Das gespaltene Europa und die nicht nur, aber auch sozialpolitischen Herausforderungen

Die Wahlen zum europäischen Parlament sind gelaufen und nunmehr beginnt der Reigen der Analysen und Kommentierungen zu einzelnen Aspekten der Wahlergebnisse aus den einzelnen Ländern der EU. Die wichtigsten Befunde aus dem Artikel Gerupfte Volksparteien, grüne Gewinner:

➔ Die großen Verlierer der Wahl sind Christ- und Sozialdemokraten. Laut der ersten Sitzverteilungsprognose des Europaparlaments büßen sowohl die Europäische Volkspartei (EVP) als auch die Sozialisten und Demokraten (S&D) jeweils rund 20 Prozent ihrer Mandate ein. Für die EVP geht es von 216 auf 173 abwärts, für die S&D von 185 auf 147. Die Christ- und die Sozialdemokraten können damit erstmals nicht mehr zusammen auf eine Mehrheit aller Sitze im EU-Parlament kommen. Drittstärkste Kraft wird laut den Berechnungen des Parlaments das neue Bündnis aus Liberalen und der En-Marche-Bewegung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit 102 Sitzen.

➔ Die großen Wahlsieger sind die Grünen. In Deutschland haben sie mit über 20 Prozent das Ergebnis der letzten Europawahl von 2014 fast verdoppelt. Und auch in der restlichen EU sind die Grünen stark; im Europaparlament wird die Zahl ihrer Sitze voraussichtlich von 52 auf 71 steigen.

➔ Der Großteil Europas atmet auf, zumindest ein bisschen: Der ganz große rechtspopulistische Erdrutsch ist ausgeblieben. Die Pro-EU-Parteien halten gemeinsam weiterhin eine überwältigende Mehrheit im Europaparlament. Allerdings hat Marine Le Pen es geschafft, den Rassemblement National – der früher Front National hieß – in Frankreich zur stärksten Kraft zu machen – noch vor Präsident Macron und seiner En-Marche-Bewegung. Auch in Italien wird mit einem klaren Wahlsieg der rechten Lega von Innenminister Matteo Salvini gerechnet. Die von ihm angeführte geplante neue Fraktion namens „Europäische Allianz der Völker und Nationen“ könnte im nächsten EU-Parlament die Grünen überflügeln und vierstärkste Kraft werden.

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Die erneut in Aussicht gestellte „Grundrente“ jenseits ihrer Sinnhaftigkeit, aber diesseits von Fehlfinanzierung und Luftbuchungen

Es geht an dieser Stelle ausdrücklich nicht um die Frage nach der generellen Sinnhaftigkeit einer „Grundrente“, die zumindest in der SPD-Variante in diesen Tagen Gestalt anzunehmen beginnt. Dazu aus dem Bundesarbeitsministerium ein mittlerweile veröffentlichter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG) vor, dem man Details entnehmen kann. Die Potenziale, aber auch die systematisch höchst komplizierten Untiefen des Ansatzes verdienen eine gesonderte Analyse.

Es geht hier – wieder einmal – um das liebe Geld. Die Grundrente soll nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers Heil (SPD) zum Jahr 2021 eingeführt werden. Wenn sie so kommen würde, wie man sich das bei der SPD wünscht, dann rechnet das Ministerium mit diesen Ausgaben: Die Kosten für die Grundrente belaufen sich im Einführungsjahr 2021 auf rund 3,8 Mrd. Euro, in den Folgejahren steigen sie voraussichtlich leicht: 2022 auf 4,1 Mrd., 2023 auf 4,3 Mrd., 2024 auf 4,5 Mrd. und 2025 auf 4,8 Mrd. Euro.

Und wie soll das finanziert werden? Sicher aus Steuermitteln, wie das früher immer wieder kommuniziert wurde. Hier aber wird der eine oder andere stirnrunzelnd an die sogenannte „Mütterrente“ denken, also der Rente für Erziehungszeiten, deren Ausweitung eigentlich auch aus Steuermitteln finanziert werden sollte, es dann aber wieder einmal anders gekommen ist, so dass der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Kasse gerufen wurde und wird.

