Aus den Untiefen der Lieferbotengesellschaft: Lieferando lässt liefern und entlässt 2.000 eigene Fahrer. Das wird erst der Anfang sein und die „Schattenflotte“ wird weiter wachsen

Wie kommuniziert man als Unternehmen die Entlassung von 2.000 Beschäftigten? Man verschickt eine Pressemitteilung, die so überschrieben ist: Lieferando erweitert seinen Lieferservice um zusätzliche Flottenpartner und expandiert in weitere Städte. Alles klar? 

Hier ist es wie bei Versicherungen. Man sollte sich nicht blenden lassen von den auf Hochglanz polierten Überschriften (wie beispielsweise „Premium“- oder „De luxe-Absicherung“ in allen Risikolagen und das auch noch sensationell günstig), sondern muss sich der Qual des genauen Hinschauens auf das Kleingedruckte aussetzen. Also lesen wir weiter (dabei vor allem zwischen den Zeilen), was uns der führende Lieferdienst mit auf den Weg gibt.

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Die „Beschäftigungsmaschine“: Amazon, die Picker und Packer – und die KI-optimierten Roboter

Vor dreißig Jahren, am 16. Juli 1995, ging die Handelsplattform Amazon online. Damals als ein Versandhändler für Bücher. Wir alle wissen, was daraus geworden ist. Ein globaler Gigant. Ein Unternehmen, dass den Online-Handel in vielen Ländern dominiert. In Deutschland beträgt der Marktanteil von Amazon (mindestens) 60 Prozent. Der Eigenhandel von Amazon.de wird auf 17 Prozent des deutschen E-Commerce-Umsatzes taxiert, dem Amazon-Marketplace werden weitere 43 Prozent zugeschrieben. In seiner Bilanz-Meldung an die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC nennt Amazon für Deutschland 2024 einen Nettoumsatz (net sales) in Höhe von 40,9 Milliarden US-Dollar (bei einem konsolidierten Gesamtumsatz weltweit von 638 Milliarden US-Dollar). Damit bleibt Deutschland nach den dominanten USA der größte Ländermarkt für Amazon, vor Großbritannien und Japan. 

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Dem Landrat vor die Tür stellen? Wenn das Sozialamt seit Monaten die „Hilfe zur Pflege“ nicht zahlt und ein Pflegeheim entnervt kündigt

Das war eine Meldung, die für Aufsehen gesorgt hat: „Die Entlassung in die Obhut des Landratsamts erfolgt am 15. Juli 2025 um 9 Uhr – in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer“, hat der Geschäftsführer eines Pflegeheims in einem Statement an die Presse geschrieben. Ein Bewohner aus dem BFR Spiegelberg bei Heilbronn muss die Einrichtung verlassen, weil das Sozialamt seinen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ seit einem Jahr nicht bearbeitet hat.

„Trotz mehrfacher Hinweise, Mahnungen und der rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsandrohung reagierte das Amt nicht. Die Bearbeitungszeit ist nicht mehr tragbar“, so der Geschäftsführer Alexander Flint. „Der Bewohner verfügt über eine monatliche Rente unter 2.000 Euro. Das verfügbare Vermögen ist aufgebraucht. Dennoch liegt die Bearbeitung des Antrags seit einem Jahr brach.“

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Nichtkatholikinnen dürfen bleiben, Nicht-mehr-Katholikinnen werden rausgeworfen … Die eigentümlichen Untiefen des kirchlichen Arbeitsrechts beschäftigen (mal wieder) den Europäischen Gerichtshof – und das Bundesverfassungsgericht

Es ist wirklich ein Kreuz mit diesem Thema. Seit Jahren werden wir immer wieder konfrontiert mit Berichten – auch in diesem Blog – über Kapriolen, die seitens kirchlicher Arbeitgeber unter ständigem Bezug auf ihre Sonderstellung in der Arbeitswelt geschlagen werden. Und immer wieder landen Fälle vor den Gerichten, bei denen nicht nur Kritiker der kirchlichen Sonderwelten ihre Hände über den säkularen Kopf zusammenschlagen. Da geht es dann beispielsweise um die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes (und so ein Verfahren kann sich dann in der ganz eigenen Umlaufbahn der höchsten Gerichte wie in einem Ping-Pong-Spiel über Jahre hinziehen) oder Erzieherinnen, die aus der Kirche ausgetreten sind und in einer Kita in katholischer Trägerschaft (weiter)arbeiten wollen, aber nicht dürfen. 

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Taschenspielertricks im Haifischbecken: Augen zu und auf Wiedervorlage legen. Die vergiftete Pflaster-Sozialpolitik der neuen Bundesregierung für die Kranken- und Pflegeversicherung in Form von „Darlehen“

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung hängen bekanntlich finanziell schwer in den Seilen. Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen und zugleich hat der Bund in den zurückliegenden Jahren die Sozialversicherungen ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. 

Man denke hier an die Milliarden Euro-Beträge, die während der Corona-Pandemie aus der Kasse der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung ausgegeben werden mussten für pandemiebedingte Ausgaben, die selbst von der Bundesregierung anerkannt gesamtgesellschaftliche Leistungen waren, so dass man eine – bis heute aber nicht vollzogene – Rückerstattung von fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln versprochen hat. Oder an den ehemaligen Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), der zur vorübergehenden Vermeidung von Anhebungen des Zusatzbeitrags der Krankenkassen sowie von möglichen Einschnitten auf der Leistungsseite seit 2018 die GKV gezwungen hat, ihre Rücklagen abzubauen, bis quasi nichts mehr im Topf war.1 In den vergangenen Jahren hat sich die Politik wiederholt an den Rücklagen bedient, um die strukturellen Defizite auszugleichen und das Finanzierungsproblem in die Zukunft zu verschieben. Nun fehlen diese Rücklagen und die Beitragszahler müssen höhere Zusatzbeiträge in Kauf nehmen.

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