht verausgabte Mittel können von den anderen Bundesländern abgerufen werden. Mit diesem Instrumentarium soll also der bereits ablaufende Prozess des Abbaus von Krankenhauskapazitäten vorangetrieben werden, während man gleichzeitig aber vor dem Problem steht, gerade in den ländlichen Regionen eine Basisversorgung aufrechterhalten zu müssen. Dafür will man nun endlich etwas zum Leben erwecken, was im neuen Krankenhausfinanzierungssystem schon von Anfang an angelegt war: Künftig sollen Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung von Kapazitäten gezahlt werden, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, aber zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
  • Ein ganz großer Brocken kann subsumiert werden unter dem Begriff Qualität, wobei man das besser in Anführungszeichen setzen sollte, denn was genau nun gute oder schlechte Qualität im Krankenhausbereich ist und von wem und durch was die generiert wird, ist gar nicht so einfach, wie man beim ersten Hinschauen vermuten mag. Wichtigster Punkt: Es soll  eine qualitätsorientierte Vergütung in die stationäre Versorgung eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis zum 31.12.2016 einen Katalog von Leistungen erstellen, für deren Erbringung Zuschläge oder Abschläge vorzusehen sind. Der G-BA soll bis zum 31.12.2016 Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erarbeiten, die die Bundesländer als ihrer Krankenhausplanung nutzen können. Die Länder können jedoch auch eigene Indikatoren verwenden. Ebenfalls bis zum 31.12.2016 soll der G-BA vier planbare Leistungen festlegen, für die Krankenkassen und Krankenhäuser sogenannte Qualitätsverträge abschließen sollen. Hier geht es also erst einmal um den vorsichtigen Einstieg in eine Erprobung. Und schlussendlich gehört an dieser Stelle auch noch erwähnt: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll Krankenhäuser künftig unangemeldet kontrollieren können, um zu prüfen, ob die Häuser die Qualitätsvorgaben einhalten. Sicher wird der eine oder die andere fragen, wer den die überaus schwierige Frage beantworten soll, was gute und schlechte Qualität ist. Dazu wird eine neue Institution geschaffen: Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen wurde bereits im Juni 2014 formal eingerichtet und soll 2015 seine Arbeit aufnehmen.
  • Eine für viele, die Bescheid wissen über die Situation in den meisten Krankenhäusern, zentrale Frage lautet: Wird es durch die Reform mehr Arbeitskräfte – vor allem in der Pflege – geben? Im Prinzip ja, so muss man antworten: Bund und Länder wollen ein Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro mit einer Laufzeit über drei Jahre einrichten. Damit sollen ausschließlich Pflegekräfte eingestellt werden, die „am Bett“ arbeiten. Die Kliniken müssen sich mit einem Eigenanteil von 10% beteiligen und der Nachweis der Mittelverwendung soll durch Testate von Wirtschaftsprüfern erfolgen. Für die Zeit nach den drei Jahren hofft man auf eine „Anschlussregelung“. Gleichzeitig versucht man Zeit zu gewinnen, in dem eine Expertenkommission prüfen, bis Ende 2017 prüfen soll, ob im DRG-System ein erhöhter Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Patienten sachgerecht abgebildet ist.
  • Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass man Maßnahmen zur Mengensteuerung von der Landesebene (heute durch die Absenkung des Landesbasisfallwerts, was dann alle trifft) auf die Ebene der einzelnen Krankenhäuser verlagern will. Allerdings erst „ab 2017“. Wieder Zeit gewonnen.
  • Bekanntlich haben wir schon seit nunmehr zehn Jahren ein neues Krankenhausfinanzierungssystem. Durch das Fallpauschalengesetz (FPG) vom 23. April 2002 wurden die diagnosebezogenen Fallpauschalen eingeführt. Dies war ab 2003 freiwillig anwendbar und ab 2004 verpflichtend. Der damalige Systemwechsel bestand darin, sich von den tagesgleichen, krankenhausindividuell vereinbarten Pflegesätzen zu verabschieden in Richtung auf ein ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystems. Aber alle Pauschalierung steckt in einem letztendlich nicht lösbaren Grunddilemma fest. Wenn die Pauschalierung der Vergütung der Krankenhausleistungen auf der Basis von durchschnittskostenkalkulierten Fallpauschalen basiert, dann sieht der gut aus, dessen Kosten unter dem Durchschnitt lagen und liegen, während der mit höheren Kosten in die Röhre schauen und Verluste machen muss. Und wenn er das nicht wirklich beseitigen kann, beispielsweise weil er in einer ländlichen Region als Krankenhausträger die gesamte Palette an Grundversorgungsleistungen vorhalten muss, auch wenn diese nicht ausgelastet werden können aufgrund der realen Fallzahl, dann muss man entweder den Betrieb wegen dauerhaft roter Zahlen einstellen oder aber man bekommt diese Sonderfunktionalität gegenfinanziert. Genau das war schon im Fallpauschalensystem angelegt und soll nun Realität werden: Künftig sollen Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung von Kapazitäten gezahlt werden, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, aber zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Und wenn man schon dabei ist, dann versucht man die größten Löcher im bestehenden Fallpauschalensystem gleich mit zu stopfen: Für die Notfallversorgung soll es Zuschläge geben und für Zentren, in denen sich viele schwere und damit kostenträchtige Fälle häufen. Dazu gehören naturgemäß die Universitätskliniken, die dann zusätzlich auch noch Zuschläge für „besondere Qualität“ bekommen sollen. Und auch das ist interessant und lässt zugleich tief blicken, was die „durchschnittskostenkalkulierten Fallpauschalen“, die ja möglichst genau den wahren Aufwand abbilden sollen, angeht: Die Kalkulation der Fallpauschalen durch das Institut für das Entgeltsystem im Kranken­haus (InEK) soll künftig anhand von repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern erfolgen. Das muss man zweimal lesen: Durch die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Kalkulation hat man bisher mit Daten gearbeitet, die nicht alle und auch nicht wenigstens einen repräsentativen Querschnitt der Kliniken abbilden. Das will man also ändern. Aber nicht zu schnell, denn erst einmal geht es jetzt darum, dass das InEK ein „praktikables Konzept für eine repräsentative Kalkula­tionsgrundlage“ erarbeiten soll. Das kann naturgemäß dauern.