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Gut gemeint muss man dann auch machen (können). Ein Grunddilemma der Sozialpolitik am Beispiel des kostenfreien Schulessens in Berlin

Ein Grunddilemma in der Sozialpolitik ist – neben der Tatsache, dass schlichte Abbau- und Kostensenkungsprogramme als „Reform“ verkauft werden, um die früher einmal weit verbreitete positive Konnotation mit dem Reformbegriff zu instrumentalisieren – die immer wieder zu beobachtende Lücke zwischen dem Versprechen einer Verbesserung und den Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit. Da werden gut gemeinte Ansätze, die zu einer Verbesserung der Lebenslage führen sollen und können, beschlossen und natürlich auch als Erfolg gegenüber den Menschen verkauft – bis dann ans Tageslicht kommt, dass die Realisierung auf sich warten lässt, dass zahlreiche praktische Hindernisse einer Umsetzung der Versprechen entgegen stehen.

Um das gleich am Anfang dieses Beitrags hervorzuheben: Die angesprochene Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist kein Argument gegen den Anspruch, die Bedingungen zu verbessern. Aber man muss sich der Umsetzungsproblematik bewusst sein und darf nicht den Fehler machen, Lorbeeren haben zu wollen für eine gut gemeinte Maßnahme, die sich dann aber nicht oder nur mit ganz erheblichen Zeitverzögerungen in die Wirklichkeit hieven lassen. Das führt bei vielen Menschen zu weiteren Frustrationsprozessen.

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Tarifbindung mit Schwindsucht und einige Bundesländer, die was gegen die Rutschbahn nach unten tun wollen

Über die rückläufige Tarifbindung (wie auch die abnehmende Zahl an Betriebsräten in den Unternehmen) in unserem Land wurde immer wieder berichtet. Beispielsweise in dem Beitrag Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden vom 24. Mai 2018. Die Daten sind hier mehr als eindeutig.

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Endlich wird was für die Paketboten und gegen die Wild-West-Strukturen in der Branche getan. Dennoch bleiben kritische Anmerkungen angesichts der kursierenden Jubelmeldungen

Bekanntlich geht es in einer Koalition unterschiedlicher Partner im Regelfall zu wie auf einem orientalischen Basar, wenn der eine was will und der andere das eigentlich nicht, sich aber die Zustimmung abkaufen lässt. Das kann man diese Tage wieder einmal besichtigen am Beispiel der seit Jahren geforderten Maßnahmen gegen die desaströsen Arbeitsbedingungen vieler Paketzusteller. Aus dieser Kelleretage des Arbeitsmarktes wird nun ein Durchbruch vermeldet, wird landauf landab berichtet: Koalition einigt sich auf Verbesserungen für Paketboten. Man achte auf solche Formulierungen: »Dabei sollen große Paketdienste verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre säumigen Subunternehmer nachzuzahlen. Dafür sollen kleine und mittelständische Unternehmen an anderer Stelle entlastet werden, wie Union und SPD mitteilten.« Bei dem letzten Punkt geht es um das Versprechen eines sogenannten „Bürokratie-Entlastungsgesetzes (BEG III)“, das man auf den Weg bringen will. Details nannten die Koalitionäre zunächst nicht.

Schauen wir auf die Paketboten: »Nach wochenlangen Diskussionen sind sich Union und SPD endlich einig: Paketboten sollen in Zukunft besser vor Ausbeutung geschützt werden … (Ein Gesetzentwurf soll) Versandunternehmen wie Hermes, UPS oder DHL in die Verantwortung dafür (nehmen), dass auch all jene Zusteller einen Mindestlohn erhalten und über Sozialbeiträge abgesichert werden, die nicht direkt bei ihnen, sondern bei einem Subunternehmen angestellt sind. Im Ernstfall sollen die Dienstleister für nicht gezahlte Entgelte und Beiträge einstehen«, so dieser Bericht: So sollen Paketboten vor Ausbeutung geschützt werden. Das hört sich doch gut an. Kein Wunder, dass es große Zustimmung in den meisten Medienberichten gab und neben der SPD, die sich das auf ihrer Erfolgsliste abbuchen lassen möchte, gab es auch von der Gewerkschaft Verdi Begeisterung für das, was man da in Aussicht stellt (denn das muss ja erst noch den gesetzgeberischen Weg durchlaufen).

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