Was fehlt eigentlich in diesem bunten Strauß an Maßnahmen?

An erster Stelle wäre hier zu nennen, dass man zwar ein „Pflegestellenförderprogramm“ in Aussicht stellt, aber das muss vor dem Hintergrund des Abbaus von mehreren zehntausend Pflegestellen in den zurückliegenden Jahren gesehen werden. Zentrale Kritik wäre hier: Notwendig wäre eigentlich eine gesetzliche Vorgabe der Mindest-Pflegepersonalbesetzung in den Krankenhäusern, was den pflegerischen Bereich angeht. Genau darum wollte man sich wieder einmal herumdrücken, denn dann wäre offensichtlich geworden, welche Mangelsituation wir derzeit gerade in der Pflege haben. Und das würde teuer werden, wesentlich teurer als das, was jetzt in Aussicht gestellt wird. Das neue Programm ist wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. »Denn hochgerechnet können damit nicht einmal 15.000 Pflegekräfte finanziert werden – für ein Jahr. Laut ver.di fehlen in den Krankenhäusern bundesweit aber 162.000 Beschäftigte, davon 70.000 in der Pflege«, so Daniel Behruzi in seinem Artikel Markt statt Plan. Das muss auch vor dem Hintergrund der Tatsache gesehen werden, dass sich die Realität in den Kliniken seit der schrittweisen Einführung des Fallpauschalensystems ganz erheblich gewandelt hat, was man auch der Abbildung am Anfang des Artikels entnehmen kann. Die Fallzahlen sind stetig gestiegen, die Zahl der Krankenhäuser und der Betten gesunken – und vor allem die Verweildauer hat erheblich abgenommen. Das war ja auch eine der zentralen Zielsetzungen der Finanzierungsreform. Aber das hat eben auch dazu geführt, dass die Pflegeintensität der Menschen, die in den Kliniken sind, ganz erheblich zugenommen hat. Kurz gesagt: Immer kürzer, immer pflegeaufwändiger. Und der Personalschlüssel wurde „natürlich“ nicht entsprechend angehoben. Deshalb gehen so viele Pflegekräfte auf dem Zahnfleisch – eine parallele Entwicklung haben wir auch gesehen in der stationären Altenpflege.

Die skizzierten Elemente der Krankenhausreform 2015 sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht mehr – so die Einschätzung nicht von irgendjemanden, sondern von Jens Spahn, dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – vgl. hierzu „Wir haben den großen Wurf nicht geschafft“. »Ein großes Manko sieht Spahn beim Thema Investitionsfinanzierung. Da hätte er sich mehr gewünscht als das Festschreiben des Investitionsniveaus auf dem aktuellen Stand.« Damit spricht er ein zweites großes Defizit an – und verweist auf die weiterhin ungelöste föderale Baustelle innerhalb des Krankenhausfinanzierungssystems. Konkret geht es um die Defizite der dualen Krankenhausfinanzierung. Vereinfacht gesagt sollte es so sein: Die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten, die Bundesländer finanzieren die Investitionen der von ihnen in den jeweiligen Krankenhausplan aufgenommenen Kliniken. Nur funktioniert diese Dualistik nicht wirklich, vor allem, weil die Bundesländer schlichtweg zu wenig Geld für die Investitionen zur Verfügung gestellt haben. Mit der Folge, dass die deutschen Kliniken vor einem Investitionsstau in zweistelliger Milliardenhöhe stehen. Und das wird von Jahr zu Jahr schlimmer (und unterm Strich auch immer teurer).

Ein Fazit kann man auch so formulieren:

„Im Moment gehen wir von der Auffassung aus, dass die vielen kleinen Schräubchen etwas ändern. Da bin ich mir aber nicht so sicher.“ (Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion).

Die Drehtür dreht ihre Runden: Arbeitslose rein in die Leiharbeit, raus und wieder rein. Aber alles soll besser werden. Dabei zieht die Karawane schon längst weiter auf eine andere Baustelle

Die Leiharbeit wird gerne als „Brücke in den Arbeitsmarkt“ angepriesen. Zwar wird jeder dritte Arbeitslose in diese Branche vermittelt. Doch nach einem Jahr steht die Hälfte wieder auf der Straße, berichtet Stefan Borsten in seinem Artikel Von Hartz IV in die Leiharbeit und wieder zurück. Er zieht seine Erkenntnisse aus einer Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer. »Mehr als 30 Prozent aller Arbeitslosen, die von Arbeitsagenturen und Jobcentern vermittelt werden, landen in der Zeitarbeit. Viele von ihnen stehen nach einem halben Jahr wieder auf der Straße«, so Borstel mit Bezug auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Man muss die genannten 30 Prozent in Relation setzen zu 2,5 Prozent. Das ist der Anteilswert der Leiharbeiter an allen abhängig Beschäftigten. Pothmer spricht der Leiharbeit die behauptete Brückenfunktion in dauerhafte Beschäftigung ab, sondern spricht von einer „Drehtür“ zwischen Leiharbeit und Arbeitslosigkeit. Für Arbeitsagenturen (und Jobcenter) gibt es einen systematischen Anreiz, Vermittlungen in Leiharbeitsverhältnisse zu betreiben: »Da der Erfolg einer Arbeitsagentur über die Zahl der „Integrationen“ in den Arbeitsmarkt gemessen wird, bemühen sich die Jobvermittler, einem Arbeitslosen so schnell wie möglich irgendeinen Job zu verschaffen, ohne auf die Dauer der vermittelten Beschäftigung zu achten. Dabei zählt die Zeitarbeit genauso wie jede reguläre Stelle.« Hinzuzufügen wäre an dieser Stelle, dass die „Integrationen“ über Leiharbeitsfirmen mit einem deutlich niedrigeren Aufwand für die Agenturen und Jobcenter als „normale“ Vermittlungen verbunden sind, denn die Leiharbeitsfirmen nehmen ihnen die Arbeitsuchenden ab und das häufig in großer Zahl.

Dieser Zusammenhang wurde aktuell erneut in den Medien thematisiert, so in dem Beitrag Arbeitsagenturen fördern Zeitarbeit des Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ (ARD): »Die Bundesagentur für Arbeit schlägt Arbeitssuchenden oft Stellen in der Zeitarbeit vor. Dafür arbeitet die Behörde eng mit den Leihfirmen zusammen – und leistet damit einer ganzen Branche kostenlos Schützenhilfe.« Man kann von einem – für beide Seiten, also für die Agenturen/Jobcenter und den Leiharbeitsfirmen durchaus plausiblen – „Geschäftsmodell“ sprechen, das eine „win-win“-Situation schafft: »Die Arbeitsagenturen und die Jobcenter profitieren einerseits angesichts der vielen Stellenangebote von den Leiharbeitsfirmen, auch und gerade vor dem Hintergrund, dass sie aus anderen Branchen kaum oder nur sehr wenige Stellenangebote bekommen. Und jede „Übergabe“ in Erwerbsarbeit ist eine Integration. Wenn man daran gemessen wird, macht es „Sinn“, mit der Leiharbeit zu kooperieren, denn hier stehen Aufwand und Ertrag in einem sehr günstigen Verhältnis, man kann das also durchaus entsprechend pushen. Auf der Seite gibt es einen weiteren wichtigen Vorteil, diesmal für die Leiharbeitsunternehmen: Durch die vielen Stellenangebote, die oftmals auch quantitativ aufgeblasen werden,  kommt man kostengünstig, soll heißen: umsonst, an die Stellenprofile von Arbeitsuchenden, die dann besonders wertvoll sind, wenn man wieder neuen und unvorhersehbaren Arbeitskräftebedarf hat.« So habe ich das bereits im April 2014 in dem Blog-Beitrag Ausprobieren, hängen bleiben und alles wird gut? Es gibt einen „Klebeeffekt“ der Leiharbeit – in der Leiharbeit. Sonst kaum formuliert.

Der Anteil der Vermittlungen in Leiharbeit ist leicht auf 31 Prozent gesunken, stagniert jedoch seit 2013 auf hohem Niveau. 2010 lag dieser Anteil noch bei 36 Prozent, 2011 bei 37 Prozent. Das muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), »bereits Anfang 2013 von einer „Fehlentwicklung“ gesprochen und Besserung gelobt. Es müsse mehr auf Qualität und Nachhaltigkeit der Vermittlung geachtet werden, hatten auch die Gewerkschafter im Verwaltungsrat gemahnt, nachdem der Anteil der Vermittlungen in die Zeitarbeit sprunghaft angestiegen war. In einigen Arbeitsagenturen gingen zwischen 60 und 69 Prozent der Besetzungserfolge auf das Konto der Zeitarbeit«, so Borstel.

Über die Bedeutung der Leiharbeit für die „Vermittlung“ von Arbeitslosen im SGB III und gerade auch im SGB II wurde auf der Website O-Ton Arbeitsmarkt immer wieder berichtet. So beispielsweise am 21.10.2014 in dem Beitrag Bundesagentur für Arbeit: Mehr als jede dritte offene Stelle in der Leiharbeit: Im September 2014 wurden der Bundesagentur für Arbeit 518.000 offene Stellen gemeldet. Rund 176.500 dieser Stellen – 34 Prozent – entfielen dabei auf die Arbeitnehmerüberlassung. Damit ist mehr als jeder dritte über die BA zu besetzende Arbeitsplatz ein Leiharbeitsverhältnis – bei einer erheblichen Streuung. In einigen Regionen liegt ihr Anteil an allen gemeldeten Stellen deutlich unter 20 Prozent. In anderen Regionen hingegen machen die Stellenangebote in der Leiharbeit etwa die Hälfte des gesamten Angebots an Arbeitsstellen aus. Und bereits im Januar 2013 wurde in dem Artikel 75 Prozent Niedriglöhner in der Zeitarbeit darauf hingewiesen, dass bei drei Viertel aller vollzeitbeschäftigten Zeitarbeiter das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle lag. Bei 9,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeiter war das Einkommen so gering, dass sie zusätzlich Hartz IV-Leistungen erhalten – Tendenz steigend. Das alles hängt natürlich auch zusammen mit der gewaltigen Deregulierung der Leiharbeit im Gefolge der „Hartz-Gesetze“ – in der Abbildung sieht man den enormen Anstieg der Zahl der Leiharbeiter nach der „Reform“, die zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist.

Aber gibt es nicht Aussicht auf Verbesserungen? Stefan Borstel schreibt dazu in seinem Artikel: »Die große Koalition hat sich vorgenommen, die Liberalisierung ein Stück weit zurückzudrehen. Die Verleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden, nach neun Monaten Einsatz sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.« Das hört sich gut an – und auch die Bundesregierung hat im August dieses Jahres in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken – Entwicklungen in der Leiharbeit – darauf hingewiesen.

Nun habe ich bereits in einem Interview mit Spiegel Online im November 2013 Skepsis angemeldet, was die Wirksamkeit bzw. Relevanz dieser Maßnahmen angeht (vgl. hierzu „Karussell für Leiharbeiter“): »Die 18-Monats-Begrenzung betrifft nur die wenigsten Leiharbeiter. 50 Prozent der Entleihungen dauern nicht länger als drei Monate. Schon seit 2011 heißt es im Gesetzestext, dass Entleihungen „vorübergehend“ sein sollen. Die 18 Monate sind jetzt eine Konkretisierung dieser Klausel … Übrigens sind bei der 18-Monats-Begrenzung auch die weiteren Ausführungen im Koalitionsvertrag interessant: Durch einen Tarifvertrag in der Entleihbranche oder einer Betriebsvereinbarung auf Unternehmensebene kann von der 18-Monats-Grenze abgewichen werden. Über die Hintertür käme man dann wieder zum alten Modell.«

Und auch die Perspektive, dass nach neun Monaten in demselben Betrieb die Leiharbeiter das gleiche Gehalt bekommen sollen wie die Stammbelegschaft, habe ich damals skeptisch kommentiert: »Auch davon werden nicht viele profitieren. Wie schon gesagt: Die meisten Entleihungen sind kürzer. Außerdem haben wir das zum Beispiel in der Metallindustrie schon, mit den stufenweise ansteigenden Branchenzuschlägen.«

Wenige Monate später wurden diese Einschätzungen dann von anderer Seite untermauert: Neue Regeln für Leiharbeit betreffen wenige Beschäftigte. Nur jeder vierte Leiharbeiter dürfte von den Plänen der Großen Koalition für eine Reform der Zeitarbeit profitieren, so eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. So sei nur jeder vierte Leiharbeiter länger als neun Monate im selben Unternehmen beschäftigt. Im Durchschnitt dauert der Einsatz eines Leiharbeiters drei Monate. Von der Begrenzung der Zeitarbeit auf 18 Monate würde sogar nur jeder siebte Leiharbeiter profitieren.

Nun könnte man – bei allen mit dem Drehtüreffekt für die Betroffenen verbundenen negativen Auswirkungen (vgl. hierzu nur beispielhaft aus dem Artikel Ein Leben von und mit Hartz IV von Tiemo Rink die Darstellung des Leiharbeiters Matthias Gräber, 53, der seit 15 Jahren in der Leiharbeit hängen geblieben ist und seit vier Jahren, seit seine Frau dazu gekommen ist, aufstocken muss, trotz Vollzeitbeschäftigung) – auf einer aggregierten Ebene argumentieren, dass das losgelöst von bitteren Einzelschicksalen aber kein erhebliches Problem sei, denn der Anteil der Leiharbeiter an allen abhängig Beschäftigten liegt sich „nur“ bei 2,5%. Dies übersieht nicht nur die Tatsache, dass das der Wert für die Gesamtwirtschaft ist, die Anteilswerte in bestimmten Branchen und noch mehr in bestimmten Unternehmen liegen teilweise erheblich darüber.

Aber das soll hier gar nicht der Punkt sein. Bereits seit einigen Jahren ist ein „Verlagerungstrend“ weg von der „klassischen“ Leiharbeit zu beobachten, wobei sich dieser Trend mit der zunehmenden Re-Regulierung der Leiharbeit verstärkt. Die Stichworte „Werkverträge“ bzw. „Dienstverträge“ mögen hier andeuten, in welche Richtung die Argumentation zielt. Weil die Leiharbeit in manchen Branchen mit Branchenzuschlägen (derzeit sind es neun Branchen, darunter die Metall- und Elektroindustrie) den Auftraggebern schlicht „zu teuer“ geworden ist, wandern sie seit geraumer Zeit weiter zu alternativen, aber billigeren Modellen, wie eben der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern. Nicht nur, aber auch ein Reflex auf die Re-Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Und je mehr das um sich greift, um so lauter werden die Rufe nach einer Regulierung der Werk- und Dienstvertragslandschaft. Auch da soll was passieren, glaubt man an den Koalitionsvertrag. Aber diesen Bereich zu regulieren ist weitaus komplexer und unsicher hinsichtlich des Wann und Wie, denn hier gibt es neben den „Schein-Werkverträgen“ auch viele echte und in einer arbeitsteiligen Wirtschaft auch sinnvolle Fallkonstellationen, bei denen man zu diesem Instrument greifen muss. Ein „Vorteil“ (aus Sicht betroffener Unternehmen)  hat die Werkvertragslandschaft allerdings: Wir wissen hier empirisch nicht annäherungsweise das, was wir über die Leiharbeit und die dort arbeitenden Menschen wissen. Es gibt keine verlässlichen Zahlen über den Umfang der Werkvertragsarbeitnehmer, geschweige denn eine regionale, branchen- oder gar betriebsbezogene Aufschlüsselung, so dass man entweder im Dunkeln stolpern muss oder aber in der anekdotischen Evidenz verbleibt. Das macht die Arbeit für den Gesetzgeber naturgemäß nicht einfacher.

Abschließend wieder zurück zur Leiharbeit. Was könnte man denn tun, wenn man nicht jede Form der Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich verbieten will (oder kann), sondern durchaus anerkennt, dass es in eng und genau umrissenen Handlungsfeldern eine Nachfrage nach den spezifischen Vorteilen von Leiharbeitsbeschäftigten gibt und weiter geben wird, also beispielsweise für die Vertretung oder aber auch die Abarbeitung einer Auftragsspitze. Dazu aus dem Interview mit mir aus dem Oktober 2013: »Eigentlich ist Leiharbeit doch dafür da, dass Firmen kurzzeitige Auftragsspitzen schnell und unbürokratisch auffangen können. Seit die Schröder-Regierung diesen Bereich dereguliert hat, wird er auch zur Lohndrückerei missbraucht. Ein erster Schritt dagegen wäre eine wirklich kurze Begrenzung. In den siebziger Jahren etwa betrug sie drei Monate, bis 2002 waren es zwölf. Am wirkungsvollsten wäre aber equal pay, also die gleiche Bezahlung wie bei der Stammbelegschaft ab dem ersten Arbeitstag.«